Ein Mann mit gebrochenem Fuß, der von zu Hause aus arbeitet© Phynart Studio

Homeoffice Wie bin ich versichert?

Ob am Küchentisch, im voll ausgestatteten Arbeitszimmer oder mobil im Café: Die Arbeit von zu Hause ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch während im Büro der Versicherungsschutz klar geregelt ist, bewegen sich viele im Homeoffice in einer rechtlichen Grauzone. Was passiert, wenn man über das Laptop-Kabel stolpert oder auf dem Weg zur Kaffeemaschine ausrutscht?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) greift und warum eine private Absicherung gerade für mobiles Arbeiten heute wichtiger ist denn je.

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Der große Check: Gesetzlich vs. Privat

Der wichtigste Unterschied vorab: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine reine „Arbeitsversicherung“. Sie schützt Sie nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Die private Unfallversicherung (PUV) hingegen bietet einen Rund-um-die-Uhr-Schutz – egal ob beim Fensterputzen, beim Sport oder während der Videokonferenz.

MerkmalGesetzliche Unfallversicherung (GUV)Private Unfallversicherung (PUV)
Wer zahlt?Der ArbeitgeberSie selbst
Wann geschützt?Nur während der Arbeit & auf Dienstwegen24/7 weltweit (Freizeit & Beruf)
LeistungsumfangFokus auf Wiedereingliederung & RenteKapitalauszahlung, Schmerzensgeld, Assistance-Leistungen
Häuslicher BereichStark eingeschränktVoller Schutz in jedem Raum

Homeoffice-Revolution: Was hat sich rechtlich geändert?

Lange Zeit war der Schutz im Homeoffice lückenhaft. Seit einer Gesetzesänderung im Juni 2021 wurde die Gleichstellung von Homeoffice und Präsenzarbeit jedoch deutlich verbessert:

  • Wege im Haus: Der Weg vom Bett zum Schreibtisch (der „erstmalige Weg zur Arbeitsaufnahme“) ist mittlerweile versichert.
  • Kinderbetreuung: Wenn Sie aus dem Homeoffice heraus Ihr Kind zur Kita oder Schule bringen, besteht auf diesem Weg nun gesetzlicher Unfallschutz – genau wie bei Pendlern.
  • Nahrungsaufnahme & Toilette: Hier bleibt es knifflig. Während im Büro der Weg zur Kantine oder Toilette versichert ist, gilt dies im Homeoffice oft noch als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“. Ein Sturz in der eigenen Küche beim Brötchenschmieren ist meistens nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Praxisbeispiele: Arbeitsunfall oder Privatvergnügen?

  • Arbeitsunfall: Sie greifen nach dem Locher, stürzen vom Bürostuhl und verletzen sich. (Versichert)

  • Arbeitsunfall: Sie installieren einen neuen Monitor für die Arbeit und ziehen sich eine Schnittwunde zu. (Versichert)

  • Kein Arbeitsunfall: Sie gehen während der Pause zur Haustür, um ein privates Paket anzunehmen, und stolpern über die Schwelle. (Privatsache)

  • Kein Arbeitsunfall: Sie verbrennen sich beim Kochen des Mittagessens in Ihrer Küche. (Privatsache)

Was tun, wenn es im Homeoffice kracht?

Da im Homeoffice meist Zeugen fehlen, ist die Dokumentation entscheidend:

  1. Zeitpunkt festhalten: Notieren Sie die genaue Uhrzeit (hilfreich sind Telefonprotokolle oder Login-Daten).

  2. Zusammenhang klären: Dokumentieren Sie, welche berufliche Aufgabe Sie gerade ausgeführt haben.

  3. Meldung: Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber und suchen Sie ggf. einen Durchgangsarzt auf.

Unfall im Home Office: Was ist zu tun?

