Einer Hundehaftpflicht Pflicht in NRW unterliegen Tiere dann, wenn sie aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Der Versicherungspflicht unterliegen ebenfalls Hunde, deren Widerristhöhe bei mindestens 40 cm liegt und/oder die 20 Kilogramm oder mehr wiegen. Der zu versichernde Betrag für Personenschäden liegt bei mindestens bei 500.000 Euro, Sach- und Vermögensschäden müssen mit einer Mindestsumme von 250.000 Euro versichert werden. Grundsätzlich werden bei der Haftpflichtversicherung Hund (NRW) vier versicherungspflichtige Gruppen unterschieden:
Kategorie 1
Dieser Gruppe gehören Hunde an, die aufgrund ihrer Rasse in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Dazu zählen ebenso Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Kategorie 2
Diese Gruppe wird als „Hunde bestimmter Rassen“ bezeichnet. Das sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler sowie Tosa Inu. Ebenso deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.
Kategorie 3
Dieser Kategorie gehören Hunde an, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Mögliche Gründe sind unter anderem: wenn der Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wurde, wenn mit dem Hund eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde, die zum Nachteil des Menschen gereicht, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe abzielt. Zudem, wenn der Hund einen Menschen gebissen hat, ohne dass dies der Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Ebenfalls dann, wenn der Hund einen anderen Hund durch Biss verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
Kategorie 4
Halter von großen Hunden sind in NRW verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Dies gilt für Hunde ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.