Ein Mann mit gebrochenem Fuß, der von zu Hause aus arbeitet© Phynart Studio

Homeoffice Wie bin ich versichert?

Ob am Küchentisch, im voll ausgestatteten Arbeitszimmer oder mobil im Café: Die Arbeit von zu Hause ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch während im Büro der Versicherungsschutz klar geregelt ist, bewegen sich viele im Homeoffice in einer rechtlichen Grauzone. Was passiert, wenn man über das Laptop-Kabel stolpert oder auf dem Weg zur Kaffeemaschine ausrutscht?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) greift und warum eine private Absicherung gerade für mobiles Arbeiten heute wichtiger ist denn je.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice.
  • Anders als bei der Arbeit im Büro sind sie dabei nicht jederzeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
  • Nur unter sehr engen Voraussetzungen zählt ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall.
  • Eine zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Unfallversicherung bietet Rumdumschutz.

Unterschied gesetzliche und private Unfallversicherung

Wenn es um Unfälle geht, greifen in Deutschland zwei unterschiedliche Systeme: die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Beide leisten in verschiedenen Situationen – und ergänzen sich sinnvoll.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Unfällen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Dazu gehören:

  • Unfälle während der Arbeit
  • Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause
  • Tätigkeiten im Homeoffice, sofern sie beruflich veranlasst sind

Auch Kinder in der Kita, Schüler und Studenten sind während ihrer jeweiligen Tätigkeit gesetzlich abgesichert.

Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber vollständig. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Leistungen konzentrieren sich vor allem auf die medizinische Versorgung, Rehabilitation und – bei dauerhaften Folgen – auf eine Unfallrente. Diese wird allerdings erst gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Private Unfallversicherung (PUV)

Die private Unfallversicherung greift immer dann, wenn die gesetzliche nicht zuständig ist – also vor allem in der Freizeit. Das betrifft zum Beispiel:

  • Unfälle im Haushalt oder Garten
  • Sportunfälle
  • Freizeitaktivitäten und Reisen

Da die meisten Unfälle im privaten Umfeld passieren, schließt die private Unfallversicherung hier eine wichtige Lücke.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung können Sie den Leistungsumfang individuell festlegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kapitalzahlungen bei Invalidität
  • vereinbarte Leistungen im Todesfall
  • zusätzliche Bausteine je nach Bedarf

Die Beiträge zahlen Sie selbst – dafür profitieren Sie von mehr Flexibilität bei den Leistungen.

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt normalerweise, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Universität oder auf dem Weg dorthin passiert ist. Ein Arbeitsunfall kann sich während der regulären Arbeitszeit, aber auch beim Betriebssport, auf einer Firmenfeier oder auf einer Dienstreise ereignen. In manchen Fällen sind sogar Umwege abgesichert, z. B. wenn man das Kind zum Kindergarten bringt oder mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft bildet. Wer sich ehrenamtlich in einem Verein oder der Kommune engagiert, unterliegt ebenfalls dem gesetzlichen Unfallschutz. Die Versicherung greift auch, wenn Sie zu Hause Angehörige pflegen.

Typische Beispiele für einen Arbeitsunfall:

  • Ein Arbeitnehmer rutscht bei der Weihnachtsfeier aus und bricht sich ein Bein.
  • Ein Metzger verletzt sich während der Arbeit mit einem Messer.
  • Ein Arbeitnehmer stürzt auf dem Weg ins Büro mit seinem Fahrrad.
  • Ein Arbeitnehmer hat auf dem Weg zur Arbeitsstätte einen Autounfall.
  • Ein Arbeitnehmer rutscht im Winter auf dem Weg von der Bahn zur Arbeit aus und bricht sich den Arm.
  • Ein Bauarbeiter stürzt vom Gerüst und bricht sich das Bein.
  • Ein Dachdecker rutscht mit einer Säge ab und verletzt sich an der Hand

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Grundsätzlich kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle auf, die in der Freizeit passieren. Zudem besteht kein Versicherungsschutz, wenn Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Ein Beispiel für solch einen Fall: Ein Mitarbeiter erleidet einen Herzinfarkt, während er sich im Firmengebäude befindet. 

Home Office: Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?

Im Homeoffice gelten heute klarere Regeln als noch vor einigen Jahren. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben den Unfallversicherungsschutz deutlich erweitert. Entscheidend ist inzwischen weniger der Ort – sondern vielmehr, ob die Tätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Grundsätzlich gilt:

Ein Unfall ist dann ein Arbeitsunfall, wenn er bei einer versicherten Tätigkeit passiert. Das bedeutet: Die Handlung muss Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen oder damit eng verbunden sein.

Was im Homeoffice versichert ist

Seit einer gesetzlichen Klarstellung im Jahr 2021 und mehreren Urteilen des Bundessozialgerichts gilt:

Homeoffice und Büro sind weitgehend gleichgestellt.