Anders als im Betrieb, wo meistens jemand aus dem Kollegium den Unfall bezeugen kann, fehlen im Home Office oft unabhängige Augenzeugen. Der verunglückte Arbeitnehmer muss daher nachweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Diese Tipps sollten Sie bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice beachten

Schnellstmöglich dokumentieren

Je schneller Sie den Unfall schriftlich detailliert festhalten und bekanntmachen, desto besser. Wenn Sie den Unfall erst Tage später melden, laufen Sie Gefahr, dass Ihnen die Berufsgenossenschaft keinen Glauben schenkt und Ihr Fall ggf. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als zu inszeniert abgewiesen wird.

Zeitpunkt dokumentieren

Notieren Sie auf die Minute genau, wann der Unfall passiert ist, da nur Unfälle abgesichert sind, die sich in der mit Ihrem Chef vereinbarten Arbeitszeit ereignet haben. Hierzu können über das Telefonprotokoll nachgewiesene Anrufe, die Sie mit dem Arzt oder Rettungsdienst geführt haben, hilfreich sein.

Unfallort dokumentieren

Der Unfallort muss in jedem Fall in Bezug zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit stehen. Geschieht der Unfall am heimischen Schreibtisch, ist das kein Problem.

In den meisten Fällen liegt die Ursache allerdings außerhalb des Arbeitszimmers. Aus diesem Grund müssen Sie deutlich aufzeigen, warum Sie sich aus beruflichen Gründen zum entsprechenden Zeitpunkt gerade dort aufhalten mussten. 

Unabhängige Umstände dokumentieren

  • Hatten Sie zum Zeitpunkt des Unfalls z. B. den Firmen-Laptop unterm Arm, der dadurch sogar eine Schramme bekommen hat?
  • Hatten Sie einen Besprechungstermin, der unmittelbar bevorstand?

Solche Gegebenheiten können stichhaltige Beweise darstellen, dass es sich um einen dienstlichen Weg gehandelt hat. 

Wie sind Schüler im Homeschooling versichert?

Grundsätzlich sind Schüler in Deutschland während des Besuchs von allgemeinbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen auf dem Schulgelände und die Wege von und zur Schule.

Beim Distanzunterricht (Homeschooling) greift dieser Schutz jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Maßgeblich ist hierbei, dass die Tätigkeit in einem „unmittelbaren organisatorischen Zusammenhang“ mit der Schule steht. Das bedeutet:

  • Versichert: Die Teilnahme an einer per Videokonferenz übertragenen Unterrichtsstunde oder das Bearbeiten von Aufgaben, die in einem festen, von der Schule vorgegebenen Zeitrahmen stattfinden.

  • Nicht versichert: Das eigenständige Lernen für eine Klassenarbeit am späten Nachmittag, private Nachhilfe oder das Erledigen von Hausaufgaben, die zeitlich flexibel gestaltet werden können. Hier argumentieren die Unfallkassen oft, dass die Tätigkeit dem „privaten Bereich“ zuzuordnen ist, ähnlich wie das Zähneputzen oder das Spielen im Garten.

Der „Häusliche Weg“: Ein Novum in der Rechtsprechung

Lange Zeit endete der Versicherungsschutz für Schüler buchstäblich an der Haustür. Wer im Schulgebäude auf der Treppe stürzte, war versichert – wer im eigenen Flur auf dem Weg zum Homeschooling-Laptop ausrutschte, hatte Pech.

Durch die gesetzlichen Anpassungen der letzten Jahre (analog zum Homeoffice-Gesetz von 2021) wurde hier eine wichtige Lücke geschlossen. Der Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme innerhalb des Hauses ist nun auch für Schüler geschützt. Das bedeutet: Wenn das Kind morgens vom Frühstückstisch direkt zum Schreibtisch geht, um am digitalen Unterricht teilzunehmen, besteht auf diesem kurzen Weg Versicherungsschutz. Dennoch bleibt die Beweislast im Ernstfall schwierig, da keine Lehrer oder Mitschüler als Zeugen fungieren können.

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