Bonusheft© Zoomik

Das Bonusheft für gesetzlich Versichert

Erstellt am Uhr
Von 

Jedem ges­etz­lich Ver­sich­er­ten ist das Bo­nus­heft gut ver­traut. Es wur­de 1989 ein­ge­führt, um Pa­tien­ten ei­nen zu­sätz­lich­en An­reiz zur re­gel­mä­ßi­gen Pro­phy­la­xe beim Zahn­arzt zu bie­ten. Jähr­lich­e Kon­troll­un­ter­su­chun­gen hel­fen da­bei, Zahn­schä­den mög­lichst früh zu er­ken­nen und be­han­deln zu kön­nen. Wird das Bo­nus­heft dis­zi­pli­niert ge­führt, kön­nen Pa­tien­ten im Fall ei­ner kost­spie­li­gen Zahn­ersatz­ver­sor­gung so­gar ba­res Geld spa­ren.

Artikel teilen
Link kopiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz beträgt 60 % der Regelversorgung – mit lückenlosem Bonusheft steigt er nach 5 Jahren auf 70 % und nach 10 Jahren auf 75 %.
  • Gewertet werden lückenlose Vorsorgeeinträge der 5 bzw. 10 Jahre vor Behandlungsbeginn; das Behandlungsjahr selbst zählt nicht.
  • Bonusheft verloren? Die Zahnarztpraxis stellt ein neues Heft aus und trägt frühere Termine auf Basis der Patientenkartei nach. Bei Zahnarztwechsel bleibt der Bonus gültig; frühere Einträge bestätigt die Vorpraxis (ggf. über die KZV).
  • Bei anerkanntem Härtefall übernimmt die Kasse den doppelten Festzuschuss – damit sind die Kosten der Regelversorgung in der Praxis vollständig gedeckt, unabhängig vom Bonusheft.

Was ist das Bon­us­heft?

Das Bon­us­heft ist ein klei­nes Falt­blatt und vom For­mat her dem ei­ner Scheck­kar­te ver­gleich­bar. So lässt es sich be­quem in je­dem Port­e­mon­naie auf­be­wah­ren. In diesem do­ku­men­tiert der be­han­deln­de Zahn­arzt die er­folg­ten Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen. Neh­men Pa­tien­ten die Pro­phy­la­xe re­gel­mä­ßig wahr und kön­nen dies mit­hil­fe des Bon­us­hef­tes bei der Krank­en­kasse nach­wei­sen, er­höht sich ihr An­spruch auf Zu­schüs­se zum Zahn­ersatz. 12- bis 17-jäh­ri­ge soll­ten in je­dem Ka­len­der­halb­jahr zur In­di­vi­dual­pro­phy­la­xe. Ab dem 18. Le­bens­jahr ist der Nach­weis der zahn­ärzt­li­chen Un­ter­su­chung nur noch ein­mal jähr­lich Be­din­gung für die Zu­schuss­er­hö­hung.

Vom wem er­hält ein Pa­tient sein per­sön­li­ches Bon­us­heft – Zahn­arzt oder Krank­en­kasse? Wer noch kein Bon­us­heft be­sitzt, soll­te ein­fach beim nächs­ten Be­such, sei­nen Zahn­arzt da­nach fra­gen. Dort er­hält je­der sein per­sön­li­ches Do­ku­ment.

Wo­für brau­che ich das Bon­us­heft?

Das Bonusheft ist Ihr Nachweis für regelmäßige Zahn-Checks. Tragen Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen lückenlos ein, bekommen Sie im Fall von Zahnersatz einen höheren Zuschuss von Ihrer Krankenkasse – je konsequenter geführt, desto mehr Unterstützung.

So oft sollten Sie zur Kontrolle gehen:

  • Erwachsene: einmal pro Jahr.
  • Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren: am besten halbjährlich.

Wichtig: Auch wer keine eigenen Zähne mehr hat, profitiert von regelmäßigen Kontrollen (z. B. zur Prothesenpflege) – denn nur mit dokumentierten Terminen sicherst du dir den Bonus beim Zuschuss.

