Gut geschützt – heute und morgen
Der Testsieger DFV-ZahnSchutz gibt Ihnen Sicherheit in jeder Lebensphase.
Im Juli 2025 hat die Zeitschrift Finanztest ihre aktuelle Bewertung für Zahnzusatzversicherungen veröffentlicht. Getestet wurden ausschließlich Tarife, die grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sind. Finanztest empfiehlt sie für alle, die sich ein „Rundum-sorglos“-Paket wünschen. Im Test wurden, wie bereits in den Jahren zuvor, sowohl Tarife mit Alterungsrückstellungen (Beiträge steigen nicht altersbedingt) als auch Tarife ohne Alterungsrückstellungen (Beiträge steigen altersbedingt) gemeinsam untersucht.
Im Test wurde der gerundete altersabhängige Beitrag angegeben, den Versicherte mit 43 und den sie bis 73 Jahre höchstens zahlen müssen. (Um eine Vergleichbarkeit mit Tarifen ohne altersabhängiger Beitragsanpassung zu ermöglichen, wurden die Beitragsspanne und der Durchschnitt für den Zeitraum zwischen 43 und 73 Jahre gebildet.) Mit zunehmendem Alter steigt der Beitrag bei allen Testsiegertarifen.
Mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) wurde der DFV-Zahnschutz Exklusiv zum 10. Mal in Folge Testsieger unter 285 Zahnzusatzversicherungen. Geringer Preis für beste Leistungen! Mit dem Testsieger unter den Zahnzusatzversicherungen profitieren Sie von bis zu 100 % Kostenerstattung für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen.
Der Testsieger DFV-ZahnSchutz gibt Ihnen Sicherheit in jeder Lebensphase.
Als Stiftung Warentest 2014 ihren großen Zahnzusatzversicherungs-Test veröffentlichte, war das mehr als nur eine weitere Veröffentlichung – es war der Beginn einer neuen Ära für die Branche. Denn bis zu diesem Zeitpunkt gab es in der Bewertungsskala der Stiftung nur die Bestnote „1,0“, die für die besten Versicherungen vergeben wurde. Doch als der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 auf den Prüfstand kam, musste das Bewertungssystem vollständig neu gedacht werden. Dieser Tarif war so überlegen, dass er das bisherige Bewertungsschema sprengte: 100 % Kostenerstattung für Zahnersatz, umfassender Schutz bei Behandlungen, großzügige Prophylaxe-Leistungen – und das alles ohne die üblichen Einschränkungen und Ausnahmen, die bei anderen Anbietern oft die Regel waren.
Das war kein gewöhnlicher Tarif. Der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 setzte mit seiner herausragenden Leistung neue Maßstäbe – und so entschied Stiftung Warentest, die Bewertungs-Skala nach oben zu erweitern. Die Bestnote 0,5 wurde eingeführt, um zu zeigen, dass es Produkte gibt, die weit über das hinausgehen, was bisher als „sehr gut“ galt. Dieser Tarif wurde so schnell zur Benchmark, an der sich alle anderen messen mussten. Der DFV ZahnSchutz war fortan nicht nur die Referenz für Qualität, sondern die Messlatte, die die gesamte Branche zwang, ihre eigenen Standards neu zu überdenken.
Die Einführung der 0,5 war mehr als nur eine technische Anpassung im Bewertungssystem – sie war die Antwort auf die außergewöhnliche Leistung eines Produkts, das die Grenze des Machbaren überschritt. Dieser Schritt ermöglichte es, das herausragende von dem guten Produkt klar zu trennen. Der Rekord-Testsieger der DFV hat sich durch diese bahnbrechende Neuerung einen einzigartigen Platz in der Geschichte der Zahnzusatzversicherungs-Tests erkämpft und wird auch heute noch als der Maßstab schlechthin betrachtet. Die Bestnote 0,5 steht bis heute für Tarife, die keine Kompromisse in Sachen Leistung oder Transparenz eingehen – und erinnert uns daran, dass wahre Marktführer nicht nur den Standard setzen, sondern ihn immer weiter nach oben treiben.
Stiftung Warentest kommt bei dem aktuellen Test zu dem Ergebnis, dass ein Patient zur Reduzierung seines Eigenanteils, insbesondere bei sehr hochwertigem Zahnersatz, einen leistungsstarken Tarif abschließen sollte. Wer bereits im Besitz einer Zahnzusatzversicherung ist, sollte prüfen, ob er sich nicht verbessern kann. Ein Vergleich der vergangenen Tests zeigt, dass sich die Angebote nochmal verbessert haben.
