Private Haftpflichtversicherung Testsieger Stiftung Warentest
- Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro
- Weltweiter Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Leistung bei Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
© Geber86
© Geber86Ein Moment der Unachtsamkeit kann sehr hohe Kosten verursachen. Ob ein umgestoßener Kaffee auf dem teuren Laptop einer Freundin oder eine zerbrochene Fensterscheibe beim Nachbarn – ohne eine private Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Damit kleine Missgeschicke nicht zu großen finanziellen Belastungen führen, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung zuverlässig vor hohen Kosten und sichert Sie im Ernstfall umfassend ab.
Eine Haftpflichtversicherung ist bereits ab 3,50 Euro pro Monat erhältlich, schützt aber vor finanziellen Belastungen, die in die Millionen gehen können. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem gewählten Tarif, der Versicherungssumme und der Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung:
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
Die Privathaftpflicht der DFV
Testsieger Stiftung Warentest
Unsere private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit – und schon kann es teuer werden: Beim Radfahren streifen Sie ein parkendes Auto und hinterlassen eine tiefe Delle. Beim Besuch bei Freunden bleibt Ihr Rucksack an der teuren Musikanlage hängen und reißt sie zu Boden. Solche Situationen passieren schneller, als man denkt, und die entstehenden Kosten können enorm sein.
Laut Gesetz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen. Während ein kleiner Kratzer im Lack oder ein zerbrochenes Weinglas noch zu verkraften sind, können größere Schäden schnell zur finanziellen Belastung werden. Was, wenn Sie aus Versehen eine teure Kamera zerstören oder jemand durch Ihr Verschulden ernsthaft verletzt wird?
Besonders Personenschäden gehen schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich – für Schmerzensgeld, Verdienstausfälle oder lebenslange Pflegekosten. Selbst scheinbar harmlose Situationen können schwerwiegende finanzielle Folgen haben: ein verlorener Wohnungsschlüssel kann den Austausch einer kompletten Schließanlage nach sich ziehen – Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit.
Ohne eine private Haftpflichtversicherung könnten solche Forderungen Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Selbst wenn Sie gar nicht der Verursacher sind, kann eine fehlende Absicherung zum Problem werden – etwa wenn eine Person Ihnen einen Schaden zufügt, aber selbst nicht versichert ist. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung müssen Sie sich um solche Risiken keine Sorgen machen. Sie übernimmt die Haftpflichtansprüche Dritter, schützt Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Auch wenn eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflicht ist, zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Grundsätzlich sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben. Besonders wichtig ist sie für:
Die private Haftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden, die Sie unbeabsichtigt verursachen. Dazu gehören:
Leistungen | Single | Familie |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchstens 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchstens 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € | 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € | 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchstens 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchstens 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im privaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden, werden Arztkosten, ein Ausgleich für berufliche Ausfälle und Wiedereingliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.
Da Missgeschicke jedem und zu jederzeit aus Versehen passieren können, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen oder bei dieser mitversichert sein. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Schäden, die Sie einer anderen Person oder deren Eigentum unbeabsichtigt zufügen. Eine gute Privatpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Ihre Privathaftpflicht leistet u. a. nicht für:
Der Versicherte muss die restlichen Kosten für Schäden über der vereinbarten Deckungssumme selbst tragen. Empfehlenswert ist daher die Deckungssumme von 5-10 Millionen Euro zu verdoppeln. Der Beitragsunterschied ist hier gering. Gerade wenn mehrere Personen oder Sachschäden von einem Unfall betroffen sind, ist dieser Betrag nicht unrealistisch. Die Deckungssumme Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sollte sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden beinhalten.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden innerhalb von 5 Jahren im Ausland außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz, Großbritannien und Israel. Sollten Sie länger im Ausland bleiben, haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Eine Hausratversicherung beinhaltet neben Wertsachen, Brand- und Einbruchschutz auch bewegliche Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenstände in Ihrem Wohnraum. Schäden, die an einem eingebauten Objekt innerhalb des Wohnraumes entstehen (z.B. Türen, Fliesen) sind nicht abgedeckt.
Die Private Haftpflicht greift bei fest verbauten Objekten in Ihrem gemieteten Wohnraum. Auch wenn Sie Schäden bei anderen Personen oder deren Eigentum verursachen, übernimmt die PHV die Kosten.
Sie können zwischen dem Single- und dem Familientarif wählen. Im Single- Tarif der DFV ist neben dem Versicherungsnehmer jede im Haushalt tätige Person (z.B. Kindermädchen, Haushälterin) oder im Haushalt vorübergehend lebende Person (12 Monate) versichert. Auch Notfallhelfer sind im Single- Tarif abgesichert.
Der Familientarif beinhaltet zusätzlich noch die Absicherung des Partners des Versicherten, sowie im Haushalt gemeldete Verwandte und Kinder bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zum Alter von 30 Jahren.
