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Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung

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Die Ausfalldeckung ist eine empfehlenswerte Klausel in der Haftpflichtversicherung. Warum ist sie wichtig? Hier bekommen sie alle Informationen.

Was ist eine Ausfalldeckung der Haftpflichtversicherung?

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Durch unser Handeln wird fremdes Eigentum oder die Gesundheit eines Menschen in Mitleidenschaft gezogen. Bei einer Geburtstagsfeier beschädigt einer der Gäste ein teures Möbelstück oder beim Fahrradausflug stößt man mit einem Wanderer zusammen. Natürlich kann man sich gegen solche Fälle versichern, aber was ist, wenn man selbst der Geschädigte ist und der Verursacher nicht versichert war? Wer kommt dann für den Schaden auf?

Obwohl es in Deutschland rund 45 Millionen abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungen gibt, verfügt nicht jede Privatperson über solch eine Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet mit 30 Prozent aller Haushalte, die keine Absicherung der Privathaftpflicht besitzen. Die Menschen, die sich keine Privathaftpflichtversicherung leisten können, sind meist auch im Schadensfall nicht in der Lage, die entstandenen Kosten zu begleichen.

Wenn es beim Schädiger nichts zu holen gibt, bleibt der Geschädigte eigentlich auf den Kosten sitzen. Bei insgesamt 1,5 Millionen Haftpflichtschäden pro Jahr in Deutschland kommt das nicht gerade selten vor. Die Versicherungsindustrie hat das Risiko erkannt und die sogenannte Ausfalldeckung entwickelt. Die Ausfalldeckung springt ein, wenn die Gegenseitige also der Schädiger nicht versichert ist. Ihre Versicherung übernimmt dann die Kosten, die der Verursacher hätte tragen müssen.

Ist die Ausfalldeckung bei einer Haftpflichtversicherung automatisch enthalten?

Eine Ausfalldeckung oder Forderungsausfalldeckung sollte in einer guten privaten Haftpflichtversicherung automatisch ohne Aufpreis enthalten sein, sie ist aber auch als Zusatzleistung vereinbar. Viele Vertragsvarianten berechnen vier bis fünf Euro Zusatzbeitrag. Viele ältere Haftpflichtversicherungen oder Basis-Pakete umfassen keine Forderungsausfalldeckung.

Was bedeutet die Ausfalldeckung?

Wenn Sie zum Beispiel bei Neuschnee auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutschen, weil der Besitzer des dazugehörigen Grundstücks nicht ordnungsgemäß den Gehweg beräumt hat, dann wäre dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Angenommen, Sie verletzen sich bei einem Sturz, fallen für längere Zeit auf der Arbeit aus und müssen kostenintensive Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, dann muss die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Behandlungskosten, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld begleichen. Kann der Schadenverursacher weder über eine Haftpflichtversicherung noch über sein Vermögen den Schaden ausgleichen, kann der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn, er verfügt über eine Ausfalldeckung.

Was passiert, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann?

Wie in jedem anderen Versicherungsfall auch stellt der Geschädigte seine Schadensersatzforderungen an den Schadensverursacher. Dieser ist rechtlich dazu verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen. Kann er das nicht, muss er nachweisen, dass er zahlungsunfähig ist.

Der Schadensverursacher gilt als zahlungsunfähig, wenn er selbst nicht privat haftpflichtversichert ist, mit seinem Vermögen den Schaden nicht begleichen kann und zum Beispiel ein anschließendes Insolvenzverfahren erfolglos bleibt. Ein Gericht muss die Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers feststellen und ein rechtskräftiges Urteil fällen. Erst dann liegt ein vollstreckbarer Titel vor.

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Was ist mit den Rechtskosten?

Das bedeutet auch, dass der Geschädigte bei den entstehenden Rechtskosten unter Umständen in Vorkasse gehen muss. In der Regel erstatten dies die Versicherer, sobald das Zwangsvollstreckungsverfahren beim Schadensverursacher abgeschlossen ist. In sehr guten Privathaftpflichtversicherungen ist der Rechtbeistand im Streitfall bereits mitversichert.

In welchen Situationen springt die Ausfalldeckung ein?

Die Ausfalldeckung springt erst ein, wenn ein Gericht die Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite festgestellt und per Urteil bescheinigt hat. Allerdings kann die Ausfalldeckung im jeweiligen Tarif an eine Mindestschadenshöhe gekoppelt sein. Dabei gilt es zwischen dem Risiko sowie der Höhe des möglichen Verlustes und der Höhe der Beiträge abzuwägen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Ausfalldeckung?

Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen: Auf jeden Fall darf der Schaden nicht absichtlich verursacht worden sein. Zudem kann es eine Mindestschadenshöhe geben, ab der die Versicherung erst zahlt. Im konkreten Schadensfall dürfen zusätzlich keine anderen Versicherungen leistungspflichtig sein.

Warum ist eine Ausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung wichtig?

Die Ausfalldeckung ist ein Versicherungsschutz gegenüber Personen, die keinen Versicherungsschutz besitzen. Das kann einen selbst bis an den Rand der finanziellen Belastbarkeit bringen oder sogar darüber hinaus, obwohl man selbst keine Schuld trägt. Über die Ausfalldeckung erhält man selbst eine Entschädigung, wenn im Unglücksfall die Gegenpartei nicht oder nicht ausreichend abgesichert ist.

Alte Tarife oft ohne Ausfalldeckung

Bei älteren Tarifen sollte unbedingt geprüft werden, ob eine Ausfalldeckung enthalten ist und falls ja, können unter Umständen bestimmte Bedingungen und Leistungsausschlüsse inbegriffen sein. Bei Verträgen, die älter als fünf Jahre sind, empfiehlt sich ein Wechsel. Der Beitrag sollte dabei nur geringfügig steigen.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung achten?

Achten Sie darauf, dass die Ausfalldeckung automatisch im Tarif enthalten ist und möglichst weltweit gilt. Allerdings muss das Gerichtsurteil zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union gefällt werden. Das Urteil ist zur Auszahlung der Ausfalldeckung notwendig.

Keine versteckten Selbstbehalte

Die Mindestschadenshöhe sollte nach unten möglichst gering sein und nach oben der Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung entsprechen. Es sollten im sogenannten Kleingedruckten keine Selbstbehalte versteckt sein. Die Anwaltskosten zur Klärung des Sachverhalts sollten inkludiert sein, damit man bei der Durchsetzung der Schadensersatzforderung nicht in Vorkasse gehen muss.

Was ist Opferschutz?

Ferner gilt es darauf zu achten, dass die Ausfalldeckung auch bei Vorsatz des Schädigers vollen Versicherungsschutz bietet. Das betrifft vor allem das Schmerzensgeld. In der Fachsprache wird dies als Opferschutz bezeichnet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der Abschluss einer modernen Absicherung der Privathaftpflicht lohnt. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn man einen Schaden verursacht oder selbst zum Geschädigten wird. Da es in Deutschland keine Pflicht zur privaten Haftpflichtversicherung gibt, gehört eine Ausfalldeckung mit in den Vertrag. Wichtig ist es, die Grenzen der Ausfalldeckung zum Beispiel auf Mindest- und Höchstschadenssumme, eventuelle Anwaltskosten und Klauseln zu prüfen.

 Checkliste: Darauf sollten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung achten

  • Leistung bis zur Versicherungssumme (manche Versicherungen begrenzen die Ausfalldeckung)
  • Keine Mindestschadenhöhe (bei vielen Anbietern greift die Ausfalldeckung erst ab einem Forderungsausfall von über 2.500 Euro)
  • Leistungen auch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers
  • Rechtsbeistand im Streitfall
  • Kein versteckter Selbstbehalt (viele Vertragswerke sehen einen Selbstbehalt von bis zu 1.000 Euro im Kleingedruckten vor)
  • Ausfalldeckung auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
  • Schmerzensgeld im Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung (Opferschutz)

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Quellen

  • Finanzprofit: www.finanzprofit.de (Abruf: 01.06.2018)
  • Tarifcheck: www.tarifcheck.de (Abruf: 01.06.2018)
  • Versicherung Vergleiche: www.versicherung-vergleiche.de (Abruf: 01.06.2018)
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