Krankengeld
Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer oder Bezieher von Arbeitslosengeld I länger als sechs Wochen, aufgrund derselben Krankheit, bei Ihrem Arbeitgeber ausfallen.
Das Krankengeld beträgt ca. 70 % des Bruttogehalts bis zu einer Betriebsmessungsgrenze von 5.512,50 € monatlich. Eine Übersteigung von 90 % des Nettoeinkommens ist nicht möglich. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die Dauer dieser Krankengeldauszahlung maximal 78 Wochen in 3 Jahren beträgt.
Das Krankengeld kann die entstandene Einkommenslücke demnach nicht schließen. Die Lücke hängt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze vom Einkommen des Versicherten ab. Je mehr dieser verdient, desto größer ist seine Einkommenslücke.
Krankentagegeld
Mit Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung stellen Sie sicher, dass Ihr monatliches Einkommen im Falle einer andauernden Arbeitsunfähigkeit oder während des Mutterschutzes nicht sinkt. Sie erhalten das Krankentagegeld problemlos, bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder es zu einer Berufsunfähigkeit kommt.
Eine Krankentagegeldversicherung kann von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Höhe des Krankengeldes individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen und ohne erneute Gesundheitsprüfung auch wieder zu ändern. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihr Krankentagegeld auch an Sonn- und Feiertagen steuerfrei bekommen.
Eine Einkommenslücke ab der 7. Woche nach Krankheitsbeginn lässt sich durch das Abschließen einer Krankentagegeldversicherung problemlos schließen.