Bei den Testkriterien gab es im Vergleich von 2020 zu 2021 eine wesentliche Änderung: Im Test wurden die sogenannten „Abwertungen“ eingeführt. Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife negativ auf das Qualitätsurteil auswirken. Maßgeblich ist hier das Tarifmerkmal „Wartezeit“. Sofern ein Tarif eine Wartezeit aufweist, wird das Qualitätsurteil um 0,1 in der Note abgewertet. Diese Abwertungen wurden auch im aktuellen Test 2025 angewendet sowie alle weiteren Testkriterien, die auch im Jahr zuvor relevant waren.
Im Juli 2025 hat Stiftung Warentest insgesamt 285 Zahnzusatzversicherungstarife untersucht. Die Angebote der Versicherer sind aber Jahr für Jahr leistungsmäßig auf einem sehr hohen Niveau im Vergleich zu den ersten Tests der Stiftung Warentest im Bereich Zahnzusatzversicherung. Besonders hervorzuheben ist der DFV-ZahnSchutz Exklusiv, der seit 2014 konstant als Testsieger abschneidet und mittlerweile neunmal in Folge die Spitzenposition erreicht hat. Damit ist der DFV-ZahnSchutz seit 11 Jahren Testsieger und hält somit den Rekord.
2014
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 189 Tarife getestet, von denen 55 Angebote mit „sehr gut“ bewertet wurden. Die beste Zahnzusatzversicherung als alleiniger Testsieger (sehr gut 0,5) war der DFV-ZahnSchutz Exklusiv. Schon damals besagte das Gesamttesturteil, dass die Zahl der sehr guten Tarife stark gewachsen sei.
2016
Im November 2016 erhielten von insgesamt 209 Zusatzversicherungen 66 ein „sehr gut“ und 59 ein „gut“. Mit den Noten „befriedigend“ wurden 58 Tarife bewertet und mit „ausreichend“ 26. Am besten schnitten die Tarife der DFV (Deutsche Familienversicherung) und der DKV (Deutsche Krankenversicherung) ab. Alleiniger Testsieger mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) wurde der DFV-ZahnSchutz Exklusiv.
2018
Mit der Bestnote sehr gut (0,5) wurde der DFV-Zahnschutz Exklusiv 100 im Test 2018 zum dritten Mal in Folge Testsieger unter 220 Angeboten. Mit dieser Bewertung wurden gleichzeitig zwei weitere Tarife unter den Zahnzusatzversicherungen ausgezeichnet: Zahn Prestige der Bayerischen sowie EZL der HanseMerkur. Im Vergleich zum Test von 2016 sind die Anteile der „sehr gut“ bewerteten Zahnzusatzangebote leicht auf jeweils ein knappes Drittel angestiegen. Ein „befriedigend“ wurde nur noch an jeden sechsten Tarif vergeben, ein „ausreichend“ nur noch an jeden 14. Tarif.
2019
Im Zahnzusatzversicherung Vergleich 2019 wurde der DFV-ZahnSchutz Exklusiv zum vierten Mal in Folge Testsieger. Die Anzahl der Testsieger unter 234 Angeboten ist noch einmal von drei auf vier gestiegen. Mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) wurde, neben den drei Vorjahressiegern, der Tarif Zahn 100 des Versicherers Ottonova ebenfalls ausgezeichnet.
2020
Im Test 2020 wurden 15 Zahnzusatzversicherungen mehr unter die Lupe genommen als im Test des Vorjahres. 12 Produkte wurden zu Testsiegern ernannt. Neben den Vorjahressiegern Bayerische, DFV Deutsche Familienversicherung, Ottonova und HanseMerkur konnten auch die Anbieter Barmenia, DA Direkt, Huk-Coburg, Nürnberger, VRK und WGV mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Ingesamt bewertete Finanztest jeden dritten Zahnzusatztarif mit „sehr gut“, wobei die Spanne von 0,5 bis 1,1 reicht.
2021
Im Test 2021 wurden fünf Tarife weniger als im Jahr zuvor untersucht. Ingesamt konnten 13 Tarife mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Neben den Testsiegern aus dem Jahr 2020 (DFV Deutsche Familienversicherung, Barmenia, Münchener Verein, WGV, Huk-Coburg, SDK, Bayerische, Ottonova, VRK, Nürnberger und DA Direkt), konnten auch die Anbieter SDK sowie Berlin Direkt mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. HanseMerkur konnte das Vorjahresurteil nicht halten und befindet sich mit der aktuellen Note von 0,6 nicht mehr unter den Testsiegern. Ingesamt bewertete Finanztest auch im aktuellen Test jeden dritten Zahnzusatztarif mit „sehr gut“, wobei die Spanne von 0,5 bis 1,5 reicht.