Wie viel bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Ein kon­ti­nu­ier­lich ge­führ­tes Bon­us­heft be­rech­tigt Pa­tien­ten zum Zu­schuss bei an­ste­hen­dem Zahn­ersatz. Wur­de das Heft nicht lü­cken­los ge­führt, müs­sen 40 Pro­zent der Kos­ten selbst ge­tra­gen wer­den, denn die Er­stat­tung der ge­setz­li­chen Krank­en­ver­sich­e­rung für Zahn­ersatz oh­ne Bon­us­heft ist auf 60 Pro­zent be­grenzt.

Wer über fünf Jah­re hin­weg bei den re­gel­mä­ßi­gen Kon­troll­un­ter­su­chun­gen war, er­hält von sei­ner Krank­en­kasse auf den ver­blei­ben­den Ei­gen­an­teil der Kos­ten ei­nen Zu­schuss in Hö­he von 10 Pro­zent. Kann ein lü­cken­los aus­ge­füll­tes Bon­us­heft über den Zeit­raum von min­des­tens zehn Jah­ren vor­ge­legt wer­den, zahlt die Krank­en­kasse so­gar 15 Pro­zent zu­sätz­lich. Die Ge­samt­hö­he der Zah­lung durch die Krank­en­kasse be­läuft sich da­mit bei ei­nem 15-pro­zen­ti­gen Zu­schuss auf 75 Pro­zent der Kos­ten.

Das Be­hand­lungs­jahr, in dem der Zahn­ersatz be­nö­tigt wird, zählt in der Rech­nung nicht mit. Soll­te je­mand bei­spiels­wei­se 2025 ei­ne Brück­en­ver­sor­gung be­an­tra­gen, er­hält er die 10 Pro­zent Zu­zah­lung zum Fest­zu­schuss nur dann, wenn das Bon­us­heft be­reits seit 2020 lü­cken­los ge­führt wur­de.

Die Här­te­fall­re­ge­lung beim Bon­us­heft

Ist es einem Pa­tien­ten nicht mög­lich, den Ei­gen­an­teil für sei­nen Zahn­ersatz zu über­neh­men, kann er da­von un­ter be­stimm­ten Um­stän­den weit­ge­hend be­freit wer­den. Tritt der Fall die­ser so­ge­nann­ten „un­zu­mut­ba­ren Be­las­tung“ ein, fällt der ge­setz­lich Ver­sich­er­te un­ter die Här­te­fall­re­ge­lung. Dies be­trifft zum Bei­spiel Per­so­neng­rup­pen mit nied­rig­em Ein­kom­men, Emp­fän­ger be­stimm­ter So­zi­al­leis­tun­gen oder Stu­den­ten, die Ba­FöG be­kom­men. Sie er­hal­ten dann ggf. von ih­rer Krank­en­ver­sich­er­ung den dop­pel­ten Fest­zu­schuss für die Zahn­ersatz-Re­gel­ver­sor­gung. Das Bon­us­heft muss da­für nicht lü­cken­los ge­führt sein.

Auch im Här­te­fall Zahn­ersatz – wann trifft das zu?

Wenn Ihr Einkommen sehr niedrig ist, übernimmt die Krankenkasse beim Zahnersatz die vollen Kosten der Regelversorgung – praktisch der doppelte Festzuschuss. 2025 liegt die Grenze bei 1.498 € monatlichen Bruttoeinnahmen für Alleinstehende. Mit einem Angehörigen im Haushalt gilt 2.059,75 €, für jeden weiteren Angehörigen + 374,50 €. Der Antrag läuft über Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

Gleitender Härtefall: Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze, kann die Kasse Ihren Eigenanteil zusätzlich mindern. Vereinfacht gesagt: Der normale 60-%-Festzuschuss wird um einen Ausgleichsbetrag erhöht – maximal bis zu den Kosten der Regelversorgung. Fragen Sie Ihre Kasse; die Berechnung erfolgt nach festen Vorgaben.

Material-Hinweis: Im anerkannten Härtefall übernimmt die Kasse bei zahntechnischen Leistungen nur Nichtedelmetall-Legierungen. Für Edelmetall fallen ggf. Mehrkosten an. 

Was tun, wenn ein Stempel im Zahnarzt-Bon­us­heft fehlt?

