Pflegezusatzversicherung
Frühzeitig vorsorgen mit der Pflegezusatzversicherung der DFV. Einfach unbeschwert alt werden!
Pflegehilfsmittel sind Geräte oder andere Gegenstände, die Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege dabei helfen, eine selbstständigere Lebensführung zu haben. Diese Geräte und Sachmittel sollen den Alltag der Betroffenen leichter gestalten. Dabei unterscheidet man zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln.
Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel ausgeliehen und nicht gekauft. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen z. B.:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten und die Kosten erstattet zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel in unterschiedlichem Umfang, abhängig von der Art des Hilfsmittels. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Falls eine Neuanschaffung erforderlich ist, muss der Pflegebedürftige eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 25 Euro, leisten. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, darunter Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, werden ab dem 1. Januar 2025 mit einer monatlichen Pauschale von bis zu 42 Euro von der Pflegekasse bezuschusst. Sollte der tatsächliche Bedarf diesen Betrag übersteigen, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.
Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Der Antrag kann direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Pflegekassen arbeiten mit Vertragspartnern wie Sanitätshäusern oder Apotheken zusammen, über die die Versorgung erfolgt.
In der Vergangenheit gab es Fälle unerwünschter Kontaktaufnahmen durch Anbieter von Pflegehilfsmitteln. Seit dem 1. Juli 2024 gelten daher neue Regelungen:
Laut Sozialgesetzbuch besteht ein gesetzlicher Anspruch für bestimmte Pflegehilfsmittel. Trotzdem kommt es manchmal leider vor, dass die Pflegekasse die Erstattung von Pflegehilfsmitteln ablehnt. Bei der Ablehnung von Pflegehilfsmitteln sollte schnellstmöglich Widerspruch eingelegt werden und eine detaillierte Begründung eingefordert werden. Notfalls sollte der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) hinzugezogen werden.
Auch wenn die Pflegekasse sich an den Kosten für Pflegehilfsmittel beteiligt, bleibt für die Pflegebedürftigen eine sehr große finanzielle Belastung bestehen. Um sich vor hohen Kosten im Pflegefall zu schützen, ist die Absicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung unerlässlich.
Frühzeitig vorsorgen mit der Pflegezusatzversicherung der DFV. Einfach unbeschwert alt werden!
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Dabei unterscheidet man zwischen Verbrauchsprodukten und technischen Hilfsmitteln. Zu den Verbrauchsprodukten zählen z. B. Krankenunterlagen sowie Einmalhandschuhe. Als wiederverwendbare und technische Hilfsmittel werden z. B. Pflegebetten und Lagerungshilfen bezeichnet. Eine detaillierte Übersicht bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
Für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bekommen Pflegebedürftige eine Pauschale von der Pflegekasse. Die Pauschale beträgt seit 01. Januar 2025 42 Euro monatlich. Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die über 42 Euro hinausgehen, müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen. Technische Geräte werden von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt, wobei eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro, anfällt.
Der GKV-Spitzenverband stellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zur Verfügung, in dem auch alle Pflegehilfsmittel aufgelistet sind, für die die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Dieses Verzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Verbrauchsartikel und welche technischen Hilfen von der Pflegekasse vergütet bzw. leihweise überlassen werden. Das Verzeichnis findet man online unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.
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