Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
© Freedom LifeVeränderungen der Haut können den ganzen Körper betreffen oder auch nur einzelne Bereiche im Gesicht, an Armen, Beinen, Füßen, Zehen, Ellenbogen, Unterarmen, Bauch oder Rücken. Tritt der Hautausschlag nur in bestimmten Körperregionen auf, spricht man von einem Exanthem. Die Haut ist das größte Organ des Menschen und reagiert auf äußere sowie innere Einflussfaktoren meist unmittelbar. So können beispielsweise auch Emotionen wie Scham oder Nervosität zum Erröten führen und Stress mündet nicht selten in der Bildung von Pickeln. Wie sieht nun Hautausschlag aus? – Ein typisches Erscheinungsbild existiert nicht. Vielmehr kann sich das Symptom auf verschiedene Arten äußern. So zum Beispiel in Form von Pusteln, Quaddeln, Knötchen, farbigen Flecken, Schuppen und auch mit Flüssigkeit gefüllten Bläschen. Häufigstes Begleitsymptom von Hautauschlag ist Juckreiz. Der Ausschlag kann aber ebenso mit Schmerzen, einem Gefühl von Wärme oder Brennen einhergehen. Es ist gleichfalls möglich, dass weitere Beschwerden dazukommen, wie Fieber, Schwitzen, Übelkeit, Schwellungen, Atembeschwerden oder Husten. – Hautausschlag wird oft irrtümlich als Ekzem bezeichnet. Das trifft jedoch nicht ganz zu, denn einem Ekzem liegt grundsätzlich eine Hautentzündung zugrunde, aber nicht jeder Hautausschlag basiert auf einer Entzündung.
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
Die Ursachen eines Exanthems können vielfältig sein. Häufig steckt hinter dem Ausschlag eine Allergie, eine Infektion oder eine Hautkrankheit.
Reagiert jemand überempfindlich auf bestimmte Stoffe oder Umwelteinflüsse, die an sich nicht gefährlich sind, dann leidet er an einer Allergie. Das kann durch den äußerlichen Kontakt über die Haut geschehen, zum Beispiel durch UV-Strahlung, Kälte oder Kosmetik. Aber auch von innen heraus kann eine hautreizende Reaktion ausgelöst werden, unter anderem durch das Einatmen von Pflanzenpollen oder den Verzehr bestimmter Nahrungsmittel wie Nüsse. Eigentlich harmlose Umweltstoffe werden dann vom Immunsystem bekämpft und somit kommt es zur Allergie. Selbst Medikamente können Ursache von Hautausschlag und anderen allergischen Symptomen sein. Eine sofortige allergische Reaktion mit geröteter Haut und juckendem Ausschlag zählt zum sogenannten Soforttyp. Diese Bezeichnung beschreibt das unmittelbare Einsetzen der Allergie innerhalb von Sekunden bis Minuten nach dem Kontakt mit dem Allergen (Allergieauslöser). – Setzt die Reaktion erst nach Tagen ein und stellen sich juckende Rötungen sowie Schwellungen stark begrenzt dar, dann spricht man von einer Spättyp-Allergie (kann auch bei Medikamentenallergien den gesamten Körper betreffen). Sie kann zu Wasserbläschen, nässenden Stellen, Hautverkrustungen und Schuppenbildung führen. Einige Beispiele für Allergien mit Hautausschlag sind:
Zahlreiche Infektionserkrankungen führen zu einem Ausschlag der Haut. Die jeweiligen Symptome zeigen sich an unterschiedlichen Körperstellen und variieren in ihrer Ausprägung. Unter anderem zählen folgende Infekt-Erkrankungen dazu:
Hautausschläge treten bei Hautkrankheiten nicht grundsätzlich auf. Meist zeigt sich ein Exanthem (Hautausschlag) plötzlich auf der Oberfläche der Haut, um sich von dort auszubreiten. In der Regel ist der Ausschlag nicht ansteckend. Folgende Hautkrankheiten werden von Ausschlägen begleitet:
Neben den oben aufgeführten möglichen Ursachen von Hautausschlägen, gibt es weitere Auslöser für Exantheme. Dies sind unter anderem:
Hautausschlag kann von diversen inneren und auch äußeren Einflüssen ausgelöst werden. So gelten Allergien, aber ebenso Infektionen oder psychische Belastungssituationen als möglicher Grund für ein Exanthem. Betroffene sollten den Arzt konsultieren, wenn der Ausschlag plötzlich auftritt und seine Ursache unklar ist. Auch wenn es zu weiteren Symptomen kommt, wie Fieber, Atemnot, Juckreiz, Schmerzen oder Schwellungen und sich der Ausschlag auf der Haut fortgehend ausbreitet. Ist ein Kind betroffen, sollte grundsätzlich immer ein Arzt aufgesucht werden.
Oftmals geben die Art des Ausschlags und die erkrankte Körperregion schon einen Hinweis auf die mögliche Ursache. Bei der Erscheinungsform werden folgende Arten unterschieden: Pünktchen, Knötchen, Bläschen, Quaddeln, Krusten sowie trockene und nässende Bezirke. Der Arzt wird sich die betroffenen Hautstellen genau ansehen, aber auch detaillierte Fragen stellen. Unter anderem zur bisherigen Krankengeschichte, zum Zeitpunkt der ersten Hautauschlag-Symptome, zu deren Erscheinungsbild am Anfang und gegebenenfalls zu Veränderungen. Interessant ist auch, ob der Ausschlag schubweise auftritt oder ob er juckt. Ist eventuell noch eine andere Person in der Familie oder im Bekanntenkreis davon betroffen? Muss der Patient bestimmte Medikamente einnehmen? Gab es in letzter Zeit Veränderungen hinsichtlich der Ernährungsgewohnheiten oder wurden neue Kosmetika wie Make-up oder Hautcreme angewendet? Im Anschluss an dieses ausführliche Gespräch folgt die körperliche Untersuchung. Abhängig von der vermuteten Ursache des Ausschlags, kann gegebenenfalls ein Allergietest, etwa ein Prick-Test, nötig sein. Aber auch Blutuntersuchungen geben weiteren Aufschluss über die mögliche Ursache. Durch die Analyse des Blutes lassen sich Viren oder Bakterien nachweisen, aber auch Antikörper und Entzündungszeichen, die auf Autoimmunkrankheiten hinweisen. Leidet der Patient unter einer Pilzinfektion, dann kann ein Abstrich vom erkrankten Gewebe zur Diagnose beitragen. Mit Hilfe eines Auflichtmikroskops (Dermatoskop) können erkrankte Hautstellen präzise untersucht werden. In einigen Fällen ist auch die Entnahme von Gewebeproben (Biopsie) sinnvoll.
Ist die Diagnose gestellt worden, kann eine gezielte Behandlung beginnen. Diese richtet sich nach der jeweiligen Erkrankung. Liegt dem Hautausschlag beispielsweise eine Virusinfektion zugrunde, wird der Patient gegebenenfalls Virostatika einnehmen. Bei einer Pilzinfektion werden Antipilzmittel verordnet und bei einem Infekt durch Bakterien Antibiotika. Gegen unangenehme Symptome wie den Juckreiz helfen oft Salben oder Cremes mit Antihistaminika. Im Fall einer Allergie oder bei Neurodermitis wird in der Regel Kortison empfohlen. Wurde eine Hauterkrankung diagnostiziert, wird diese häufig lokal behandelt. Der Wirkstoffe der hier verschriebenen Salben, Tinkturen oder Badezusätze ist meist Harnstoff. Aber auch Medikamente können in schweren Fällen angezeigt sein.
Hautausschlag kann viele Ursachen haben: Infekte, Allergien, psychische Disbalancen oder Hautkrankheiten. In der Homöopathie versucht man auf diese körperlichen und psychischen Störungen einzuwirken und die individuelle Symptomatik der Patienten in der Behandlung besonders zu berücksichtigen. Dabei geht man nach dem Prinzip vor, Ähnliches mit Ähnlichem zu heilen und arbeitet mit extrem stark verdünnten Wirkstoffen. Bei Erkrankungen, die Hautausschläge hervorrufen, kommen unter anderem folgende homöopathischen Mittel – teilweise als Ergänzung konventioneller Therapien – zum Einsatz:
Beachten Sie, dass Sie homöopathische Mittel ergänzend zu Medikamenten einnehmen und Sie die Einnahme vorher mit einem Arzt abklären.
Ziel der Akupunktur ist es, Energieblockaden im Körper zu lösen und Störungen aufzuheben. So besteht aus Sicht der chinesischen Medizin ein enger Zusammenhang zwischen Lunge und Haut, weil beide die Funktion haben, etwas aufzunehmen und auch abzugeben. Störungen auf dem Lungenmeridian werden beispielsweise durch Stress oder allergene Stoffe hervorgerufen. Dies kann dem Verständnis der Traditionellen Chinesischen Medizin nach zu Erkrankungen der Haut, wie etwa einem Ekzem führen. Durch die Behandlung mit Akupunktur ist es möglich, das sogenannte Lungen-Qi, die Lebensenergie der Lunge, zu harmonisieren. Die Nadelung bestimmter Punkte, auch direkt auf erkrankten Hautpartien, kann eine Reduzierung von Hitze bewirken und die Haut somit kühlen. Dies lindert lästigen Juckreiz und kann Entzündungen abschwächen.
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
© fotostormJeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise Hautausschlag unter dem ICD-Code „R21“ erfasst („Hautausschlag und sonstige unspezifische Hauteruptionen“). Häufig hilft die Eingabe dieser Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Erkrankungen, die mit Hautausschlag einhergehen, gut auskennt erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.de einige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.de und www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Hautausschlag hier in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) den Suchbegriff „Hautausschlag“ eingeben. Dann erscheinen direkt darunter folgendes Feld: „XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind“. Klickt man weiter auf dieses Feld, öffnet sich darunter ein weiteres: „R20-R23 Symptome, die die Haut und das Untergewebe betreffen“. Wählt man dann das sich darunter öffnende Feld aus: „R21 Hautausschlag und sonstige unspezifische Hauteruptionen“, dann erscheinen rechts davon die entsprechenden Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich das Klinikum Stuttgart – Krankenhaus Bad, auf Platz 2 DRK Krankenhaus Kirchen und Platz 3 belegt das Krankenhaus Grafenau (Stand: 08/2024).
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Hautausschlag ist ein Symptom, das sich bei verschiedenen Krankheiten und Allergien zeigen kann. Demzufolge gibt ein keine pauschale Behandlungsempfehlung. Abhängig davon, ob beispielsweise eine allergische Erkrankung wie Nesselsucht vorliegt, eine Hautkrankheit wie Neurodermitis, oder eine durch Viren beziehungsweise Bakterien ausgelöste Infektion, wird der behandelnde Arzt die geeignete Therapie einleiten. Manchmal ist der Grund für einen plötzlich auftretenden Ausschlag ganz harmlos: Kommt es zum Beispiel nach der Anwendung neuer Kosmetik zu Juckreiz und bilden sich rote Flecken im Gesicht, dann reicht es schon, die Produkte wegzulassen, damit sich die Haut wieder beruhigt.
Die Psyche hat einen großen Einfluss auf unsere Haut. So sagt man zu Recht: „Die Haut ist der Spiegel der Seele“. Denn Stress und andere psychisch belastende Situationen können Hautprobleme auslösen oder bereits vorhandene Hautreaktionen verstärken. Daher empfiehlt man zum Beispiel Patienten, die an Nesselsucht (Urtikaria) leiden und deren Quaddelschübe im Zusammenhang mit psychischer Belastung stehen, Entspannungstechniken zum Stressabbau zu erlernen.
Um gesunde Haut zu schützen und Erkrankungen vorzubeugen, kann man selbst einiges tun. Ein wichtiger Faktor ist die regelmäßige Körperhygiene. Die Haut sollte täglich gereinigt werden, am besten mit einfachen Pflegeprodukten, die möglichst keine Allergie auslösenden Substanzen enthalten. Wer unter trockener Haut leidet, sollte sie mit feuchtigkeitsspendenden Cremes pflegen. Da zunehmend mehr Menschen an Allergien leiden, gibt es auch immer mehr Körperpflegeprodukte und Kosmetika auf dem Markt, die auf reizende Zusätze und Parfumstoffe verzichten. Im Zweifelsfall sollte man ausprobieren, ob man ein Mittel verträgt oder nicht. Außerdem wird empfohlen, lange und intensive Sonneneinstrahlung zu meiden. Der beste Schutz gegen unterschiedliche Krankheitserreger ist ein intaktes Immunsystem. Daher sind eine ausgewogene Ernährung mit viel frischem Gemüse und Obst sowie ausreichend Bewegung und regelmäßige Entspannung die beste Unterstützung für den Körper.
Hautausschlag kann man, alternativ zu üblichen Behandlungsmethoden, oft auch homöopathisch behandeln. Unter anderem kommen folgende homöopathischen Mittel – teilweise als Ergänzung konventioneller Therapien – zum Einsatz: Hepar sulfuris bei Akne, Mezereum oder Rhus toxicodendron bei Herpes simplex sowie Thuja bei Hautwarzen. Juckender Hautausschlag und begleitende Trockenheit bei Schuppenflechte können unter anderem mit Natrium Muriaticum, Berberis Aquifolium oder Sepia gemildert werden.
Hautausschlag kann harmlos sein, wenn er zum Beispiel nach dem Auftragen einer neuen Creme auftritt. Dann ist die Haut nur gereizt und beruhigt sich von alleine, wenn die Creme nicht mehr verwendet wird. Entsteht Hautausschlag als Nebenwirkung eines Medikamentes, sollte der behandelnde Arzt umgehend darüber informiert werden, um gegebenenfalls ein anderes Arzneimittel verordnen zu können. Einen Arzt sollte man auch immer dann aufsuchen, wenn die Ursache für die Veränderung der Haut unklar ist, wenn der Ausschlag plötzlich und stark auftritt, wenn er zu starkem Juckreiz oder Schmerz führt, wenn sich die Haut schubweise verändert, wenn rote Flecken auf Hautblutungen hindeuten, bei zusätzlichen Symptomen wie Fieber, Atemnot, Schwellungen und wenn der Ausschlag bei einem Säugling oder Kind auftritt.
Hautausschläge gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Dermatologie und können harmlos, aber auch Hinweis auf ernsthafte Erkrankungen sein. Sie treten in sehr unterschiedlichen Formen auf und reichen von allergischen Reaktionen über Infektionskrankheiten bis hin zu chronischen Hautleiden. Deshalb ist eine genaue Abklärung durch ärztliche Untersuchung wichtig, um die Ursache zuverlässig zu bestimmen. Die Behandlung richtet sich nach dem Auslöser – von einfachen Pflege- und Linderungsmaßnahmen bis zu gezielten Medikamenten. Treten Ausschläge plötzlich, großflächig oder in Verbindung mit Fieber, Schmerzen oder Atemnot auf, sollte umgehend medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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