Krankengeld und Kranken­tage­geld im Vergleich© Charday Penn

Krankengeld und Krankentagegeld im Vergleich

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Text fachlich geprüft von Julian SchauwienoldAssistenz­arzt und Lehr­koordinator am Zen­trum der Chir­urgie (Klinik für Unfall­chirurgie und Ortho­pädie)

Eine langwierige Erkrankung kann jeden treffen. Nicht nur physische und psychische Beeinträcht­igungen spielen in diesem Fall eine wichtige Rolle. Auch weniger Einkommen bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten stellt eine zusätzliche Be­lastung für den Erkrankten dar. Falls Sie aufgrund einer Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig werden, kann neben dem Krankengeld vor allem das Kran­kentagegeld vor erheblichen Einkommenseinbußen schützen. Jedoch gibt es maßgebliche Unterschie­de zwischen den beiden Leistungen. Die wichtigs­ten stellen wir Ihnen in unserem Ratgeber vor.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld: gesetzliche Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit, jedoch meist deutlich unter dem vollen Nettolohn.

  • Krankentagegeld: private Zusatzversicherung zur Absicherung der Einkommenslücke über das gesetzliche Krankengeld hinaus.

  • Die Höhe des Krankentagegelds ist vertraglich festlegbar, darf aber nicht höher sein als das vorherige Nettoeinkommen.

  • Der Anspruch auf Krankentagegeld beginnt meist nach Ablauf einer Karenzzeit.

  • Krankentagegeld kann auch während Reha, Kur oder stufenweiser Wiedereingliederung zur finanziellen Stabilität beitragen.

Krankengeld und Krankentagegeld im Überblick

Krankengeld

Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer oder Be­zieher von Arbeitslosengeld I länger als sechs Wochen, aufgrund derselben Krankheit, bei Ihr­em Arbeitgeber ausfallen. 

Das Krankengeld beträgt ca. 70 % des Brutto­gehalts bis zu einer Betriebsmessungs­grenze von 5.512,50 € monatlich. Eine Übersteigung von 90 % des Nettoeinkommens ist nicht mög­lich. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die Dauer dieser Krankengeldauszahlung maximal 78 Wochen in 3 Jahren beträgt. 

Das Krankengeld kann die entstandene Einkom­menslücke demnach nicht schließen. Die Lücke hängt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze vom Einkommen des Versicherten ab. Je mehr dieser verdient, desto größer ist seine Einkommenslücke. 

Krankentagegeld

Mit Abschluss einer privaten Krankentagegeld­versicherung stellen Sie sicher, dass Ihr monat­liches Einkommen im Falle einer andauern­den Arbeitsunfähigkeit oder während des Mutter­schutzes nicht sinkt. Sie erhalten das Kranken­tagegeld problemlos, bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder es zu einer Berufsunfähigkeit kommt.

Eine Krankentagegeldversicherung kann von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern abgeschlos­sen werden. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Höhe des Kran­kengeldes individuell an Ihre Bedürfnisse anzu­passen und ohne erneute Gesundheits­prüfung auch wieder zu ändern. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihr Krankentagegeld auch an Sonn- und Feiertagen steuerfrei bekommen.

Eine Einkommenslücke ab der 7. Woche nach Krankheitsbeginn lässt sich durch das Abschlie­ßen einer Krankentagegeldversicherung pro­blemlos schließen. 

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Höhe des Krankentagegeldes

Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie ebenfalls selbst bestimmen. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 100 % ihres Nettoeinkom­mens pro Tag zu versichern. Das Kranken­tagegeld darf allerdings nicht das Nettoein­kommen Ihrer beruflichen Tätigkeit überschrei­ten. 

Voraussetzung für Kranken­tagegeld

Gesundheitsfragen: Eine Voraussetzung für den Erhalt des Krankentagegeldes ist die Beantwort­ung einiger Gesundheitsfragen. Dabei geht es um Fragen bezüglich Ihres Gesundheitszu­standes, die Ihnen Ihre Versicherung vor Ver­tragsabschluss stellt. Diese Fragen sind wahr­heitsgemäß zu beantworten, da Ihnen die Leist­ung des Krankentagegeldes anderenfalls verweigert werden kann und Ihnen der Verlust Ihres Versicherungsschutzes droht. Wenn Sie vor Abschluss der Versicherung bereits arbeitsunfähig sind, kann der Versicherungs­schutz abgelehnt werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Im Falle einer länger andauernden Erkrankung haben Sie nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf Krankentagegeld. Eine Voraussetzung für den Erhalt des Krankentagegeldes ist, dass Sie eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt bekommen haben. Diese Bescheinigung benötigt Ihre Versicherung binnen der ersten Woche nach Ablauf der Karenz­zeit. Anschließend müssen die weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb von fünf Tagen eingereicht werden. Danach wird das Krankentagegeld rückwirkend ausgezahlt. 

