Hausratversicherung Schützen, was Ihnen lieb und teuer ist
- Individueller Schutz für Ihr Hab und Gut
- Leistungen bei Brand, Einbruch, Leitungswasser und mehr
- Erstattung zum Neuwert
- Übernahme von Folgekosten
- Fahrradversicherung (optional)
© Westend61
© Westend61Unsere Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Auch Fahrraddiebstahl kann – je nach Wunsch – mitversichert werden. Ohne Hausratversicherung können die finanziellen Folgen solcher Ereignisse schnell existenzbedrohend werden. Mit dem DFV-HausratSchutz bleiben Sie nach einem Unglück nicht auf den Kosten sitzen und können Ihren gesamten Hausrat adäquat ersetzen.
650 € pro m²
Schutz bei

DFV-KombiSchutz Flex
Das flexibelste Versicherungspaket
Mit dem DFV-KombiSchutz Flex stellen Sie ganz einfach Ihr Wunschpaket zusammen, das speziell auf Ihre persönlichen und familiären Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ihr maßgeschneiderter Schutz in allen Lebenslagen!
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Zum versicherten Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt Ihrer versicherten Wohnung oder Ihres Hauses privat genutzt werden, wie z. B. Möbel und Teppiche, Haushaltsgeräte, Kleidung, Werkzeuge, Lebensmittel sowie bestimmte Wertsachen.
Die Hausratversicherung der DFV leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die z. B. durch
zerstört oder beschädigt wurden oder infolgedessen nicht mehr auffindbar sind.
Zu den versicherten Sachen gehört Ihr gesamter Hausrat, d.h. alle Sachen, die Sie und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person privat nutzen.
Folgekosten sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles entstehen. Wütet beispielsweise ein Wohnungsbrand oder überflutet ein gebrochenes Leitungsrohr die Wohnung, kann diese vorübergehend unbewohnbar werden. Die Leistungen der Hausratversicherung umfassen in diesem Fall u. a. auch Folgekosten für die Unterbringung in einem Hotel, Aufräum-, Lager-, Transport-, Bewegungs- und Reparaturkosten.
Bei der Hausratversicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung oder das Haus. Der versicherte Hausrat muss sich am sogenannten „versicherten Ort“ befinden, um im Schadensfall ersetzt zu werden.
Hierzu zählen auch:
Ihr Hausrat ist auch dann versichert, wenn er sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet.
Mit dem Zusatzbaustein DFV-FahrradSchutz ist Ihr Fahrrad nicht nur bei einem Einbruch in der Wohnung, dem Keller oder der Garage versichert, sondern auch bei Diebstahl im Freien außerhalb des versicherten Gebäudes. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss an einem festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlossen war und sich im Besitz von Ihnen oder einer mit Ihnen zusammenlebenden Person befand. Der DFV-FahrradSchutz bietet Ihnen mehr Sicherheit– besonders dann, wenn Sie viel auf zwei Rädern unterwegs sind und Ihr Fahrrad regelmäßig draußen abstellen müssen.
Der DFV-HausratSchutz schützt nicht nur Sie selbst, sondern den gesamten Hausrat aller Familienmitglieder, die mit der versicherten Person zusammen am versicherten Ort leben. Auch Gegenstände anderer Personen sind mitversichert, wenn Sie an den Versicherten verliehen wurden und sich am Versicherungsort befinden.
Generell lässt sich die Hausratsversicherung nicht von der Steuer absetzen, da sie zu den Sachversicherungen gehört. Wenn Sie jedoch ein separates Arbeitszimmer zu Hause haben, können Sie dieses unter bestimmten Bedingungen über die Hausratsversicherung anteilig absetzen. Im ersten Schritt müssen Sie hierfür einen Versicherungsnachweis beim Finanzamt vorlegen und die Größe des Arbeitszimmers angeben.
Neben Ihrem eigenen Hausrat oder der von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind auch geliehene Sachen in Ihrem DFV-HausratSchutz versichert.
Um die richtige Versicherungssumme zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen, pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 € Versicherungssumme zu veranschlagen. Unterhalb dieser empfohlenen Versicherungssumme bieten wir Ihnen keine Absicherung an. Wenn Sie vermuten, dass Sie mit 650 €/qm unterversichert sind, empfiehlt es sich, eine Wertaufstellung des gesamten Hausrats vorzunehmen. Dann müssen Sie für alle Gegenstände inklusive Teppiche, Kleidung und Wertsachen den Neuwert zugrunde legen.
