Lächelnder Mann mit Brille© fotostorm

Krankentagegeld­versicherung Gesund werden – ohne finanzielle Sorgen

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Wartezeit entfällt bei Unfall
  • Leistung auch für Sonn- und Feiertage
  • Individuelle Absicherung
  • Steuerfreie Leistungen

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Warum ist eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoll?

Gesetzlich versicherte Arbeit­nehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krank­schreibung von Ihrem Arbeit­geber ihr volles Gehalt. Danach be­kom­men sie von der gesetz­lichen Kranken­kasse für maximal 78 Wochen ein Kranken­geld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Kran­ken­tage­geld­versicherung sichert im Fall einer Arbeits­unfähig­keit Ihren Lebens­standard, indem es die Differenz zwischen dem Kranken­geld der ge­setz­lichen Kasse und dem tat­säch­lichen Gehalt aus­gleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.

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1. Daten eingeben
Bitte tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein (ganzzahlig)
Das Nettogehalt muss niedriger sein als das Bruttogehalt.
Bitte geben Sie ein Alter zwischen 16 und 64 Jahren an.
2. Ihr individueller Bedarf
Nettogehalt
0 €
Auszahlung der GKV
0 €
Einkommenslücke
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3. Unsere Empfehlung Um die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung zu vermeiden, ermittelt der Rechner anhand einer Faustformel einen empfohlenen Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.
Krankentagegeld
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DFV-KrankenGeld
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Leistungen
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag
  • auch während Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt
  • auch bei stufenweiser Wiedereingliederung
Monatsbeitrag
ab1,37 €/mtl.
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Sie wünschen Beratung?
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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Häufige Fragen zur Kranken­tagegeld­versicherung DFV-KrankenGeld

  • Das DFV-KrankenGeld zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit so lange, wie die Erkrankung besteht, jedoch maximal 12 Monate nach dem Auslaufen des Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Genesung oder mit Anerkennung einer Berufs­unfähigkeit und dem Bezug der BU-Rente sowie dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungs­pflicht der Versicherung automatisch.

  • Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatz­versicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Mit dieser Zusatz­versicherung lassen sich Einkommens­ausfälle bei Krankheit oder Unfall mindern oder ausgleichen.

  • Die Krankentagegeldversicherung bietet allen Arbeitstätigen finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung zu Beginn des Berufslebens.

  • Krankentagegeld wird im Rahmen der Krankentagegeldversicherung bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheiten oder Unfällen gezahlt. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Kranken­geld, das nur einem Teil Ihres bisherigen Netto­einkommens entspricht. Die finanzielle Lücke, die hierbei entsteht, kann durch die tägliche Auszahlung des Krankentagegeldes minimiert werden. 

  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages unter­scheidet sich je nach Alter des Versicherungs­nehmers bei Versicherungs­beginn. Umso jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag. Des Weiteren richtet sich der Betrag auch danach, in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern. 

  • Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Krankengeld schließt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 78 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Netto­gehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als die entstandene Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Netto­einkommen.

  • Die Hö­he des ver­si­cher­ten Kran­ken­ta­ge­gelds wird bei Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legt. Es soll die Ein­kom­mens­lü­cke zwi­sch­en dem bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­men (Durch­schnitt der letz­ten zwölf Mo­na­te) und dem ge­setz­li­chen Kran­ken­geld ab­de­cken.

    Das ge­setz­li­che Kran­ken­geld liegt meist un­ter 80 Pro­zent des Net­to­ein­kom­mens und hängt von per­sön­li­chen Fak­to­ren wie Ein­kom­mens­hö­he, Steu­er­klas­se oder Kin­dern ab. Das Kran­ken­ta­ge­geld soll­te die Ein­kom­mens­lü­cke nicht über­schrei­ten, da es sonst zu Kür­zun­gen kom­men kann.

  • Im Krankheitsfall müssen Sie uns einen Nach­weis der Krankenkasse über die Höhe und Dauer des Krankengeldbezuges und die ärztliche Bescheinigung über die Arbeits­unfähigkeit vorlegen. Die ärztliche Bescheinigung benötigen wir innerhalb der ersten Woche nach Ende der Karenzzeit, jede weitere innerhalb von 5 Kalender­tagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeits­unfähigkeit. Danach zahlen wir rückwirkend das Krankentagegeld aus.

