Fragen zum Thema
Vertragsservice
Alles Wichtige rund um Ihren Vertrag kompakt auf einen Blick.
© Liudmila Chernetska
© Liudmila ChernetskaAlles Wichtige rund um Ihren Vertrag kompakt auf einen Blick.
Sie sind umgezogen, haben geheiratet oder die Bank gewechselt? Ändern Sie schnell und einfach Ihre Daten online, damit wir Sie weiterhin optimal betreuen, beraten und informieren können.
Ihre Anschrift können Sie selbstständig im DFV-Kundenportal ändern.
Bitte klicken Sie hierzu auf „Mein Profil“ und hinterlegen dort Ihre neue Anschrift.
Hier geht es zum DFV-Kundenportal.
Ihre Namensänderung können Sie schnell und unkompliziert über das DFV-Kundenportal aktualisieren. Hierzu klicken Sie bitte auf "Mein Profil", um Ihre Namensänderung in den "Kontaktdaten" einzugeben.
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Die Änderung eines Geburtsdatums teilen Sie uns bitte über das DFV-Kundenportal mit. Klicken Sie hierzu auf „Servicecenter“ und schreiben uns dort eine Nachricht. Zusätzlich benötigen wir ein Ausweisdokument, welches das Geburtsdatum nachweist. Im DFV-Kundenportal können Sie uns das benötigte Dokument über die Funktion „Dokumente hochladen“ zukommen lassen.
Ihre neue Bankverbindung sowie eine Einzugsermächtigung können Sie ganz unkompliziert im DFV-Kundenportal hinterlegen. Bitte gehen Sie zu diesem Zweck auf den Menüpunkt „Verträge“ im DFV-Kundenportal und wählen den betroffenen Vertrag aus. Dort können Sie die gewünschte Änderung vornehmen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
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Es gibt viele Gründe einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Aber nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Alternativen auf. Nutzen Sie zu diesem Zweck bitte unseren Rückrufservice.
Ein Versicherungsvertrag kann ausschließlich durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Darüber hinaus gilt folgendes:
Dazu muss eine entsprechende Vollmacht vorliegen.
Die ordentliche Kündigung bedarf keiner besonderen Begründung. Sie ist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist, die dabei einzuhalten ist, hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. Lassen Sie sich hier alternativ zu Ihrer Kündigung beraten! Kündigungen können Sie ganz unkompliziert im DFV-Kundenportal vornehmen.
Damit Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht bzw. einer Sonderkündigung Gebrauch machen können, müssen besondere Gründe vorliegen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden.
Dies können mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung bzw. eine Sonderkündigung sein:
* Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen immer entsprechende Nachweise zu erbringen sind.
Im DFV-Kundenportal können Sie die benötigen Daten über die Funktion „Dokumente hochladen“ einreichen.
Zunächst möchten wir in diesem Fall unser Beileid bekunden. Um den Vertrag aufheben zu können, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde mit Angabe der Policen-Nummer. Des Weiteren wird Folgendes benötigt:
Die benötigten Dokumente können Sie uns postalisch zukommen lassen. Die Anschrift finden Sie hier. Sofern die versicherte Person (VP) den Vertrag übernehmen möchte, benötigen wir folgende Angaben:
Bitte lassen Sie uns hierzu das entsprechende Formular zukommen. Das Formular finden Sie hier .
Wir bedauern den Verlust Ihres Tieres! Um den Vertrag aufheben zu können, benötigen wir entsprechende Nachweise.
oder
Soll der Vertrag nicht übernommen werden, benötigen wir einen Nachweis, dass das Tier nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Hier genügt eine Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer. Alternativ besteht immer die Möglichkeit, dass der neue Besitzer den Vertrag übernehmen kann. Hierzu benötigen wir Folgendes:
Bitte lassen Sie uns hierzu das entsprechende Formular zukommen. Das Formular finden Sie hier. Im DFV-Kundenportal können Sie die benötigen Daten über die Funktion „Dokumente hochladen“ einreichen.
Bei uns können Sie wichtige Dokumente jederzeit einsehen und Ihre Versicherungen ganz einfach von überall verwalten.
Möchten Sie als Privatkunde Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, genügt zur Vorlage beim Finanzamt in der Regel eine Versicherungsbescheinigung oder die Kontoauszüge. Wir bieten Ihnen auf der Startseite in unserem DFV-Kundenportal unter „Beitragsbescheinigungen“ die Möglichkeit an, die Beitragsbescheinigung für das gewünschte Jahr anzufordern. Diese stellen wir Ihnen daraufhin schnellstmöglich im DFV-Kundenportal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Beitragsbescheinigungen ausschließlich für die vergangenen Jahre ausgestellt werden können. Ab dem 01.01. kann die Beitragsbescheinigung für das vergangene Jahr angefordert werden.
In den meisten Fällen wird eine AKV-Bestätigung, in der die versicherten Personen namentlich benannt werden müssen, nicht benötigt, da der Familienbegriff bedingungsgemäß festgelegt ist. Soll dennoch eine AKV-Bestätigung ausgestellt werden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wählen Sie im DFV-Kundenportal unter "Verträge" den betroffenen Vertrag aus. Unter dem Punkt "Bescheinigung Auslandsreisekrankenversicherung" können Sie die gewünschte Bescheinigung in verschiedenen Sprachen anfordern. Des Weiteren können Sie bei einem Familientarif die mitversicherten Personen erfassen.
Sobald das Dokument erstellt worden ist, steht dieses im DFV-Kundenportal zum Download bereit. Hinweis: Bei neu abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen finden Sie die Erstbestätigungen (in mehreren Sprachen) in Ihrer Police.
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Bitte beachten Sie:
Die hier aufgezeigten FAQs ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AVBs), welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In den AVBs können abweichende Regelungen vereinbart worden sein.
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