Kurz gesagt: Die lückenlose Reihe ist unterbrochen – damit entfällt der höhere Bonus. Sie fallen auf die Stufe zurück, die Sie lückenlos nachweisen können: 60 % ohne Bonus, 70 % bei 5 lückenlosen Jahren, 75 % bei 10 lückenlosen Jahren (jeweils bezogen auf die Regelversorgung).
Erst prüfen, ob wirklich eine Lücke vorliegt:
Hatten Sie die Kontrolle, aber der Eintrag fehlt nur? Lassen Sie ihn nachtragen. Die Praxis darf auf Basis der Patientenkartei rückwirkend stempeln.
Ausnahmen, die helfen können (Stand 2025):
- Großer 10-Jahres-Bonus: Eine einmalige Lücke innerhalb der letzten 10 Jahre kann folgelos bleiben, wenn Sie den triftigen Grund gegenüber der Kasse plausibel machen (z. B. schwerwiegende Krankheit). Das hat u. a. das LSG NRW entschieden; die KZBV weist darauf hin, dass Kassen dies teils noch restriktiv handhaben, bis die höchstrichterliche Klärung abgeschlossen ist.
- Sonderfall 2020: Ein fehlender Eintrag im Jahr 2020 ist generell unschädlich – sowohl für den 5- als auch für den 10-Jahres-Bonus.
So kommen Sie wieder in den Bonus:
- Ab jetzt wieder regelmäßig zur Vorsorge und jeden Termin eintragen lassen.
- Für 70 % brauchen Sie wieder 5 lückenlose Jahre, für 75 %10 lückenlose Jahre vor Behandlungsbeginn – Ausnahmen siehe oben.
Tipp: Bewahren Sie das Heft gut auf oder nutzen Sie – falls angeboten – das digitale Zahn-Bonusheft in der ePA. So fehlen Stempel seltener, und Nachträge sind einfacher.