Nachteile
Es werden keine Leistungen für laufende oder angeratene Behandlungen erbracht, denn der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht, dass für alle Behandlungen auch Leistungen erbracht werden. Ist kurz nach Versicherungsbeginn bereits eine teure Behandlung notwendig, überprüft der Versicherer, ob die Maßnahme beim Zahnarzt aktenkundig ist. Bestand das Problem bereits vor Vertragsabschluss, wird der Versicherer dafür keine Leistung erbringen – unabhängig davon, ob Ihr Zahnarzt oder Sie selbst das Zahnproblem kannten oder auch nur hätten kennen können.