Einkommen sichern – auch im Krankheitsfall
Mit der DFV-Krankengeldversicherung schließen Sie Ihre finanzielle Lücke, wenn Ihr Einkommen ausfällt.
© Shutterstock Aon KhanisornVor Unfall oder Krankheit ist niemand geschützt. Wer länger im Beruf ausfällt, braucht eine finanzielle Absicherung, um auch während seiner Arbeitsunfähigkeit über die Runden zu kommen.
Arbeitnehmer erhalten nach 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieses ist jedoch niedriger als ihr gewohnter Lohn und beträgt 70 % vom Bruttogehalt bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro monatlich (und auch nicht mehr als 90 % vom Nettogehalt). Abgezogen werden Beiträge zur Sozialversicherung. Wer mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erhält dennoch nicht mehr als 3.386,25 Euro Krankengeld im Monat.
Mit der DFV-Krankengeldversicherung schließen Sie Ihre finanzielle Lücke, wenn Ihr Einkommen ausfällt.
Sobald Ihnen ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie in den ersten sechs Krankheitswochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Das gilt ebenfalls ab dem ersten Tag eines stationären Krankenhaus-Aufenthalts oder für den Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen. Ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Ist man als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, wird die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers durch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen abgelöst. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung ab dem 43. Krankheitstag und fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung. Das Sozialgesetzbuch gibt vor, dass das Krankengeld 70 % des Brutto-Einkommens beträgt und 90 % des Netto-Einkommens nicht übersteigen darf. Als Arbeitnehmer bekommt man diese Lohnfortzahlung höchstens 78 Wochen lang.
Vor Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung sollte man die Angebote der verschiedenen Versicherer gründlich vergleichen, denn den Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, macht beim Krankentagegeld wenig Sinn. Die meisten Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Somit wird ein Teil der Beiträge angespart, um damit die höheren Kosten im Alter abzufangen. Wird der Vertrag gekündigt, geht auch ein Großteil der Rücklagen fürs Alter verloren. Außerdem wird es mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Beschwerden schwieriger, einen neuen, preiswerten Vertrag abzuschließen.
Sie sollten Ihre Krankentagegeld-Versicherung mit der Zeit an Ihr steigendes Einkommen anpassen können, ohne dafür erneut Gesundheitsfragen beantworten oder Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. So ist sichergestellt, dass Sie langfristig ausreichend abgesichert sind.
Eigentlich dürfen Versicherer den Vertrag während der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen kündigen. Manche verzichten auf dieses ordentliche Kündigungsrecht. Somit muss man als Versicherter keine Sorgen haben, den Vertrag zu verlieren, falls man in den ersten Jahren länger krank wird und Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt.
Wenn keine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit mehr besteht und Sie voraussichtlich dauerhaft nicht arbeiten können, endet das Krankentagegeld, denn dann müssten Sie Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.
Im Falle der Berufsunfähigkeit, sollte die Krankentagegeld-Versicherung noch für drei weitere Monate zahlen. Manche Versicherer leisten sogar noch länger. So gewinnen Sie Zeit, um eine Rente von der BU-Versicherung zu beantragen.
Wenn Sie aufgrund derselben Krankheit immer wieder krankgeschrieben werden, sollten Sie nicht jedes Mal warten müssen, bis das Krankentagegeld gezahlt wird. Krankheitstage aufgrund derselben Krankheit sollten zusammengezählt werden. Das ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten.
Einige Versicherungen zahlen Krankengeld nicht während einer Reha oder nur unter strengen Voraussetzungen. Manche Anbieter zahlen erst nach einer langen Phase der Arbeitsunfähigkeit oder ausschließlich, wenn sich eine Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Andere Versicherer leisten nur nach einer schriftlichen Zusage vor Behandlungsbeginn. Checken Sie die Vertragsbedingungen hierzu also vor Abschluss, um später keine böse Überraschung zu erleben.
Falls Sie arbeitslos werden, muss der Vertrag nicht automatisch enden. Einige Anbieter beenden den Vertrag erst, wenn der Kunde keine ausreichenden Anstrengungen bei der Arbeitssuche nachweist oder Hartz IV bezieht. Bei einigen Anbietern kann man den Vertrag auch beitragsfrei ruhend stellen, bis man einen neuen Job gefunden hat.
Als Versicherter müssen Sie Ihrer Versicherung die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest vom Arzt nachweisen. Achten Sie vor Abschluss des Vertrags darauf, dass dafür eine ausreichend lange Frist vorgesehen ist. Diese sollte mindestens bis zum Ende der Karenzzeit gehen, also dem Zeitpunkt, ab dem das Tagegeld gezahlt wird.
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter bei Vertragsschluss. Je jünger Sie sind, desto günstiger ist auch die Absicherung. Die Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Ist jemand bereits krank, kann ihm der Versicherungsschutz verweigert werden.
Der Versicherer zahlt Krankentagegeld nur bis zur Höhe des aktuellen Nettoeinkommens. Bei Arbeitsnehmern ist der Verdienst der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Ist das Nettoeinkommen nach Vertragsschluss gesunken, zahlt der Versicherer ein niedrigeres Krankentagegeld aus, als zunächst vertraglich vereinbart. Die Beiträge werden dementsprechend angepasst. Es gibt allerdings keine Ausgleichszahlung für bis dahin zu viel gezahlte Beiträge. Sie sollten Ihren Versicherer also unbedingt informieren, wenn sich Ihr Einkommen verringert. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie zu hohe Beiträge zahlen.
Es gibt für einige Berufsgruppen bestimmte Tageshöchstsätze: Bei Ärzten liegen diese eher hoch, während sie bei Landwirten, Gewerbetreibenden und Existenzgründern niedrig ausfallen. Mehr als das Nettoeinkommen dürfen Versicherte nicht aus der Krankengeldzahlung beziehen. Bei Selbstständigen ist jedoch nicht definiert, was das Nettoeinkommen ist. So verstehen manche Versicherer darunter 70 oder 80 % des Gewinns vor Steuern und andere den Gewinn nach Steuern. Durch den Abzug von Ausgaben haben Selbstständige die Möglichkeit, ein relativ geringes Einkommen zu versteuern. Allerdings kann das daraus resultierende Krankengeld im Ernstfall nicht ausreichen, um über die Runden zu kommen.
Die aus Sicht der Versicherer mit erhöhten Risiken verbundenen Berufe werden gänzlich abgelehnt. Dazu zählen beispielsweise Sprengmeister und Taucher.
Eine längere Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen. Es ist von enormer Wichtigkeit, in diesen Fällen über ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine solide Grundlage, die es Ihrerseits zu erweitern gilt. Schützen Sie sich und Ihre Familie rechtzeitig durch eine Krankengeld-Zusatzversicherung.
Ein längerer Ausfall kann teuer werden: Das gesetzliche Krankengeld deckt Ihr Einkommen nur teilweise. Die DFV schließt diese Lücke zuverlässig und sorgt für finanzielle Stabilität.
© jeffbergenWenn aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit wird, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanziellen Schutz. Diese Versicherung zahlt Ihnen die sogenannte BU-Rente, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Sie wird zusätzlich ausgezahlt und zwar fortlaufend bis zum abgesicherten Endalter. Versicherte können somit weiterhin auf gewohntem finanziellen Niveau leben.
Die Ergänzung des gesetzlichen Krankengelds durch eine private Krankentagegeld-Versicherung kann im Krankheitsfall finanziell absichern und Zurückhaltungen vermeiden. Der Testsieger-Tarif der DFV ermöglicht gerade für Menschen, die auf Verlässlichkeit und faire Bedingungen Wert legen, eine attraktive Lösung. Die Bewertungen von Stiftung Warentest („GUT (1,7)“ insgesamt, besonders für Preis-Leistung und Vertragsbedingungen) sprechen klar für diese Option.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.
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