Wur­de der Zahn­arzt-Stem­pel im Bon­us­heft ein­mal ver­ges­sen, kann er oh­ne Wei­te­res nach­ge­tra­gen wer­den. Vor­aus­ge­setzt na­tür­lich, der Ter­min wur­de auch tat­säch­lich wahr­ge­nom­men. Er­wach­sene soll­ten Zäh­ne und Ge­biss ein­mal im Jahr un­ter­su­chen las­sen, Kin­der und Ju­gend­li­che ab zwölf Jah­ren zwei­mal jähr­lich. Die er­folg­ten Checks wer­den dann im Bon­us­heft be­stä­tigt. Je­der Pa­tient ist für sein Bon­us­heft selbst ver­ant­wort­lich und soll­te es beim Zahn­arzt für die Ein­tra­gung vor­le­gen.

Wer sei­nen jähr­li­chen bzw. halb­jähr­li­chen Zahn­arzt­be­such ver­säumt, dem fehlt der Stem­pel dann im Bon­us­heft. Die Vor­tei­le durch mög­li­che Zu­schüs­se ent­fal­len ent­spre­chend. Dann muss er­neut min­des­tens fünf Jah­re lang re­gel­mä­ßig im Bon­us­heft do­ku­men­tiert wer­den, be­vor der Zu­schuss zum Zahn­ersatz er­neut be­an­tragt wer­den kann.

Was passiert, wenn ein Jahr im Bonusheft fehlt?

Kurz gesagt: Die lückenlose Reihe ist unterbrochen – damit entfällt der höhere Bonus. Sie fallen auf die Stufe zurück, die Sie lückenlos nachweisen können: 60 % ohne Bonus, 70 % bei 5 lückenlosen Jahren, 75 % bei 10 lückenlosen Jahren (jeweils bezogen auf die Regelversorgung).

Erst prüfen, ob wirklich eine Lücke vorliegt:

Hatten Sie die Kontrolle, aber der Eintrag fehlt nur? Lassen Sie ihn nachtragen. Die Praxis darf auf Basis der Patientenkartei rückwirkend stempeln.

Ausnahmen, die helfen können (Stand 2025):

  • Großer 10-Jahres-Bonus: Eine einmalige Lücke innerhalb der letzten 10 Jahre kann folge­los bleiben, wenn Sie den triftigen Grund gegenüber der Kasse plausibel machen (z. B. schwerwiegende Krankheit). Das hat u. a. das LSG NRW entschieden; die KZBV weist darauf hin, dass Kassen dies teils noch restriktiv handhaben, bis die höchstrichterliche Klärung abgeschlossen ist.
  • Sonderfall 2020: Ein fehlender Eintrag im Jahr 2020 ist generell unschädlich – sowohl für den 5- als auch für den 10-Jahres-Bonus.

So kommen Sie wieder in den Bonus:

  1. Ab jetzt wieder regelmäßig zur Vorsorge und jeden Termin eintragen lassen.
  2. Für 70 % brauchen Sie wieder 5 lückenlose Jahre, für 75 %10 lückenlose Jahre vor Behandlungsbeginn – Ausnahmen siehe oben.

Tipp: Bewahren Sie das Heft gut auf oder nutzen Sie – falls angeboten – das digitale Zahn-Bonusheft in der ePA. So fehlen Stempel seltener, und Nachträge sind einfacher.

Nicht nur wegen des Bon­us zum Zahn­arzt

Sein Bon­us­heft re­gel­mä­ßig zu füh­ren, soll­te für je­den ge­setz­lich Ver­sich­er­ten selbst­ver­ständ­lich sein. Die Zu­schüs­se der Krank­en­kassen zum Zahn­ersatz sind da­bei ei­ne ho­he Mo­ti­va­tion. Aber nicht nur die fi­nan­zi­el­len Vor­tei­le soll­ten für die jähr­li­chen Be­su­che beim Zahn­arzt im Vor­der­grund ste­hen. Denn was die ei­ge­nen Zäh­ne wert sind, merkt man oft erst, wenn es zu spät ist. Da­her ist die Ge­sund­er­hal­tung des Ge­biss­es ein wich­ti­ger Bei­trag für gu­te Le­bens­qua­li­tät. Nur recht­zei­tig ent­deck­te Schä­den kann der Zahn­arzt auch früh be­he­ben. Jähr­li­che bzw. halb­jähr­li­che Kon­troll­ter­mi­ne hel­fen da­bei, auch selbst Ver­ant­wor­tung für Zäh­ne und Ge­biss zu über­neh­men.

