Arbeitnehmer haben im Fall von Berufsunfähigkeit, bei längerer Krankheit oder einem Unfall, mit hohen finanziellen Einbußen von mehreren hundert Euro zu rechnen, die ohne Unterstützung kaum zu überbrücken sind. Die Option einer privaten Krankengeld-Zusatzversicherung ist der sicherste Weg, diesem Risiko entgegen zu wirken.
Krankengeld berechnen – Ein Beispiel
Ein Arbeitnehmer der Lohnsteuerklasse 1 verdient 1.887,39 Euro netto pro Monat. 90 Prozent seines Nettogehalts ergeben eine Summe von 1.698,65 Euro. Das ist jedoch nicht der Betrag, den der Versicherte letztendlich als monatliches Krankengeld erhält. Diese Summe wird weiteren Abzügen in Form des Anteils für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung unterzogen. Letztendlich kommt der Versicherte pro Monat auf einen Betrag von 1.485,19 Euro netto. Das Krankentagegeld beläuft sich auf 49,51 Euro. Am Ende der Rechnung entsteht eine monatliche Differenz im Vergleich zum gewohnten Nettoeinkommen. Diese beträgt 402,20 Euro – eine finanzielle Versorgungslücke, die für niemanden leicht zu verkraften ist.
Was passiert, wenn das Krankengeld den Höchstbetrag übersteigt?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt im Jahr 2019 auf 4.537,50 Euro (54.450 Euro jährlich). Ein Versicherter, der über einen Bruttoverdienst von 5.000 Euro verfügt, hat diese Grenze somit überschritten. Sein Nettogehalt beläuft sich auf 3.500 Euro. Der übliche Anspruch auf 90 Prozent seines Nettolohns in Form von Krankengeld ergibt einen Betrag von 3.150 Euro. Da die Entgeltersatzleistung 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten darf, muss sich der Versicherte mit einem Krankengeld von 3.045 Euro brutto zufrieden geben. Sein Krankentagegeld beträgt folglich 88,86 Euro netto. Es entsteht eine Differenz von 834,21 Euro zum gewohnten Nettolohn. Ein Betrag, der die Einbuße einer kompletten Monatsmiete bedeuten kann und den Lebensstandard immens beeinflusst.