Finanzielle Sicherheit für alle (Un)fälle
Vollkommen flexibel oder vollkommener Schutz: Bei unseren Tarifen der Unfallversicherung haben Sie die Wahl
© Phynart StudioWenn es um Unfälle geht, greifen in Deutschland zwei unterschiedliche Systeme: die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Beide leisten in verschiedenen Situationen – und ergänzen sich sinnvoll.
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Unfällen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Dazu gehören:
Auch Kinder in der Kita, Schüler und Studenten sind während ihrer jeweiligen Tätigkeit gesetzlich abgesichert.
Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber vollständig. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Leistungen konzentrieren sich vor allem auf die medizinische Versorgung, Rehabilitation und – bei dauerhaften Folgen – auf eine Unfallrente. Diese wird allerdings erst gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Private Unfallversicherung (PUV)
Die private Unfallversicherung greift immer dann, wenn die gesetzliche nicht zuständig ist – also vor allem in der Freizeit. Das betrifft zum Beispiel:
Da die meisten Unfälle im privaten Umfeld passieren, schließt die private Unfallversicherung hier eine wichtige Lücke.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung können Sie den Leistungsumfang individuell festlegen. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Beiträge zahlen Sie selbst – dafür profitieren Sie von mehr Flexibilität bei den Leistungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt normalerweise, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Universität oder auf dem Weg dorthin passiert ist. Ein Arbeitsunfall kann sich während der regulären Arbeitszeit, aber auch beim Betriebssport, auf einer Firmenfeier oder auf einer Dienstreise ereignen. In manchen Fällen sind sogar Umwege abgesichert, z. B. wenn man das Kind zum Kindergarten bringt oder mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft bildet. Wer sich ehrenamtlich in einem Verein oder der Kommune engagiert, unterliegt ebenfalls dem gesetzlichen Unfallschutz. Die Versicherung greift auch, wenn Sie zu Hause Angehörige pflegen.
Typische Beispiele für einen Arbeitsunfall:
Grundsätzlich kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle auf, die in der Freizeit passieren. Zudem besteht kein Versicherungsschutz, wenn Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Ein Beispiel für solch einen Fall: Ein Mitarbeiter erleidet einen Herzinfarkt, während er sich im Firmengebäude befindet.
Im Homeoffice gelten heute klarere Regeln als noch vor einigen Jahren. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben den Unfallversicherungsschutz deutlich erweitert. Entscheidend ist inzwischen weniger der Ort – sondern vielmehr, ob die Tätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht.
Grundsätzlich gilt:
Ein Unfall ist dann ein Arbeitsunfall, wenn er bei einer versicherten Tätigkeit passiert. Das bedeutet: Die Handlung muss Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen oder damit eng verbunden sein.
Seit einer gesetzlichen Klarstellung im Jahr 2021 und mehreren Urteilen des Bundessozialgerichts gilt:
Homeoffice und Büro sind weitgehend gleichgestellt.
Versichert sind unter anderem:
Auch Tätigkeiten, die nicht unmittelbar zur Kernarbeit gehören, können versichert sein – wenn sie der Arbeit dienen. Dazu zählen beispielsweise:
Ein aktuelles Urteil zeigt: Selbst solche Tätigkeiten können als Arbeitsunfall gelten, wenn sie „unternehmensdienlich“ sind, also der Arbeit dienen.
Auch bei Wegen innerhalb der Wohnung hat sich die Rechtslage geändert:
Zusätzlich gilt:
Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder der Gang zur Toilette können unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie während der Arbeitszeit erfolgen und mit der Arbeit vergleichbar sind.
Trotz der erweiterten Regelungen gibt es klare Grenzen. Nicht versichert sind Tätigkeiten, die eindeutig privat sind, zum Beispiel:
Auch hier gilt: Entscheidend ist immer der Zweck der Handlung. Steht ein privates Interesse im Vordergrund, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.

Vollkommen flexibel oder vollkommener Schutz: Bei unseren Tarifen der Unfallversicherung haben Sie die Wahl
Kommt es im Homeoffice zu einem Unfall, ist schnelles und strukturiertes Handeln besonders wichtig. Denn anders als im Büro gibt es häufig keine direkten Zeugen. Umso entscheidender ist es, den Unfallhergang nachvollziehbar darzustellen.
Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass ein klarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit bestand.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Unfall – idealerweise noch am selben Tag und am besten schriftlich.
Das ist wichtig, damit der Unfall dokumentiert und – falls notwendig – an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden kann. Bei schwereren Unfällen (z. B. mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) besteht sogar eine offizielle Meldepflicht.
Gerade im Homeoffice kommt es auf eine lückenlose Dokumentation an. Halten Sie möglichst direkt fest:
Je detaillierter Ihre Schilderung ist, desto besser lässt sich später beurteilen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.
Notieren Sie den genauen Zeitpunkt des Unfalls.
Das hilft dabei, den Unfall Ihrer Arbeitszeit zuzuordnen und den Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu belegen. Unterstützend können z. B. folgende Nachweise dienen:
Beschreiben Sie möglichst konkret, wo und warum sich der Unfall ereignet hat.
Im Homeoffice ist entscheidend, ob Sie sich aus beruflichen Gründen an diesem Ort aufgehalten haben. Dokumentieren Sie daher:
Fotos können zusätzlich helfen, den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen.
Da häufig keine Zeugen vorhanden sind, können indirekte Beweise eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel:
Auch solche Umstände können zeigen, dass es sich um eine beruflich veranlasste Tätigkeit gehandelt hat.
Neben dem Unfallrisiko besteht eine weitere Versicherungsangelegenheit in der Beschädigung des Arbeitslaptops und anderem vom Arbeitgeber ausgegebenem Equipment. In den meisten Fällen deckt die private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers solche Schäden ab, wenn das Homeoffice angewiesen wurde.
Um sicherzugehen, sollte man seine Police dahingehend überprüfen oder beim entsprechenden Versicherer nachfragen.
Wurden Arbeitsmittel aus den eigenen vier Wänden geraubt, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Kriminellen gewaltsam Zugang in die Wohnräume verschafft haben.
Der DFV-UnfallSchutz schützt Sie rund um die Uhr vor Unfällen – sei es bei der Arbeit, im Homeoffice oder in Ihrer Freizeit. Sie profitieren von:
Alle Angaben ohne Gewähr.
Dieser Ratgeberartikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und von Fachexperten geprüft sowie überarbeitet. Eine detaillierte Beschreibung, wie wir KI im Unternehmen einsetzen, finden Sie in unseren KI-Prinzipien.
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