© CottonbroHaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz
Jetzt clever wechseln oder kündigen!
- Überblick über Ihre Kündigungsmöglichkeiten
- Mustervorlage für Ihre Kündigung
- Wann sollten Sie Ihren Tarif wechseln?
- Profitieren Sie von einem Tarifwechsel innerhalb der DFV
- Anleitung für einen Tarifwechsel von einem anderen Anbieter
Kündigung & Tarifwechsel Das Wichtigste zusammengefasst
Warum kündigen?
Die Gründe für die Kündigung einer Haftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich sein und sind vom Einzelfall abhängig. Ein Wechsel kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Service Ihres aktuellen Versicherers unzufrieden sind oder der aktuelle Tarif Ihren Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird. Womöglich haben Sie auch einen Tarif mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden oder die Monatsbeiträge Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sind zu teuer geworden. In diesen Fällen kann sich ein Wechsel der Haftpflichtversicherung lohnen.
Kündigungsmöglichkeiten
Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen möchten, sollten Sie in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit beachten. In vielen Fällen läuft eine private Haftpflichtversicherung ein Jahr lang. In der Regel müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungszeitraums berücksichtigen. Bevor also eine Kündigung oder ein Wechsel erfolgt, sollten Sie die Vertrags- bzw. Kündigungsbedingungen genau prüfen. Beachten Sie außerdem den Unterschied zwischen der sogenannten ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung. Eine genauere Erläuterung der Unterschiede finden Sie weiter unten.
Wann sollte ich meine Haftpflichtversicherung wechseln?
Grundsätzlich können Sie Ihre Haftpflichtversicherung jederzeit wechseln und den aktuellen Vertrag kündigen. Dabei ist allerdings die Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist zu beachten. Wenn Ihr Vertrag ausläuft, sollten Sie Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung auf Service, Beitrag, Leistungen und persönlichen Bedarf hin überprüfen. In vielen Fällen lohnt sich ein Vergleich mit anderen Anbietern.
Innerhalb der DFV wechseln
Sie haben eine private Haftpflichtversicherung der DFV und möchten zwischen einem Tarif mit Selbstbeteiligung und einem Tarif ohne Selbstbeteiligung wechseln? Oder Sie möchten zwischen einem Single- und einem Familientarif wechseln? Kein Problem - dazu ist kein Wechsel des Anbieters notwendig! Sie können Ihren Versicherungsschutz jederzeit an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen und den Preis so optimieren. Wir bieten Ihnen sowohl einen Single- als auch einen Familientarif mit und ohne Selbstbeteiligung an. Je nach Bedarf können Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen. Sollten Sie in einer älteren Tarifgeneration unserer privaten Haftpflichtversicherung versichert sein, ist ein Wechsel in die neue Tarifgeneration ebenfalls jederzeit möglich. So profitieren Sie schnell und unkompliziert von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis.
Von einem anderen Anbieter wechseln
Möchten Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung wechseln und dabei einen Tarif eines anderen Versicherers abschließen? Dann sollten Sie in jedem Fall zunächst die Angebote aller Haftpflichtversicherungen vergleichen. Achten Sie auf die für Sie relevanten Leistungen und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn Sie den neuen Vertrag sicher haben. Um nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte der Versicherungsbeginn des neuen Tarifs mit dem Ende der alten Versicherung zusammenliegen.
Warum kündigen?
Die Kündigung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung kann aus den verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Möglicherweise sind Sie mit den Leistungen unzufrieden, die Beiträge sind gestiegen oder Sie haben womöglich ein besseres Angebot gefunden. Kündigen Sie in jedem Fall nicht voreilig und überlegen Sie sich ganz genau, ob ein Wechsel der Versicherung momentan wirklich sinnvoll ist. Folgende Gründe könnten beispielsweise für die Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung sprechen:
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es üblicherweise?
Ordentliche Kündigung
Bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen können, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, wann Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen können. Der Termin, zu dem der Versicherungsschutz nach einer ordentlichen Kündigung ausläuft, liegt in den meisten Fällen jeweils am Ende eines Vertragsjahres. Bei den meisten Anbietern beträgt die Kündigungsfrist für die Haftpflichtversicherung drei Monate. Läuft der Vertrag am 31. Dezember aus, endet die Kündigungsfrist am 30. September. Spätestens bis zu diesem Tag muss dem Versicherer das Kündigungsschreiben vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Je nach Anbieter kann die Kündigungsfrist aber auch mehr oder weniger als 3 Monate betragen. Um die Kündigung wirklich fristgemäß einzureichen, sollten Sie vorher Ihren Versicherungsvertrag prüfen oder direkt bei Versicherer nachfragen.
Außerordentliche Kündigung
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn formale Gründe vorliegen. Sie verfügen also über ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Leistungen mindert oder die Beiträge erhöht. Hat die Versicherung Sie über die geplante Beitragserhöhung oder Leistungsminderung informiert, haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, um von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Gleiches gilt im Schadenfall. Sobald Sie eine Zu- oder Absage bezüglich der Schadenregulierung von Ihrer Versicherung erhalten haben, beginnt Ihre einmonatige Kündigungsfrist. Ebenso verfügen Sie nach Eheschließung über ein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings haben nicht nur Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch der Versicherer verfügt unter bestimmten Umständen über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses liegt beispielsweise auch im Schadenfall vor und, wenn sich der Versicherte im Zahlungsrückstand befindet.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Beitragserhöhung
Wenn Ihr Versicherer den Versicherungsbeitrag erhöht, ohne Leistungen entsprechend anzupassen, verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Haftpflichtversicherung. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat im Voraus über die Beitragserhöhung informieren. Nachdem der Bescheid über die Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie vier Wochen Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherungsunternehmen eingehen.
Kündigung nach Schadensfall
Sie können von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihre Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert. Das gilt sowohl, wenn Ihre Versicherung die Schadensregulierung ablehnt als auch dann, wenn sie sie übernimmt. Die Zu- oder Absage über die Regulierung eines Schadensfalls wird Ihnen von Ihrer Versicherung mitgeteilt. Danach beginnt eine Frist von vier Wochen, in der Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Doppelversicherung
Wenn Sie als Paar heiraten und einer von beiden bereits eine private Haftpflichtversicherung hat, so ist der Ehepartner nach der Hochzeit in aller Regel automatisch in den Vertrag eingeschlossen – es sei denn, es handelt sich um eine Versicherung speziell für Singles. Dann muss dieser Vertrag entsprechend angepasst werden. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann dann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das ist in den meisten Fällen preislich günstiger. Der einzige Haken: Gegenseitige Schadensersatzansprüche der beiden Partner sind durch die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.
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Der DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet und gehört damit zu den besten Privaten Haftpflichtversicherungen Deutschlands.
- 100 Mio. € Versicherungssumme
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Verlust von Schlüsseln (privat und beruflich)
- Drohnen (bis 5 kg)
- SEHR GUT (0,6) bei Stiftung Warentest
Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Sachversicherungen.
