Frau mit schönen Zähnen und Sonnebrille vor scharz-weißer Wand© Look StudioFrau mit schönen Zähnen und Sonnebrille vor schwarz-weißer Wand© Look Studio

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • Bei einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung entfallen die Antragsfragen. 
  • Der Versicherer nimmt den Antrag z. B. trotz Vorerkrankungen oder fehlender Zähne an.
  • Der Versicherungsabschluss ist unkompliziert und schnell.

Zu den Tarifen

Was ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Einige Zahnzusatzversicherungen nehmen nur neue Versicherte auf, wenn diese vor Vertragsabschluss bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet haben – z. B. ob bereits Zähne fehlen oder ersetzt wurden. Es gibt allerdings auch Zahnzusatzversicherungen, die neue Versicherte auch ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Sie müssen bei Antragstellung also keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten. Die Annahme zur Versicherung ist garantiert. 

Welche Fragen gilt es bei der Gesundheitsprüfung einer Zahnzusatzversicherung zu beantworten?

  • Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei einer Kontrolle einen konkreten Behandlungsgrund gefunden und diesen in der Patientenakte dokumentiert hat. Daraus lässt sich für den Versicherer eine angeratene Behandlung eindeutig erkennen. Hierbei muss noch kein Heil- und Kostenplan erstellt worden sein. 
    Sollten Sie sich bei der Beantwortung dieser Frage unsicher sein, sprechen Sie zuvor mit Ihrem Arzt und klären Sie, was in der Patientenakte dokumentiert wurde.

  • Sollte nur ein Heil- und Kostenplan vorliegen, ist nicht ganz eindeutig, ob die Behandlung als begonnen zu bewerten ist. Das entscheiden die Versicherer unterschiedlich. Eine Behandlung gilt aber definitiv als begonnen, sobald der erste Behandlungstermin beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden stattgefunden hat. Vorsorgeuntersuchungen oder Termine für eine professionelle Zahnreinigung sind hierbei nicht relevant. 
    Laufende Behandlungen sind für die meisten Versicherer ein Ausschlusskriterium. Somit wird Ihr Antrag entweder abgelehnt oder aber die laufende Behandlung wird von den Leistungen des Tarifs ausgeschlossen.

  • Selbst wenn Sie mit Ihren Beschwerden noch nicht beim Zahnarzt waren, können bestimmte Behandlungen bereits erforderlich sein. Ist es für Sie also offensichtlich, dass Sie in naher Zukunft den Zahnarzt aufgrund einer Maßnahme aufsuchen sollten, können Sie diese Frage nicht mehr wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantworten. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihnen bereits ein Zahn oder Zahnersatz herausgefallen ist, Ihnen ein Zahn abgebrochen ist oder Sie regelmäßig unter Zahnschmerzen leiden.

  • "Fehlende Zähne" im Sinne der Gesundheitsprüfung sind immer Zähne, die schon fehlen und noch nicht ersetzt wurden, also klassische Zahnlücken. Das gilt allerdings nicht für Milch- und Weisheitszähne. Ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und aufgrund eines Lückenschlusses nicht ersetzt werden kann, gilt ebenfalls nicht als fehlend. Die Nichtanlage von Zähnen (genetisch bedingtes Fehlen von einem oder mehreren bleibenden Zähne) ist in den meisten Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Manche Anbieter definieren auch Zähne, die mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgt sind, als fehlend. Beachten Sie bei Anträgen mit Gesundheitsprüfung also die genaue Fragestellung.

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Vorteile & Nachteile Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Vorteile
Vorteile
  • Garantierte Annahme des Antrags – auch bei laufender oder bereits angeratener Zahnbehandlung

  • Schneller Versicherungsschutz: Versicherungsschein in der Regel innerhalb weniger Tage

  • Absicherung zukünftiger Zahnbehandlungen, unabhängig vom aktuellen Zahnzustand

  • Leistungen auch bei schlechtem Zahnstatus für neu auftretende Zahnprobleme

  • Keine Gesundheitsfragen – dadurch kein Risiko von Falschangaben

  • Meist keine Wartezeiten bis zum Leistungsbeginn

Nachteile
Nachteile
  • Keine Leistungen für laufende oder bereits angeratene Behandlungen

  • Der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht automatische Leistung für alle Maßnahmen

  • Bei teuren Behandlungen kurz nach Vertragsbeginn prüft der Versicherer die zahnärztliche Vorgeschichte

  • Vor Vertragsabschluss bestehende Zahnprobleme sind nicht leistungsfähig

  • Leistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob das Zahnproblem bekannt war oder hätte bekannt sein können

Was muss bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfrage beachtet werden?

