Etwa 60 Prozent der gesetzlich Versicherten haben keinen Anspruch auf einen Bonus für ihren Zahnersatz, da sie die Nachweise der Kontrolluntersuchungen im Bonusheft gar nicht oder nur unregelmäßig dokumentiert haben. Die 20- bzw. 15-prozentige Bezuschussung durch die Krankenkassen entfällt dann. Auch wer keine eigenen Zähne mehr hat und eine Vollprothese trägt, sollte zur Zahnvorsorge gehen, denn nur so wird der Zuschuss gesichert.
Selbst Patienten, die ihre Zahnarztbesuche lückenlos dokumentiert haben, müssen für ihren Zahnersatz, eine Brücke, Prothese, o.a., noch selbst dazuzahlen. Daher empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung.
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