Junger Mensch Pflegefall

Als junger Mensch ein Pflegefall werden

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Un­fäl­le und chro­ni­sche Krank­hei­ten kön­nen je­den tref­fen. Jun­ge Men­schen ge­na­u­so wie äl­te­re. Auch wenn man sich mit dem The­ma der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit un­gern aus­ein­an­der­setzt: Vor­sor­ge macht Sinn. Denn tritt der Pfle­ge­fall ein, weil ein Ver­kehrs­un­fall pas­siert oder ein Sport­un­fall oder weil das Al­ter fort­schrei­tet, dann ist eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sehr hilf­reich. Eine Pflegezusatzversicherung nimmt den finanziellen Druck aus einer ohnehin schweren Situation: So bleibt mehr Raum für das, was dann wirklich zählt: gute Pflege, Würde und Ruhe für dich und deine Familie.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflege kann jeden treffen – in jedem Alter. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Älterwerden: Pflegebedürftigkeit kann plötzlich Realität werden.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei weitem nicht aus. Sie übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten – die Eigenanteile sind hoch und müssen privat getragen werden.
  • Ohne Zusatzschutz wird es schnell teuer. Ersparnisse schmelzen, das laufende Einkommen wird belastet – oft trifft das auch die Angehörigen.
  • Früher Abschluss, niedrigere Beiträge. Wer rechtzeitig mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung vorsorgt, profitiert von günstigeren Beiträgen und langfristiger Planungssicherheit.
  • Mehr Selbstbestimmung im Ernstfall. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sichern Sie würdevolle Pflege und echte Wahlfreiheit – statt Kompromissen aus Kostendruck.
  • Einfach auswählen, was zu Ihnen passt. Bei der Deutschen Familienversicherung können Sie aus verschiedenen Absicherungs­optionen wählen und den passenden Schutz für Ihre Lebenssituation finden.

Warum es nie zu früh ist, an die Pflegezusatzversicherung zu denken

Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann je­den tref­fen – sie kann nach Un­fall oder Krank­heit in je­dem Al­ter Rea­li­tät wer­den. Ent­schei­dend ist dann nicht nur gu­te Ver­sor­gung, son­dern auch die Fi­nan­zie­rung. Denn die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt die tat­säch­li­chen Kos­ten bei wei­tem nicht. Die Lücke zah­len Sie selbst – oder am En­de Ih­re Fa­mi­lie.

Ih­re Vor­tei­le, wenn Sie früh vor­sor­gen:

  • Gro­ße Fi­nan­zie­rungs­lücke schlie­ßen: Ei­gen­an­tei­le sind der Re­gel­fall. Mit ei­ner pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung re­du­zie­ren Sie den pri­vat zu tra­gen­den Teil deut­lich.
  • Fa­mi­lie ent­las­ten: Oh­ne Zu­satz­schutz sprin­gen häu­fig El­tern oder er­wach­se­ne Kin­der fi­nan­zi­ell ein. Mit Ver­si­che­rung blei­ben Sie un­ab­hän­gig.
  • Frü­her Ab­schluss = ge­rin­ge­re Bei­trä­ge: Je jün­ger und ge­sün­der Sie star­ten, des­to preis­wer­ter ist Ihr Schutz – und des­to län­ger pro­fi­tie­ren Sie da­von.
  • Pla­nungs­si­cher­heit statt Ver­mö­gen ri­si­kie­ren: Er­spar­nis­se, Ein­kom­men und Ver­mö­gen blei­ben ge­schont – für das, was Ih­nen wich­tig ist.

War­ten Sie al­so nicht, bis der Ernst­fall al­les be­stimmt. Wer heu­te vor­sorgt, si­chert sich mor­gen die best­mög­li­che Pfle­ge­ver­sor­gung – oh­ne fi­nan­zi­el­len Aus­nah­me­zu­stand.

Ich bin noch jung – ist ei­ne pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung nicht et­was für Äl­te­re?

