Ein Mann sitzt an einem Tisch und hat Verträge in der Hand.© Liudmila Chernetska

Fragen zum Thema
Vertragsservice

Al­les Wich­ti­ge rund um Ih­ren Ver­trag kom­pakt auf ei­nen Blick.

Meine Daten ändern

Sie sind umgezogen, haben geheiratet oder die Bankverbindung geändert?

Aktualisieren Sie Ihre Daten schnell und ein­fach im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App.

  • Ihre Adresse können Sie einfach selbst im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App ändern.

    Gehen Sie dazu auf „Profil“ und hinterlegen Sie dort Ihre neue Adresse.

  • Ihren Namen können Sie einfach selbst im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App ändern.

    Gehen Sie dazu auf Profil“ und hinterlegen Sie dort Ihren neuen Namen.

  • Wenn Ihr Geburtsdatum falsch hinterlegt ist, senden Sie uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.

    Fügen Sie einen geeigneten Nachweis (z.B. eine Ausweiskopie) bei.

  • Ihre Bankverbindung können Sie einfach selbst im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App ändern.

    Gehen Sie dazu auf den Menüpunkt „Verträge“, wählen Sie den betrof­fenen Vertrag aus und hinterlegen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.

    Bitte beachten Sie:

    • Die Änderung gilt immer nur für den ausgewählten Vertrag.
    • Wenn Sie mehrere Verträge haben, müssen Sie die Änderung für jeden Vertrag einzeln vornehmen.

Vertrag kündigen

Manchmal gibt es gute Gründe, einen Vertrag zu beenden. Bevor Sie kündigen, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen mögliche Alternativen.

Nutzen Sie dafür einfach unseren Rückrufservice.

  • Ein Versicherungsvertrag kann grundsätzlich nur vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.

    In folgenden Fällen ist eine Kündigung ebenfalls möglich:

    • Erbengemeinschaft, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist
    • Bevollmächtigte Person (z. B. Betreuer, Nachlasspfleger oder Verwalter)

    Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht.

  • Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich.

    Die Kündigungsfrist hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit ab.

    Ihre Kündigung können Sie einfach im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App vornehmen.

  • In bestimmten Fällen können Sie Ihren Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist kündigen.

    Dies nennt man außerordentliche Kündigung oder Sonderkündigung.

    Mögliche Gründe können zum Beispiel sein:

    • Tod des Versicherungsnehmers*
    • Tod des versicherten Tieres*
    • Verkauf oder Abgabe des Tieres*
    • Umzug ins Ausland*
    • Wechsel in eine private Krankenvollversicherung*
    • Beitragsanpassung

    * in diesen Fällen brauchen wir einen entsprechenden Nachweis.

    Sie können die erforderlichen Unterlagen einfach im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App über die Funktion „Dokumente hochladen" einreichen.

  • Zunächst möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen.

    Um den Vertrag zu beenden, benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Kopie der Sterbeurkunde
    • Policen-Nummer

    Zusätzlich benötigen wir:

    • Namen und Anschrift der Erben
    • IBAN der Erben (falls eine Auszahlung erfolgt)

    Die Unterlagen können Sie uns postalisch zusenden oder auch per E-Mail an service@deutsche-familienversicherung.de.

    Soll die versicherte Person den Vertrag übernehmen, benötigen wir:

    • eine Willenserklärung der versicherten Person
    • persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail und IBAN)

    Das entsprechende Formular finden Sie hier.

  • Wir bedauern den Verlust Ihres Tieres.

    Damit wir den Vertrag beenden können, benötigen wir einen der folgende Nachweise:

    • Bestätigung des Tierarztes über das Ableben des Tieres
    • Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer

    Die Unterlagen können Sie einfach im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App über die Funktion „Dokumente hochladen“ einreichen.

  • Wenn Sie Ihr Tier verkauft oder abgegeben haben, benötigen wir einen Nachweis, dass sich das Tier nicht mehr in Ihrem Besitz befindet.

    Als Nachweis genügt zum Beispiel:

    • Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer

    Die Unterlagen können Sie einfach im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App über die Funktion „Dokumente hochladen“ einreichen.

Unterlagen anfordern

Viele wichtige Dokumente können Sie jederzeit im DFV-Kundenportal einsehen oder anfordern. So haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen jederzeit im Blick.

  • Wenn Sie Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen möchten, genügt in der Regel eine Beitragsbescheinigung oder ein Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.

    Ihre Beitragsbescheinigung können Sie einfach im DFV-Kundenportal anfordern.

    Gehen Sie dazu auf der Startseite zum Bereich „Beitragsbescheinigungen“ und wählen Sie das gewünschte Jahr aus. Die Bescheinigung wird anschließend im DFV-Kundenportal für Sie bereitgestellt.

    Bitte beachten Sie: 

    • Beitragsbescheinigungen können nur für vergangene Jahre ausgestellt werden.
    • Die Bescheinigung für das Vorjahr steht Ihnen ab dem 01.01.des Folgejahres zur Verfügung.
  • Eine AKV-Bestätigung wird in vielen Fällen nicht benötigt, da der versicherte Personenkreis bereits in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.

    Wenn Sie dennoch eine Bestätigung benötigen, können Sie diese im DFV-Kundenportal anfordern.

    Gehen Sie dazu wie folgt vor:

    1. Öffnen Sie im DFV-Kundenportal oder in der DFV-App den Menüpunkt „Verträge“.
    2. Wählen Sie den betroffenen Vertrag aus.
    3. Unter „Bescheinigung Auslandsreisekrankenversicherung“ können Sie die gewünschte Bescheinigung in verschiedenen Sprachen anfordern.

    Bei Familientarifen können Sie zusätzlich die mitversicherten Personen eintragen.

    Sobald das Dokument erstellt wurde, steht es Ihnenim DFV-Kundenportal oder in der DFV-App zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Bei neu abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen finden Sie die ersten Bestätigungen (in mehreren Sprachen) bereits in Ihrer Versicherungspolice.

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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgezeigten FAQs ersetzen nicht die Ver­sicher­ungs­be­ding­ung­en (AVBs), welche Ihrem Ver­sicher­ungs­ver­trag zugrunde liegen. In den AVBs kön­nen abweichende Regelungen vereinbart worden sein.

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