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Progression in der Unfallversicherung

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Ein Unfall kann das Leben verändern – doch wie viel ist ein Körperteil in der Unfallversicherung wert? Die Gliedertaxe legt fest, wie hoch die Auszahlung bei Invalidität ausfällt. Wir zeigen, wie die Berechnung funktioniert, welche Unterschiede es zwischen den Tarifen gibt und warum ein genauer Blick in den Vertrag so wichtig ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist Progression? Eine Progression bei der Unfallversicherung erhöht die Auszahlungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional – also stärker als linear.
  • Wie funktioniert sie? Die Versicherungssumme (Grundsumme) wird mit dem festgestellten Invaliditätsgrad multipliziert – mit Progression steigt diese Zahlung bei starker Invalidität deutlich über die einfache Grundsumme hinaus.
  • Progressionsstufen: Gängige Progressionsnivel sind z. B. 225 %, 350 %, 500 %, je nach Tarif.
  • Nutzen für Versicherte: Besonders bei schweren Unfällen sorgt die Progression dafür, dass die finanziellen Leistungen ausreichend hoch sind, um Therapie, Umbauten oder lange Ausfälle abdecken zu können.
  • Abwägung nötig: Eine hohe Progression erhöht die Beiträge – es gilt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundsumme und Progression zu wählen.

Was ist eine Progression bei Unfallversicherungen?

Um die Funktion der Progression zu erklären, muss zunächst der Bezug zu Invalidität und Gliedertaxe hergestellt werden:

Der Begriff Invalidität steht für eine dauerhafte Einschränkung, die durch einen Unfall verursacht wurde. Die Schwere der Einschränkung wird mit dem Invaliditätsgrad bemessen. Hierzu ordnet die Versicherung dem unfallbedingten Verlust eines Körperteils, eines inneren Organs oder eines Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu und listet ihn in der sogenannten Gliedertaxe auf. Darin lässt sich dann ablesen, dass der Invaliditätsgrad zum Beispiel bei Verlust eines Fußes 70 Prozent beträgt. Nach dem Verlust würde das Unfallopfer also 70 % der vereinbarten Versicherungssumme erhalten. Um die finanzielle Absicherung im Falle eines Unfalls zu verbessern, kann entweder eine höhere Versicherungssumme oder auch eine zusätzliche Progression vereinbart werden.

Progression bedeutet, dass sich der nach einem Unfall auszuzahlende Betrag um einen bestimmten Faktor erhöht. Und zwar nicht linear, sondern mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional ansteigend. Wenn die vereinbarte Progression beispielsweise 500 % beträgt, erhält das Unfallopfer bei Vollinvalidität das Fünffache der Grundsumme. Entsprechend verbessert sich die finanzielle Absicherung des Risikos bei besonders schweren Unfällen. Bei einem geringen Invaliditätsgrad wirkt sich die Progression dagegen kaum oder gar nicht aus.

Eine Unfallversicherung kann mit oder ohne Progression abgeschlossen werden. Ist sie nicht enthalten, so besteht der Tarif nur aus der sogenannten Grundsumme. In diesem Fall erbringt die Unfallversicherung eine lineare Leistung. Wurde beispielsweise eine Unfallversicherung mit 100.000 € Versicherungssumme abgeschlossen und beträgt der Invaliditätsgrad 20 %, erhalten Sie 20.000 €.

Zusätzlich zur Grundsumme haben Sie die Möglichkeit, eine Progression von beispielsweise 225 %, 350 %, 500 % oder mehr in den Tarif einzuschließen. Die Leistung steigt dann, je nach Grad der Verletzung, dynamisch an. Die Einbindung der Progression sorgt für einen Anstieg der Auszahlung, wenn es nach einem Unfall zu einer Teil- oder Vollinvalidität kommt. Das ist gerade bei einem schweren Unfall besonders wichtig. Denn durch die Progression steht deutlich mehr Geld zur Verfügung, um die erheblichen finanziellen Härten einer Invalidität aufzufangen. Bleiben wir beim Beispiel des verlorenen Fußes: Das Unfallopfer erhält 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Das wären bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro also 70.000 Euro. Bei einem Vertrag mit einer Progression von 500 % und einem Invaliditätsgrad von 70 % könnten entsprechend einer marktüblichen Progressionstabelle dagegen 290.000 Euro ausgezahlt werden.