Während der ersten beruflichen Ausbildung (Ausbildungsberuf oder Studium) ist das Kind im Familien-Tarif mitversichert. Wichtig ist, dass die ersten Ausbildungsjahre lückenlos aufeinander folgen. Erst wenn Ihr Kind die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat und ein richtiges Gehalt erhält, ist es nicht mehr im Familien-Tarif mitversichert. Ähnliches gilt für eine Heirat, ein zweites Studium oder Ausbildung, einer Laufbahn bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder ab dem 31. Geburtstag.
Wir bieten im DFV-HaftpflichtSchutz den Single-Tarif und einen Familien-Tarif an. Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner, Ihre Kinder und alle im Haushalt lebende und gemeldete Verwandte mitversichert. Ihre Kinder sind, bis sie zum ersten Mal berufstätig werden oder heiraten und bis maximal 30 Jahre, automatisch über die Eltern haftpflichtversichert. Danach müssen sich die Kinder selbst versichern. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind darüber hinaus auch weiterhin im Familien-Tarif inkludiert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Wenn Sie im Single-Tarif versichert sind, müssen Sie uns hinzukommende Personen innerhalb von 12 Monaten melden.
Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst. Zudem ist das gelegentliche Hüten von anderen Heimtieren sowie das Hüten fremder Hunde und Pferde miteinbegriffen. Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst.
Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Für Kfz- Schäden, die durch den Halter des Fahrzeuges entstehen, kommt die Kfz- Haftpflichtversicherung auf. Der Fahrer selbst ist nicht in der Kfz- Haftpflicht versichert, sondern nur das Auto. Die private Haftpflichtversicherung der DFV zahlt auch bei Schäden durch Rabattrückstufungen.
Schäden, die beim Versicherten entstehen, sind nicht abgedeckt. Jedoch kann die (Forderungs-) Ausfalldeckung in bestimmten Fällen auch für eigene Schäden aufkommen. Die (Forderungs-) Ausfalldeckung greift, wenn der Schadensverursacher finanziell nicht in der Lage ist, Ihren Schaden zu zahlen und er keine Haftpflichtversicherung besitzt. Dies muss durch eine gerichtliche Anordnung geschehen.
Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-) Ausfalldeckung immer enthalten.
Grundsätzlich schließt eine Familienzugehörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur versichert werden, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familienvertrag versichert sind.
Im DFV- HaftpflichtSchutz- Tarif werden auch Schäden innerhalb der Familie abgedeckt. Der Tarif zahlt bei Personen- und Sachschäden.
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte im Ausland bei einer anderen Person oder deren Eigentum verursacht, sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb dieses Raumes darf der Auslandsaufenthalt nicht mehr als fünf Jahre betragen.
Die Private Haftpflichtversicherung deckt auch Work & Travel Aufenthalte oder Auslandssemester ab.
Eine (Forderungs-) Ausfalldeckung ist eine Leistung der Privaten Haftpflichtversicherung und schützt den Versicherten vor Kosten, die von einem zahlungsunfähigen Dritten verursacht wird. Die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers muss durch ein Gericht festgestellt werden.
Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-)Ausfalldeckung immer enthalten.
Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung wechseln möchten, können Sie jederzeit den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Schicken Sie einfach eine Kündigung in Textform an uns und beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch nehmen, können Sie für maximal zwölf Monate nicht vom täglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Auf Skipisten können vielerlei Unfälle und Missgeschicke passieren. Aufgrund dessen haben Italien und Südtirol ab dem 01. Januar 2022 eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt. Bevor Sie dort auf die Piste gehen, müssen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Wenn Sie keine Versicherungsbestätigung vorweisen können, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug des Skipasses. Auch in Ländern, in denen eine Privathaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflicht aufgrund des erhöhten Schadenrisikos abzuschließen.
Sie können ihre Privathaftpflicht als Sonderausgabe unter „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Sonderausgaben können bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner angegeben werden. Bei Selbstständigen beträgt die Höchstgrenze 2.800 Euro. Legen Sie Ihrer Steuererklärung einen Beitragsnachweis Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bei.
Beamte und Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen für Schäden, die sie auf der Arbeit verursachen, selbst haften. Wenn der Dienstherr Sie in Regress nimmt und für den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit verantwortlich macht, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Haftung. Daher lohnt es sich, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor finanziellen Einbußen bewahrt. Bei vorsätzlich herbeigeführten Taten greift der Versicherungsschutz nicht.
Sie sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und bis Sie 31 Jahre alt werden bei Ihren Eltern mitversichert. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind auch darüber hinaus weiterhin über die Eltern versichert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie diese leben.
Zwar sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen, jedoch müssen Sie laut Gesetz finanziell für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen, aufkommen. Eine Privathaftpflicht schützt Sie vor teuren Haftpflichtansprüchen Dritter und im schlimmsten Falle vor Ihrem finanziellen Ruin.

DFV-KombiSchutz Flex
Das flexibelste Versicherungspaket
Mit dem DFV-KombiSchutz Flex stellen Sie ganz einfach Ihr Wunschpaket zusammen, das speziell auf Ihre persönlichen und familiären Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ihr maßgeschneiderter Schutz in allen Lebenslagen!
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als rechtsgültiger Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Sachversicherungen.
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