Mama bei der Pflege arbeitsunfähig – und jetzt?

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Frankfurt/Main, 15. Februar 2012 - Bereits heute sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Mehrheit möchte in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige – häufig Frauen.

DFV bietet Familienpflegezeitversicherung an

Das neue Familienpflegezeitgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, soll Pflege und Beruf besser vereinbar machen. So können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Durch einen Entgeltvorschuss des Arbeitgebers wird das reduzierte Gehalt aufgestockt.

Reduziert eine Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit zum Beispiel um 50 Prozent auf 20 Wochenstunden, um einen Angehörigen pflegen zu können, erhält sie ein Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Beendigung der Familienpflegezeit arbeitet sie bei reduziertem Gehalt wieder Vollzeit – so lange, bis der Vorschuss des Arbeitgebers ausgeglichen ist. Das Ausfallrisiko der Pflegeperson ist dabei durch eine so genannte, vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zertifizierte Familienpflegezeitversicherung abzudecken.

Absicherung mit der Familienpflegezeitversicherung

Die Deutsche Familienversicherung (DFV) bietet nun als erste Versicherung eine zertifizierte Familienpflegezeitversicherung mit dem Namen „Pflegezeit-Schutz+“ an, die über die gesetzlich vorgegebenen, versicherungspflichtigen Risiken hinausgeht.

Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV, erläutert: „Die Familienpflegezeit ist wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Was passiert aber, wenn eine pflegende Angehörige aufgrund einer längeren Erkrankung arbeitsunfähig wird? Mit dieser Frage haben wir uns ganz bewusst beschäftigt, denn sie stellt ein relevantes Risiko dar, welches zusätzlich zu Berufsunfähigkeit und Tod versichert werden sollte. Im Fall einer längeren Erkrankung droht nämlich ein Entgeltverlust und in der Folge ein existenzieller Einkommensverlust.“

Für den Fall, dass die Arbeitnehmerin verstirbt, berufs- oder arbeitsunfähig wird, leistet die DFV eine Einmalleistung in Höhe des noch nicht zurückgezahlten Entgeltvorschusses. Der monatliche Beitrag beträgt 2,5 % des monatlichen Gehaltsvorschusses für den Zeitraum der Pflege- und Nachpflegephase. Wird das Entgelt zum Beispiel um 500 Euro monatlich aufgestockt, kostet die Versicherung monatlich 12,50 Euro. Der Beitrag kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden und bleibt für die gesamte Dauer der Familienpflegezeit unverändert.

Als Unisex-Tarif erfolgt keine Differenzierung nach dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Alter und Gesundheitszustand bleiben ebenfalls unberücksichtigt, eine Risikoprüfung erfolgt nicht. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit erfüllt, kann damit jeder Arbeitnehmer versichert werden. Die DFV Familienpflegezeitversicherung „Pflegezeit-Schutz+“ kann exklusiv über Ries Spezialmakler, Bensheim abgeschlossen werden.

Über die DFV

Die Deutsche Familienversicherung ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt/Main. Mit ihrem Angebot von Personen- und Sachversicherungen sowie privaten Krankenzusatzversicherungen richtet sie sich an Familien und Einzelpersonen.

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