Ausgezeichnete private Unfallversicherung
DFV-UnfallSchutz Exklusiv wurde mit "SEHR GUT" bewertet – damit gehört er zu den besten privaten Unfallversicherungen.
Laut gesetzlicher Definition handelt es sich um einen Unfall, wenn auf den Körper eines Versicherten plötzlich von außen ein Ereignis einwirkt. Und wenn der Versicherte dadurch „unfreiwillig eine Gesundheitschädigung erleidet.“ Das Unfallereignis gilt dann als „plötzlich“, wenn es innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eintritt. Nicht als Unfall gesehen werden daher Gesundheitsschäden, die Folgen etwaiger Dauerbelastungen im Sport sind.
Ein Ereignis, das „von außen auf den Körper einwirkt“ kann beispielsweise ein Zusammenstoß im Straßenverkehr sein oder eine Verletzung durch herabstürzende Gegenstände. Nur ein Ereignis, das man nicht selbst herbeiführt, das also unfreiwillig geschieht, ist als Unfall versichert. Ausgeschlossen sind damit unter anderem Freitod oder Selbstverstümmelung. Bei grob fahrlässigem Handeln ist man jedoch versichert.
Erleitet ein Versicherter nach hoher Kraftanstrengung Schäden an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, gilt dies als Unfall. Die konkrete Unfallsituation muss der Versicherte selbst nachweisen.
Für Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und Studenten ist die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Leistungen zum Beispiel bei einem Unfall bei der Arbeit (Arbeitsunfall), auf dem Weg zur Arbeit oder dem Rückweg nach Hause (Wegeunfall). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherte die unfallbedingte Verletzung selbst zugezogen hat oder ob der Unfall von jemand anderem verursacht wurde.
Gesetzlich unfallversichert sind zudem Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, ebenfalls Blutspender, Zeugen vor Gericht sowie Ersthelfer. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist, dass sie im Auftrag von Institutionen wie der Schule, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt. Die Tätigkeit darf nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden und sollte unentgeltlich sein. Auch Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, sind versichert. Für Menschen, die aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls dauernhafte Schäden erlitten haben, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Renten.
Ebenso sind Präventionsmaßnahmen im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung inbegriffen. Ziel der Prävention ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufkrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Es ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufkrankheit wiederzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten der Betroffe oder aber dessen Angehörige eine gesetzliche Rente. Die gesetzliche Unfallversicherung greift zum Beispiel, wenn ein Schüler sich beim Turnen am Stufenbarren verletzt, wenn ein Schornsteinfeger vom Dach fällt oder wenn eine Lehrin auf dem Weg in die Schule ausrutscht und sich etwas bricht.
Unfälle, die während der Freizeit passieren, sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung. Anders als die gesetzliche Vorsorge, lässt sich die private Unfallversicherung genau auf die individuellen Bedarfe zuschneiden. So zahlt sie im Fall eines Unfalls mit bleibenden Schäden den vereinbarten Geldbetrag oder eine Rente. Die Leistung erhalten Versichte bei Unfällen, die auf der Arbeit geschehen oder in der Freizeit. Mit einer privaten Unfallversicherung ist man zu jeder Tages- und Nachtzeit weltweit abgesichert, während die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen nur dann zahlt, wenn sie bei der Arbeit, in der Ausbildungsstätte (wie Schule oder Universität), im Kindergarten, beim Ehrenamt oder auf den Wegen dorthin passieren.
DFV-UnfallSchutz Exklusiv wurde mit "SEHR GUT" bewertet – damit gehört er zu den besten privaten Unfallversicherungen.
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung | |
Art der Versicherung | Pflichtversicherung | Freiwillige Versicherung |
Versicherte | Arbeitnehmer, Landwirte und Personen in einigen selbstständigen Berufen, dazu Studenten, Schüler und Kindergartenkinder | Für alle. Die einzige Versicherungsmöglichkeit für Unternehmer, Freiberufler und die meisten Selbstständigen. Sehr empfehlenswert auch für Ruheständler, Hausfrauen und Kinder. |
Geltungsbereich | Hauptsächlich in Deutschland. Bei Arbeitsunfällen auch im Ausland. | Uneingeschränkt überall in der Welt. |
Träger: Wer zahlt? | Sozialversicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. | Versicherungsunternehmen |
Beiträge: Wer zahlt? | Arbeitgeber – Beitragshöhe richtet sich nach Gefahrenklassen. | Versicherte - Prämie richtet sich nach Alter und u.U. nach Berufsgruppe. |
Leistungsfall | Bei Unfällen im beruflichen Umfeld, Kindergarten, Schule und Universität. | Bei jeder Art von versichertem Unfall. |
Leistungen: Was ist versichert? | Versicherter Unfall plus Unfallfolgen, wie Berufsunfähigkeit und Tod. | Unfreiwillige Gesundheitsschäden durch versicherten Unfall. |
Leistungsumfang medizinisch | Behandlung, Reha und Kur zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. | Behandlung, Therapien und auch Reha-Maßnahmen, wenn diese mitversichert sind. |
Lohnfortzahlung | Ja | Nein |
Renten | Ab 20 % Minderung der Erwerbstätigkeit. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen. | Wenn Unfallrente versichert ist, ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Ansonsten einfache Kapitalleistung ab 1 % Invaliditätsgrad. |
Steuern | Die gesetzliche Unfallrente ist steuerfrei. | Kapitalleistungen sind steuerfrei. Die private Unfallrente ist steuerpflichtig. Beiträge für die private Unfallversicherung können von der Steuer abgesetzt werden. |
Auszahlungen - als Einmalzahlung? (bei Teil- und Vollinvalidität) | Umwandlung der Rente in eine Einmalzahlung nur bedingt möglich. | Einmalzahlung ist Standard. |
Leistungen für Hinterbliebene | Für bis zu zwei Jahre Waisen- bzw. Hinterbliebenenrente. | Todesfallleistung kann vereinbart werden. |
Rechtsgrundlage | Das 7. Sozialgesetzbuch. | Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und die Versicherungsbedingungen. |
Geschieht ein Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit, der Ausbildung oder dem Ehrenamt, schützt die gesetzliche Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen während der Arbeit und der Freizeit. Sie gilt zeitlich unbegrenzt.
Nach einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für ärztliche Behandlungen und in schweren Fällen zahlt sie eine Rente. Zu den Leistungen dieser Pflichtversicherung zählen:
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen nicht vom Versicherten beantragt werden. Die Versicherung prüft selbst, welche Leistungen im individuellen Fall zu tragen sind.
Zu den wichtigsten Leistungen, die die private Unfallversicherung übernimmt, zählen: die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, die sogenannte Invaliditätsleistung, sowie eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz für Angehörige.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung greifen bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls. Von einer dauerhaften Beeinträchtigung wird ausgegangen, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich für länger als drei Jahre bestehen bleiben. Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme. Die Invaliditätssumme, oder manchmal auch Versicherungssumme genannt, sollte mindestens 100.000 Euro betragen. Dieser Betrag hört sich zunächst einmal viel an, aber gerade die Folgekosten einer Invalidität – wie ein behindertengerechter Hausumbau – kann eine Menge Geld verschlingen. Viele Unfallversicherungstarife besitzen eine Progression. Die Progression sorgt dafür, dass Sie bei schweren bleibenden Einschränkungen eine ansteigende Leistung ausgezahlt bekommen.
Immer wieder hört man im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung auch den Begriff der „Gliedertaxe“. Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Geld das Unfallopfer bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhält. So wird natürlich zum Beispiel der Verlust eines Armes höher bewertet als der Verlust eines Fingers. Wie viel Geld man erhält, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Mit der Gliedertaxe wird bestimmt, welcher Grad der Beeinträchtigung erreicht wird, wenn die versicherte Person durch einen Unfall bestimmte Gliedmaßen, Organe oder Sinnesorgane ganz verliert bzw. diese vollständig funktionsunfähig werden. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Je höher ein Arzt den Grad der Invalidität einstuft, desto mehr Geld wird ausgezahlt.
Die meisten privaten Unfallversicherungen bieten neben der Invaliditätssumme noch weitere unfallbedingte Leistungen. Dazu gehören unter anderem eine Todesfallleistung, Krankenhausgeld bei einer vollstationären Behandlung, Ersatz für Bergungs- und Rettungskosten sowie die Rückführung von Kindern. Unter dem Strich bietet die private Unfallversicherung eine optimale Ergänzung zu den Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes.
Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Zum Beispiel beim Sport oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Die Folge können schwere geistige oder körperliche Schäden sein, so dass die Ausübung des bisherigen Berufes nicht mehr möglich ist. Kommt es zu einer Behinderung, muss manchmal das häusliche Umfeld barrierefrei umgebaut oder ein behindertengerechtes Auto angeschafft werden. Dann profitiert man von einer privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt diese Kosten nicht.
Die private Unfallversicherung übernimmt Kosten bei Invalidität und im Todesfall. Weitere Leistungen – je nach Versicherungsvertrag – sind: Zahlung einer Unfallrente, Übernahme von Bergungskosten, von Krankenhaus-Tagegeld, von Übergangsleistungen und sofern vereinbart, Krankentagegeld für Selbstständige. Ein weiterer Vorteil der privaten Unfallversicherung ist die Möglichkeit, die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden.
Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, ist man bei einer privaten Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit abgesichert.
Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Zum Beispiel beim Sport oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Die Folge können schwere geistige oder körperliche Schäden sein, so dass die Ausübung des bisherigen Berufes nicht mehr möglich ist. Kommt es zu einer Behinderung, muss manchmal das häusliche Umfeld barierefrei umgebaut oder ein behindergerechtes Auto angeschafft werden. Dann profitiert man von einer privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt diese Kosten nicht.
Die private Unfallversicherung übernimmt Kosten bei Invalität und im Todesfall. Weitere Leistungen – je nach Vertragsbedingungen – sind: Zahlung einer Unfallrente, Übernahme von Bergungkosten, von Krankenhaus-Tagegeld, von Übergangsleistungen und sofern vereinbart, Krankentagegeld für Selbstständige. Ein weiter Vorteil der privaten Unfallversicherung ist die Möglichkeit, die Leistungen auf die individuellen Bedarfe zuschneiden.
Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, ist man bei einer privaten Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, der nicht nur gegen Unfälle im Beruf abgesichert sein will. Eine private Unfallversicherung ist aber auch besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler, für Personen ohne Beruf, für Kinder, für Hausfrauen und Hausmänner, für Rentner, für Sportler und Sportlerinnen sowie grundsätzlich für Menschen, die einem sehr hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind.
Vollkommen flexibel oder vollkommener Schutz: Bei unseren Tarifen der Unfallversicherung haben Sie die Wahl
Eine Unfallversicherung kann gerade für Rentner sinnvoll sein. Denn ältere Menschen im Ruhestand sind neither über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert noch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Erleiden ältere Menschen einen Unfall, sind die Folgen oftmals schwerwiegender als bei jüngeren. Dann hilft eine Unfallversicherung, die Einschränkungen im Leben möglichst gering zu halten. Viele Versicherer bieten neben einer Geldzahlung auch sogenannte Assistance-Leistungen an. So erhalten Versicherte nach einem Unfall die notwendige Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder einen Fahrdienst. Diese Leistungen der Unfallversicherung sind insbesondere dann sinnvoll, wenn es sonst niemanden gibt, der sich kümmern kann.
Eine private Unfallversicherung ist in der Regel ein standardisiertes Produkt, das für Ältere jedoch nicht immer ausreichend ist. Zudem gibt es bei vielen Unfallversicherungen eine Altersgrenze, so dass Personen, die älter als 75 Jahre sind, selten noch eine Unfallversicherung abschließen können. Laut Verbraucherzentrale nimmt kaum eine Unfallversicherung Rentner in neue Verträge auf. Ab 75 Jahren wird deren Risiko als zu hoch bewertet. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die Unfallversicherung einen Vertrag im Alter kündigt (mit dem 75. Lebensjahr), die Leistungen kürzt oder die Beiträge deutlich anhebt. Daher kann es sinnvoll sein, eine speziele Senioren-Unfallversicherung abzuschließen, die auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten ist. Das ist eine Kombination aus Hilfeleistungen und Geldzahlung, allerdings steht die Hilfeleistung dabei im Vorgrund.
Die private Unfallversicherung der Deut schen Familienversicherung biet umfassenden Schutz. Die Höhe der finanziellen Absicherung können Sie einfach nach Ihren Bedürfnissen wählen: Mit dem DFV-UnfallSchutz Exklusiv verfügen Sie über umfangreichen Versicherungschutz mit höchsten Leistungen. Dadurch überzeugt die Versicherung DFV-UnfallSchutz nicht nur eine stetig wachsende Zahl an Versicherten, sondern auch Stiftung Warentest:
Prädikat "SEHR GUT" (1,5) im Finanztest (07/2021) unter 112 privaten Unfallversicherungen für Berufstätige und Kinder.
Wenn nötig zudem Physiotherapie, Kosten für den Krankenhausaufenthalt oder die Reha-Einrichtung. Zudem erhält der Betroffene ein Verletztengeld, bis er wieder arbeitsfähig ist. Es entspricht 80 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns. – Ist der Unfall während der Freizeit geschehen und verfügt der Patient über eine private Unfallversicherung, erhält er ggf. eine Invaliditätsleistung.
Dies gilt ebenso, wenn der Sturz in der Ausbildungsstätte, in der Universität, in der Schule oder im Kindergarten passiert. Auch Ehrenamtliche sind meist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. – Ein Sturz während der Freizeit, der langfristige gesundheitliche Folgen hat oder gar zu Invalidität führt, kann nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt keine Kosten bei Freizeitunfällen.
Beim DFV-UnfallSchutz muss die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall ärztlich diagnostiziert und an uns gemeldet sein. Bei fehlender ärztlicher Diagnose, kann schlimmstenfalls die Leistung der Versicherung ausbleiben. Außerdem zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Beeinträchtigung andauert und nicht zwischenzeitlich geheilt ist.
Je nachdem, welchen Lebensbereich die Unfallversicherung im individuellen Fall betrifft, wird sie in den Steuerunterlagen folgendermaßen eingetragen: Privat: unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) und beruflich: als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Meist gelten 50 Prozent als Vorsorgeaufwand und 50 Prozent als Werbungskosten. Am besten orientiert man sich an den Angaben des Versicherers.
Die Versicherung kann nicht übertragen werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, Partner oder Partnerin sowie Kinder ebenfalls mit einer privaten Unfallversicherung abzusichern.
Im Unterschied dazu sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur bei einem Unfall ab, sondern auch dann, wenn man aufgrund einer Krankheit berufsunfähig wird. Im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen die Kosten von personlichen Faktoren wie unter anderem Alter, Beruf, Gesunheitszustand und gewünschter BU-Rentenhöhe ab.
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