Bei einem Wohnungswechsel mit Hausratversicherung besteht ab Umzugsbeginn und für die Dauer von höchstens 3 Monaten Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Dann endet der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung. Je nach Ort der neuen Wohnung, können die Beiträge für ihre Hausratversicherung steigen oder sinken. Die Änderung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Beim Bezug einer größeren Wohnung sollten Sie bedenken, dass die Versicherungssumme evtl. auf die neue Anzahl der Quadratmeter angepasst werden sollte.
Bewohnen Sie neben der bisherigen Wohnung einen Zweitwohnsitz, geht der Schutz der bestehenden Hausratversicherung nicht automatisch auf die Zweitwohnung über. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach Umzugsbeginn besteht jedoch in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Tritt ein Versicherungsfall ein, kann eine Unterversicherung dazu führen, dass der Versicherer den Schaden nur anteilig bezahlt. Der Versicherungsnehmer muss den restlichen Teil dann aus eigener Tasche zahlen.
Ein Beispiel für eine Unterversicherung wäre, dass der Versicherer und der Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart haben, wobei der gesamte Hausrat einen Wert von 100.000 € hat. Nun entsteht ein Schaden in Höhe von 20.000 €. Der entstandene Sachschaden liegt unter der Versicherungssumme, jedoch hat der Versicherungsnehmer die Hausratversicherung nur zur Hälfte des wahren Wertes abgeschlossen, sodass der Schaden nur zur Hälfte ersetzt wird. In diesem Fall übernimmt die Versicherung einen Anteil von 10.000 € und die versicherte Person muss die übrigen 10.000 € selbst bezahlen.
Ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird dank der Klausel keine Unterversicherung in der Schadensregulierung angerechnet.
Die Klausel bedeutet, dass der Versicherer auf eine Prüfung zum Wert Ihres Hausrats verzichtet und bis zu der Versicherungssumme, die in der Police vereinbart wurde, auszahlt. Die DFV leistet auch bei Unterversicherung den vollen Schadenersatz.
Leistungen | DFV-HausratSchutz |
Versicherungsleistungen | |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € |
Versicherte Sachen | |
Gesamter Hausrat bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze | |
Gebäude- und Mobiliarverglasungen bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze | |
Wertsachen je Versicherungsfall
| 20 % |
Versicherte Gefahren | |
Beschädigung | |
Zerstörung | |
Diebstahl | |
Naturgefahren | |
Vermögensschaden durch Phishing | 1.500 € |
Aufräumkosten, Bewegungskosten, Schutzkosten bis zur Versicherungssumme | |
Bewachungskosten, Transportkosten, Lagerkosten bis zur Versicherungssumme (max. 12 Monate) | |
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen bis zur Versicherungssumme | |
Reparaturkosten
bis zur Versicherungssumme | |
Rückreisekosten aus Urlaub bei Schadenhöhe ab 2.000 € | 1.000 € |
Zusatzbausteine | |
DFV-FahrradSchutz Schutz bei Diebstahl, auch außerhalb der Wohnung (nur wenn Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen) | 500 € bis 10.000 € |
Versicherungsleistungen | |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € |
Versicherte Sachen | |
Gesamter Hausrat bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze | |
Gebäude- und Mobiliarverglasungen bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze | |
Wertsachen je Versicherungsfall
| 20 % |
Versicherte Gefahren | |
Beschädigung | |
Zerstörung | |
Diebstahl | |
Naturgefahren | |
Vermögensschaden durch Phishing | 1.500 € |
Aufräumkosten, Bewegungskosten, Schutzkosten bis zur Versicherungssumme | |
Bewachungskosten, Transportkosten, Lagerkosten bis zur Versicherungssumme (max. 12 Monate) | |
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen bis zur Versicherungssumme | |
Reparaturkosten
bis zur Versicherungssumme | |
Rückreisekosten aus Urlaub bei Schadenhöhe ab 2.000 € | 1.000 € |
Zusatzbausteine | |
DFV-FahrradSchutz Schutz bei Diebstahl, auch außerhalb der Wohnung (nur wenn Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen) | 500 € bis 10.000 € |
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und ersetzt nach einem Schaden die zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstände in gleicher Art und Güte (Neuwert). Dabei ist Ihnen freigestellt, ob Sie die Entschädigungs-Leistung für die Beschaffung des zerstörten Hausrats verwenden.
Zum versicherten Hausrat gehören alle Sachen und Gegenstände, die im Haushalt Ihrer versicherten Wohnung oder Ihres Hauses privat genutzt werden. Hierzu zählen: Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Elektrogeräte.
