Jetzt früh vorsorgen!
Wer rechtzeitig mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgt, profitiert von günstigeren Beiträgen!
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – sie kann nach Unfall oder Krankheit in jedem Alter Realität werden. Entscheidend ist dann nicht nur gute Versorgung, sondern auch die Finanzierung. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht. Die Lücke zahlen Sie selbst – oder am Ende Ihre Familie.
Ihre Vorteile, wenn Sie früh vorsorgen:
Warten Sie also nicht, bis der Ernstfall alles bestimmt. Wer heute vorsorgt, sichert sich morgen die bestmögliche Pflegeversorgung – ohne finanziellen Ausnahmezustand.
Üblicherweise ist man entweder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung und darüber auch pflegeversichert. Doch die Realität ist: Pflege wird in Deutschland seit Jahren spürbar teurer. Gründe sind u. a. höhere Tariflöhne in der Pflege, der anhaltende Fachkräftemangel, steigende Sach- und Energiekosten sowie der demografische Wandel. Zwar arbeitet die Politik fortlaufend an Reformen und Entlastungen, doch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung halten mit den tatsächlichen Kosten oft nicht Schritt – die Eigenanteile für Pflegebedürftige bleiben hoch und steigen vielerorts weiter. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist daher ausdrücklich nur als „Teilkaskoschutz“ konzipiert und deckt bei weitem nicht alle Pflegekosten ab. Um die entstehende Finanzierungslücke zu schließen und Vermögen sowie Angehörige zu schützen, empfiehlt sich eine zusätzliche private Vorsorge. Das lohnt sich schon deshalb, weil man bei Eintritt einer sogenannten Pflegebedürftigkeit selbst bestimmen kann, wie man leben möchte.
Warum Vorsorge in jungen Jahren sinnvoll ist:
Gesundheitsfragen & Alternativen:
Bereits Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit plötzlich auf Unterstützung angewiesen sein: Ende 2023 waren 258.109 Pflegebedürftige unter 15 Jahren. In der Altersgruppe 15 bis unter 60 waren es zusammen 664.591 Personen (250.724 im Alter 15–unter 40 und 413.867 im Alter 40–unter 60). Insgesamt gab es Ende 2023 knapp 5,7 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland.
Wer rechtzeitig mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgt, profitiert von günstigeren Beiträgen!
z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung, schwere Mehrfachverletzungen – sofern daraus ein Pflegegrad resultiert.
z. B. Stürze und Traumata (Klettern, Reiten, Wintersport, Teamsport) mit dauerhaften Einschränkungen – bei anschließendem Pflegegrad.
Multiple Sklerose, Epilepsien, entzündliche/periphere Nervenerkrankungen, seltene genetische Erkrankungen – bei pflegerelevantem Verlauf.
z. B. Herz-, Lungen- oder Nervenbeteiligung, langanhaltende Funktionsstörungen – wenn Pflegegrad festgestellt wird.
Pflegebedarf infolge Operationen, Chemo- oder Strahlentherapie – bei anerkannter Pflegebedürftigkeit.
z. B. ausgeprägte depressive Episoden, Psychosen, schwere Essstörungen – sofern die Selbstversorgung dauerhaft/erheblich eingeschränkt ist und ein Pflegegrad vorliegt.
z. B. Diabetes mit Komplikationen, schwere Rheuma-Formen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, entzündliche Darmerkrankungen – bei pflegegradrelevantem Verlauf.
Angeborene oder frühkindliche Erkrankungen/Behinderungen – wenn ein Pflegegrad anerkannt ist.
Starker Anstieg der Begutachtungen bei Kindern/Jugendlichen: 2024 wurden rund 162.388 Begutachtungen (bis 17 Jahre) durchgeführt; seit 2015 mehr als verdreifacht.
Versorgungsart:93,5 % beantragen ambulante Geldleistungen (Pflegegeld); vollstationäre Leistungen sind mit 0,1 % die Ausnahme.
Pflegegrade bei Eintritt: Bei allen Begutachtungen entfielen 37,3 % auf Pflegegrad 2, 28,0 % auf Pflegegrad 3 und 16,2 % auf Pflegegrad 1.
Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Kinder, Jugendliche und Menschen mitten im Beruf können nach Unfall, Krankheit oder mit einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.
Sie gelten als pflegebedürftig, wenn
(z. B. bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Mobilität, Orientierung, Medikamenten- oder Wundversorgung).
1. Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse).
2. Begutachtung zu Hause, im Heim oder Krankenhaus:
3. Bewertung in 6 Bereichen („Neues Begutachtungsassessment“):
Aus allen Bereichen ergibt sich ein Punktewert, daraus Ihr Pflegegrad 1–5. Je höher der Grad, desto größer der Leistungsanspruch.
4. Bescheid der Pflegekasse: Mit dem festgestellten Pflegegrad können Sie Leistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag) nutzen.