Die versicherte Person ist somit gerade bei höheren Invaliditätsgraden finanziell deutlich besser versorgt. In der Progressionstabelle wird eine bestimmte Auszahlungssumme fix an einen Invaliditätsgrad gekoppelt. So wird die Höhe der Kapitalleistung fest vereinbart.

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DFV-UnfallSchutz Exklusiv wurde mit "SEHR GUT" bewertet – damit gehört er zu den besten privaten Unfallversicherungen.

Zur Unfallversicherung

Wie wirkt sich die Progression aus?

Die Prozentzahl der Progression gibt an, um wie viel höher die Auszahlungs­summe maximal ausfallen kann. Wichtige Einschränkung: Die Progression wird meist erst ab einem Invaliditäts­grad von 25 % wirksam. Die Höhe des Invaliditäts­grads wird durch einen Arzt bestimmt.

Soweit die Theorie. Die folgenden Beispiele veranschaulichen, wie einfach die Berechnung der Auszahlung in der Praxis ist.

Beispielrechnung: Leistung bei Unfallversicherung mit Progression

Für die Berechnung gehen wir davon davon aus, dass der DFV-UnfallSchutz Exklusiv mit einer Grundsumme von 150.000 Euro vereinbart wurde. In der Gliedertaxe des DFV-UnfallSchutz wird der Daumen mit 45 % und der Zeigefinger mit 30 % berechnet. Die verletzte Person hat somit zusammengenommen einen Invaliditätsgrad von insgesamt 75 %.

Die Gliedertaxen im DFV-UnfallSchutz Exklusiv im Überblick:

Gliedertaxe Unfallschutz

Dabei bleibt es aber nicht. In der Progressionstabelle (siehe Anhang zu den Versicherungsbedingungen DFV-UnfallSchutz) wird eine bestimmte Aus­zahlungs­summe fix an einen Invaliditäts­grad gekoppelt. Bei einem Invaliditäts­grad von 75 % bekommt der Kunde laut Progressions­tabelle 562.500 Euro. Somit kommt es beim DFV-UnfallSchutz Exklusiv zu einer Invaliditäts­leistung, die die Versicherungs­summe von 100.000 Euro erheblich übersteigt.

Der Vorteil ist offensichtlich: Eine Unfall­versicherung mit Progression ist für die meisten Versicherten die empfehlens­werteste Variante der Unfall­versicherung.

Welche Vor- und Nachteile bieten Tarife mit einer Progression?

Vorteile:

  • Die Wahl der Progression ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zuzuschneiden. 
  • Bei höheren Invaliditätsgraden zahlt die Unfallversicherung eine höhere Summe aus. 
  • Die versicherte Grundsumme kann somit etwas niedriger gewählt werden. 
  • Und dies senkt wiederum den Beitrag. Wenn die gleiche Absicherung bei Vollinvalidität ohne Progression versichert wird, ist der Beitrag höher. 
  • Der Vorteil einer Progression liegt nicht zuletzt darin, dass nach einem schweren Unfall mit einer hohen Invaliditätsstufe deutlich mehr Geld zur Verfügung steht, um die Folgekosten einer Invalidität besser aufzufangen.

Nachteile:

  • Bei einem Invaliditätsgrad unter 25 % greift die Progression in der Regel nicht. Wenn also eine niedrigere Versicherungssumme mit hoher Progression gewählt wird, um am Beitrag zu sparen, wird bei niedrigeren Invaliditätsgraden auch weniger Geld ausgezahlt.

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Der DFV-UnfallSchutz Exklusiv leistet bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %, während viele Anbieter erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 % leisten. Das heißt bei geringfügigen, aber ebenso dauerhaften Einschränkungen geht der Versicherte unter Umständen ganz leer aus. Nicht so bei uns! 

Sind mehrere Körperteile, Organe oder Sinnesorgane unfallbedingt beeinträchtigt, werden die ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Für die Bemessung des Invaliditätsgrades ist die in den Versicherungsbedingungen ersichtliche verbesserte Gliedertaxe maßgeblich. Der Versicherer legt mit der Gliedertaxe fest, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Organen ist, mehr als 100 % (Vollinvalidität) ist jedoch nicht möglich. Die vereinbarte Versicherungssumme erhält der Versicherte als Einmalzahlung.

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Wie hoch sollten Grundsumme und Progression sein?

