Tagegelderhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung
Sie sollten Ihre Krankentagegeld-Versicherung mit der Zeit an Ihr steigendes Einkommen anpassen können, ohne dafür erneut Gesundheitsfragen beantworten oder Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. So ist sichergestellt, dass Sie langfristig ausreichend abgesichert sind.
Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht
Eigentlich dürfen Versicherer den Vertrag während der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen kündigen. Manche verzichten auf dieses ordentliche Kündigungsrecht. Somit muss man als Versicherter keine Sorgen haben, den Vertrag zu verlieren, falls man in den ersten Jahren länger krank wird und Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt.
Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn keine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit mehr besteht und Sie voraussichtlich dauerhaft nicht arbeiten können, endet das Krankentagegeld, denn dann müssten Sie Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.
Im Falle der Berufsunfähigkeit, sollte die Krankentagegeld-Versicherung noch für drei weitere Monate zahlen. Manche Versicherer leisten sogar noch länger. So gewinnen Sie Zeit, um eine Rente von der BU-Versicherung zu beantragen.
Tage werden bei wiederholter Krankheit zusammengezählt
Wenn Sie aufgrund derselben Krankheit immer wieder krankgeschrieben werden, sollten Sie nicht jedes Mal warten müssen, bis das Krankentagegeld gezahlt wird. Krankheitstage aufgrund derselben Krankheit sollten zusammengezählt werden. Das ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten.
Leistung während stationärer Reha
Einige Versicherungen zahlen Krankengeld nicht während einer Reha oder nur unter strengen Voraussetzungen. Manche Anbieter zahlen erst nach einer langen Phase der Arbeitsunfähigkeit oder ausschließlich, wenn sich eine Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Andere Versicherer leisten nur nach einer schriftlichen Zusage vor Behandlungsbeginn. Checken Sie die Vertragsbedingungen hierzu also vor Abschluss, um später keine böse Überraschung zu erleben.
Fortführen des Vertrags bei Arbeitslosigkeit
Falls Sie arbeitslos werden, muss der Vertrag nicht automatisch enden. Einige Anbieter beenden den Vertrag erst, wenn der Kunde keine ausreichenden Anstrengungen bei der Arbeitssuche nachweist oder Hartz IV bezieht. Bei einigen Anbietern kann man den Vertrag auch beitragsfrei ruhend stellen, bis man einen neuen Job gefunden hat.
Genug Zeit, um das Attest einzureichen
Als Versicherter müssen Sie Ihrer Versicherung die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest vom Arzt nachweisen. Achten Sie vor Abschluss des Vertrags darauf, dass dafür eine ausreichend lange Frist vorgesehen ist. Diese sollte mindestens bis zum Ende der Karenzzeit gehen, also dem Zeitpunkt, ab dem das Tagegeld gezahlt wird.
Früh abschließen
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter bei Vertragsschluss. Je jünger Sie sind, desto günstiger ist auch die Absicherung. Die Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Ist jemand bereits krank, kann ihm der Versicherungsschutz verweigert werden.
Geringes Einkommen melden
Der Versicherer zahlt Krankentagegeld nur bis zur Höhe des aktuellen Nettoeinkommens. Bei Arbeitsnehmern ist der Verdienst der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Ist das Nettoeinkommen nach Vertragsschluss gesunken, zahlt der Versicherer ein niedrigeres Krankentagegeld aus, als zunächst vertraglich vereinbart. Die Beiträge werden dementsprechend angepasst. Es gibt allerdings keine Ausgleichszahlung für bis dahin zu viel gezahlte Beiträge. Sie sollten Ihren Versicherer also unbedingt informieren, wenn sich Ihr Einkommen verringert. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie zu hohe Beiträge zahlen.
Manchmal nicht versicherbar
Es gibt für einige Berufsgruppen bestimmte Tageshöchstsätze: Bei Ärzten liegen diese eher hoch, während sie bei Landwirten, Gewerbetreibenden und Existenzgründern niedrig ausfallen. Mehr als das Nettoeinkommen dürfen Versicherte nicht aus der Krankengeldzahlung beziehen. Bei Selbstständigen ist jedoch nicht definiert, was das Nettoeinkommen ist. So verstehen manche Versicherer darunter 70 oder 80 % des Gewinns vor Steuern und andere den Gewinn nach Steuern. Durch den Abzug von Ausgaben haben Selbstständige die Möglichkeit, ein relativ geringes Einkommen zu versteuern. Allerdings kann das daraus resultierende Krankengeld im Ernstfall nicht ausreichen, um über die Runden zu kommen.
Die aus Sicht der Versicherer mit erhöhten Risiken verbundenen Berufe werden gänzlich abgelehnt. Dazu zählen beispielsweise Sprengmeister und Taucher.