Mehr Zuschuss mit Bonusheft – noch mehr mit Zahnzusatzversicherung

Das Bonusheft sichert Ihnen höhere Zuschüsse der Krankenkasse. Trotzdem bleiben bei Zahnersatz oft hohe Eigenkosten. Mit der Zahnzusatzversicherung der DFV reduzieren Sie diese spürbar und sorgen für die beste Versorgung.

  • Hohe Erstattung bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantaten
  • Übernahme zusätzlicher Leistungen, die die Kasse nicht zahlt
  • Mehr Planungssicherheit bei größeren Zahnarztrechnungen
  • ab 9,10 € monatlich

Informationen zur Zahnzusatzversicherung

Mann mit Brille lächelt in die Kamera.© izusek

Zu­zah­lun­gen trotz Bon­us­heft

Etwa 60 Pro­zent der ge­setz­lich Ver­sich­er­ten ha­ben kei­nen An­spruch auf ei­nen Bo­nus für ih­ren Zahn­ersatz, da sie die Nach­wei­se der Kon­troll­un­ter­su­chun­gen im Bon­us­heft gar nicht oder nur un­re­gel­mä­ßig do­ku­men­tiert ha­ben. Die 20- bzw. 15-pro­zen­ti­ge Be­zu­schus­sung durch die Krank­en­kassen ent­fällt dann. Auch wer kei­ne ei­ge­nen Zäh­ne mehr hat und ei­ne Voll­pro­the­se trägt, soll­te zur Zahn­vor­sor­ge ge­hen, denn nur so wird der Zu­schuss ge­si­chert.

Selbst Pa­tien­ten, die ih­re Zahn­arzt­be­su­che lü­cken­los do­ku­men­tiert ha­ben, müs­sen für ih­ren Zahn­ersatz, ei­ne Brück­e, Pro­the­se, o.a., noch selbst da­zu­zah­len. Da­her emp­fiehlt sich der recht­zei­tige Ab­schluss ei­ner pri­va­ten Zahn­zu­satz­ver­sich­e­rung.

Ihr Lä­cheln ver­dient den bes­ten Schutz – und ge­nau den gibt es vom Re­kord­test­sie­ger! Der DFV-Zahn­Schutz Ex­klu­siv 100 der Deut­schen Fa­mi­lien­ver­si­che­rung wird von Stif­tung Wa­ren­test seit Jah­ren mit der Best­no­te „SEHR GUT (0,5)“ aus­ge­zeich­net.

FAQ zum Thema Bonusheft Häufige Fragen

  • Jeder ge­setz­lich Ver­sich­er­te kann selbst ent­schei­den, ob er ein Bon­us­heft führt oder nicht. Wer da­rauf ver­zich­tet, ver­schenkt mög­li­che Zu­schüs­se beim Zahn­ersatz. Das Bon­us­heft be­fin­det sich in der Re­gel im Be­sitz der Pa­tien­ten. Bei der jähr­li­chen bzw. halb­jähr­li­chen Vor­sor­ge­un­ter­su­chung do­ku­men­tiert der Zahn­arzt da­rin je­de er­folg­te Pro­phy­la­xe. Re­gel­mä­ßi­ge Zahn­arzt­be­su­che hel­fen da­bei, lang­fris­tig die Ge­sund­heit der Zäh­ne zu si­chern.

  • Geht das Bon­us­heft ver­lo­ren, kann der be­han­deln­de Zahn­arzt die bis­he­ri­gen Ter­mi­ne leicht in der Pa­tien­ten­kar­tei nach­se­hen und in ein neu­es Bon­us­heft ein­tra­gen. Am bes­ten be­wahrt man es zu Hau­se an ei­nem fes­ten Platz auf, an dem man es leicht fin­det.