Werden Versicherungssumme und Progression ausreichend hoch bestimmt, kann die private Unfallversicherung dazu dienen, Folgekosten eines Unfalls zu stemmen z. B. Umbaumaßnahmen oder Pflegeleistungen zu bezahlen. Zudem ist eine Unfallversicherung besonders für Selbstständige und Freiberufler, die über keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verfügen, die beste Alternative. Aber auch Personen, die nicht diesen Berufsgruppen angehören, profitieren von einer privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt keine Invaliditätsleistungen und unterstützt Sie nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Die hohen Folgekosten müssen Sie dann selbst tragen.

Die genaue Höhe der Absicherung ist von individuellen Gegebenheiten abhängig zu machen. Sie sollten allerdings in jedem Fall darauf achten, dass gerade bei schweren Unfallfolgen eine Absicherung vorhanden ist, die von der Beratung unmittelbar nach dem Unfall bis zur Abdeckung der wesentlichen Folgekosten alle Punkte erfasst. Der DFV-UnfallSchutz steht Ihnen mit der 24 Stunden Assistance-Hotline sowie der Übernahme von Folgekosten zur Seite.

Generell empfiehlt sich eine Kopplung an Lebensalter und Einkommen:

  • 30 Jahre alt - ca. 6-faches Jahresbrutto bei Vollinvalidität
  • 40 Jahre alt - ca. 5-faches Jahresbrutto bei Vollinvalidität
  • 50 Jahre alt - ca. 4-faches Jahresbrutto bei Vollinvalidität

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Progression

  • Die private Unfallversicherung leistet bei allen unfreiwilligen Verletzungen durch versicherte Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet dagegen nur bei Unfällen im beruflichen Umfeld, einschließlich dem Homeoffice. Zum Berufsleben zählen dabei auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Im Versicherungsschutz enthalten sind die Wege zur Arbeit und der Transport der Kinder zur Schule oder zum Kindergarten. Auch der Aufenthalt der Kinder in Kindergarten, Schule und Universität ist versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt zudem keine pauschale Invaliditätsleistung.

  • Die Progression bezeichnet den Faktor, um den sich die Auszahlung der Invaliditätsleistung nach einem versicherten Unfall maximal erhöhen kann. Sie wird in Prozent angegeben. Je nach Progressionsgrad sind das zum Beispiel 225 %, 350 % oder 500 %. Ein Progressionsgrad von 500 % etwa bedeutet bei Vollinvalidität eine Verfünffachung. Die Progression steigt mit höherem Invaliditätsgrad bis hin zur Vollinvalidität überproportional an. Dadurch werden gerade bei schweren Unfallfolgen besonders hohe Kapitalleistungen ausgezahlt.

  • Ja, die private Unfallversicherung gehört, ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung, zur Grundversorgung der Risikoabsicherung. Das gilt besonders für Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner sowie Hausfrauen und Hausmänner. Sie alle sind in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Zudem ist die private Unfallversicherung für Personen mit hohem Unfallrisiko im Beruf und in der Freizeit sinnvoll. Kinder und Jugendliche sind zwar in Schule, Kindergarten und Universität durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, aber dem steht in dieser Altersgruppe eine sehr hohe Unfallhäufigkeit bei Sport und Spiel gegenüber.  

Tipps

Fazit

Die Progression ist ein entscheidendes Ausstattungsmerkmal privater Unfallversicherungen: Sie sorgt dafür, dass im Fall schwerer Invalidität die Leistungen deutlich über den linearen Betrag hinaus steigen. Besonders wichtig ist sie für Menschen mit hohem Risiko oder bei Unfällen mit langfristigen Folgen, da sie finanzielle Sicherheit auch bei anspruchsvollen Belastungen bietet. Eine sehr hohe Progression kann bei geringfügigen Schädigungen überdimensioniert sein – daher ist eine sorgfältige Balance zwischen Grundversicherungssumme und Progression unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Situation ratsam. Eine fundierte Beratung hilft bei der Auswahl eines passenden Tarifs.

    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, www.dguv.de (Abruf 06.07.22)
    • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., www.dieversicherer.de (Abruf 06.07.22)
    • Verbraucherzentrale NRW e.V. "Private Unfallversicherung", www.verbraucherzentrale.de (Abruf 06.07.22)
  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen  rund um das Thema Recht und Wohnen bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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