Folgen von Unisex sind eine Frage des Einzelfalles

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Exklusiv-Interview. Stefan Knoll ist Vorstand der Deutschen Familienversicherung Frankfurt. Der Versicherer hat als erstes Unternehmen Unisex-Tarife in der Pflegezusatzversicherung eingeführt. 1A.NET sprach mit ihm über erste Erfahrungen und Auswirkungen sowie über die Zukunft der Pflegeversicherung.

Exklusiv-Interview

Stefan Knoll ist Vorstand der Deutschen Familienversicherung Frankfurt. Der Versicherer hat als erstes Unternehmen Unisex-Tarife in der Pflegezusatzversicherung eingeführt. 1A.NET sprach mit ihm über erste Erfahrungen und Auswirkungen sowie über die Zukunft der Pflegeversicherung.

1A.NET:Herr Dr. Knoll, Ihr Unternehmen, die Deutsche Familienversicherung, hat zum Februar 2012 die erste Pflegezusatzversicherung auf den Markt gebracht, die nach den Unisex-Bestimmungen kalkuliert ist. Ist das vor dem 21. Dezember 2012 rechtlich überhaupt zulässig?

Knoll: Zunächst einmal ist die Einführung einer Pflegezusatzversicherung auf der Basis eines Unisex-Tarifes, wo Männer und Frauen die gleiche Prämie zahlen, eine Antwort darauf, der allgemeinen Verwirrung am Markt etwas Klarheit gegenüberzustellen. Bei der Deutschen Familienversicherung müssen die Frauen nicht bis zum 21.12.2012 warten, damit sie die preislichen Vorteile von Unisex in Anspruch nehmen müssen. Umgekehrt bieten wir den Männern noch bis zum Ende des Jahres die für sie günstigen Bisex-Tarife an, so dass beide Geschlechter bei der Deutschen Familienversicherung profitieren.

Nun zu Ihrer Frage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, mit dem eine nach Geschlechtern differenzierte Tarifierung verboten wurde, könnte man so auslegen, dass eine Unisex-Tarifierung erst ab dem 21.12.2012 erlaubt ist, zumal die Kalkulationsvorgaben des VAG, die eine Geschlechter differenzierte Tarifierung vorschreiben, immer noch Gültigkeit haben. Eine solche Interpretation des Urteils würde aber bedeuten, dass man die Entscheidung nicht verstanden hat. Der EuGH hat die Europäische Richtlinie, auf der die Geschlechter differenzierte Tarifierung fußt, uneingeschränkt für unwirksam erklärt und gleichzeitig dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 21.12.2012 eine entsprechende nationale gesetzliche Regelung zu schaffen. Damit haben alle Versicherungsgesellschaften die Verpflichtung, bis zum 21.12.2012 auf Unisex umzusteigen. Es bleibt aber der einzelnen Gesellschaft unbenommen, die Entscheidung des EuGH schon heute umzusetzen, was wir von der Deutschen Familienversicherung aus Gründen der Transparenz und der Klarheit gemacht haben. Mehr....

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