  • Das Kran­ken­geld wird von der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se (GKV) ge­zahlt, das Kran­ken­ta­ge­geld von ei­ner pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­rung. Das Kran­ken­geld ist ei­ne Loh­ner­satz­leis­tung der GKV und be­trägt in der Re­gel ma­xi­mal 70 %des Brut­to­ein­kom­mens oder 90 % des Net­to­ent­gelts. Nach Ab­zug der So­zi­al­ab­ga­ben fällt die Aus­zah­lung meist ge­rin­ger aus. Ein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld kann die ent­ste­hen­de Ein­kom­mens­lü­cke aus­glei­chen – vor­aus­ge­setzt, es wur­de in pas­sen­der Hö­he ab­ge­si­chert.

  • Wenn Sie berufsunfähig sind, endet der Vertrag mit uns mit Eintritt der Berufs­unfähigkeit. Sofern zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Leistungen wegen Berufs­unfähigkeit beansprucht wurden, leisten wir bis zu 6 Monate lang weiter ein Krankentagegeld.

  • Wird Ih­nen ei­ne Ar­beits­un­fä­hig­keit ärzt­lich be­schei­nigt, soll­ten Sie dies zeit­nah Ih­rem Ver­si­che­rer mel­den. Spä­tes­tens in­ner­halb ei­ner Wo­che nach Ab­lauf der Ka­renz­zeit muss die ärzt­li­che Be­schei­ni­gung in Text­form vor­lie­gen. Dau­ert die Ar­beits­un­fä­hig­keit über den be­schei­nig­ten Zeit­raum hin­aus an, ist dies spä­tes­tens in­ner­halb von fünf Ka­len­der­ta­gen nach Ab­lauf der letz­ten Be­schei­ni­gung mit ei­ner neu­en ärzt­li­chen Be­stä­ti­gung mit­zu­tei­len.

  • Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Netto­einkommen und dem von Ihrer Kranken­kasse ge­leisteten Kranken­geld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vor­sorge ent­sprechend an­zu­passen. Bei Gehalts­er­höhungen können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihr bis­heriges Kranken­tagegeld der neuen Ein­kommens­situation an­passen – ohne erneute Gesundheits­prüfung.

  • „Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.

  • Mit unserer Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
     

  • Für den Ab­schluss ei­ner Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist ei­ne ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung er­for­der­lich. Die Ver­si­che­rung er­gänzt die Leis­tun­gen der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se, er­setzt sie je­doch nicht. Kran­ken­geld er­hal­ten so­wohl pflicht­ver­si­cher­te Ar­beit­neh­mer als auch frei­wil­lig GKV-Ver­si­cher­te mit ent­spre­chen­dem An­spruch. Es wird nach sechs Wo­chen Lohn­fort­zah­lung ge­zahlt und be­trägt ma­xi­mal 70 Pro­zent des Brut­to- oder 90 Pro­zent des Net­to­ein­kom­mens ab­züg­lich So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung gleicht die ent­ste­hen­de Ein­kom­mens­lü­cke zwi­sch­en Kran­ken­geld und tat­säch­li­chem Net­to­ein­kom­men aus.

  • Können Sie wegen Erkrankung eines Ihrer Kinder, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und steht keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes zur Verfügung, zahlen wir bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung, unabhängig von einer Karenzzeit, das vereinbarte Krankentagegeld je nach gewähltem Tarif. Der Anspruch besteht je Kind für längstens 10 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch für längstens 25 Arbeitstage je Versicherungsjahr.

Eine Illustration, die zwei Personen zeigt, die sich freuen, weil sie 100 € durch eine Empfehlung verdient haben.

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Emp­feh­len Sie uns wei­ter und wir schen­ken Ih­nen für jede erfolgreiche Empfehlung der Unfallversicherung 100 € (Aktionszeitraum: 15.02.26 - 31.03.26). Ob Sie die Prä­mie ver­schen­ken, be­hal­ten oder tei­len, ist ganz Ih­nen über­las­sen. 

Übrigens: Auch bei un­se­ren an­de­ren Pro­duk­ten si­chern Sie sich Prä­mien von bis zu 50 €.

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Krankentagegeld­versicherung Leistungen im Überblick

Leistungen
DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

Gute Gründe zur DFV zu wechseln
Langfristige Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Langfristige Absicherung der Arbeitsunfähigkeit

Nach den 78 Wochen Krankengeld Ihrer Kasse zahlt das DFV-KrankenGeld bis zu 12 Monate weiter. So sind Sie auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit optimal abgesichert!

Leistung bei Krankheit des Kindes
Leistung bei Krankheit des Kindes

Bei Krankheit Ihres Kindes zahlt das DFV-KrankenGeld – bis zu 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr. Ideal für Eltern, die sich um die Familie kümmern müssen!

Ausgezeichnete Qualität
Ausgezeichnete Qualität

Un­se­re Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung wur­de von Stif­tung Wa­ren­test mit der No­te „Gut“ (1,7) zum Test­sie­ger ge­kürt- ein Be­weis für star­ke Leis­tun­gen zu fai­ren Prei­sen.

