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Eine Krankenhauszusatzversicherung ist der perfekte Schutz für alle, die im Ernstfall mehr als nur das Standardprogramm erwarten.
© sruilkDie deutsche Bezeichnung für Morbus Parkinson ist "Schüttellähmung". Der Name bezieht sich auf das charakteristische Zittern von Armen oder Beinen im Ruhezustand. Echte Lähmungen treten bei den Patienten allerdings nicht auf. Es handelt sich vielmehr um unterschiedliche Formen von Bewegungsstörungen und Muskelverhärtungen. Anders als bei einer Lähmung ist die Muskelkraft nicht verringert. Die Parkinson-Krankheit zeigt sich meist erst zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr, aber auch jüngere Menschen können betroffen sein. Die Erkrankung schreitet nur sehr langsam fort und ist nicht ansteckend.
Die Symptome stellen sich ein, weil aus bisher noch unbekannten Gründen die Nervenzellen in einer bestimmten Hirnregion, der Substantia nigra, absterben. Die Zellen sind für die Produktion des Botenstoffs Dopamin zuständig. Dopamin sorgt für eine reibungslose Verbindung an den Kontaktstellen der Nervenzellen. Den entstehenden Mangel an Dopamin kann der Organismus zunächst noch weitgehend kompensieren. Über die Jahre hinweg stellen sich aber bei den Betroffenen deutliche Bewegungsstörungen und weitere neuronale Einschränkungen ein. Morbus Parkinson ist zurzeit noch nicht heilbar. Die Erkrankung lässt sich aber gut behandeln und die Patienten müssen bei der klassischen Parkinson-Krankheit dank moderner Therapien auch keine signifikante Verkürzung der Lebenszeit befürchten.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist der perfekte Schutz für alle, die im Ernstfall mehr als nur das Standardprogramm erwarten.
Die Ursachen für das Absterben der dopaminproduzierenden Nervenzellen im Verlauf der häufigsten Parkinson-Erkrankung (Idiopathisches Parkinson-Syndrom) sind bisher nicht aufgeklärt. Momentan gibt es nur Hypothesen darüber, was den allmählichen Zelltod herbeiführen könnte. Bekannt sind aber die Abläufe, welche im Verlauf der Parkinson-Krankheit zu den typischen Symptomen führen:
Die Parkinson-Krankheit zeigt sich erst sehr spät und äußert sich anfangs durch eher unauffällige und unspezifische Symptome. Eine Ausnahme ist die sogenannte REM-Schlaf-Verhaltensstörung. Normalerweise werden im Tiefschlaf sämtliche im Traum ausgeführte Bewegungen unterdrückt. Auch kann man im Traumschlaf normalerweise nicht sprechen oder rufen. Wenn Menschen sich trotzdem heftig im Traumschlaf bewegen oder auch sprechen, haben sie ein deutlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Morbus Parkinson oder auch für bestimmte Formen von Demenz.
Morbus Parkinson ist eine sehr langsam fortschreitende Krankheit, meist ohne erkennbare Ursache. Es kann mehr als ein Jahrzehnt vergehen, bevor die Betroffenen erste deutliche Anzeichen der Erkrankung zeigen. Die Symptome der Parkinson-Krankheit lassen sich durch Medikamente und andere Mittel sehr gut behandeln. Bei der gewissenhaften Anwendung der nutzbaren Therapie-Möglichkeiten gibt es heute kaum eine Einschränkung der zu erwartenden Lebenserwartung. Vollständig ausheilen lässt sich die häufigste Form des Parkinsons, das sogenannte Idiopathisches Parkinson-Syndrom, allerdings bisher nicht.
Bei einem aufkommenden Verdacht, an Parkinson erkrankt zu sein, sollte man ohne Zögern den Hausarzt oder einen Neurologen aufsuchen. Durch die Häufigkeit des Auftretens von Parkinson wird der Arzt die Krankheitszeichen rasch erkennen und zuordnen können. Wichtig ist die sichere Abgrenzung gegen andere neurologische Erkrankungen. Nach erfolgter Diagnose kann der Arzt bei der gezielten Linderung von Beschwerden oder Einschränkungen helfen. Dadurch wird sich unmittelbar und auch langfristig die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessern.