Wenn Sie ohne Hilfe regelmäßig Schwierigkeiten haben bei …
… sollten Sie einen Antrag stellen. Die Begutachtung prüft genau diese Alltagssituationen.
Ein schwieriges Thema. Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Anteil der entstehenden Kosten. Der Rest muss aus dem eigenen Einkommen oder aus den Ersparnissen getragen werden. Die Beträge können erheblich sein. Schon 2019 belief sich der Eigenanteil ohne die Zuzahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege monatlich im Schnitt auf rund 1.843 Euro. Die Kosten sind seither weiter gestiegen. Diese finanzielle Belastung ist besonders im Alter aus eigener Kraft kaum zu bewältigen. Die durchschnittlich gezahlten Altersrenten liegen in den alten Bundesländern momentan bei 1.212 Euro für Männer und 737 Euro für Frauen. Schnell reicht da die eigene Rente nicht mehr aus, um den Eigenanteil der Pflegekosten auch nur annähernd tragen zu können.
Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten – den Rest tragen Sie selbst. Wie hoch diese Eigenbeteiligung ausfällt, zeigt die bundesweite Auswertung der Ersatzkassen: Zum 1.1.2025 lag die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung in Pflegeheimen (Bund) bei 2.984 € im 1. Jahr, 2.720 € ab 12 Monaten, 2.368 € ab 24 Monaten und 1.928 € ab 36 Monaten Aufenthalt. Diese Beträge umfassen den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE inkl. Ausbildungskosten) plus Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten – nach Abzug der gesetzlich vorgesehenen Zuschläge, die mit der Heim-Dauer steigen.
Zum Vergleich die durchschnittlichen gesetzlichen Altersrenten (Zahlbeträge) bei Rentenzugang 2024: in Westdeutschland 1.355 € (Männer) und 929 € (Frauen); in Ostdeutschland 1.271 € (Männer) und 1.218 € (Frauen). Damit wird klar: Die laufende Rente reicht häufig nicht, um die typischen Eigenanteile im Heim zu decken.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass 2030 ein Drittel der heute Beschäftigten nur eine Rente von weniger als 800 Euro erwarten kann. Und dies, obwohl über 45 Jahre hinweg Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Selbst in gutverdienenden Berufsgruppen sind die Perspektiven für den Ruhestand meist ernüchternd. Das zeigen die beispielhaften Prognosen für durchgehend Beschäftigte, die im Jahr 2040 in Rente gehen werden:
Die spätere Rente hängt u. a. von Entgeltpunkten, Erwerbsbiografie, Region, Zeiten mit Kindererziehung/Teilzeit und künftigen Anpassungen ab. Verlässliche Richtwerte:
Tipp: Nutzen Sie Ihre jährliche Renteninformation der DRV und lassen Sie sich bei Bedarf beraten. Für die Pflegeplanung ist entscheidend: Selbst durchschnittliche Renten decken die heutigen Heim-Eigenanteile nicht.
Für die geförderten Pflege-Tagegeld- oder Pflege-Monats-Versicherungen des sogenannten „Pflege-Bahr“ gibt es eine staatliche Unterstützung von fünf Euro monatlich (ab einem Versicherungsbeitrag von mindestens 15 Euro im Monat). Bei Vertragsabschluss dürfen keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden. Die Beiträge für diese Pflegezusatzversicherung sind im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge abzugsfähig. Daraus ergibt sich für die Versicherten eine verringerte Steuerbelastung.
Pflege trifft selten „irgendwann“ – sie trifft plötzlich. Ein Sturz, eine Krankheit, ein schleichender Verlust an Kraft: Und auf einmal reicht die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Sie zahlt nur feste Höchstbeträge. Alles darüber zahlen Sie selbst – Monat für Monat. Das kann schnell bedeuten: Ersparnisse schmelzen dahin, die Rente reicht nicht mehr, Kinder und Partner springen finanziell ein. Und wenn das Geld knapper wird, wird auch die Auswahl kleiner: weniger Zeit für individuelle Betreuung, weniger Spielraum für ein Wunsch-Pflegeheim, weniger Entlastung für die Familie, die sich kümmern muss.
Eine private Pflegezusatzversicherung schützt genau hier: Sie fängt die Finanzierungslücke auf, sichert Wahlmöglichkeiten (ambulanter Dienst, Tagespflege, stationär) und bewahrt Selbstbestimmung und Würde – ohne die Angst, Vermögen oder Haus zu verlieren. Kurz: Sie verwandelt einen unberechenbaren Kostenrisiko-Moment in planbare Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.
Die Pflegekasse übernimmt pro Monat maximal:
Alle weiteren Kosten (z. B. zusätzliche Einsätze des Pflegedienstes, mehr Zeit pro Besuch, hauswirtschaftliche Hilfe) zahlen Sie privat. Der Entlastungsbetrag steigt 2025 auf 131 € monatlich.