2022
Im Test 2022 wurden 23 Tarife mehr als im Jahr zuvor untersucht. Ingesamt konnten 26 Tarife mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Neben den Testsiegern aus dem Jahr 2021 (DFV Deutsche Familienversicherung, Barmenia, Münchener Verein, WGV, Huk-Coburg, SDK, Bayerische, Ottonova, VRK, Nürnberger, DA Direkt und Berlin Direkt), konnten auch die Anbieter Advigon, Astra, Continentale, Europa, Gothaer, Münchener Verein, Nürnberger, Signal Iduna und Württembergische der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Ingesamt bewertete Finanztest im aktuellen Test 111 Tarife mit „sehr gut“, wobei die Spanne von 0,5 bis 1,5 reicht.
2023
Im Juni 2023 hat Stiftung Warentest insgesamt 289 Tarife untersucht. Von den untersuchten Tarifen erhielten 131 ein „sehr gut“ und 35 davon wurden mit der Bestnote 0,5 bewertet. Die Zahnzusatzangebote der Versicherer sind leistungsseitig deutlich besser geworden. Beim ersten Zahnzusatzversicherung Vergleich im Jahr 2008 gab es nur drei „sehr gute“ Tarife unter den insgesamt 83 untersuchten Angeboten. Bei genauer Betrachtung der besten Zahnzusatzversicherungen zeigt sich, dass sich der DFV-ZahnSchutz Exklusiv in den Tests seit 2014 als einzige Konstante und achtmaliger Zahnzusatzversicherung Testsieger in Folge durchsetzen konnte. Der DFV-ZahnSchutz ist damit die beste Zahnzusatzversicherung mit den meisten Testsiegen.
2024
Im großen Zahnzusatzversicherungstest 2024 hat Stiftung Warentest in der Finanztest-Ausgabe 08/2024 insgesamt 287 Tarife untersucht. Das Ergebnis: Auch unter 30 Euro monatlich lassen sich leistungsstarke Policen für bezahlbaren Zahnersatz finden. 123 Tarife erhielten ein „Sehr Gut“. Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhielt auch in diesem Jahr wieder die Bestnote SEHR GUT (0,5).
Im Juli 2025 wurde unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 von Stiftung Warentest zum zehnten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT" (0,5) ausgezeichnet. Keine andere Zahnzusatzversicherung wurde so oft zum Testsieger gekürt.
Und das aus gutem Grund: Der DFV-ZahnSchutz bietet die höchste Leistung am Markt – mit besonders hohen Erstattungen schon ab dem ersten Versicherungsjahr. Im Vergleich zu anderen Anbietern werden von Anfang an deutlich mehr Kosten bei allen Zahnbehandlungen übernommen.
Während es beim ersten Zahnzusatzversicherung Test im Jahr 2008 nur drei „sehr gute“ Tarife gab, ist die Anzahl der am besten bewerteten Tarife konstant gestiegen. Im Jahr 2014 wurden 55 Angebote mit „sehr gut“ ausgezeichnet, im November 2016 lag die Zahl bei 66. Im Vergleich 2018 erhielten bereits 70 Zahnzusatzversicherungen die Auszeichnung „sehr gut“ und 2019 wurden 76 Tarife damit bewertet. Im Test der Zahnzusatzversicherungen aus dem Jahr 2020 erhielten 88 Tarife die Bewertung „sehr gut“, während es 2021 bereits 91 Tarife waren. Im Test 2022 werden insgesamt 111 Tarife mit „sehr gut“ bewertet und im Test von 2023 sind es 131 Tarife unter den besten Anbietern. Im Test im Jahr 2024 wurden insgesamt 287 Zahnzusatzversicherungen getestet und 123 Tarife erhielten ein „Sehr Gut“. Der Markt offeriert dem Verbraucher laut Finanztest somit viele sehr gute Zahnzusatzversicherungen. Im aktuellen Test 2025 wurden insgesamt 285 Zahnzustazversicherungen getestet.
Die Stiftung Warentest (Finanztest 07/2025) hat insgesamt 285 Zahnzusatzversicherungstarife untersucht. Bewertet wurden ausschließlich Tarife, die sich ohne weitere Bausteine abschließen lassen und Leistungen rund um Zahnersatz abdecken. Die Angebote stehen allen gesetzlich Versicherten offen.