Sparbücher, Kunstgegenstände oder auch Schmuck haben eins gemeinsam: Sie können sehr wertvoll sein. Werden solche Dinge bei einem Einbruchdiebstahl entwendet oder durch Leitungswasser beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung die Wertsachen bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstsatz. Beim DFV-HausratSchutz liegt die Erstattungsgrenze bei 20 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Wenn das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird, ist das nicht nur extrem ärgerlich, sondern auch mit einem nicht unerheblichen finanziellen Verlust verbunden. Um dieses Risiko abzusichern, bietet der DFV-HausratSchutz den Zusatzbaustein "DFV-FahrradSchutz". Mit dem DFV-FahrradSchutz erstreckt sich Ihre Hausratversicherung auch auf alle Fahrräder außerhalb des Gebäudes, in dem sich der versicherte Wohnraum befindet. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes, für die keine gesonderte Betriebserlaubnis erforderlich ist. Die Leistungshöhe für Ihren Fahrradschutz kann optional erhöht werden.
Eine Unterversicherung in der Hausratversicherung liegt immer dann vor, wenn der Wert Ihres Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Sollten Sie Ihre Versicherungssumme zu niedrig eingestuft haben, werden Schäden am Hausrat durch die Versicherung klassischerweise nur anteilig ersetzt. Ist allerdings die Klausel zum Unterversicherungsverzicht im Vertrag eingeschlossen, leistet die Versicherung immer in vollem Umfang. Der Unterversicherungsverzicht im DFV-HausratSchutz verhindert also, dass Sie durch eine mögliche Unterversicherung einen Großteil der Kosten selbst tragen müssen. Wir leisten auch bei Unterversicherung den vollen Schadenersatz (bis maximal zur Versicherungssumme).
Wir verzichten beim DFV-HausratSchutz auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – also auf den Einwand, dass ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. So müssen Sie als Versicherter nicht fürchten, auf den Kosten für einen Schaden sitzen zu bleiben. Klassische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind z. B. brennende Kerzen oder auch nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen im Falle eines Einbruchs.
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen entwendet, nachdem er in ein Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder z. B. mittels falscher Schlüssel eingedrungen ist. Wer in Bayern lebt, wird nur sehr selten zum Einbruchsopfer – ähnlich auch in Thüringen und Baden-Württemberg. In Bremen wird am häufigsten eingebrochen, gefolgt von Hamburg und Berlin. Die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz ersetzt - im Rahmen der Versicherungssumme - die Schäden, die durch den Einbruchdiebstahl verursacht worden sind, zum Wiederbeschaffungswert. Ganz gleich, wo in Deutschland Sie wohnen!
Der Gesamtschadenaufwand durch Feuer liegt in Deutschland bei 38.203.400 Euro pro Jahr, während der Einzelschadendurchschnitt bei 5.123 Euro liegt. Im Saarland ist der Schadendurchschnitt durch Feuer am größten. Dieser beträgt dort stolze 10.515 Euro. Es folgen Schleswig-Holstein mt einem Wert von 9.201 Euro und Baden-Württemberg mit einen Schadensdurchschnitt von 6.183 Euro. In Berlin und Brandenburg ist der Schadendurchschnitt am geringsten. Um zerstörte Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder Kleidung wieder zu beschaffen, tritt die Hausratversicherung im Rahmen der Versicherungssumme mit ihren Leistungen ein.
Die Folgen von Blitz, Sturm und Hagel können ganze Wohnungseinrichtungen zerstören. Je nach Wohnort ist die Wahrscheinlichkeit, von so einer Wettererscheinung betroffen zu sein, unterschiedlich hoch. Entsprechend gibt es auch innerhalb des Schadenaufwandes in Deutschland erhebliche Unterschiede. Nordrhein-Westfalen hat mit insgesamt 910 Mio. Euro pro Jahr den mit Abstand höchsten Schadenaufwand. Danach folgen Baden-Württemberg und Bayern. In Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern sowie Bremen ist der Schadenaufwand insgesamt am geringsten.
In Deutschland ereignet sich alle 30 Sekunden ein Wasserschaden. Das passiert in keiner anderen deutschen Stadt so häufig wie in Köln – der Index für Wasserschäden ist dort mit 263 mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (100). Westdeutsche Städte sind insgesamt überdurchschnittlich oft von Wasserschäden betroffen. In Ostdeutschland treten diese Schäden wesentlich seltener auf. Bei uns sind Sie auch im Fall eines Wasserschadens bestens abgesichert. Mit dem DFV-HausratSchutz übernehmen wir die Kosten für den beschädigten Hausrat. Der Schutz gilt deutschlandweit – ganz gleich, wo Sie wohnen.
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Sachversicherungen.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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