  • Der Wech­sel des Zahn­arz­tes hat kei­nen Ein­fluss auf die Gül­tig­keit des Bon­us­hefts. Pa­tien­ten brin­gen ihr Bon­us­heft ein­fach mit zum neu­en Zahn­arzt, der die Do­ku­men­ta­ti­on dann wie ge­habt fort­setzt. Selbst­ver­ständ­lich kann man sich auch ein neu­es Bon­us­heft aus­stel­len las­sen. Im Fall ei­nes zu be­an­tra­gen­den Zahn­ersatzes ist das al­te Bon­us­heft dann in je­dem Fall bei der Krank­en­ver­sich­e­rung mit­ein­zu­rei­chen. Wich­tig ist die lü­cken­lo­se Do­ku­men­ta­ti­on der Kon­troll­ter­mi­ne aus den letz­ten fünf bzw. zehn Jah­ren.

  • Im Al­ter von 12 Jah­ren er­hal­ten auch Kin­der ihr per­sön­li­ches Bon­us­heft. Bis zum 18. Le­bens­jahr soll­ten sie ihre halb­jähr­li­chen Kon­troll­ter­mi­ne beim Zahn­arzt da­rin be­stä­tigen las­sen. Ab dann muss nur noch ei­ne Kon­troll­un­ter­su­chung im Jahr do­ku­men­tiert wer­den. Die re­gel­mä­ßi­ge Füh­rung des Bon­us­hefts ist auch da­bei hilf­reich, der Zahn­ge­sund­heit früh­zei­tig die nö­ti­ge Auf­merk­sam­keit zu schen­ken. Wer den Zahn­arzt­be­such fest im Jah­res­plan in­te­griert, sorgt nach­hal­tig für ein ge­sund­es und äst­he­tisch­es Ge­biss. Soll­te den­noch ein­mal Zahn­ersatz nö­tig wer­den, be­zu­schusst die Krank­en­kasse die­sen bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen in der glei­chen Hö­he wie bei Er­wach­sen­en. Re­gel­mä­ßi­ge Zahn­arzt­be­su­che und de­ren lü­cken­lo­se Do­ku­men­ta­ti­on im Bon­us­heft sind al­so ba­res Geld wert.

  • Ja. Das Bonusheft bleibt auch 2025 wichtig, wenn Sie beim Zahnersatz Geld sparen möchten. Es ist der Nachweis, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Nur mit lückenlosen Einträgen erhalten Sie von der Krankenkasse einen höheren Festzuschuss – und senken damit Ihre Eigenkosten. Viele Praxen bieten das Bonusheft inzwischen auch digital über die elektronische Patientenakte (ePA) an, die klassische Papierform gilt aber weiterhin.

  • Das Bonusheft erhöht den Zuschuss der Krankenkasse zur Regelversorgung beim Zahnersatz:

    • ohne Bonus: 60 %
    • mit 5 lückenlosen Jahren: 70 %
    • mit 10 lückenlosen Jahren: 75 %

    Je länger Sie also regelmäßig zur Kontrolle gehen, desto mehr übernimmt die Krankenkasse – und desto weniger zahlen Sie selbst.

  • Entscheidend ist nicht die Anzahl der Stempel, sondern die lückenlose Zeitspanne:

    • Für den ersten Bonus benötigen Sie 5 lückenlose Jahresstempel (Kontrolle pro Jahr).
    • Für den höheren Bonus nach 10 Jahren müssen 10 Einträge ohne Unterbrechung vorliegen.

    Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollten halbjährlich zur Kontrolle gehen – ihre Termine werden ebenfalls im Bonusheft dokumentiert.

Zahn Darstellung Fazit

Fazit

Das Bonusheft ist der Schlüssel zu höheren Zuschüssen beim Zahnersatz und lohnt sich für alle Versicherten. Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, spart langfristig bares Geld. Für noch mehr Sicherheit bei hohen Zahnarztkosten ist eine Zahnzusatzversicherung die ideale Ergänzung.

Sie benutzen einen veralteten Browser.
Dieser wird von uns nicht mehr unterstützt.

Browser-Alternativen finden Sie unter anderem hier: