Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
- Garantierte Annahme, auch bei Vorerkrankungen
- Auch mit Vorerkrankungen, Zahnlücken oder laufender Behandlung versicherbar
- Keine Gesundheitsfragen – kein Risiko von Falschangaben

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nimmt jeden Antragsteller auf – unabhängig von Vorerkrankungen oder dem aktuellen Zahnstatus. Sie müssen vor Vertragsabschluss keine Fragen zu Ihren Zähnen beantworten, und Ihr Antrag wird garantiert angenommen. Versichert sind alle Zahnbehandlungen, die nach Vertragsabschluss neu entstehen - unabhängig davon, wie Ihre Zähne heute aussehen.
| Kriterium | DFV-ZahnSchutz (ohne Gesundheitsfragen) | Andere Zahnversicherung (mit Gesundheitsprüfung) |
| Gesundheitsfragen bei Antragstellung | Nein - keine einzige Frage | Ja - zu Vorerkrankungen, fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen |
| Annahme garantiert? | Ja - garantierte Annahme für jeden | Nein - Ablehnung oder Ausschlüsse möglich |
| Risiko von Falschangaben | Nein - entfällt komplett | Ja - falsche Antworten können zur Leistungsverweigerung führen |
| Für wen geeignet? | Jeden - unabhängig vom aktuellen Zahnstatus | Personen mit einwandfreiem, behandlungsfreiem Zahnstatus |
| Was ist ausgeschlossen? | Bereits fehlende Zähne und vor Vertragsabschluss angeratene oder laufende Behandlungen | Vorerkrankungen und bekannte Zahnprobleme laut Fragebogen |
| Leistungsbeginn | Sofort ab Vertragsbeginn - ohne Wartezeit | Oft nach Wartezeit von 3–8 Monaten |
Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei einer Kontrolle einen konkreten Behandlungsgrund gefunden und diesen in der Patientenakte dokumentiert hat. Daraus lässt sich für den Versicherer eine angeratene Behandlung eindeutig erkennen. Hierbei muss noch kein Heil- und Kostenplan erstellt worden sein.
Sollten Sie sich bei der Beantwortung dieser Frage unsicher sein, sprechen Sie zuvor mit Ihrem Arzt und klären Sie, was in der Patientenakte dokumentiert wurde.
Sollte nur ein Heil- und Kostenplan vorliegen, ist nicht ganz eindeutig, ob die Behandlung als begonnen zu bewerten ist. Das entscheiden die Versicherer unterschiedlich. Eine Behandlung gilt aber definitiv als begonnen, sobald der erste Behandlungstermin beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden stattgefunden hat. Vorsorgeuntersuchungen oder Termine für eine professionelle Zahnreinigung sind hierbei nicht relevant.
Laufende Behandlungen sind für die meisten Versicherer ein Ausschlusskriterium. Somit wird Ihr Antrag entweder abgelehnt oder aber die laufende Behandlung wird von den Leistungen des Tarifs ausgeschlossen.
Selbst wenn Sie mit Ihren Beschwerden noch nicht beim Zahnarzt waren, können bestimmte Behandlungen bereits erforderlich sein. Ist es für Sie also offensichtlich, dass Sie in naher Zukunft den Zahnarzt aufgrund einer Maßnahme aufsuchen sollten, können Sie diese Frage nicht mehr wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantworten. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihnen bereits ein Zahn oder Zahnersatz herausgefallen ist, Ihnen ein Zahn abgebrochen ist oder Sie regelmäßig unter Zahnschmerzen leiden.
"Fehlende Zähne" im Sinne der Gesundheitsprüfung sind immer Zähne, die schon fehlen und noch nicht ersetzt wurden, also klassische Zahnlücken. Das gilt allerdings nicht für Milch- und Weisheitszähne. Ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und aufgrund eines Lückenschlusses nicht ersetzt werden kann, gilt ebenfalls nicht als fehlend. Die Nichtanlage von Zähnen (genetisch bedingtes Fehlen von einem oder mehreren bleibenden Zähne) ist in den meisten Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Manche Anbieter definieren auch Zähne, die mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgt sind, als fehlend. Beachten Sie bei Anträgen mit Gesundheitsprüfung also die genaue Fragestellung.

Unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (07/2025) seit 11 Jahren in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) ausgezeichnet.
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Sollten Ihnen bei Vertragsabschluss bereits Zähne fehlen, sind diese Zahnlücken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt nicht für Zähne, die durch Brücken, Implantate oder Kronen bereits versorgt sind – diese gelten nicht als fehlend. Milch- und Weisheitszähne sind ebenfalls ausgenommen. Alle zukünftigen Zahnprobleme, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sind vollständig versichert.

Auch ohne Gesundheitsfragen gilt: Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder vom Zahnarzt angeraten wurden, sind nicht versichert. „Ein brennendes Haus kann man nicht versichern" – das gilt auch für Zähne. Alle Behandlungen, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sind dagegen vollständig abgedeckt. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Behandlung bereits als angeraten gilt: Sprechen Sie vor Antragstellung kurz mit Ihrem Zahnarzt.
© Andrey PopovFast alle Zahnzusatzversicherungen haben Summenbegrenzungen, auch Leistungsstaffeln genannt – das gilt für Tarife mit und ohne Gesundheitsprüfung. In den ersten vier Versicherungsjahren ist die maximale Erstattung pro Jahr gedeckelt, danach entfällt die Begrenzung.
Beispiel Exklusiv-Tarif: Im ersten Jahr leistet die Versicherung bis zu 1.750 €. Kostet Ihre Behandlung 2.000 €, tragen Sie 250 € selbst. Ab dem fünften Jahr gilt eine unbegrenzte Deckung. Die genauen Staffelbeträge für alle Tarife finden Sie in der Leistungsübersicht weiter unten.
Ja, Sie können den DFV-ZahnSchutz auch dann abschließen, wenn Ihnen bereits Zähne fehlen. Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, wird Ihr Antrag garantiert angenommen. Bereits bestehende Zahnlücken sind vom Versicherungsschutz ausgenommen – das gilt jedoch nur für genau diese Lücken. Alle Zahnprobleme, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sind vollständig versichert: Zahnersatz, Behandlungen, Implantate und mehr. Zähne, die bereits mit Kronen, Brücken oder Implantaten versorgt sind, gelten übrigens nicht als fehlend und sind damit versichert.
Diese beiden Begriffe beschreiben unterschiedliche Aspekte einer Zahnzusatzversicherung. Gesundheitsfragen betreffen die Antragsannahme: Manche Versicherer fragen vor Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen, fehlenden Zähnen oder laufenden Behandlungen und können den Antrag ablehnen. Beim DFV-ZahnSchutz entfallen diese Fragen – die Annahme ist garantiert. Wartezeiten betreffen den Leistungsbeginn: Manche Tarife erstatten erst nach drei bis acht Monaten. Der DFV-ZahnSchutz hat keine Wartezeit – Leistungen beginnen sofort ab Vertragsbeginn. Beides zusammen bedeutet: Sie sind sofort und ohne Hürden versichert.
Ja, der DFV-ZahnSchutz ist auch bei schlechtem Zahnstatus abschließbar. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt, und die Annahme Ihres Antrags ist garantiert – egal ob Sie Zahnlücken haben, in der Vergangenheit viele Behandlungen hatten oder Ihren Zähnen aktuell nicht in bestem Zustand sind. Wichtig zu wissen: Versichert sind alle Zahnprobleme, die nach Vertragsabschluss neu entstehen. Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder vom Zahnarzt angeraten wurden, sind ausgeschlossen. Je früher Sie abschließen, desto umfassender ist Ihr Schutz.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss bereits eine laufende oder vom Zahnarzt angeratene Behandlung haben, ist genau diese Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt für alle Zahnzusatzversicherungen – mit und ohne Gesundheitsfragen. Der Grund: Eine Versicherung schützt vor zukünftigen, unvorhergesehenen Kosten – nicht vor bereits bekannten. Alle neuen Zahnprobleme, die nach Vertragsabschluss entstehen, sind beim DFV-ZahnSchutz vollständig versichert. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Situation als laufende Behandlung gilt, empfehlen wir ein kurzes Gespräch mit Ihrem Zahnarzt vor der Antragstellung.
Der DFV-ZahnSchutz hat wie die meisten Zahnzusatzversicherungen eine Leistungsstaffelung in den ersten vier Versicherungsjahren. Die genauen Obergrenzen hängen vom gewählten Tarif ab:
Ab dem fünften Versicherungsjahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfallen alle Begrenzungen – die Deckung ist dann unbegrenzt.
Ja, Sie können den DFV-ZahnSchutz auch bei bestehender Parodontose abschließen. Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, spielt Ihre Vorgeschichte bei der Antragsannahme keine Rolle. Wichtig: Eine Parodontose-Behandlung, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder vom Zahnarzt angeraten wurde, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Alle neuen Behandlungen – auch neue Parodontose-Schübe, die nach Vertragsabschluss entstehen – sind dagegen versichert. Der DFV-ZahnSchutz übernimmt bis zu 100 % der Kosten für Parodontitis-Behandlungen, je nach gewähltem Tarif.
Nein, der DFV-ZahnSchutz hat keine Wartezeit. Das bedeutet: Sobald Ihr Vertrag abgeschlossen ist, sind Sie versichert – ohne dass Sie erst Monate warten müssen, bevor Behandlungen erstattet werden. Viele andere Zahnzusatzversicherungen haben Wartezeiten von drei bis acht Monaten. Beim DFV-ZahnSchutz entfällt das komplett. Bitte beachten: Auch ohne Wartezeit sind Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits laufen oder angeraten wurden, nicht versichert. Der sofortige Schutz gilt für alle neu entstehenden Zahnprobleme.
Der DFV-ZahnSchutz bietet vier Tarife ohne Gesundheitsfragen – die Kosten hängen von Alter und gewähltem Tarif ab:
Alle Tarife werden ohne Gesundheitsprüfung angeboten – die Annahme ist garantiert, unabhängig von Vorerkrankungen oder dem aktuellen Zahnstatus. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag, da das Eintrittsalter den Preis beeinflusst.
Leistungen | Basis | Komfort | Premium | Exklusiv |
Zahnbehandlungen Zum Beispiel:
| 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnersatz und Zahnimplantate Zum Beispiel:
| 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnprophylaxe Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen. | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Kieferorthopädie | ||||
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnbehandlungen Zum Beispiel:
| 50 % 70 % 80 % 100 % |
Zahnersatz und Zahnimplantate Zum Beispiel:
| 50 % 70 % 80 % 100 % |
Zahnprophylaxe Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen. | 100 % 100 % 100 % 100 % |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 100 % 100 % 100 % 100 % |
Kieferorthopädie | |
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % 70 % 80 % 100 % |
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % 70 % 80 % 100 % |

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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