Unterschiede bei Berufsgruppen: Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Tages­höchstsätze. Berufe mit hohen Risikofaktoren, wie beispielsweise Sprengmeister oder Taucher, werden für die Krankentagegeldversicherung abgelehnt. 

Unterschiede bei der Auszahlung der Krankentagegeldversicherung:

Nachdem Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen beendet hat, beginnt die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes. Lohnfortzahlungen und Krankentagegeld können nicht zur gleichen Zeit ausgezahlt werden.

Unterschiede zwischen Kranken­geld und Krankentagegeld

KrankengeldKrankentagegeld
Krankengeld für GKV-Mitglieder ist gesetzlich festgelegt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie individuell einen gewünschten Betrag festlegen. Es ist ratsam, sich am Einkommen der letzten zwölf Monate zu orientieren. Das Krankentagegeld darf das Nettogehalt allerdings nicht überschreiten.

Krankengeld der GKV erhalten die GKV-Versicherten nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.Der Versicherte kann den Zeitpunkt für die Auszahlung des Krankentagegeldes selbst festlegen. Sie vereinbaren mit Ihrer Versicherung eine Karenzzeit.
Durch die attestierte Krankheit besteht während einer Wiedereingliederung Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird jedoch mit einem eventuellen (Teil-)Verdienst verrechnet.

Sie haben die Möglichkeit nach einer längeren Erkrankung wieder schrittweise in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Mit der Krankentagegeldversicherung der DFV sind Sie während der Wiedereingliederung ebenfalls bestens abgesichert.

Welche Leistungen bietet das DFV-KrankenGeld?

Einen optimalen Schutz vor finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit bietet Ihnen unsere Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld. Folgende Leistungen sind im DFV-KrankenGeld inbegriffen: 

  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 
  • Anspruch auf Krankentagegeld auch während Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt 
  • Auszahlung des Krankentagegeldes auch bei beruflich stufenweiser Wiederein­gliederung 
  • Weiterzahlung des Krankentagegeldes bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 
  • Bei max. 12 Monaten Arbeitslosigkeit weiterhin Anspruch auf Krankentagegeld

FAQ

  • Sie können die Krankentagegeldversicherung an ihr steigendes Ankommen anpassen. Dies erfolgt dann auch ohne erneute Beantwortung der Gesundheitsfragen erfolgen. Sie können das Krankentagegeld innerhalb von drei Monaten nach der Gehaltserhöhung anpassen.

  • Gesetzlich Versicherte profitieren von einer Krankentagegeldversicherung. Eine mögliche Einkommenslücke lässt sich bei längerer Arbeitsunfähigkeit schließen und es entstehen keine finanziellen Verluste für Sie.

  • Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten ausgezahlt.

  • Das Krankengeld ist die Lohnersatzleistung für GKV-Mitglieder. Diese ist gesetzlich festgelegt. Jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, bekommt 70 % seines Bruttoeinkommens, jedoch maximal 70 % der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres (2025 sind das maximal 3.858,75 €) oder maximal 90 % des Nettogehalts. 
    Das Krankentagegeld wird von einem privaten Zusatzversicherer gezahlt. Im Falle einer längeren Erkrankung gleicht das Krankentagegeld die entstandene Einkommenslücke aus. Sie können die Höhe der Auszahlung hierbei selbst bestimmen. Diese darf allerdings nicht über Ihrem Nettoeinkommen liegen.

  • Im Falle einer länger andauernden Erkrankung haben Sie nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf Krankentagegeld. Sie greift ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

  • Es empfiehlt sich, eine Krankentagegeldversicherung zu wählen, bei der Sie flexibel die Höhe des Krankentagegeldes anpassen können, ohne wiederholte Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Anderenfalls droht bei zunehmendem Einkommen die Einkommenslücke größer zu werden.

    Zudem sind die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung günstiger, je jünger sie beim Abschluss der Versicherung sind. Zusätzlich ist in jüngeren Jahren eher davon auszugehen, dass die Gesundheitsfragen dem Abschluss nicht im Weg stehen. Bei gesundheitlichen Beschwerden und zunehmendem Alter ist es schwieriger, einen günstigen Vertrag zu finden.

Tipps

Fazit

Der Vergleich zwischen Krankengeld und Krankentagegeld zeigt deutlich, wie wichtig eine ergänzende Absicherung im Krankheitsfall ist. Während das gesetzliche Krankengeld nur einen Teil des bisherigen Einkommens ersetzt, kann das private Krankentagegeld finanzielle Lücken zuverlässig schließen. Besonders für Arbeitnehmer mit höheren Ausgaben oder Selbstständige bietet diese Zusatzversicherung entscheidenden Schutz vor Einkommensausfällen. Die Leistungshöhe sollte realistisch am Nettoeinkommen orientiert und frühzeitig vereinbart werden. Durch die Kombination beider Systeme lässt sich finanzielle Stabilität während längerer Erkrankungen sichern – ein wichtiger Beitrag zur persönlichen Existenzsicherung und zur Erhaltung der Lebensqualität im Krankheitsfall.

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen  rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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