Die Bewertung basierte auf einem Modellkunden und berücksichtigte drei Bonusstufen (abhängig von regelmäßigen Zahnarztbesuchen). Die Ergebnisse wurden zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengeführt. Grundlage der Bewertung waren fünf Kriterien:
In vielen Tarifen besteht eine Wartezeit (meist mehrere Monate), bevor Leistungen für Zahnersatz in Anspruch genommen werden können. Für bestimmte Leistungen wie professionelle Zahnreinigung entfällt die Wartezeit oder fällt kürzer aus.
Die monatlichen Beiträge wurden für einen 43-jährigen Modellkunden ermittelt. Bei Tarifen mit altersabhängiger Beitragsanpassung wurden sowohl der aktuellen Beitrag, der Maximalbeitrag bis zum 73. Lebensjahr als auch der Durchschnittsbeitrag über diesen Zeitraum angegeben.
Beispielrechnungen (z. B. für Kronen, Inlays, Implantate) wurden dargestellt, hatten aber keinen Einfluss auf das Qualitätsurteil.
Leistungen wie z. B. Hypnose, Akupunktur oder Schienen gegen Zähneknirschen wurden aufgeführt, flossen aber nicht in die Bewertung ein, sofern sie nicht explizit Zahnersatz betreffen.
Einige Tarife wurden abgewertet, z. B. bei:
Zahnersatz kann teuer werden: Wer gesetzlich versichert ist, muss bei hochwertigen Behandlungen wie Implantaten, Keramikkronen oder Inlays oft tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen festgelegten Zuschuss für die sogenannte Regelversorgung – unabhängig davon, ob Patienten sich für eine Standardlösung oder hochwertigen Zahnersatz entscheiden.
Die Folge: Große Eigenanteile.
Ein einzelnes Implantat kann laut dem aktuellen Stiftung-Warentest-Test (Finanzen 07/2025) bis zu 4.847 € kosten – der Kassenanteil liegt bei rund 662 €. Für Kronen oder Inlays entstehen schnell zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro. Wer gleich mehrere Zähne sanieren muss, zahlt entsprechend mehr.
Frühzeitig absichern lohnt sich.
Stiftung Warentest empfiehlt, spätestens ab dem 40. Lebensjahr über eine private Zahnzusatzversicherung nachzudenken – besser noch früher, wenn eine problematische Zahnsubstanz vorliegt. Denn: Wer erst abschließt, wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde, bekommt dafür in der Regel keine Leistung mehr. Zudem gelten meist Leistungsstaffeln in den ersten Jahren.
Wie stark die Versicherung den Eigenanteil reduziert, hängt vom gewählten Tarif ab.
Einige leistungsstarke Tarife übernehmen die Kosten für hochwertigen Zahnersatz fast vollständig, andere reduzieren lediglich den Eigenanteil bei der Regelversorgung. Daher lohnt sich ein Vergleich – denn die Unterschiede bei Beitrag und Leistung sind groß.
Stiftung Warentest kommt zu dem Ergebnis, dass ein Patient zur Reduzierung seines Eigenanteils, insbesondere bei sehr hochwertiger Versorgung mit Zahnersatz, einen leistungsstarken Tarif abschließen sollte. Es wird darauf verwiesen, dass die Angebote der einzelnen Krankenversicherer nicht zwangsläufig für jeden die beste Lösung darstellen. Jeder sollte genau für sich prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und welche nicht. Potentielle Kunden, die lediglich ihren Eigenanteil bei der Regelversorgung reduzieren möchten, wählen dabei einen anderen Tarif als diejenigen, die Wert auf möglichst umfangreiche Kostenerstattung legen. Auch hier hat Finanztest verglichen.
Wer nur einen günstigen Basisschutz möchte und keinen Wert auf besonders teuren Zahnersatz oder Implantate legt – der ist mit der Regelversorgung beim Zahnarzt gut aufgehoben. In diesem Fall ist nur der private Eigenanteil (40 %) der Kosten abzusichern. Für maximal 13 Euro im Monat bieten mehrere Zahnzusatzversicherungen diese Leistungen für die Regelversorgung. Der Eigenanteil wird hier vollständig gedeckt.
Finanztest empfiehlt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor die ersten größeren Zahnbehandlungen auftreten könnten, also mit Mitte 30 bis Anfang 40, denn fast alle Versicherer limitieren ihre Leistungen in den ersten Jahren auf bestimmte Summen. Daher empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung bereits frühzeitig abzuschließen. Erst ab dem fünften Versicherungsjahr haben Kunden vollen Leistungsanspruch.