Für die Diagnose von Morbus Parkinson ist im ersten Schritt das ausführliche Gespräch von Arzt und Betroffenem von zentraler Bedeutung. Die detaillierte Beschreibung des Befindens und der Symptome gibt wichtige Hinweise. Durch die genauen Antworten des Patienten erhält der Arzt ein präzises Bild der Krankheit und des aktuellen Krankheitsfortschrittes. Vorzugsweise sollte für die Diagnose eine neurologische Praxis ausgewählt werden mit einer Spezialisierung auf die Behandlung von Parkinson.
Bei der Untersuchung testet der Arzt die Reflexe, die Berührungsempfindlichkeit der Haut und die Beweglichkeit der Muskeln und Gelenke. Er prüft, ob im Ruhezustand die Hände oder auch die Beine zittern. Er winkelt Unterarm und Unterschenkel an, um festzustellen, ob die Bewegungen immer wieder zahnradartig einrasten. Der Patient wird aufgefordert, sich zu erheben und einige Schritte durch die Praxis zu laufen. Der Arzt achtet darauf, ob die Bewegungen verlangsamt erscheinen und ob Unsicherheiten im Gang und in der Körperhaltung zu beobachten sind.
Durch eine Ultraschalluntersuchung des Gehirns (TCS) können ein Primäres Parkinson-Syndrom (die weitaus häufigste Parkinson-Erkrankung) aufgezeigt oder andere Parkinson-Formen gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Kernspintomografie (MRT) und Computertomografie (CT) können andere mögliche Ursachen für die neurologischen Probleme, zum Beispiel einen Hirntumor, darstellen. Mittels einer speziellen Computertomografie, der DAT-SPECT, kann man diejenigen Nervenenden abbilden und erkennen, die durch die Parkinson-Krankheit verändert sind.
Einen Hinweis auf ein Primäres Parkinson-Syndrom kann ein L-Dopa-Test geben. Das Medikament sorgt dafür, dass der für Parkinson symptomatische Dopamin-Mangel im Gehirn ausgeglichen wird. Zeigt sich etwa 30 Minuten nach der Einnahme eine Verbesserung der Bewegungsstörungen oder Muskelverspannungen, so liegt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung an Parkinson vor. Durch die testweise Verabreichung von L-Dopa lassen sich allerdings andere mögliche Erkrankungen nicht absolut sicher ausschließen, da auch diese eine positive Reaktionen auf L-Dopa aufweisen können. Umgekehrt zeigen einige Parkinson-Patienten keine wahrnehmbare Reaktion auf die L-Dopa-Gabe. Auch ein Apomorphin-Test kann Hinweise auf eine Parkinson-Erkrankung geben. Ähnlich wie beim L-Dopa-Test ist die Aussagekraft des Testes mittels einer Apomorphin-Spritze nicht völlig eindeutig.
Leider gibt es keine Behandlung, die die Ursache des Primären Parkinson-Syndroms beseitigen kann. Für die mit großem Abstand häufigste Form der Parkinson Erkrankung existiert noch keine Therapie, die das kontinuierliche Absterben der dopaminproduzierenden Nervenzellen beendet. Dafür gibt es wirksame Behandlungsmöglichkeiten der Beschwerden und des Dopamin-Mangels, den Parkinson mit sich bringt. Jeder Patient hat so trotz der Parkinson-Erkrankung gute Aussichten auf ein selbstbestimmtes Leben.
Der zentrale Ansatzpunkt für die Behandlung von Parkinson ist der Ausgleich des zunehmenden Dopamin-Mangels. Dieser Mangel ist Auslöser der hauptsächlichen Symptome des Primären Parkinson-Syndroms. Die direkte Einnahme von Dopamin bleibt allerdings völlig wirkungslos. Denn der Botenstoff selbst kann nicht die natürliche Blut-Hirn-Schranke überwinden, die das Gehirn vor Vergiftungen und Infektionen schützt. Deshalb werden nur Medikamente, die eine Vorstufe des Dopamins darstellen, verabreicht. Diese erreichen die Nervenzellen im Gehirn und werden erst dort zu Dopamin umgebaut.
Für die Tiefe Hirnstimulation werden im Rahmen einer Operation winzige Elektroden in einem genau definierten Areal des Gehirns platziert. Ähnlich wie bei einem Herzschrittmacher übertragen die Elektroden individuell dosierte elektrische Impulse in die Hirnregion, aus der die belastenden Fehlsteuerungen kommen. Dadurch kann selbst starkes Zittern oder das Auftreten von unwillkürlichen Bewegungen beseitigt oder zumindest gemindert werden. Die Tiefe Hirnstimulation ist eine willkommene Option, wenn durch medikamentöse Therapien für den Patienten keine Verbesserung seiner Beschwerden erreicht werden kann.
Die Stabilisierung des Gleichgewichtes und die Sicherheit der Bewegungen können durch die Anwendung von Physiotherapie erheblich gebessert werden. Dazu werden Kraft und Dehnbarkeit trainiert. Selbst Koordination und Schnelligkeit lassen sich durch Physiotherapie positiv beeinflussen.
Parkinson kann mit einer Verschlechterung des Sprachvermögens verbunden sein. Der Patient spricht sehr monoton, leblos und leise. Auch Sprechblockaden kommen vor. Hier sind logopädische Übungen unter professioneller Anleitung sehr hilfreich.
Die verschiedenen körperlichen Einschränkungen, die eine Parkinson-Erkrankung mit sich bringen kann, erschweren das alltägliche Leben. Um den Patienten weitgehende Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten, sollte der Rat eines Ergotherapeuten hinzugezogen werden. Er kann bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, die bestimmte Bewegungseinschränkungen ausgleichen, helfen. Auch die Einrichtung der Wohnung kann durch gezielte Verbesserungen bedarfsgerecht umgestaltet werden.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist der perfekte Schutz für alle, die im Ernstfall mehr als nur das Standardprogramm erwarten. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Unfalls schneller und besser behandelt werden.
© ArtmimMorbus Parkinson zeigt ein sehr komplexes Bild unterschiedlicher Symptome. Je nach Ausprägung bieten sich unterschiedliche Mittel für die homöopathische Behandlung an.
Gegen die Auswirkungen von Parkinson werden bevorzugt folgende homöopathischen Mittel empfohlen:
Akupunktur wird in asiatischen Ländern zur Behandlung von Morbus Parkinson schon länger angewendet. Deshalb existiert inzwischen eine ganze Reihe von Studien zur Wirksamkeit von Akupunktur bei dieser Erkrankung. Koreanische Forscher haben 2017 alle verfügbaren Studien analysiert und bewertet. Ihr Fazit: Sowohl als alleinige Therapie wie auch in Kombination mit einer medikamentösen Behandlung zeigt die Akupunktur eine gute bis überlegene Wirksamkeit. Hervorgehoben werden eine Verbesserung des Schlafes, ein langsameres Fortschreiten der Krankheit und die Möglichkeit Medikamentendosierungen herabzusetzen, um auftretende Nebenwirkungen zu verringern.
Das Primäre Parkinson-Syndrom, also die klassische Parkinson-Erkrankung, zeigt sich in der Regel erst in einem Alter von 50 bis 60 Jahren. Wenn jüngere Menschen entsprechende Beschwerden entwickeln, kann es sich um Sonderformen der Parkinson-Erkrankung handeln. Entweder um eine genetisch bedingte Parkinson-Erkrankung, die in manchen Familien gehäuft auftreten kann, oder um ein Atypisches Parkinson-Symptom oder aber um ein Sekundäres Parkinson-Syndrom. Für diese Krankheitsformen gelten zum Teil andere Behandlungsempfehlungen und auch Krankheitsverläufe, als auf dieser Seite beschrieben. Erster Ansprechpartner für die Betroffenen ist ebenfalls die neurologische Praxis mit einem auf Parkinson spezialisierten Arzt.
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise das „Primäre Parkinson-Syndrom“ unter dem ICD-Code „G20“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Parkinson gut auskennt erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.de einige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.de und www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Parkinson hier in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) den Code „G20“ eingeben. Dann erscheint direkt darunter folgendes Feld: „VI Krankheiten des Nervensystems“. Klickt man darauf, öffnet sich darunter ein weiteres Feld „G20-G26 Extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen“. Klickt man wiederum auch darauf, erscheint das Feld „G20 Primäres Parkinson-Syndrom / Parkinson-Krankheit“. Noch einmal hierauf klicken und nun erscheinen rechts in der Maske die entsprechenden Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich die Gertrudis-Klinik Biskirchen in Leun-Biskirchen, auf Platz 2 die Paracelsus-Elena-Klinik Kassel und Platz 3 belegt die Schön Klinik München Schwabig usw.
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Das Parkinson-Syndrom ist eine degenerative Erkrankung, die sich erst nach vielen Jahren durch erste Symptome bemerkbar macht. Es gibt mehrere Formen der Parkinson-Krankheit. Die weitaus häufigste ist das Idiopathische Parkinson-Syndrom, auch als Primäres Parkinson-Syndrom bezeichnet. Es zeigt sich in der Regel erst im Alter von 50 bis 60 Jahren. Meistens durch Bewegungsstörungen oder Zittern der Hände. Im Vorfeld können schon erste Krankheitsanzeichen wie auffällige Schlafstörungen auftreten. Betroffene bewegen sich nachts im Traumschlaf, obwohl normalerweise eine natürliche Sperre jede Bewegung in dieser Schlafphase unterdrückt. Auch Sprechen im Traumschlaf kann vorkommen. Menschen, die dieses unbewusste Verhalten zeigen, haben ein hohes Risiko, ein Parkinson-Syndrom zu entwickeln. Eine korrekte Diagnose kann jedoch allein der Arzt stellen.
Bei einem ersten Verdacht auf Erkrankung an einem Parkinson-Syndrom sollte der Arzt aufgesucht werden. Er wird die typischen Anzeichen erkennen und gegebenenfalls eine Überweisung an einen Facharzt, in diesem Fall eine neurologische Praxis, veranlassen. Zur Stellung einer sicheren Diagnose wird der Neurologe zunächst ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten führen, bevor die gründliche körperliche Untersuchung folgt. Um den Befund von anderen Krankheiten abzugrenzen, stehen unterschiedliche bildgebende Verfahren und Tests zur Verfügung. Viele Neurologen haben sich auf die gezielte Therapie von Parkinson spezialisiert.
Die meisten Parkinson-Patienten erleben nur ein sehr langsames Fortschreiten der Erkrankung. Es dauert viele Jahre bis sich überhaupt erste Parkinson-Symptome zeigen. Sie treten in der Regel erst im Alter von 50 bis 60 Jahren auf. - Das Parkinson-Syndrom ist zudem gut behandelbar. Die Lebenserwartung der Parkinson-Patienten entspricht durch die heute verfügbare Therapie nahezu der von gesunden Personen. Man kann mit Parkinson alt werden. Eine Therapie zur vollständigen Heilung der Krankheit gibt es aber bisher nicht.
Die klassische Form des Parkinson-Syndroms gehört zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen. Parkinson tritt meist erst in der zweiten Lebenshälfte auf. In der Regel nicht vor dem 50. Lebensjahr, meist noch später. Bei jüngeren Patienten stecken oft andere Ursachen hinter den Parkinson-Symptomen und die Krankheit nimmt auch teilweise einen anderen Verlauf. In Deutschland schätzt man die Gesamtzahl der Parkinson-Patienten auf über 250.000 Personen.
Die jahrzehntelang anhaltende Therapie verlangt den Parkinson-Patienten eine gewisse Disziplin bei der Einhaltung der ärztlichen Anordnungen ab. So müssen manche Medikamente gleich mehrfach am Tag und zu genau festgelegten Zeiten eingenommen werden. Der Lohn für die konsequente Beachtung der Verordnungen liegt in der langfristigen Verringerung von Beschwerden oder Einschränkungen. Vielen Parkinson-Patienten hilft zudem der regelmäßige Austausch mit anderen Patienten in Selbsthilfegruppen. Regelmäßige Bewegung verbessert bei Parkinson das Befinden und trägt durch die Verbesserung der Koordination zur Vermeidung von Stürzen bei. Massagen wirken sich wohltuend auf die manchmal verspannte oder verkrampfte Muskulatur aus. Nicht zuletzt durch eigene Initiative kann über lange Zeit ein aktives, unabhängiges Leben aufrecht erhalten werden.
Parkinson ist eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung, bei der ein Verlust dopaminproduzierender Zellen im Gehirn zu typischen Symptomen wie Zittern, Bewegungsarmut und Steifigkeit führt. Die Erkrankung beginnt oft schleichend und wird erst mit Fortschreiten deutlicher. Dank moderner Medikamente sowie ergänzender Therapien wie Physiotherapie, Logopädie und, bei geeigneten Patienten, tiefer Hirnstimulation lassen sich Beschwerden spürbar lindern und die Lebensqualität erhalten. Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend: je schneller mit der Behandlung begonnen wird, desto eher können Symptome kontrolliert und Fortschritte erzielt werden, um möglichst lange Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag zu sichern.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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