Üb­li­cher­wei­se ist man ent­we­der Mit­glied ei­ner ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung oder ei­ner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung und da­rü­ber auch pfle­ge­ver­si­chert. Doch die Rea­li­tät ist: Pfle­ge wird in Deutsch­land seit Jah­ren spür­bar teu­rer. Grün­de sind u. a. hö­he­re Ta­rif­löh­ne in der Pfle­ge, der an­hal­ten­de Fach­kräf­te­man­gel, stei­gen­de Sach- und En­er­gie­kos­ten so­wie der de­mo­gra­fi­sche Wan­del. Zwar ar­bei­tet die Po­li­tik fort­lau­fend an Re­for­men und Ent­las­tun­gen, doch die Leis­tun­gen der so­zia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung hal­ten mit den tat­säch­li­chen Kos­ten oft nicht Schritt – die Ei­gen­an­tei­le für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge blei­ben hoch und stei­gen vie­ler­orts wei­ter. Die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung ist da­her aus­drück­lich nur als „Teil­kas­ko­schutz“ kon­zi­piert und deckt bei wei­tem nicht al­le Pfle­ge­kos­ten ab. Um die ent­ste­hen­de Fi­nan­zie­rungs­lücke zu schlie­ßen und Ver­mö­gen so­wie An­ge­hö­ri­ge zu schüt­zen, emp­fiehlt sich ei­ne zu­sätz­li­che pri­va­te Vor­sor­ge. Das lohnt sich schon des­halb, weil man bei Ein­tritt ei­ner so­ge­nan­nten Pfle­ge­be­dürf­tig­keit selbst be­stim­men kann, wie man le­ben möch­te.

War­um Vor­sor­ge in jun­gen Jah­ren sinn­voll ist:

  • Die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung reicht bei wei­tem nicht aus. Sie über­nimmt nur ei­nen Teil der tat­säch­li­chen Pfle­ge­kos­ten. Der Ei­gen­an­teil bleibt an Ih­nen hän­gen – oh­ne Zu­satz­schutz oft er­heb­lich.
  • Mehr Selbst­be­stim­mung statt Kom­pro­mis­se. Mit zu­sätz­li­chem Bud­get ent­schei­den Sie, wel­che Un­ter­stüt­zung Sie möch­ten (z. B. mehr Zeit im All­tag, am­bu­lan­te Leis­tun­gen, Ent­las­tung für die Fa­mi­lie).
  • Frü­her Ab­schluss = nied­ri­ge­re Bei­trä­ge. Je jün­ger und ge­sün­der Sie bei Ver­trags­be­ginn sind, des­to güns­ti­ger sind in der Re­gel die Bei­trä­ge – und der Schutz steht von An­fang an.
  • Fa­mi­lie fi­nan­zi­ell ent­las­ten. Oh­ne pri­va­te Ab­si­che­rung grei­fen schnell Er­spar­nis­se oder das lau­fen­de Ein­kom­men – das be­las­tet häu­fig auch pfle­gen­de An­ge­hö­ri­ge.

Ge­sund­heits­fra­gen & Al­ter­na­tiv­en:

  • Vor Ver­trags­ab­schluss wer­den üb­li­cher­wei­se Ge­sund­heits­fra­gen ge­stellt. Wer be­reits Vor­er­kran­kun­gen hat, muss mit Ri­si­ko­zu­schlä­gen rech­nen – in man­chen Fäl­len ist auch ei­ne Ab­leh­nung mög­lich.
  • Für Per­so­nen mit schwe­ren Vor­er­kran­kun­gen kann die staat­lich ge­för­der­te „Pfle­ge-Bahr“ ei­ne Op­ti­on sein (oh­ne Ge­sund­heits­prü­fung, aber mit be­grenz­ten Leis­tun­gen).

Wel­che Ri­si­ko­fak­to­ren kön­nen in jun­gen Jah­ren da­zu bei­tra­gen, dass man zum Pfle­ge­fall wird?

Be­reits Kin­der, Ju­gend­li­che und jun­ge Er­wach­se­ne kön­nen durch Un­fall oder Krank­heit plötz­lich auf Un­ter­stüt­zung an­ge­wie­sen sein: En­de 2023 wa­ren 258.109 Pfle­ge­be­dürf­ti­ge un­ter 15 Jah­ren. In der Al­ters­grup­pe 15 bis un­ter 60 wa­ren es zu­sam­men 664.591 Per­so­nen (250.724 im Al­ter 15–un­ter 40 und 413.867 im Al­ter 40–un­ter 60). Ins­ge­samt gab es En­de 2023 knapp 5,7 Mio. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in Deutsch­land.

