Rauchmelder können Leben retten© SpeedKingz

Rauchmelder können Leben retten

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Man verlässt „nur kurz“ die Küche, die Pfanne auf dem Herd, legt sich mal eben trotz der brennenden Kerze auf dem Tisch hin oder will vor dem Schlafengehen noch Eine rauchen. Ein schrilles Geräusch holt einen umgeben von Rauch ins Bewusstsein zurück: da war doch was. So manchem rettete der Rauchmelder bereits das Leben.

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Wie können Rauchmelder Leben retten?

Im Schlaf ist der Geruchssinn eingeschränkt, was das Bemerken eines Brandes erschwert. Jährlich sterben etwa 500 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes und davon zwei Drittel im Schlaf an einer Rauchvergiftung. Bereits nach wenigen Atemzügen wird der Schlafende durch das sich entwickelnde Kohlenstoffmonoxid bewusstlos und fällt in Ohnmacht. Der Tod tritt dann nicht aufgrund der Verbrennungen, sondern durch eine Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung ein. Rauchwarnmelder lösen durch die Rauchentwicklung bei Schwelbränden sehr früh aus und warnen die Bewohner mit einem lauten Alarmsignal. So bleibt ausreichend Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, das Feuer zu löschen oder die Feuerwehr zu alarmieren.

Gerade der Faktor Zeit ist bei einem Brand immens wichtig für die Fluchtmöglichkeit weiterer Hausbewohner und das Ausmaß des entstehenden Schadens. 

Was sind die häufigsten Brandursachen im Haushalt?

Brände entstehen selten durch Zufall – oft liegen ihnen typische Alltagsgefahren zugrunde. Wer diese kennt, kann gezielt vorbeugen und das Risiko erheblich senken. Hier die häufigsten Brandursachen in deutschen Haushalten auf einen Blick:

1. Elektrische Geräte und Leitungen

Defekte Kabel, überlastete Mehrfachsteckdosen oder alte Elektrogeräte zählen zu den häufigsten Auslösern für Wohnungsbrände. Besonders gefährlich: versteckte Kabelbrände, die lange unbemerkt bleiben. Achten Sie daher auf geprüfte Geräte, lassen Sie alte Leitungen regelmäßig prüfen und verzichten Sie auf improvisierte „Lösungen“.

2. Offenes Feuer

Kerzen, Kaminfeuer oder sogar Zigaretten – offenes Feuer sorgt für Gemütlichkeit, birgt aber auch ein enormes Gefahrenpotenzial. Ein unbeaufsichtigter Teelichtkranz oder eine glimmende Zigarette auf dem Sofa reichen aus, um einen Brand auszulösen. Deshalb: niemals offenes Feuer unbeaufsichtigt lassen und immer ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien halten.

3. Kochunfälle

Ein Topf auf dem Herd, einmal kurz abgelenkt – und schon entsteht ein Fettbrand. Besonders tückisch: Wer versucht, brennendes Fett mit Wasser zu löschen, verschlimmert die Situation dramatisch. Ein Deckel oder eine Löschdecke ist hier die sichere Lösung. Rauchmelder in der Nähe der Küche (außerhalb des direkten Kochbereichs) können zusätzlich warnen.

4. Technische Defekte und Überhitzung

Neben Elektrogeräten sind auch Haushaltsgeräte wie Wäschetrockner, Kühlschränke oder Ladegeräte mögliche Brandverursacher – vor allem, wenn sie überhitzen oder über längere Zeit unbeaufsichtigt laufen. Trocknerfilter regelmäßig reinigen und Akkus nie auf brennbaren Unterlagen laden!

5. Fahrlässigkeit und menschliches Verhalten

Ob eingeschaltetes Bügeleisen, brennende Zigarette im Bett oder die vergessene Pfanne auf dem Herd – Unachtsamkeit ist eine der häufigsten Brandursachen. Deshalb gilt: Achtsamkeit ist aktiver Brandschutz. Rauchmelder bieten zusätzliche Sicherheit, sind aber kein Ersatz für Aufmerksamkeit.

Was tun, wenn`s brennt ?

Wenn ein Feuer ausbricht, zählt jede Sekunde. Das richtige Verhalten kann Leben retten. Rauchmelder verschaffen den entscheidenden Vorsprung, doch was dann? So handeln Sie im Ernstfall richtig:

1. Ruhe bewahren – aber keine Zeit verlieren

Panik ist ein schlechter Ratgeber. Sobald der Rauchmelder Alarm schlägt oder Sie Feuer bemerken, gilt: schnell handeln – aber überlegt. Wecken Sie sofort alle Personen im Haushalt und warnen Sie auch Nachbarn, wenn möglich.

2. Niemals durch Rauch gehen

Rauch ist gefährlicher als Feuer: Bereits wenige Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit führen. Versuchen Sie nie, durch verqualmte Räume zu fliehen. Kriechen Sie bei dichtem Rauch in Bodennähe – dort ist die Luft am klarsten.

3. Türen schließen

Schließen Sie Türen hinter sich, wenn Sie das Gebäude verlassen. Das bremst die Ausbreitung von Feuer und Rauch und kann wertvolle Zeit für die Feuerwehr schaffen.

