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Die beste Pflegetagegeldversicherung: Vergleich und worauf Sie achten sollten

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Wer sich in jun­gen Jah­ren mit dem Äl­ter­wer­den be­schäf­tigt, denkt meist nur an die ers­ten Fal­ten und grauen Haa­re. Aber was, wenn man ein­mal krank und zum Pfle­ge­fall wird? Da­mit man auch auf die­se Si­tu­a­ti­on vor­be­rei­tet ist, gibt es die Mög­lich­keit, eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen. Die An­ge­hö­ri­gen wer­den so im Ernst­fall deut­lich ent­las­tet und das Pfle­ge­geld sorgt für die nö­tige Si­cher­heit. Denn die Leis­tun­gen der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung sind längst nicht aus­rei­chend.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung: Sie zahlt feste Beträge – die tatsächlichen Pflegekosten liegen oft deutlich höher.
  • Ein Pflegemonatsgeld ist besonders sinnvoll, weil Sie das Geld frei verwenden können – für Pflege zu Hause, im Heim oder zur Entlastung der Angehörigen.
  • Wer früh vorsorgt, sichert sich meist bessere Konditionen – und schützt im Ernstfall Vermögen und Familie.

Auch im Pflegefall selbstbestimmt leben

Pflegebedürftigkeit kommt häufig plötzlich – nach einem Sturz, Schlaganfall oder durch eine schleichende Erkrankung. Dann müssen in kurzer Zeit Entscheidungen getroffen werden: Pflege zu Hause oder Heim? Wer übernimmt was? Welche Hilfe wird bezahlt?

Wichtig ist dabei eine Realität, die viele unterschätzen: Selbst wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, bleiben oft hohe Eigenanteile. In Pflegeheimen liegen die Eigenbeteiligungen im Durchschnitt inzwischen bei über 3.000 Euro monatlich im ersten Jahr. Und auch zu Hause kann professionelle Unterstützung schnell teuer werden, wenn Pflege und Betreuung umfangreicher werden.

Genau hier hilft eine private Pflegezusatzversicherung: Sie schafft finanzielle Spielräume, damit Sie nach Bedarf entscheiden – und nicht nur nach Kosten.

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Wer rechtzeitig mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgt, profitiert von günstigeren Beiträgen!

Zur Pflegezusatzversicherung

Warum Pflegemonatsgeld oft die beste Form der Pflegezusatzversicherung ist

Bei einer Pflegemonatsgeldversicherung (Pflegetagegeldversicherung) erhalten Sie im Pflegefall eine feste monatliche Auszahlung – abhängig vom Pflegegrad. Der entscheidende Vorteil: Sie können frei entscheiden, wofür Sie das Geld einsetzen, zum Beispiel für:

  • zusätzliche Hilfe durch einen Pflegedienst
  • eine Betreuungskraft oder Haushaltshilfe
  • Umbauten (z. B. barrierearmes Bad)
  • Angehörigen-Entlastung (z. B. Tagespflege, Fahrdienste)
  • Eigenanteile im Pflegeheim

Im Unterschied dazu erstatten Pflegekostentarife häufig nur nach Rechnung und Nachweis – das ist oft weniger flexibel.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Wenn Sie Pflegetagegeldversicherungen vergleichen, sind diese Punkte besonders wichtig:

Leistungen ab Pflegegrad 1

Viele brauchen Unterstützung schon früh – nicht erst in den höchsten Pflegegraden.

Keine Wartezeiten

Pflegebedürftigkeit ist nicht planbar. Schutz sollte ab Vertragsbeginn gelten.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Im Pflegefall zählt jeder Euro. Optimal ist, wenn Beiträge dann entfallen (mindestens in hohen Pflegegraden).

Flexible Verwendung & gleicher Schutz zu Hause und im Heim

Ein guter Tarif unterstützt beide Pflegeformen – ohne komplizierte Einschränkungen.

Einfache Antragsstrecke / verständliche Gesundheitsprüfung

Gerade bei Vorsorgeprodukten ist ein unkomplizierter Abschluss ein starkes Qualitätsmerkmal.

Dynamik

Pflegekosten steigen. Eine automatische Erhöhung der Leistung hilft, den Schutz aktuell zu halten.

Service und Assistance

Pflege ist Organisation: Beratung, Vermittlung von Dienstleistungen und schnelle Hilfe entlasten spürbar.

Unser Tipp 2026: DFV-DeutschlandPflege – stark, flexibel, alltagstauglich

Wenn man die oben genannten Kriterien konsequent anlegt, wird schnell klar, warum die DFV-DeutschlandPflege für viele die beste Wahl ist: Sie kombiniert frühe Leistungen, sofortigen Schutz und praktische Extras, die im Pflegealltag wirklich helfen.

Leistungen der DFV-DeutschlandPflege im Überblick

Sie erhalten eine monatliche Auszahlung – bereits ab Pflegegrad 1:

  • Komfort: PG1 150 € · PG2 350 € · PG3 600 € · PG4 800 € · PG5 1.000 €
  • Premium: PG1 225 € · PG2 525 € · PG3 900 € · PG4 1.200 € · PG5 1.500 €
  • Exklusiv: PG1 300 € · PG2 700 € · PG3 1.200 € · PG4 1.600 € · PG5 2.000 €

Vorteile, die im Ernstfall den Unterschied machen

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 (frühere finanzielle Entlastung)
  • Keine Wartezeit: Schutz gilt ab Versicherungsbeginn
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
  • Vereinfachte Gesundheitsfrage für einen unkomplizierten Abschluss
  • 24-Stunden-Assistance (Information, Beratung und Unterstützung rund um Pflege)
  • Versicherungsdynamik: alle 3 Jahre 5 % Leistungsanpassung
  • Einmalleistung (z. B. zur Organisation/Sterbebegleitung): 10-faches Pflegemonatsgeld (max. 7.000 €) – mit Wartezeit und erst ab Pflegegrad 3

So bleibt die Familie finanziell handlungsfähig – und kann sich auf das konzentrieren, was in dieser Situation wirklich zählt: gute Versorgung, Stabilität und Zeit füreinander.

Für wen ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Wird man eines Ta­ges zum Pfle­ge­fall, rei­chen die Leis­tun­gen der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung in den meis­ten Fäl­len nicht aus. Und je hö­her der Pfle­ge­grad, des­to mehr Pfle­ge und Be­treu­ung sind not­wen­dig. So­mit stei­gen dann auch die Pfle­ge­kos­ten und der Ei­gen­an­teil, die Sie pri­vat tra­gen müs­sen. Eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist sinn­voll, um die­se Ver­sor­gungs­lücke im Pfle­ge­fall zu schlie­ßen, oh­ne sich selbst oder An­ge­hö­ri­ge fi­nanz­i­ell be­las­ten zu müs­sen. Je jün­ger der zu Ver­si­chern­de, je bes­ser der Ge­sund­heits­zu­stand bei Ver­trags­be­ginn ist, des­to güns­ti­ger ist auch der Ver­si­che­rungs­bei­trag. Nicht­sdes­to­trotz ist es auch in hö­he­rem Al­ter nie zu spät, um vor­zu­sor­gen.

Al­ler­dings muss man wis­sen, dass bei den meis­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung­en die Bei­trä­ge auch im Fall der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit wei­ter zu zah­len sind. Bei der Pflegezusatzversicherung der DFV da­ge­gen sind Kun­den ab dem 5. Pfle­ge­grad von der mo­nat­li­chen Zah­lung be­freit.

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  • Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
  • Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
  • Pflegegeld jeden Monat sofort aufs Konto

Informationen zur Pflegezusatzversicherung

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Was man über die Pflegezusatzversicherung wissen muss

Das wich­tigs­te Aus­wahl­kri­te­ri­um für eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist, dass die Po­li­ce Ih­re fi­nanz­i­el­le Lücke im Pfle­ge­fall aus­rei­chend ab­deckt und auch lang­fris­tig be­zahl­bar ist. Um zu be­stim­men, wie hoch die Ab­si­che­rung sein muss, soll­ten Sie un­ge­fähr ab­schät­zen, wie viel Geld Sie im Ru­he­stand üb­rig ha­ben wer­den. Ver­schaf­fen Sie sich zu die­sem Zweck einen Über­blick über Ihr zu er­war­ten­des Ein­kom­men (Ren­te, Ka­pi­ta­ler­trä­ge, Miet­ein­nah­men) und die Fix­kos­ten. Ih­re Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung soll­te so­wohl bei Pfle­ge zu Hau­se als auch im Heim Leis­tun­gen er­brin­gen. Ta­ri­fe, die nur für die hö­he­ren Pfle­ge­gra­de 4 und 5 aus­ge­legt sind oder aus­schließ­lich voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­leis­tung vor­se­hen, sind zwar meist güns­ti­ger, schlie­ßen aber die häu­fi­ger vor­kom­men­den Fäl­le in nied­ri­ge­ren Pfle­ge­gra­den aus.

Wann sollten Sie abschließen?