Eine Person steckt Münzen in ein Sparschwein.© hxyume

Jetzt früh vorsorgen!

Wer rechtzeitig mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgt, profitiert von günstigeren Beiträgen!

Zur Pflegezusatzversicherung

Häufige Auslöser und Risikofaktoren

  • Unfälle im Straßenverkehr

z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung, schwere Mehrfachverletzungen – sofern daraus ein Pflegegrad resultiert.

  • Sport- und Freizeitunfälle

z. B. Stürze und Traumata (Klettern, Reiten, Wintersport, Teamsport) mit dauerhaften Einschränkungen – bei anschließendem Pflegegrad.

  • Neurologische Erkrankungen

Multiple Sklerose, Epilepsien, entzündliche/periphere Nervenerkrankungen, seltene genetische Erkrankungen – bei pflegerelevantem Verlauf.

  • Schwere Infektionen und Folgeerkrankungen

z. B. Herz-, Lungen- oder Nervenbeteiligung, langanhaltende Funktionsstörungen – wenn Pflegegrad festgestellt wird.

  • Krebserkrankungen und Therapiefolgen

Pflegebedarf infolge Operationen, Chemo- oder Strahlentherapie – bei anerkannter Pflegebedürftigkeit.

  • Psychische Erkrankungen mit Funktionsverlust

z. B. ausgeprägte depressive Episoden, Psychosen, schwere Essstörungen – sofern die Selbstversorgung dauerhaft/erheblich eingeschränkt ist und ein Pflegegrad vorliegt.

  • Chronische und Autoimmunerkrankungen

z. B. Diabetes mit Komplikationen, schwere Rheuma-Formen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, entzündliche Darmerkrankungen – bei pflegegradrelevantem Verlauf.

  • Geburts- und Entwicklungsbesonderheiten

Angeborene oder frühkindliche Erkrankungen/Behinderungen – wenn ein Pflegegrad anerkannt ist.

Aktuelle Zahlen (Stand 2024/2025):

Starker Anstieg der Begutachtungen bei Kindern/Jugendlichen: 2024 wurden rund 162.388 Begutachtungen (bis 17 Jahre) durchgeführt; seit 2015 mehr als verdreifacht.

Versorgungsart:93,5 % beantragen ambulante Geldleistungen (Pflegegeld); vollstationäre Leistungen sind mit 0,1 % die Ausnahme.

Pflegegrade bei Eintritt: Bei allen Begutachtungen entfielen 37,3 % auf Pflegegrad 2, 28,0 % auf Pflegegrad 3 und 16,2 % auf Pflegegrad 1.

Ur­sa­chen der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bei Jün­ge­ren sind vor al­lem:

  • Läh­mung­en: et­wa 35 Pro­zent der jun­gen Pfle­ge­be­dürf­tig­en sind be­trof­fen
  • In­tel­li­genz­min­de­rung: das be­trifft et­wa 32 Pro­zent
  • Epi­lep­sie: 24 Pro­zent der jun­gen Pfle­ge­fäl­le lei­den dar­un­ter
  • Ent­wick­lungs­stö­rung­en: tre­ten bei rund 22 Pro­zent auf
  • Down-Syn­drom: rund zehn Pro­zent jun­ge Be­trof­fe­ne
  • An­de­re Ur­sa­chen wie: Herz­in­farkt, Krebs, Mul­ti­ple Skle­ro­se (MS), Schlag­an­fall.

Junger Mensch Pflegefall

Warum diese Risiken für Ihre Vorsorge relevant sind

  1. Hoher finanzieller Impact, auch bei seltenen Ereignissen: Ein einziger Unfall kann monatelange oder dauerhafte Unterstützung nach sich ziehen.
  2. Entlastung der Familie: Ohne Zusatzschutz tragen oft Angehörige die Lücke – finanziell und organisatorisch.
  3. Besser früher als später: In jungen Jahren sind Beiträge in der Regel günstiger, Gesundheitsfragen lassen sich meist ohne Zuschläge beantworten und der Schutz wirkt sofort.