Merke: Die Kassenbeträge sind Deckel – nicht „50 % der Kosten“. Reicht das Budget nicht, entsteht unmittelbar Eigenanteil.
Trotz Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil bleiben die Gesamtkosten hoch, weil Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten vollständig bei Ihnen liegen.
Durchschnittlicher Eigenanteil (1. Heimjahr, bundesweit, 01.07.2025): ca. 3.108 € pro Monat. Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt dieser Wert zwar durch höhere Zuschläge (15 % / 30 % / 50 % / 75 % auf den pflegebedingten Anteil), doch die übrigen Kosten bleiben bestehen.
Eine frühe Vorsorge mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke, die die Pflegekasse offen lässt – denn deren Leistungen sind gedeckelt, den Rest zahlen Sie selbst. So schützen Sie Ihr Vermögen und entlasten Ihre Familie, statt im Ernstfall Erspartes aufbrauchen zu müssen. Mit einem Pflegetagegeld steht Ihnen frei verfügbares Geld zur Verfügung: für zusätzlichen Pflegedienst, Haushaltshilfe, Tagespflege oder einen Platz in Ihrer Wunscheinrichtung. Je jünger und gesünder Sie abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge – und der Schutz greift sofort. Kurz: Früh vorsorgen bedeutet Wahlfreiheit, finanzielle Ruhe und Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten.
Frühzeitig vorsorgen mit der Pflegezusatzversicherung der DFV. Einfach unbeschwert alt werden!
Die DFV-DeutschlandPflege fängt genau die Finanzierungslücke auf, die die gesetzliche Pflegeversicherung offen lässt – und gibt Ihnen im Ernstfall Wahlfreiheit und Ruhe. Leistungen gibt es bereits ab Pflegegrad 1, der Schutz gilt weltweit, und es gibt keine Wartezeit. Zudem ist der Abschluss dank vereinfachter Gesundheitsfrage unkompliziert.
Ihre Vorteile im Überblick:
Mit derDFV-DeutschlandPflege nehmen Sie der Situation ein gutes Stück Druck. Der Schutz gilt sofort – weltweit – und die Leistung richtet sich klar nach Ihrem Pflegegrad. Wenn es ernst wird, zahlen Sie keine Beiträge mehr. Stattdessen gibt es zu Beginn der Pflege eine Einmalhilfe (ab PG3) für das, was sofort anfällt: Umbauten, Hilfsmittel, Fahrten. Und jemand, der das Organisieren übernimmt, Formulare sortiert und Termine koordiniert.
Unterm Strich heißt das: Sie behalten die Wahl, wie und wo Sie gepflegt werden möchten. Ihre Familie wird finanziell entlastet, und Ihr Erspartes bleibt für das, wofür es gedacht war. Die DFV-DeutschlandPflege ist kein großes Versprechen, sondern eine spürbare Hilfe – damit im Pflegefall genug Kraft für das bleibt, was wirklich zählt.
Ja. Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur im hohen Alter: Unfälle (z. B. Verkehrs-, Sport- oder Freizeitunfälle), neurologische und psychische Erkrankungen, Krebs, schwere Infektionen oder angeborene/entwicklungsbedingte Besonderheiten können schon bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Pflegegrad notwendig machen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern ob die Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft oder erheblich eingeschränkt ist.
In der Regel nicht. Die soziale Pflegeversicherung ist als „Teilkasko“ ausgelegt und zahlt feste Höchstbeträge – ambulant wie stationär bleibt ein teils hoher Eigenanteil. Gerade bei Jüngeren fehlt oft ausreichend Einkommen oder Vermögen, die Pflege kann sehr lange dauern und Angehörige (Eltern, Partner) werden finanziell und organisatorisch stark belastet.
Weil Sie damit die Finanzierungslücke früh und günstig schließen. Jüngere sichern sich in der Regel niedrigere Beiträge, langfristigen Schutz auch bei späteren Gesundheitsänderungen und – je nach Tarif – Extras wie Beitragsbefreiung im Leistungsfall oder eine Einmalhilfe zu Beginn der Pflege. So behalten Sie Wahlmöglichkeiten bei der Versorgung, schützen Ihr Erspartes und entlasten Ihre Familie – unabhängig davon, ob die Pflege durch Unfall oder Krankheit entsteht.
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen – auch in jungen Jahren kann ein Unfall oder eine Krankheit den Alltag grundlegend verändern. Wer frühzeitig mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgt, schützt sich und seine Angehörigen vor erheblichen finanziellen Risiken. Angesichts steigender Pflegekosten ist eine solche Absicherung eine kluge und verantwortungsbewusste Entscheidung.
Sie benutzen einen veralteten Browser.
Dieser wird von uns nicht mehr unterstützt.
Browser-Alternativen finden Sie unter anderem hier: