Kundenservice Einfach, schnell, digital
Hier werden Ihnen alle Fragen rund um das Thema Kundenportal, Vertrag und Schaden beantwortet.
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Bei einer Versicherung ohne Wartezeit besteht für eintretende Fälle nach Versicherungsbeginn sofortiger Versicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass noch kein Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss besteht. Wenn Sie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung abschließen und vorher von einem Zahnarzt festgestellt wurde, dass Sie eine Zahnkrone benötigen, wäre dieser Anspruch auf Versorgung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für die Kündigungsfristen.
Der Erstbeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn nur, wenn auch die Zahlung des Erstbeitrages zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist.
Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. In unserem Kundenportal finden Sie alle weiteren Informationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.
Mit unserer DFV-Schnellregulierung können Sie einfach, schnell und sicher auch online Rechnungen per Foto oder Scan selbst einreichen und profitieren so von einer schnellen Kostenerstattung.
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig, also monatlich zum entsprechenden Tag des Monats, der der Zahl nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn entspricht. Eine Ausnahme bildet hierbei der DFV-AuslandskrankenSchutz. Hier wird der Beitrag jährlich fällig.
Sie können, soweit mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief, per E-Mail oder über das Kundenportal) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor Erhalt der Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbestimmungen und unserer Kunden- und Verbraucherinformationen.
Unter Versicherungsnehmer ist genau die Vertragspartei des Versicherungsvertrages zu verstehen, die den Versicherungsschutz abschließt, den Beitrag schuldet und den Versicherungsschein erhält. Bei der zu versichernden Person geht es darum, wer den Versicherungsschutz erhalten soll. Hierbei kann die zu versichernde Person auch gleichzeitig den Versicherungsnehmer darstellen. Wenn die versicherte Person minderjährig ist und deshalb nicht als Versicherungsnehmer auftreten kann, tritt ein naher Angehöriger (meistens die Eltern) als Versicherungsnehmer auf.
Auch enge Angehörige wie Ihr Ehepartner oder Ihre erwachsenen Kinder können nicht automatisch in Ihrem Namen handeln. Damit eine dritte Person Versicherungsangelegenheiten für Sie regeln kann benötigt sie eine Vollmacht oder den Beschluss der rechtlichen Betreuung.
Wenn Sie eine Vollmacht erteilen möchten, können Sie unser entsprechendes Formular herunterladen, ausfüllen und uns anschließend zusenden.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgezeigten FAQs ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AVBs), welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In den AVBs können abweichende Regelungen vereinbart worden sein.
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Focus Money (FOCUS 50/24) hat unseren Kundenservice im Rahmen einer Studie zur Kundenzufriedenheit als „TOP Kundendienst“ in der Kategorie Versicherungen ausgezeichnet.

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