Je früher, desto besser: In jungen und gesunden Jahren sind Beiträge meist günstiger – und Sie bauen langfristig Vorsorge auf. Aber auch später kann es sinnvoll sein, sich zumindest einen Grundschutz zu sichern, solange ein Abschluss noch möglich ist.

Wodurch unterscheiden sich Pflegetagegeld und Pflegekostentarife?

Schließt man eine Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ab, kann man selbst ent­schei­den, wo­für das Geld ver­wen­det wird. Im Ide­al­fall kann man län­ger in sei­ner ge­wohn­ten Um­ge­bung le­ben, weil Freun­de oder An­ge­hö­ri­ge sich küm­mern. Das Pfle­ge­ta­ge­geld kann dann un­mit­tel­bar an die pfle­gen­den Per­so­nen aus­ge­zahlt wer­den. Das kann dann eben­so ein am­bu­lan­ter Pfle­ge­dienst sein. Na­tür­lich kön­nen auch die Kos­ten für ein Heim da­mit fi­nan­ziert wer­den. Die Aus­ga­ben­ent­schei­dung ist völ­lig frei. Ei­ni­ge Kun­den be­zah­len da­mit auch den Gärt­ner oder leis­ten sich Be­glei­tung für ei­nen The­a­ter­be­such o.ä. Ob die Ver­si­che­rungs­leis­tung als Ta­ges- oder Mo­nats­geld aus­ge­zahlt wird, kön­nen Kun­den meist selbst wäh­len. 


Der Pfle­ge­kos­ten­ta­rif über­nimmt nur die Leis­tun­gen, die nicht durch die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung ge­tra­gen wer­den. Je nach Ta­rif wer­den die Kos­ten voll oder nur teil­wei­se er­stat­tet. Hier­bei wer­den ge­ne­rell Kos­ten­nach­wei­se ver­langt.


Der Pfle­ge­ta­ge­geld­ta­rif ist also die fle­xi­ble­re Va­ri­an­te, da man selbst über die Ver­wen­dung der Leis­tung ent­schei­den kann.

Was leistet Pflege-Bahr?

Beim Pfle­ge-Bahr han­delt es sich um eine spe­zi­el­le Form der Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung. Hier­bei er­hal­ten Ver­si­cher­te eine staat­li­che För­de­rung in Hö­he von fünf Euro pro Mo­nat bzw. 60 Euro pro Jahr, wenn sie mo­nat­lich min­des­tens zehn Euro ein­zah­len. Im Ge­gen­satz zu an­de­ren pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung­en dür­fen die An­bie­ter kei­nen po­ten­ti­el­len Kun­den auf­grund von Krank­hei­ten ab­leh­nen. Das be­deu­tet aber gleich­zei­tig, dass die Bei­trä­ge we­gen des hö­he­ren Pfle­ge­fall­ri­si­kos stär­ker stei­gen kön­nen als in an­de­ren Pfle­ge­ta­ge­geld-Ta­ri­fen. Zu­dem ist meis­tens eine War­te­zeit von fünf Jah­ren vor­ge­se­hen, in der der Ver­si­che­rer kei­ne Leis­tun­gen er­brin­gen muss. Zu­dem müs­sen Ver­si­cher­te beim Pfle­ge-Bahr in der Re­gel auch im Pfle­ge­fall die Bei­trä­ge wei­ter­zah­len. Da­mit wird im Pfle­ge­fall die Leis­tung un­term Strich durch den Ver­si­che­rungs­bei­trag re­du­ziert. Es kann sein, dass der Bei­trag dann so­gar hö­her aus­fällt als die emp­fan­ge­ne Leis­tung. Pflege-Bahr kann ein Einstieg sein (staatlich gefördert), hat aber oft Einschränkungen wie Wartezeiten und begrenzte Leistungen. Wer eine echte Versorgungslücke schließen will, benötigt in vielen Fällen eine leistungsstärkere Absicherung – vor allem wegen der hohen Eigenanteile, besonders im Heim.

Mögliche Zusatzleistungen einer Pflegezusatzversicherung

Wer vor der Ent­schei­dung steht, eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen, soll­te al­le Ver­trags­be­din­gun­gen ge­nau le­sen. Hier gibt es je nach Ta­rif Zu­satz­leis­tun­gen, die Ih­re Ent­schei­dung be­ein­flus­sen kön­nten.

  • Dy­na­mik: Die Mög­lich­keit, das Ta­ge­geld re­gel­mä­ßig zu er­hö­hen; ggf. bis zu ei­ner be­stimm­ten Al­ters­gren­ze, bis zum Ein­tritt der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder dar­über hin­aus
  • Ein­mal­zah­lung: Ver­si­che­rer kann bei Er­rei­chen ei­nes Pfle­ge­gra­des eine Ein­mal­zah­lung ge­wäh­ren, Hö­he der Ein­mal­zah­lung, Son­der­zah­lung ab wel­chem Pfle­ge­grad (je nied­ri­ger der Pfle­ge­grad, des­to bes­ser die Be­wer­tung)
  • War­te­zeit: Leis­tungs­er­brin­gung des Ver­si­che­rers erst nach War­te­zeit ab Ver­trags­ab­schluss
  • Nach­weis: Hö­he des Auf­wan­des, den Ein­tritt und die Fort­da­uer der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit nach­zu­wei­sen
  • Kli­nik­auf­ent­halt: Wei­ter­zah­lung der Ver­si­che­rungs­leis­tung für min­des­tens vier Wo­chen bei Kran­ken­haus­auf­ent­halt
  • Hil­fe: Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bo­te, zum Bei­spiel bei Ver­mitt­lung ei­nes Pfle­ge­heim­plat­zes oder Zu­schuss zur Ein­rich­tung ei­nes Haus­not­ruf­sys­tems
  • Sucht­krank­heit: Ver­si­che­rungs­leis­tung auch wenn die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit Fol­ge ei­ner Sucht­krank­heit ist
  • Aus­land: Au­to­ma­tische Zah­lung der Ver­si­che­rung bei Um­zug des Kun­den ins au­ßer­eu­ro­pä­ische Aus­land.

FAQ

  • So hoch, dass er Ihre finanzielle Lücke realistisch schließt – und trotzdem dauerhaft bezahlbar bleibt. Als Faustregel:

    • Rechnen Sie zuerst grob, was bei stationärer Pflege (Pflegeheim) monatlich aus eigener Tasche übrig bleiben könnte. In der Praxis ist das schnell eine hohe finanzielle Belastung.
    • Planen Sie zusätzlich für häusliche Pflege bzw. ambulante Pflege: Gerade wenn regelmäßig ein ambulanten Pflegedienst gebraucht wird, entstehen oft Eigenanteile, die das Budget spürbar belasten – bereits ab Pflegegrad 2.
    • Achten Sie beim Preis-Leistungs-Verhältnis darauf, was die Police ab Pflegegrad 2 leistet und wie stark sie in höheren Graden (z. B. Pflegegrad 4) absichert. Wichtig sind außerdem Punkte wie Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Dynamik und möglichst wenige Hürden bei der Leistungsprüfung.
    • Wenn Sie über eine staatliche Forderung bzw. (oft gemeint) staatliche Förderung nachdenken: Pflege-Bahr kann ein Einstieg sein, die Leistungen sind aber häufig zu niedrig, um die Lücke wirklich zu schließen.
  • Für viele Menschen: ja – weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil übernimmt und dadurch eine finanzielle Lücke entsteht. Sinnvoll ist sie besonders, wenn Sie

    • bei stationärer Pflege nicht von Vermögen oder Familie abhängig sein möchten,
    • auch bei häuslicher Pflege und ambulante Pflege Spielraum für Hilfe/Entlastung brauchen,
    • Angehörige vor einer dauerhaften finanziellen Belastung schützen möchten.

    Wichtig: Sinnvoll ist die Absicherung nur, wenn der Beitrag langfristig tragbar ist – sonst wird sie im Zweifel später gekündigt, wenn sie eigentlich gebraucht würde.

  • Das hängt stark ab von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter Leistung. Grob zur Orientierung:

    • Bei junge Menschen sind Beiträge meist deutlich niedriger, weil das Risiko geringer ist und oft weniger (oder gar keine) Vorerkrankungen vorliegen.
    • Bei mittlerem Eintrittsalter kann die Spanne sehr breit sein – je nachdem, ob Sie nur einen Basisschutz möchten oder ob die Leistung auch bei Pflegegrad 4 und im Pflegeheim wirklich einen Unterschied macht.
    • Je stärker der Schutz für stationäre Pflege und regelmäßige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, desto höher in der Regel der Beitrag – dafür ist auch die Entlastung im Ernstfall größer.
Fazit Pflege

Fazit

Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft – sie deckt die tatsächlichen Kosten aber häufig nur teilweise. Ein Pflegetagegeld ist daher oft die beste Lösung, weil es flexibel ist und finanzielle Spielräume schafft. Wer sich 2026 sinnvoll absichern möchte, findet mit der DFV-DeutschlandPflege einen Tarif, der zentrale Qualitätskriterien erfüllt: frühe Leistung, sofortiger Schutz, starke Monatsbeträge und echter Service im Pflegealltag.

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