DFV-Auslandsreiseschutz© wundervisuals
Auslandsreisekrankenversicherung Stiftung Warentest

Auslandskranken­versicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind

  • Stiftung Warentest "Sehr gut"
  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub
  • Krankenrücktransport

Warum ist eine Auslands­reise­kranken­versicherung sinnvoll?

In Deutschland gilt die all­gemeine Kranken­­versicherungspflicht. Der Leistungs­umfang für Heil­be­handlungen ist im Ausland meist deutlich geringer. Außer­halb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die gesetz­liche Kranken­kasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Kranken­versicherte ist ein Auslands­kranken­schutz sinnvoll, da der Kranken­rück­transport aus dem Ausland oft nicht ab­gesichert ist.

Unsere Auslandsreise­kranken­versicherung für Singles und Familien

SingleStiftung Warentest "Sehr gut"

100 %
Erstattung

Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen

Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise

Such- und Rettungskosten

Krankenrücktransport

24h-Reise-Notrufservice

ab 20€/Jahr
Online abschließen
FamilieStiftung Warentest "Sehr gut"

100 %
Erstattung

Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen

Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise

Such- und Rettungskosten

Krankenrücktransport

24h-Reise-Notrufservice

ab 40€/Jahr
Online abschließen

Stiftung Warentest Note "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif

Auslandsreisekranekenversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslands­kranken­versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. 

Stiftung Warentest Finanztest (05/2022) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 44 Familientarife und 53 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.

Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

  • Was ist in der Auslandskranken­versicherung versichert?

    Unter anderem sind medizinisch notwendige Behandlungen, Krankenrücktransporte sowie Such-und Rettungskosten versichert.
  • Warum braucht man eine Auslandskranken­versicherung?

    Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung.
  • Greift die Auslandkrankenversicherung auch bei längeren Auslands-Aufenthalten? (Au-Pair, Work & Travel, Sabbatical, Sprachreisen, Auslandssemester)

    Der Versicherungsschutz gilt bei Auslandsreisen für maximal zwei Monate.
  • Wo gilt der Versicherungs­schutz der Auslandskranken­versicherung?

    Sie sind weltweit im DFV-AuslandsreiseSchutz versichert.
  • Bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung auch in Deutschland versichert?

    Nein, die Auslandskrankenversicherung gilt nur für Reisen im Ausland.
  • In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung zum Einreisen?

    Unter anderem müssen Sie in Ägypten, China, Thailand, Kuba und Ecuador eine Auslandskrankenversicherung vorweisen.
  • Ist die Auslandskrankenversicherung Pflicht?

    Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. 
  • Ist man über die gesetzliche Krankenkasse im Ausland versichert?

    Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet nur begrenzt Schutz im Ausland.
  • Besteht Versicherungsschutz für die Hin - und Rückreise?

    Sobald Sie Deutschland verlassen haben, greift der Versicherungsschutz. 
  • Wer ist in der Auslandskranken­versicherung versichert?

    Sie können zwischen unserem Single- und Familientarif wählen.
  • Wie lange bin ich versichert?

    Wir bieten bis zu zwei Monaten Schutz auf Ihrer Reise im Ausland.
  • Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?

    Wir bieten den DFV-AuslandsreiseSchutz ab 20 Euro jährlich an. 
  • Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

    Nein, der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet 100 % der Krankheitskosten im Ausland. 
  • Muss ich bei Leistungen der Auslandskrankenversicherung in Vorkasse treten?

    Sie müssen für eine Kostenerstattung die Originalbelege bei Ihrer Versicherung einreichen.
  • Gibt es eine Abschlussfrist für die Auslandskrankenversicherung?

    Sie müssen den DFV-AuslandsreiseSchutz noch in Deutschland vor Grenzübertritt abschließen.

DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick

Single
Familie
Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

 Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

 Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Wichtige Gründe für eine Auslandskranken­versicherung

  • Erstattung von Behandlungs­kosten und Medikamenten im Ausland

  • Krankenrück­transport aus dem Ausland

  • Weltweite Absicherung ohne länderbezogene Einschränkungen

  • Digital, mobil und serviceorientiert

Fallbeispiele einer Auslandskrankenversicherung

Fallbeispiel Magen-Darm-Erkrankung

Magen-Darm-Erkrankung:
ca. 300 Euro

Im Ranking der häufigsten Urlaubs­erkrankungen ist die ungeschlagene Nummer 1 nach wie vor die Magen-Darm-Erkrankung. Klingt harmlos, kann allerdings ernst und auch sehr teuer werden – so wie bei einem unserer Versicherten. Der 20-Jährige ist während seines Ägypten-Urlaubs leider daran erkrankt. Kostenpunkt für ärztliche Behandlung und Medikamente: 300 €.

Fallbeispiel Zahnunfall

Zahnunfall:
ca. 1.500 Euro

Im Urlaub schmeckt das Essen bekanntlich besonders lecker. Da kann man schon mal beherzt zubeißen. Nur leider ärgerlich, wenn die Zähne dabei auf zu harten Wiederstand treffen – so wie bei unserem 60-jährigen Versicherten. Beim Barbecue in den USA ist die Zahnprothese gebroch­en. Kosten für die Reparatur zur Wieder­herstellung der Kaufähigkeit: 1.500 €.

Fallbeispiel Oberschenkelhalsbruch

Oberschenkelhalsbruch:
ca. 20.000 Euro

Der Zauber der finnischen Berge ist allseits bekannt und sollte wenigstens einmal im Leben erkundet werden. Das dachte sich auch eine unserer betagteren Versicherten. Mit 80 Jahren ist eine Oberschenkelhalsfraktur, die sich die Dame dort leider zuzog, allerdings mehr als ernstzunehmend. Kosten für den Krankenhausaufenthalt: 5.000 €. Kosten für den Rücktransport: 15.000 €.

Fallbeispiel Komplikationen in der Schwangerschaft

Schwangerschafts­komplikationen:
ca. 500 Euro

Eine Reise in der Schwangerschaft ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Allerdings möchte und sollte auch nicht jede schwangere Frau darauf verzichten müssen. Wenn es dann doch zu Komp­li­ka­tio­nen kommt, gilt es Mutter und Baby so schnell wie möglich zu versorgen. So wie bei unserer 30-jährigen Versicherten, die in Italien ganz unverhofft vorzeitige Wehen hatte. Kosten für Arztbesuch, Infusion und Medikamente: 500 €.

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung? DFV-AuslandsreiseSchutz

Ihre Auslandskranken­versicherung zahlt für:

Ambulante und stationäre Behandlungen

Corona - Infektion im Urlaub

Kranken – und Krankenrücktransporte

Heil-, Hilfs-, Arznei-, und Verbandmittel

Krankenhausaufenthalte

Begleitpersonen im Krankenhaus

Zahnärztliche Versorgungen

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Bestattungen im Ausland und Überführung des Leichnams aus dem Ausland

Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen

Leistungen für das im Ausland frühgeborene Kind

Kinderbetreuung (Reisekosten bei erforderlicher außerplanmäßiger Rückreise)

Ihre Auslandskrankenver­sicherung zahlt u.a. nicht für:

Heilbehandlungen, die der Grund für eine Auslandsreise waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose während der Reise stattfinden müssen

nicht notwendige Behandlungen zur Heilung sowie nicht für Nähr-, Stärkungs- und Kosmetikpräparate 

Sehhilfen und Hörgeräte

Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen

Behandlungen wegen Schwangerschaft,  (-s)vorsorge und Entbindung 

Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen

Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen sowie Suchtkrankheiten und deren Folgen

Produkthighlights unserer Auslandskrankenversicherung:

Testsieger bei Stiftung Warentest (SEHR GUT 0,8)

24h Reise-Notrufservice

Weltweiter Schutz

Rundumschutz bei Corona im Ausland

Einfache Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Ohne Wartezeit

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen gemeinsam mit der Police zu.

Krankenhauszusatz­versicherung

DFV-Klinikschutz© Stígur Már Karlsson /Heimsmyndir

Behandlung erster Klasse mit bester Versorgung

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • inkl. Auslandsreisekrankenversicherung
  • Keine Wartezeit

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Krankenhauszusatzversicherung

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