Wer einen neuen Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung abschließt, muss bei manchen Anbietern acht Monate Wartezeit einkalkulieren, bevor die Versicherung überhaupt Kosten übernimmt. Bei vielen Versicherern entfällt die Wartezeit komplett, wie beim ZahnSchutz Exklusiv der DFV.
Auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit erhalten Versicherte unter Umständen keine Leistung, wenn die Behandlung kurz nach Vertragsabschluss beginnt. Laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fordert der Versicherer die Patientenakte beim Zahnarzt an und ist dort vermerkt, dass die Behandlung dem Betroffenen bereits zahnärztlich angeraten wurde, wird dieser Zeitpunkt als Behandlungsbeginn angesehen. Entsprechende Gesundheitsfragen vor Vertragsbeginn falsch zu beantworten, macht keinen Sinn, denn mit dem Versicherungsantrag erhalten Versicherer die Erlaubnis, die Patientenakte beim Zahnarzt einzuholen. Kommen dann Falschangaben zum Vorschein, können Versicherungsgesellschaften vom Vertrag zurücktreten, der Versicherungsschutz erlischt und im schlimmsten Fall fordert die Versicherung sogar Leistungen vom Kunden zurück.
Wer bereits im Besitz einer privaten Zahnzusatzversicherung ist, sollte prüfen, ob er sich nicht verbessern kann. Als „optimal“ wird ein möglicher Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung bezeichnet. Vorausgesetzt, man verbessert sich dabei. Bei einem neuen Vertragspartner ist mit erneuten Wartezeiten sowie Summenbegrenzungen zu rechnen, bereits empfohlene Behandlungen sind ausgeschlossen. Kunden, die einen mehr als zehn Jahre alten Vertrag haben, der ohnehin nur die Kassen-Festzuschüsse um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, der verliert bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer kaum etwas. Wer seine Leistungen verbessern will, dem sei angeraten beim aktuellen Versicherer zu bleiben und in einen besseren Tarif zu wechseln. So betreffen erneute Grenzen und Wartezeiten nur den Teil, der die Leistungen des bisherigen Tarifs übersteigt. Auch Versicherte, die Ihre Beiträge senken wollen, sollten laut Finanztest beim aktuellen Versicherer bleiben und ggf. verzichtbare Teilverträge kündigen, wenn der Versicherer die Tarife im Baukasten-System anbietet.
Sichern Sie ihre Zähne jetzt beim Testsieger der Stiftung Warentest ab.
Viele Tarife enthalten Leistungen, die nichts mit Zahnersatz zu tun haben – so z. B. die Erstattung einer professionellen Zahnreinigung. Diese Leistungen wurden im Test zwar aufgeführt aber nicht bewertet, denn Stiftung Warentest empfiehlt, Versicherungen vor allem gegen große finanzielle Risiken abzuschließen. Eine professionelle Zahnreinigung kostet in aller Regel 70 bis 150 Euro und ist für die meisten Patienten auch privat erschwinglich, selbst wenn die Behandlung zwei Mal jährlich durchgeführt wird. Zudem gibt die gesetzliche Krankenkasse oft einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. Zahnbehandlungen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Zusätzliche Kosten fallen nur für Leistungen an, die die GKV nicht übernimmt wie z. B. die Wurzelbehandlung eines Zahns, der als „nicht erhaltungswürdig“ gilt, für Kunststofffüllungen in Seitenzähnen und für Verfahren, die den gesetzlichen Standard übersteigen. Auch die Nachsorge nach einer Parodontitisbehandlung (Unterstützende Parodontitistherapie) müssen Patienten selbst bezahlen. Für Patienten mit solch einer Erkrankung kann sich eine Police, die diese Kosten trägt, also durchaus lohnen.
Wer gerne für alle Eventualitäten abgesichert sein möchte, dem empfiehlt Finanztest, bei der Entscheidung zwischen mehreren Tarifen mit gleichem Qualitätsurteil, die Police mit den gewünschten Zusatzleistungen zu wählen. Dabei ist zu bedenken, dass sich Zusatzleistungen auch immer im Versicherungsbeitrag bemerkbar machen.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Tiermediziner zu konsultieren.
Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus zahnmedizinischen Fachpersonal und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.
Sie benutzen einen veralteten Browser.
Dieser wird von uns nicht mehr unterstützt.
Browser-Alternativen finden Sie unter anderem hier: