Zahnarztkosten absetzen in der Steuererklärung
Rechnungen, die der Zahnarzt nach einer Behandlung ausstellt, kann man unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Der Betrag wird in den Steuerunterlagen dann in der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Ob die Kosten tatsächlich abzugsfähig sind, hängt von der Erfüllung einiger Kriterien ab, die sich u.a. an der Einkommenshöhe, dem Familienstand und Kinderzahl orientieren.