Neue Pflegereform: Alles was Sie jetzt wissen müssen!

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Mit einer neuen Pflegereform und der Einführung des Pflege-Bahr sollen die Leistungen der Pflegebedürftigen gestärkt werden.


Pflege-Bahr: Staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge

Die Kosten für die Betreuung von Pflegebedürftigen steigen von Jahr zu Jahr. Der Staat ist sichtlich überfordert und versucht durch immer neue „Pflegereformen“ einen Weg zur Finanzierung der hohen Pflegeaufwendungen zu finden.

In Anlehnung an das staatlich bezuschusste Altersversorgungsprodukt „Riester-Rente“ hat der Gesetzgeber vor einigen Wochen die Einführung eines ebenfalls staatlich bezuschussten Pflegevorsorgeproduktes, die sogenannte nach dem Gesundheitsminister Daniel Bahr benannte „Bahr-Pflege“ zum 01.01.2013 beschlossen. Mit dem staatlichen Zuschuss will die Politik Anreize schaffen, um den dringend notwendigen Aufbau einer privaten Pflegezusatzversicherung voranzutreiben.

Gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldangebote. „Pflege-Bahr“ Produkte müssen in Hinsicht auf Förderfähigkeit u.a. folgende Kriterien erfüllen: Keine Gesundheitsprüfung, Wartezeiten von maximal 5 Jahre, die Abdeckung aller Pflegestufe und der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz , das Einhalten vorgegebener Kostenkalkulationsgrundlagen sowie eine geschlechtsneutrale „Unisex“-Kalkulation der Beiträge.

Förderung reicht nicht, um Versorgungslücke im zu schließen

Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Mindestens zehn Euro im Monat, also 120 Euro im Jahr, muss der Versicherte für die private Pflegetagegeld-Versicherung aufwenden. Die jährliche staatliche Zulage bei diesem Mindestbeitrag beträgt dann 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr und steigt auch nicht, wenn man höhere Beiträge einzahlt. Wer nur den Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat in die private Pflegezusatzversicherung einzahlt, der kann jedoch in der Regel, insbesondere bei einem Eintrittsalter ab 35 Jahren, die Versorgungslücke im Alter nicht schließen.

Der Pflege-Bahr ist somit nur eine finanzielle Ergänzung und ein klares Statement der Politik, dass der Staat bei der Finanzierung der Pflegevorsorge die Bürger in der Pflicht sieht. Mit anderen Worten: Wer sich nicht mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt, der muss später mit seinem Einkommen und Vermögen die Versorgungslücke schließen. Und diese Versorgungslücke ist trotz gesetzlicher Pflegeversicherung gewaltig: Die finanzielle Lücke bei einer Pflege zu Hause in der Pflegestufe 3 beträgt ohne weiteres bis zu 2.200 Euro im Monat. Bei einer Pflege im Pflegeheim müssen um die 1.200 Euro Monat für Monat von dem Pflegebedürftigen und notfalls den Kindern geleistet werden.

Wer früh mit der Vorsorge beginnt, spart ein Leben lang

Fest steht: Auch nach der unter dem Gesundheitsminister Bahr beschlossenen Pflegereformbleibt die staatliche Pflegeabsicherung nur eine „Teilkaskolösung“. Die private Vorsorge ist heute, wie in Zukunft, unverzichtbar. Umso früher man mit der privaten Pflegevorsorge beginnt, umso niedriger bleiben ein Leben lang auch die Beiträge. Deshalb lohnt es sich bereits jetzt, mit der Vorsorge zu beginnen und nicht erst auf den 01.01.2013 – den Förderbeginn des staatlichen „Pflege-Bahr“-Zuschusses zu warten.

Finanzielle Vorteile der Pflege-Bahr bei der DFV garantiertDarüber hinaus gibt die DFV Deutsche Familienversicherung AG mit der „Pflege-Bahr Anpassungs-Garantie“ die Möglichkeit, eine vor dem 01.01.2013 abgeschlossene Pflegetagegeldversicherung zu reduzieren und einen Teilbetrag in ein von der DFV angebotenes und staatlich gefördertes „Pflege-Bahr“- Produkt zu investieren und so alle finanziellen Sparoptionen zu nutzen.

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