Leistung bei Arbeitslosigkeit
Fortzahlung auch bei Arbeitslosigkeit

Auch bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie bis zu 12 Monate lang das DFV-KrankenGeld. So bleiben Sie finanziell abgesichert, selbst wenn der Job wegfällt.

Freunde werben Programm
Freunde werben & Gutschein sichern

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Alles in einer App
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Unsere Bezahlformen
Schnellster Abschluss, bequeme Payments

In nur wenigen Minuten mit ein paar Klicks zu Ihrem Wunsch-Tarif – ganz einfach und bequem mit PayPal oder Google Pay.

Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld

Grafische Darstellung der Versorgungslücke

Ihr Schutz vor Einkommensverlust

Ar­beit­neh­mer ha­ben bei Ar­beits­un­fä­hig­keit zu­nächst für sechs Wo­chen An­spruch auf Lohn­fort­zah­lung durch den Ar­beit­ge­ber. Da­nach zahlt die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se Kran­ken­geld, das oft bis zu 30 Pro­zent un­ter dem bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­men liegt. So ent­ste­hen bei län­ge­rer Krank­heit fi­nan­zi­el­le Lü­cken.

Das DFV-Kran­ken­Geld gleicht die­sen Ein­kom­mens­ver­lust be­darfs­ge­recht aus und sorgt für fi­nan­zi­el­le Si­cher­heit.

Monatsbeitrag berechnen

Fallbeispiele Krankentagegeldversicherung

Fallbeispiel Tennisarm
Tennisarm

Ein Ten­nis­arm braucht oft vor al­lem eins: Zeit. Bei ei­ner un­se­rer Kun­din­nen dau­er­te die Ge­ne­sung län­ger als 42 Ta­ge. Ab dem 43. Tag der Ar­beits­un­fä­hig­keit sprang das Kran­ken­ta­ge­geld ein – mit 7 € pro Tag.

Fallbeispiel Beinbruch
Beinbruch

Ar­beits­un­fä­hig wird man nicht nur durch Krank­hei­ten. Nach ei­nem Un­fall mit Bein­bruchs konn­te ei­ne Kun­din ih­ren Be­ruf vo­rü­ber­ge­hend nicht aus­ü­ben. Ab dem 43. Tag er­hielt sie ihr Kran­ken­ta­ge­geld in Hö­he von 13 € pro Tag.

Fallbeispiel Bandscheibenvorfall
Bandscheibenvorfall

Bei ei­nem Band­schei­ben­vor­fall fal­len vie­le Be­trof­fe­ne meh­re­re Wo­chen oder so­gar Mo­na­te aus – oft län­ger als 42 Ta­ge. Ge­nau das pas­sier­te auch ei­nem 39-jäh­ri­gen Kun­den, der ab dem 43. Tag 19 € Kran­ken­ta­ge­geld pro Tag be­kam.

Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld© jeffbergen / iStock

Krankentagegeld

Bei län­ge­rer Krank­heit zahlt Ihr Ar­beit­ge­ber Ihr Ge­halt nur sechs Wo­chen wei­ter. Ab dem 43. Tag über­nimmt die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ma­xi­mal 70 % Ih­res Brut­to­ein­kom­mens. Da­durch ent­steht oft eine fi­nan­zi­el­le Lü­cke. Das DFV-Kran­ken­Geld schließt die­se Lü­cke und gleicht den Ver­dienst­aus­fall ab – ab dem 43. Tag der Ar­beits­un­fä­hig­keit.

Wiedereingliederung© nenetus / AdobeStock

Wiedereingliederung

Nach ei­ner län­ge­ren Krank­heit er­folgt der Wie­der­ein­stieg meist schritt­wei­se. Da in die­ser Pha­se noch nicht voll ge­ar­bei­tet wird, fällt auch das Ge­halt ge­rin­ger aus. Wäh­rend der Wie­der­ein­glie­de­rung zahlt das DFV-Kran­ken­Geld wei­ter­hin Kran­ken­ta­ge­geld – bis Sie wie­der voll­stän­dig ar­beits­fä­hig sind. So kön­nen Sie sich ganz auf Ihre Ge­ne­sung kon­zen­trie­ren.

Reha- und Krankenhausaufenthalt© pixdeluxe / iStock

Reha und Krankenhausaufenthalt

Nach schwe­ren Er­kran­kun­gen oder Un­fäl­len sind Re­ha-Maß­nah­men oder Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te oft not­wen­dig – am­bu­lant oder sta­ti­o­när. Ge­ra­de bei sta­ti­o­nä­ren Auf­ent­hal­ten ent­ste­hen zu­sätz­li­che Kos­ten und Ein­kom­mens­ein­bu­ßen. Mit dem DFV-Kran­ken­geld er­hal­ten Sie Kran­ken­ta­ge­geld für je­den Tag der Ar­beits­un­fä­hig­keit – auch wäh­rend Re­ha, Kur oder Kran­ken­haus­auf­ent­halt.

Krankengeld-Rechner Berechnen Sie jetzt Ihre Versorgungslücke

Krankentagegeldrechner
Das Nettogehalt muss niedriger sein als das Bruttogehalt.
Ihre Versorgungslücke

Um die Einkommens­lücke nach Ende der Lohn­fortzahlung zu vermeiden, ermittelt der Rechner anhand einer Faustformel einen empfohlenen Bedarf, der aufgrund individueller Gegeben­heiten wie Kinder und Steuer­klasse abweichen kann.

Versorgungslücke 0 %
Jetziges monatliches Netto0 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % vom mtl. Nettolohn) 0 €
Sozialversicherungsbeiträge (13 %)0 €
Krankengeld Auszahlung durch die GKV0 €
Ihre monatliche Lücke0 €
Sie benötigen ein Krankentagegeld von /Tag Berechnen Sie jetzt Ihren monatlichen Beitrag zum Krankentagegeld.
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Details der errechneten Versorgungslücke Weniger Details
Bestimmung der Beitragsbemessungsgrundlage

Als Grundlage für das gesetz­liche Kranken­geld dient der kleinste ermittelte Wert aus den folgenden Berech­nungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Einkommens­angaben und ersetzt keine individuelle Beratung.

70 % vom mtl. Bruttolohn0 €
90 % vom mtl. Nettolohn0 €
70 % der Beitrags­bemessungs­sgrenze0 €
Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse
Beitragsbemessungsgrundlage (90 % vom mtl. Nettolohn) 0 €
abzüglich Sozial­versicherungsanteil (13 %)*0 €
Krankengeld Auszahlung durch die GKV0 €

* Der Sozial­versicherungsanteil 2025 ergibt sich aus der Summe von: 9,3 % Renten-, 1,3 % Arbeits­losen- und 2,4 % Pflegepflicht­versicherung für Kinderlose. Sollten Sie keine oder mehr als ein Kind haben, dann können diese Werte bei Ihnen abweichen.

Gesundheitsprüfung Alle Infos zu unseren Gesundheitsfragen
  • Unsere Gesundheits­fragen stellen sicher, dass wir jedem faire und angemessene Versicherungs­bedingungen bieten. Wir beachten unter anderem Zeiträume der Arbeits­unfähigkeit, zum Beispiel, wenn jemand länger als drei Wochen am Stück krank­geschrieben ist. Diese Prüfung hilft uns, die Beiträge gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass unsere Versicherten auch den Schutz bekommen, wenn sie ihn brauchen, ohne die Beiträge unnötig zu erhöhen.

  • Niemand füllt gerne komplizierte Formulare aus oder wartet gerne auf Post. Deshalb haben wir unsere Gesundheits­prüfung so gestaltet, dass sie schnell, einfach und komplett online ist. Sie können alle Gesundheits­fragen bequem von zu Hause aus beantworten, zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Was zahlt die Krankentagegeldversicherung? DFV-KrankenGeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Ihre Krankentagegeld­versicherung zahlt:

Finanzieller Ausgleich bei Verdienstausfall

Für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit

Nach Ablauf der Höchstbezugsdauer des Krankengeldes

Bei stufenweiser Wiedereingliederung

Bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­unfähigkeit

Bis zur Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung bei Arbeits­losigkeit

Ihre Krankentagegeld­versicherung zahlt u.a. nicht:

Bei Arbeitsunfähigkeit aus Gründen, die im Informationsblatt zu Versicherungs­produkten genannt werden (z.B. bei Vertragsschluss bestehenden Gesundheits­schädigungen oder Krankheiten, wegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches XI)

Produkthighlights unserer Krankentagegeld­versicherung:

Verzicht auf Berufszuschläge

Leistung auch für Sonn- und Feiertage

Individuelle Absicherung

Steuerfreie Leistungen

Wartezeit entfällt bei Unfall

Versicherungsfall einfach per App melden

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Krankenhauszusatz­versicherung
Krankenhauszusatzversicherung DFV-Klinikschutz© Philipp Arnold

Behandlung erster Klasse mit bester Versorgung

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • inkl. Auslands­reise­kranken­versicherung
  • Keine Wartezeit

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Krankenhauszusatzversicherung

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