Versichert sind unter anderem:

  • Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit am Arbeitsplatz
  • Wege, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen
  • Tätigkeiten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung Ihres Arbeitsplatzes
  • Handlungen, die notwendig sind, um arbeiten zu können

Auch Tätigkeiten, die nicht unmittelbar zur Kernarbeit gehören, können versichert sein – wenn sie der Arbeit dienen. Dazu zählen beispielsweise:

  • das Anschließen oder Reparieren von Arbeitsgeräten
  • das Beseitigen von Störungen (z. B. Internetprobleme)
  • das Herstellen geeigneter Arbeitsbedingungen (z. B. Heizung einstellen)

Ein aktuelles Urteil zeigt: Selbst solche Tätigkeiten können als Arbeitsunfall gelten, wenn sie „unternehmensdienlich“ sind, also der Arbeit dienen.

Wege im Homeoffice

Auch bei Wegen innerhalb der Wohnung hat sich die Rechtslage geändert:

  • Der erste Weg vom Schlafzimmer zum Arbeitsplatz ist versichert
  • Wege im Haushalt können ebenfalls versichert sein, wenn sie arbeitsbezogen sind

Zusätzlich gilt:

Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder der Gang zur Toilette können unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie während der Arbeitszeit erfolgen und mit der Arbeit vergleichbar sind.

Was nicht versichert ist

Trotz der erweiterten Regelungen gibt es klare Grenzen. Nicht versichert sind Tätigkeiten, die eindeutig privat sind, zum Beispiel:

  • Hausarbeit wie Wäsche waschen oder Putzen
  • private Erledigungen (z. B. Einkaufen)
  • Freizeitaktivitäten oder Hobbys
  • Tätigkeiten ohne Bezug zur Arbeit

Auch hier gilt: Entscheidend ist immer der Zweck der Handlung. Steht ein privates Interesse im Vordergrund, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.

Beispiele aus der Praxis

  • Getränk holen:
  • Kann versichert sein, wenn es sich um eine kurze, arbeitsbegleitende Handlung handelt – ähnlich wie im Büro.
  • Toilette aufsuchen:
  • Inzwischen grundsätzlich versichert, da dies zu den üblichen Bedürfnissen während der Arbeit gehört.
  • Kind zur Kita bringen:
  • Auch Wege zur Betreuung von Kindern können unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie mit der Arbeit zusammenhängen.
  • Heizung einstellen oder Arbeitsplatz vorbereiten:
  • Kann versichert sein, wenn dies notwendig ist, um weiterarbeiten zu können.
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Unfall im Home Office: Was ist zu tun?

Kommt es im Homeoffice zu einem Unfall, ist schnelles und strukturiertes Handeln besonders wichtig. Denn anders als im Büro gibt es häufig keine direkten Zeugen. Umso entscheidender ist es, den Unfallhergang nachvollziehbar darzustellen.

Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass ein klarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit bestand.

1. Unfall sofort melden

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Unfall – idealerweise noch am selben Tag und am besten schriftlich.

Das ist wichtig, damit der Unfall dokumentiert und – falls notwendig – an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden kann. Bei schwereren Unfällen (z. B. mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) besteht sogar eine offizielle Meldepflicht.

2. Unfallhergang genau dokumentieren

Gerade im Homeoffice kommt es auf eine lückenlose Dokumentation an. Halten Sie möglichst direkt fest:

  • Was genau ist passiert?
  • Welche Tätigkeit haben Sie gerade ausgeführt?
  • Warum stand diese Tätigkeit im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit?

Je detaillierter Ihre Schilderung ist, desto besser lässt sich später beurteilen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

3. Zeitpunkt festhalten

Notieren Sie den genauen Zeitpunkt des Unfalls.

Das hilft dabei, den Unfall Ihrer Arbeitszeit zuzuordnen und den Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu belegen. Unterstützend können z. B. folgende Nachweise dienen:

  • Kalendereinträge oder Meetings
  • Telefonprotokolle (z. B. Anruf beim Arzt)
  • E-Mails oder Chatverläufe

4. Unfallort und Situation belegen

Beschreiben Sie möglichst konkret, wo und warum sich der Unfall ereignet hat.

Im Homeoffice ist entscheidend, ob Sie sich aus beruflichen Gründen an diesem Ort aufgehalten haben. Dokumentieren Sie daher:

  • den genauen Ort (z. B. Arbeitszimmer, anderer Raum)
  • den Zweck des Weges oder der Handlung

Fotos können zusätzlich helfen, den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen.

5. Belege und Indizien sichern

Da häufig keine Zeugen vorhanden sind, können indirekte Beweise eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel:

  • Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Unterlagen)
  • unmittelbar bevorstehende Termine oder Aufgaben
  • sichtbare Spuren am Unfallort

Auch solche Umstände können zeigen, dass es sich um eine beruflich veranlasste Tätigkeit gehandelt hat.

Schäden an Arbeitsmitteln im Home Office 

Neben dem Unfallrisiko besteht eine weitere Versicherungsangelegenheit in der Beschädigung des Arbeitslaptops und anderem vom Arbeitgeber ausgegebenem Equipment. In den meisten Fällen deckt die private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers solche Schäden ab, wenn das Homeoffice angewiesen wurde.

Um sicherzugehen, sollte man seine Police dahingehend überprüfen oder beim entsprechenden Versicherer nachfragen. 

Wurden Arbeitsmittel aus den eigenen vier Wänden geraubt, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Kriminellen gewaltsam Zugang in die Wohnräume verschafft haben.

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