DFV Visual

Fehlende Zähne

Sollte Ihnen bei Vertragsabschluss bereits ein Zahn oder sogar mehrere Zähne fehlen, ist der Versicherungsfall vor der Antragsstellung eingetreten (Ausnahme: Milch- und Weisheitszähne). Sie sind als potentieller Kunde natürlich dennoch versicherbar – nur Ihre Zahnlücken sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Beachten Sie, dass damit keine Zähne gemeint sind, die durch Zahnbrücken oder Implantate ersetzt oder bereits mit Kronen versorgt sind. Ein Zahn, der vor Antragsstellung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt z. B. beim DFV-ZahnSchutz für spätere Behandlungen als versichert.

DFV Visual

Angeratene Behandlung

Auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet keine Kostenerstattung für bei Antragstellung bereits begonnene oder angeratene Zahnbehandlungen. Außerdem sind bereits fehlende Zähne ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. „Ein brennendes Haus kann man nicht versichern“ gilt also auch für Zähne - sowohl bei Zahnzusatz-Tarifen mit als auch ohne Gesundheitsfragen. Versichern Sie Ihre Zahngesundheit lieber möglichst frühzeitig.

DFV Visual© Andrey Popov

Summenbegrenzung

Fast alle Versicherer haben Summenbegrenzungen (auch Leistungsstaffeln genannt) bei Ihren Zahnversicherungen – sowohl bei Tarifen mit als auch bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Somit ist die maximale Leistung über die ersten Jahre oder auch pro Jahr über die gesamte Laufzeit gestaffelt. Eine Summenbegrenzung von z. B. 1.000 Euro im Jahr bedeutet also, dass innerhalb eines Jahres maximal Kosten in Höhe 1.000 Euro durch die Zahnzusatzversicherung erstattet werden. 

DFV Visual

Wartezeit

Achten Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt darauf, ob es Wartezeiten gibt. Bei Zahnzusatz-Tarifen mit Wartezeit müssen Sie nach Vertragsabschluss noch bis Ablauf eines bestimmten Zeitraums warten bis Ihnen eine Behandlung erstattet wird. Es gibt jedoch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit – so wie der zehnfache Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz. Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass zum Vertragsabschluss bereits angeratene und laufende Behandlungen versichert sind.

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Das leistet die Zahnzusatzversicherung

DFV Visual
Zahnersatz

Hochwertiger, langlebiger Zahnersatz wie z. B. Keramik-Zahnkronen, Zahn­brücken sowie Im­plantate sind meis­tens sehr teuer. Die Kranken­kassen zahlen ledig­lich fest­gelegte Zu­schüsse für eine Regel­versorgung. Der DFV-ZahnSchutz übernimmt bis zu 100 Pro­zent der Kosten für Ihren Zahn­ersatz inkl. Implantate.

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Zahnprophylaxe

Für Ihre Zahn­prophy­laxe wie z.B. eine pro­fessionelle Zahn­reinigung erhalten Sie bei der DFV bis zu 200 Euro pro Kalender­jahr. Bei der Kosten­erstattung profitieren Sie von einer un­komp­li­zier­ten und schnellen Ab­wicklung per DFV-App. Einfach Foto machen, in der App hoch­laden und in Kürze Geld er­halten. 

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Zahnbehandlung

Mit unserer Zahn­zusatz­versicherung sparen Sie sich bis zu 100 Prozent der Kosten für hoch­wertige Kunst­stoff­füllungen in Zahn­farbe. Gleiches gilt für die Be­handlung von Parodon­titis-Paro­don­tose sowie Ihre Wurzel­be­hand­lungen bzw. Wurzel­kanal­be­hand­lungen. Sie er­halten vollen Schutz ohne Warte­zeiten!

DFV Visual
Kieferorthopädie

Be­handlungen beim Kiefer­orthopäden sind nicht nur für Kinder relevant. Auch Erwachsene kön­nen sich mit­hilfe der Kiefer­orthopädie die Zähne richten lassen. Die Zahnzusatz­versicherung DFV-ZahnSchutz übernimmt für Sie bis zu 100 Prozent der tat­sächlich an­gefallenen Kosten, unabhängig von Alter und KIG-Stufe.

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Zahnerhalt

Zahn­erhalt gilt als Alter­native zu Zahn­ersatz. Dabei hat der Er­halt der Zähne oberste Prior­ität. Durch hoch­wertige Einlage­füllungen (Inlays, Onays und Overlays) und andere zahn­erhalt­ende Maß­nahmen kön­nen auch schwer er­krank­te Zähne gerettet werden. Mit der Zahn­zusatz­versicherung DFV-ZahnSchutz geht die Rech­nung bis zu 100 Prozent auf uns.

DFV Visual
Bleaching (Zahnaufhellung)

Die Zähne werden im Laufe des Lebens immer dunkler. Während ober­flächliche Ver­färbungen durch eine profes­sionelle Zahn­reinigung be­seitigt werden können, kann eine Zahn­aufhellung tiefe Ver­färbungen im Zahn selbst be­seitigen. Wir er­setzen Ihnen die Kosten des Bleachings alle drei Jahre bis zu einem Betrag von 200 Euro.

Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick

Leistungen
Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­laxe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­laxe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Für jeden Anspruch die passende Absicherung

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