Ab wann gelte ich eigentlich als pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Kinder, Jugendliche und Menschen mitten im Beruf können nach Unfall, Krankheit oder mit einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.

Sie gelten als pflegebedürftig, wenn

  • Ihre Selbstständigkeit oder Fähigkeiten infolge gesundheitlicher Probleme
  • voraussichtlich für mindestens sechs Monate
  • so beeinträchtigt sind, dass Sie regelmäßig Hilfe benötigen

(z. B. bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Mobilität, Orientierung, Medikamenten- oder Wundversorgung).

So wird das festgestellt – der Weg zum Pflegegrad

1.    Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse).

2.    Begutachtung zu Hause, im Heim oder Krankenhaus:

  • Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst (MD)
  • Privat Versicherte: Medicproof

3.    Bewertung in 6 Bereichen („Neues Begutachtungsassessment“):

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Verstehen)
  • Verhaltensweisen/psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen)
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Injektionen, Verbände)
  • Alltagsgestaltung & soziale Kontakte

Aus allen Bereichen ergibt sich ein Punktewert, daraus Ihr Pflegegrad 1–5. Je höher der Grad, desto größer der Leistungsanspruch.

4.    Bescheid der Pflegekasse: Mit dem festgestellten Pflegegrad können Sie Leistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag) nutzen.

Wichtige Hinweise

  1. Nicht nur körperliche Einschränkungen zählen. Auch kognitive (z. B. Konzentration, Orientierung) und psychische Beeinträchtigungen fließen ein.
  2. Temporär vs. dauerhaft: Kurzzeitige Einschränkungen (unter 6 Monate) fallen in der Regel nicht unter Pflegebedürftigkeit – hier kommen ggf. andere Leistungen (z. B. Haushaltshilfe, Reha) in Betracht.
  3. Widerspruch möglich: Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen (mit kurzer Begründung und ggf. ärztlichen Unterlagen).

Mini-Check: Bin ich betroffen?

Wenn Sie ohne Hilfe regelmäßig Schwierigkeiten haben bei …

  • Körperpflege, Ankleiden, Essen/Trinken
  • Treppensteigen, Gehen, Aufstehen/Umsetzen
  • Orientierung (Tag/Nacht, vertraute Umgebung), Verstehen/Kommunizieren
  • Medikamentenmanagement, Injektionen, Verbandswechsel
  • Tagesstruktur, Termine einhalten, soziale Kontakte

sollten Sie einen Antrag stellen. Die Begutachtung prüft genau diese Alltagssituationen.

Woher erhalte ich Unterstützung im Alter?

Ein schwie­ri­ges The­ma. Bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit über­nimmt die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung nur einen An­teil der ent­ste­hen­den Kos­ten. Der Rest muss aus dem ei­ge­nen Ein­kom­men oder aus den Er­spar­nis­sen ge­tra­gen wer­den. Die Be­trä­ge kön­nen er­heb­lich sein. Schon 2019 be­lief sich der Ei­gen­an­teil oh­ne die Zu­zah­lung der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung bei voll­sta­tio­nä­rer Pfle­ge mo­nat­lich im Schnitt auf rund 1.843 Euro. Die Kos­ten sind seit­her wei­ter ge­stie­gen. Die­se fi­nanz­i­el­le Be­las­tung ist be­son­ders im Al­ter aus ei­ge­ner Kraft kaum zu be­wäl­ti­gen. Die durch­schnitt­lich ge­zahl­ten Al­ters­ren­ten lie­gen in den al­ten Bun­des­län­dern mo­men­tan bei 1.212 Euro für Män­ner und 737 Euro für Frau­en. Schnell reicht da die ei­ge­ne Ren­te nicht mehr aus, um den Ei­gen­an­teil der Pfle­ge­kos­ten auch nur an­nä­hernd tra­gen zu kön­nen.

Bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit über­nimmt die so­zia­le Pfle­ge­ver­si­che­rung nur ei­nen Teil der Kos­ten – den Rest tra­gen Sie selbst. Wie hoch die­se Ei­gen­be­tei­li­gung aus­fällt, zeigt die bun­des­wei­te Aus­wer­tung der Er­satz­kas­sen: Zum 1.1.2025 lag die durch­schnitt­li­che mo­nat­li­che Ei­gen­be­tei­li­gung in Pfle­ge­hei­men (Bund) bei 2.984 € im 1. Jahr, 2.720 € ab 12 Mo­na­ten, 2.368 € ab 24 Mo­na­ten und 1.928 € ab 36 Mo­na­ten Auf­ent­halt. Die­se Be­trä­ge um­fas­sen den ein­rich­tungs­ein­heit­li­chen Ei­gen­an­teil (EEE inkl. Aus­bil­dungs­kos­ten) plus Un­ter­kunft/Ver­pfle­gung und In­ves­ti­ti­ons­kos­ten – nach Ab­zug der ge­setz­lich vor­ge­se­he­nen Zu­schlä­ge, die mit der Heim-Dau­er stei­gen.

Zum Ver­gleich die durch­schnitt­li­chen ge­setz­li­chen Al­ters­ren­ten (Zahl­be­trä­ge) bei Ren­ten­zu­gang 2024: in West­deutsch­land 1.355 € (Män­ner) und 929 € (Frau­en); in Ost­deutsch­land 1.271 € (Män­ner) und 1.218 € (Frau­en). Da­mit wird klar: Die lau­fen­de Ren­te reicht häu­fig nicht, um die ty­pi­schen Ei­gen­an­tei­le im Heim zu de­cken.

Wie hoch wird mei­ne Ren­te spä­ter ein­mal aus­fal­len?

Die Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft Ver­di hat erst kürz­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass 2030 ein Drit­tel der heu­te Be­schäf­tig­ten nur eine Ren­te von we­ni­ger als 800 Euro er­war­ten kann. Und dies, ob­wohl über 45 Jah­re hin­weg Bei­trä­ge in die Ren­ten­kasse ein­ge­zahlt wur­den. Selbst in gut­ver­die­nen­den Be­rufs­grup­pen sind die Per­spek­ti­ven für den Ru­he­stand meist er­nüch­ternd. Das zei­gen die bei­spiel­haf­ten Pro­gno­sen für durch­ge­hend Be­schäf­tig­te, die im Jahr 2040 in Ren­te ge­hen wer­den:

Die spätere Rente hängt u. a. von Entgeltpunkten, Erwerbsbiografie, Region, Zeiten mit Kindererziehung/Teilzeit und künftigen Anpassungen ab. Verlässliche Richtwerte:

  • Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (alle Altersrentner, Zahlbetrag nach KVdR/PVdR): 1.209 €; Männer 1.332 €, Frauen 1.118 €.
  • Standardrente (45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst): 1.769 € brutto (ab 01.07.2024; Netto vor Steuern ca. 1.565 €). Ihre eigene Rente kann deutlich abweichen.

Tipp: Nutzen Sie Ihre jährliche Renteninformation der DRV und lassen Sie sich bei Bedarf beraten. Für die Pflegeplanung ist entscheidend: Selbst durchschnittliche Renten decken die heutigen Heim-Eigenanteile nicht. 

Mit wel­chen Zu­schüs­sen kann ich nach Ab­schluss einer staat­lich ge­för­der­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung rech­nen?

Für die ge­för­der­ten Pfle­ge-Ta­ge­geld- oder Pfle­ge-Mo­nats-Ver­si­che­rung­en des so­ge­nann­ten „Pfle­ge-Bahr“ gibt es eine staat­li­che Un­ter­stüt­zung von fünf Euro mo­nat­lich (ab einem Ver­si­che­rungs­bei­trag von min­des­tens 15 Euro im Mo­nat). Bei Ver­trags­ab­schluss dür­fen kei­ne Leis­tun­gen aus der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung be­zo­gen wer­den. Die Bei­trä­ge für die­se Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sind im Rah­men der steu­er­li­chen Höchst­be­trä­ge ab­zugs­fä­hig. Da­raus er­gibt sich für die Ver­si­cher­ten eine ver­rin­ger­te Steu­er­be­las­tung.

Was, wenn ich keine private Pflegezusatzversicherung habe?

Pfle­ge trifft sel­ten „ir­gend­wann“ – sie trifft plötz­lich. Ein Sturz, ei­ne Krank­heit, ein schlei­chen­der Ver­lust an Kraft: Und auf ein­mal reicht die Leis­tung der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung nicht aus. Sie zahlt nur fes­te Höchst­be­trä­ge. Al­les dar­ü­ber zah­len Sie selbst – Mo­nat für Mo­nat. Das kann schnell be­deu­ten: Er­spar­nis­se schmel­zen da­hin, die Ren­te reicht nicht mehr, Kin­der und Part­ner sprin­gen fi­nan­zi­ell ein. Und wenn das Geld knap­per wird, wird auch die Aus­wahl klei­ner: we­ni­ger Zeit für in­di­vi­du­el­le Be­treu­ung, we­ni­ger Spiel­raum für ein Wunsch-Pfle­ge­heim, we­ni­ger Ent­las­tung für die Fa­mi­lie, die sich küm­mern muss.

Ei­ne pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung schützt ge­nau hier: Sie fängt die Fi­nan­zie­rungs­lücke auf, si­chert Wahl­mög­lich­kei­ten (am­bu­lan­ter Dienst, Ta­ges­pfle­ge, sta­tio­när) und be­wahrt Selbst­be­stim­mung und Wür­de – oh­ne die Angst, Ver­mö­gen oder Haus zu ver­lie­ren. Kurz: Sie ver­wan­delt ei­nen un­be­rech­en­ba­ren Kos­ten­ri­si­ko-Mo­ment in plan­ba­re Si­cher­heit für Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen.

Zu Hause

Die Pflegekasse übernimmt pro Monat maximal:

  • Pflegegrad 2: Pflegesachleistungen bis 796 € oder Pflegegeld 347 €
  • Pflegegrad 3: Pflegesachleistungen bis 1.497 € oder Pflegegeld 599 €
  • Pflegegrad 4: Pflegesachleistungen bis 1.859 € oder Pflegegeld 800 €
  • Pflegegrad 5: Pflegesachleistungen bis 2.299 € oder Pflegegeld 990 €

Alle weiteren Kosten (z. B. zusätzliche Einsätze des Pflegedienstes, mehr Zeit pro Besuch, hauswirtschaftliche Hilfe) zahlen Sie privat. Der Entlastungsbetrag steigt 2025 auf 131 € monatlich.

Merke: Die Kassenbeträge sind Deckel – nicht „50 % der Kosten“. Reicht das Budget nicht, entsteht unmittelbar Eigenanteil.

Im Pflegeheim

Trotz Leis­tungs­zu­schlag auf den pfle­ge­be­ding­ten Ei­gen­an­teil blei­ben die Ge­samt­kos­ten hoch, weil Un­ter­kunft/Ver­pfle­gung und In­ves­ti­ti­ons­kos­ten voll­stän­dig bei Ih­nen lie­gen.

Durch­schnitt­li­cher Ei­gen­an­teil (1. Heim­jahr, bun­des­weit, 01.07.2025): ca. 3.108 € pro Mo­nat. Mit län­ge­rer Auf­ent­halts­dau­er sinkt die­ser Wert zwar durch hö­he­re Zu­schlä­ge (15 % / 30 % / 50 % / 75 % auf den pfle­ge­be­ding­ten An­teil), doch die üb­ri­gen Kos­ten blei­ben be­ste­hen.

Das spricht für eine frühe Vorsorge

Eine frühe Vorsorge mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke, die die Pflegekasse offen lässt – denn deren Leistungen sind gedeckelt, den Rest zahlen Sie selbst. So schützen Sie Ihr Vermögen und entlasten Ihre Familie, statt im Ernstfall Erspartes aufbrauchen zu müssen. Mit einem Pflegetagegeld steht Ihnen frei verfügbares Geld zur Verfügung: für zusätzlichen Pflegedienst, Haushaltshilfe, Tagespflege oder einen Platz in Ihrer Wunscheinrichtung. Je jünger und gesünder Sie abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge – und der Schutz greift sofort. Kurz: Früh vorsorgen bedeutet Wahlfreiheit, finanzielle Ruhe und Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten.

Pflegezusatzversicherung

Frühzeitig vorsorgen mit der Pflegezusatzversicherung der DFV. Einfach unbeschwert alt werden!

  • Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
  • Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
  • Pflegegeld jeden Monat sofort aufs Konto

Informationen zur Pflegezusatzversicherung

Eine Person steckt Münzen in ein Sparschwein.© hxyume

Welchen Vorteil bietet die Pflegezusatzversicherung der DFV?

Die DFV-DeutschlandPflege fängt genau die Finanzierungslücke auf, die die gesetzliche Pflegeversicherung offen lässt – und gibt Ihnen im Ernstfall Wahlfreiheit und Ruhe. Leistungen gibt es bereits ab Pflegegrad 1, der Schutz gilt weltweit, und es gibt keine Wartezeit. Zudem ist der Abschluss dank vereinfachter Gesundheitsfrage unkompliziert. 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Monatliches Pflegemonatsgeld – je nach Tarif bis zu 2.000 € (PG5) im Tarif Exklusiv. Auszahlungen erfolgen für den vollen Monat, unabhängig vom Einstufungstag.
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5 – wenn die Belastung am größten ist, entfällt Ihre Beitragszahlung.
  • Einmalleistung (z. B. für Sterbebegleitung): 10-faches Pflegemonatsgeld, max. 7.000 €, ab PG3 (Wartezeit 5 Jahre).
  • Nachversicherungsgarantie (Leistung erhöhen ohne erneute Gesundheitsprüfung), 24-Stunden-Assistance sowie weltweiter Schutz.

Mit derDFV-DeutschlandPflege nehmen Sie der Situation ein gutes Stück Druck. Der Schutz gilt sofort – weltweit – und die Leistung richtet sich klar nach Ihrem Pflegegrad. Wenn es ernst wird, zahlen Sie keine Beiträge mehr. Stattdessen gibt es zu Beginn der Pflege eine Einmalhilfe (ab PG3) für das, was sofort anfällt: Umbauten, Hilfsmittel, Fahrten. Und jemand, der das Organisieren übernimmt, Formulare sortiert und Termine koordiniert.

Unterm Strich heißt das: Sie behalten die Wahl, wie und wo Sie gepflegt werden möchten. Ihre Familie wird finanziell entlastet, und Ihr Erspartes bleibt für das, wofür es gedacht war. Die DFV-DeutschlandPflege ist kein großes Versprechen, sondern eine spürbare Hilfe – damit im Pflegefall genug Kraft für das bleibt, was wirklich zählt.

FAQ

  • Ja. Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur im hohen Alter: Unfälle (z. B. Verkehrs-, Sport- oder Freizeitunfälle), neurologische und psychische Erkrankungen, Krebs, schwere Infektionen oder angeborene/entwicklungsbedingte Besonderheiten können schon bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Pflegegrad notwendig machen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern ob die Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft oder erheblich eingeschränkt ist.

  • In der Regel nicht. Die soziale Pflegeversicherung ist als „Teilkasko“ ausgelegt und zahlt feste Höchstbeträge – ambulant wie stationär bleibt ein teils hoher Eigenanteil. Gerade bei Jüngeren fehlt oft ausreichend Einkommen oder Vermögen, die Pflege kann sehr lange dauern und Angehörige (Eltern, Partner) werden finanziell und organisatorisch stark belastet.

  • Weil Sie damit die Finanzierungslücke früh und günstig schließen. Jüngere sichern sich in der Regel niedrigere Beiträge, langfristigen Schutz auch bei späteren Gesundheitsänderungen und – je nach Tarif – Extras wie Beitragsbefreiung im Leistungsfall oder eine Einmalhilfe zu Beginn der Pflege. So behalten Sie Wahlmöglichkeiten bei der Versorgung, schützen Ihr Erspartes und entlasten Ihre Familie – unabhängig davon, ob die Pflege durch Unfall oder Krankheit entsteht.

Fazit Pflege

Fa­zit

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen – auch in jungen Jahren kann ein Unfall oder eine Krankheit den Alltag grundlegend verändern. Wer frühzeitig mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgt, schützt sich und seine Angehörigen vor erheblichen finanziellen Risiken. Angesichts steigender Pflegekosten ist eine solche Absicherung eine kluge und verantwortungsbewusste Entscheidung.

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