Die geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung muss vor allem zur persönlichen Situation passen. Der eigene Gesundheitszustand, Risiken und Eigenheiten des ausgeübten Berufes sollten genauso berücksichtigt werden, wie vermeintliche Seitenaspekte, zum Beispiel die Ausübung einer verletzungsträchtigen Sportart. Alle diese Kriterien fließen in die Kalkulation und den gebotenen Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsrente ein. Bei der daraus entstehenden Vielfalt von unterschiedlichen BU-Tarifen fällt die Entscheidung entsprechend schwer. Es gibt aber einige allgemeingültige Anhaltspunkte, die in jedem Fall berücksichtigt werden sollten.
Für einen umfassenden Versicherungsschutz sind folgende Reglungen entscheidend:
Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche Rente ab dem Zeitpunkt, wenn die oder der Versicherte nicht mehr zu 50 Prozent dem derzeit ausgeübten Beruf (nicht in der Vergangenheit ausgeübte Berufe) nachgehen kann. Als Ursache werden Krankheiten und Verletzungen anerkannt oder beispielsweise auch ein auftretender Kräfteverfall, der nicht allein mit dem natürlichen Alterungsprozess erklärt werden kann.
Vor der Leistungserteilung wird nicht geprüft, ob die oder der Versicherte mit dem vorhandenen Fachwissen, in einen anderen Beruf zu wechseln hat, der trotz der vorliegenden Einschränkungen ausgeübt werden könnte (abstrakte Verweisung). Zum Beispiel, ob ein Konzertmusiker, der nicht mehr auftreten kann, nicht künftig als Musiklehrer arbeiten könnte. Im Versicherungsdeutsch nennt sich der betreffende Passus "Abstrakter Verweisungsverzicht".
Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn die oder der Betroffene voraussichtlich mehr als sechs Monate nur noch zu weniger als 50 Prozent dem bisher ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das gilt auch, wenn diese Zeitspanne bereits erreicht ist.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird ab dem ersten Tag nach dem Erreichen des sechsmonatigen Mindestzeitraums auch rückwirkend ausgezahlt. Bei einer verspäteten Meldung der BU an die Versicherung wird noch drei Jahre rückwirkend die Rente ausgezahlt.
Damit der monatliche Beitrag zur BU-Versicherung im Bedarfsfall nicht zu einer zusätzlichen Belastung in dieser Notsituation wird, können die Versicherungsbeiträge während der laufenden Leistungsprüfung auf Wunsch gestundet werden. Diese Option soll verhindern, dass sich ohnehin vorhandene finanzielle Probleme durch die Berufsunfähigkeit nicht noch zusätzlich verschärfen.
Eine Kündigung des Versicherungsvertrags, eine Anhebung der Versicherungsbeiträge oder eine Verweigerung der Rentenauszahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit sind ausgeschlossen, wenn die oder der Versicherte ohne eigenes Verschulden vorhandene Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
Weil die Mobilität der Gesellschaft künftig immer weiter zunimmt, sollte der Versicherungsvertrag unbedingt weltweite Gültigkeit haben.
Im Falle einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit, ist die Rückforderung von bereits gewährten Rentenzahlungen durch die Versicherung ausgeschlossen. Auch wenn sich im Laufe der Zahlungen zeigen sollte, dass kein gerechtfertigter Anspruch vorliegt.