4. Fluchtwege nutzen – nicht den Aufzug

Benutzen Sie Treppenhäuser oder gekennzeichnete Fluchtwege. Aufzüge sind im Brandfall lebensgefährlich – sie können stecken bleiben oder zur tödlichen Falle werden.

5. Feuerwehr rufen – europaweit 112

Sobald Sie in Sicherheit sind, wählen Sie den Notruf 112. Bleiben Sie ruhig, nennen Sie Ihren Namen, die genaue Adresse und schildern Sie knapp, was passiert ist. Legen Sie erst auf, wenn die Leitstelle dazu auffordert.

6. Nicht zurück ins Gebäude

Auch wenn wichtige Gegenstände oder Haustiere zurückbleiben: Betreten Sie das Gebäude unter keinen Umständen erneut. Überlassen Sie die Rettung der Feuerwehr – sie ist dafür ausgerüstet.

7. Was tun, wenn man eingeschlossen ist?

Kann das Gebäude nicht mehr sicher verlassen werden:

  • Türen schließen
  • Fenster öffnen und auf sich aufmerksam machen (rufen, winken)
  • Feuchte Tücher an Türspalten legen, um Rauch abzuhalten

Welche Versicherung greift im Brandfall?

Welche Versicherung im Brandfall greift, hängt vom Schaden und der Ursache des Feuers ab. Einrichtungsgegenstände deckt die Hausratsversicherung ab. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder grober Fahrlässigkeit haftet die Hausratsversicherung jedoch nicht. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Mieter an fremdem Eigentum verursacht. Sie zahlt, im Gegensatz zur Hausratsversicherung, auch bei grober Fahrlässigkeit des Verhaltens, jedoch nicht bei Vorsatz.

Der Vermieter oder Eigentümer schließt eine Gebäudeversicherung, eine Elementarversicherung und eine Gebäudehaftpflichtversicherung ab. Die Gebäudeversicherung regelt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Naturereignisse wie Hochwasser oder Erdbeben regelt die Elementarversicherung. Die Gebäudehaftpflicht kommt für Schäden an Dritten auf, zum Beispiel wenn ein Passant im Winter bei Glatteis auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt.

Wird die Versicherung trotz fehlender Rauchmelder zahlen?

Bei Gebäude- und Hausratsversicherungen, die vor Einführung der Rauchmelder-Pflicht abgeschlossen wurden, ist die Rechtslage zum Versicherungsschutz noch unklar. Allerdings ist der Zweck der Rauchmelder-Pflicht der Personenschutz bei Hausbränden. Versicherungen decken in erster Linie Sachschäden ab. Deshalb ist der finanzielle Schutz bei Brandschäden gegeben – auch ohne Rauchmelder. Dennoch sind Fälle bekannt, bei denen der Versicherer nicht oder nur einen Teil der Schadenssumme gezahlt hat. Als Begründung führten die Versicherungen an, dass mit Rauchmelder der Schaden geringer ausgefallen wäre. Um negative finanzielle Folgen oder gar einen Personenschaden zu vermeiden, empfiehlt sich also in jedem Fall die Installierung eines Rauchmelders.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit im Brandfall?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand offensichtlich notwendige Vorsichtspflichten missachtet – also etwas tut oder unterlässt, das leicht vermeidbar gewesen wäre. Ein klassisches Beispiel: Eine brennende Kerze wird unbeaufsichtigt gelassen und verursacht einen Wohnungsbrand.

Im Schadenfall kann grobe Fahrlässigkeit Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:

  • Bei Schäden am Gebäude greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters – etwa bei einem Wohnungsbrand durch Fahrlässigkeit des Mieters.
  • Die Hausratversicherung des Mieters ersetzt hingegen Schäden an den eigenen Einrichtungsgegenständen – aber nur dann vollständig, wenn der Versicherungsvertrag auch Leistungen bei grober Fahrlässigkeit einschließt.
  • Die Privathaftpflichtversicherung kann bei Schäden an fremdem Eigentum (z. B. Nachbarswohnung) relevant sein – auch hier ist grobe Fahrlässigkeit oft ein Ausschlusskriterium, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert ist.
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Wer ist für die Installation des Rauchmelders verantwortlich?

Die Regelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Das heißt, wofür Vermieter und Mieter im Einzelnen zuständig sind, wird auf Bundesland-Ebene entschieden. Der Vermieter ist für den Schutz der Mieter verantwortlich und damit auch für die Installation der Rauchmelder innerhalb des Gebäudes. Überträgt der Vermieter die Instandhaltungspflicht im Mietvertrag an den Mieter, bleibt die Prüfung der vorschriftsmäßigen Wartung durch den Mieter beim Vermieter.

Wer ist für die Funktionsfähigkeit zuständig ?

Rauchmelder retten Leben – aber nur, wenn sie einwandfrei funktionieren. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung dafür, dass sie regelmäßig geprüft und instand gehalten werden?

In Mietwohnungen: Wartung ist meist Sache der Mieter

In vielen Bundesländern gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, Rauchmelder zu installieren, aber die regelmäßige Wartung obliegt dem Mieter. Das heißt: Als Bewohner müssen Sie sicherstellen, dass die Geräte funktionsfähig bleiben – also regelmäßig prüfen, ob sie piepen, sauber sind und die Batterie (falls vorhanden) intakt ist.

Tipp: Die Prüftaste am Gerät sollte etwa einmal im Monat gedrückt werden. Auch Verschmutzungen (z. B. durch Staub) können die Funktion beeinträchtigen – reinigen Sie den Melder vorsichtig mit einem Tuch oder Staubsaugeraufsatz.

Ausnahme: Vermieter beauftragt Wartung extern

Manche Vermieter übertragen die Wartung an spezialisierte Dienstleister – etwa Messdienstfirmen wie Techem. In diesem Fall übernimmt ein Fachunternehmen die regelmäßige Kontrolle, und die Kosten können im Rahmen der Betriebskosten umgelegt werden.

In Eigentumswohnungen oder Eigenheimen

Wer im eigenen Zuhause lebt, ist für Installation und Wartung gleichermaßen selbst verantwortlich. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich leicht je nach Bundesland, aber grundsätzlich gilt: Wer im Brandfall die Sicherheit vernachlässigt, riskiert nicht nur Gesundheit und Leben – sondern auch Ärger mit der Versicherung.

In welchen Fällen sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland gilt eine flächendeckende Rauchmelderpflicht – aber nicht überall gleich. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, doch in einem Punkt sind sich alle einig: Rauchmelder können Leben retten und gehören in jeden Haushalt.

Wo besteht Rauchmelderpflicht?

Seit dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit: Alle Wohnungen – egal ob neu gebaut oder bereits bestehend – müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Diese Pflicht betrifft sowohl Eigentümer als auch Vermieter.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • In Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter für die Installation verantwortlich.
  • In selbst genutztem Eigentum müssen die Eigentümer selbst für die Ausstattung sorgen.

Welche Räume müssen ausgestattet werden?

Mindestens folgende Räume sind laut Gesetz in allen Bundesländern mit Rauchmeldern auszustatten:

  • Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • Flure, die als Fluchtweg dienen (z. B. Flure, die zu Ausgängen führen)

Einige Bundesländer empfehlen oder verlangen zusätzlich Rauchmelder in Wohnzimmern oder Arbeitszimmern. Wer auf Nummer sicher gehen will, stattet alle Wohnräume aus – denn Rauch macht vor Türen nicht halt.

Was passiert bei Verstoß gegen die Pflicht?

Wer keine Rauchmelder installiert oder die Wartung vernachlässigt, handelt grob fahrlässig. Im Ernstfall kann das Versicherungsleistungen gefährden oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Worauf sollten Sie beim Kauf von Rauchmeldern achten?

In Deutschland sind nur Rauchwarnmelder zugelassen, die die Norm DIN EN14604 erfüllen, was aber noch nichts über die Qualität des Geräts aussagt. Das gilt vor allem im niedrigen Preissegment. Rauchmelder müssen nach der DIN EN14604 bestimmte Mindeststandards erfüllen:

So muss die Lautstärke des Alarms in drei Metern Entfernung noch mindestens 85 Dezibel betragen. Bei fast leerer Batterie muss das Gerät durch wiederholtes Signal mindestens 30 Tage vor dem Erschöpfen auf den notwendigen Batteriewechsel aufmerksam machen. Auch ein Testknopf muss am Gerät angebracht sein, um die Funktion versuchsweise prüfen zu können. Als letztes Kriterium muss der Rauchmelder an der Rauchmesskammer nach allen Seiten hin geöffnet sein und die Öffnungen dürfen zudem höchstens eine Höhe 1,3 Millimetern betragen. Damit soll der Schutz gegen Schmutz und Insekten gewährleistet sein.

Somit ist auch für die Instandhaltung klar, dass die Batterie rechtzeitig gewechselt und das Gerät gegebenenfalls von Staub befreit werden muss. Bis zu drei Jahre hält eine Batterie im Rauchmelder. Sogenannte Longlife-Batterien sollen sogar bis zu zehn Jahre halten. Nach zehn Jahren muss der Rauchmelder ohnehin ausgetauscht werden.

Wie können Sie am besten Wohnungsbrände vermeiden?

Der beste Rauchmelder nützt nicht viel, wenn er falsch installiert ist. Da Rauch immer nach oben steigt, gehört auch der Rauchmelder an die Zimmerdecke. Dort sollte er in der Mitte oder mindestens 50 Zentimeter von der Wand entfernt angebracht sein. So nimmt das Gerät schnellstmöglich Rauchpartikel wahr. Auch bei Dachschrägen soll der Rauchmelder waagerecht angebracht sein.

Rauchwarnmelder müssen in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden, die gleichzeitig Fluchtwege sind. In Küche und Bad kommt es wegen Rauch- und Dampfentwicklung beim Kochen und Duschen zu Fehlalarmen. Deshalb sollten diese Räume nicht mit Rauchmeldern bestückt werden.

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