Krankentagegeldversicherung Gesund werden – ohne finanzielle Sorgen
- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Wartezeit entfällt bei Unfall
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung von Ihrem Arbeitgeber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 78 Wochen ein Krankengeld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.
Das DFV-KrankenGeld zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit so lange, wie die Erkrankung besteht, jedoch maximal 12 Monate nach dem Auslaufen des Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Genesung oder mit Anerkennung einer Berufsunfähigkeit und dem Bezug der BU-Rente sowie dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungspflicht der Versicherung automatisch.
Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Mit dieser Zusatzversicherung lassen sich Einkommensausfälle bei Krankheit oder Unfall mindern oder ausgleichen.
Die Krankentagegeldversicherung bietet allen Arbeitstätigen finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung zu Beginn des Berufslebens.
Krankentagegeld wird im Rahmen der Krankentagegeldversicherung bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheiten oder Unfällen gezahlt. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld, das nur einem Teil Ihres bisherigen Nettoeinkommens entspricht. Die finanzielle Lücke, die hierbei entsteht, kann durch die tägliche Auszahlung des Krankentagegeldes minimiert werden.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages unterscheidet sich je nach Alter des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn. Umso jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag. Des Weiteren richtet sich der Betrag auch danach, in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern.
Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Krankengeld schließt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 78 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Nettogehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als die entstandene Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Nettoeinkommen.
Die Höhe des versicherten Krankentagegelds wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Es soll die Einkommenslücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten zwölf Monate) und dem gesetzlichen Krankengeld abdecken.
Das gesetzliche Krankengeld liegt meist unter 80 Prozent des Nettoeinkommens und hängt von persönlichen Faktoren wie Einkommenshöhe, Steuerklasse oder Kindern ab. Das Krankentagegeld sollte die Einkommenslücke nicht überschreiten, da es sonst zu Kürzungen kommen kann.
Im Krankheitsfall müssen Sie uns einen Nachweis der Krankenkasse über die Höhe und Dauer des Krankengeldbezuges und die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die ärztliche Bescheinigung benötigen wir innerhalb der ersten Woche nach Ende der Karenzzeit, jede weitere innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Danach zahlen wir rückwirkend das Krankentagegeld aus.
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gezahlt, das Krankentagegeld von einer privaten Zusatzversicherung. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der GKV und beträgt in der Regel maximal 70 %des Bruttoeinkommens oder 90 % des Nettoentgelts. Nach Abzug der Sozialabgaben fällt die Auszahlung meist geringer aus. Ein privates Krankentagegeld kann die entstehende Einkommenslücke ausgleichen – vorausgesetzt, es wurde in passender Höhe abgesichert.
Wenn Sie berufsunfähig sind, endet der Vertrag mit uns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Sofern zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beansprucht wurden, leisten wir bis zu 6 Monate lang weiter ein Krankentagegeld.
Wird Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt, sollten Sie dies zeitnah Ihrem Versicherer melden. Spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Karenzzeit muss die ärztliche Bescheinigung in Textform vorliegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über den bescheinigten Zeitraum hinaus an, ist dies spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ablauf der letzten Bescheinigung mit einer neuen ärztlichen Bestätigung mitzuteilen.
Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem von Ihrer Krankenkasse geleisteten Krankengeld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vorsorge entsprechend anzupassen. Bei Gehaltserhöhungen können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihr bisheriges Krankentagegeld der neuen Einkommenssituation anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
„Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.
Mit unserer Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
Für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist eine gesetzliche Krankenversicherung erforderlich. Die Versicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, ersetzt sie jedoch nicht. Krankengeld erhalten sowohl pflichtversicherte Arbeitnehmer als auch freiwillig GKV-Versicherte mit entsprechendem Anspruch. Es wird nach sechs Wochen Lohnfortzahlung gezahlt und beträgt maximal 70 Prozent des Brutto- oder 90 Prozent des Nettoeinkommens abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankentagegeldversicherung gleicht die entstehende Einkommenslücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen aus.
Können Sie wegen Erkrankung eines Ihrer Kinder, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und steht keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes zur Verfügung, zahlen wir bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung, unabhängig von einer Karenzzeit, das vereinbarte Krankentagegeld je nach gewähltem Tarif. Der Anspruch besteht je Kind für längstens 10 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch für längstens 25 Arbeitstage je Versicherungsjahr.
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Leistungen | DFV-KrankenGeld |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit zunächst für sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, das oft bis zu 30 Prozent unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt. So entstehen bei längerer Krankheit finanzielle Lücken.
Das DFV-KrankenGeld gleicht diesen Einkommensverlust bedarfsgerecht aus und sorgt für finanzielle Sicherheit.
© jeffbergen / iStockBei längerer Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nur sechs Wochen weiter. Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung maximal 70 % Ihres Bruttoeinkommens. Dadurch entsteht oft eine finanzielle Lücke. Das DFV-KrankenGeld schließt diese Lücke und gleicht den Verdienstausfall ab – ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
© nenetus / AdobeStockNach einer längeren Krankheit erfolgt der Wiedereinstieg meist schrittweise. Da in dieser Phase noch nicht voll gearbeitet wird, fällt auch das Gehalt geringer aus. Während der Wiedereingliederung zahlt das DFV-KrankenGeld weiterhin Krankentagegeld – bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
© pixdeluxe / iStockNach schweren Erkrankungen oder Unfällen sind Reha-Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte oft notwendig – ambulant oder stationär. Gerade bei stationären Aufenthalten entstehen zusätzliche Kosten und Einkommenseinbußen. Mit dem DFV-Krankengeld erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit – auch während Reha, Kur oder Krankenhausaufenthalt.
Um die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung zu vermeiden, ermittelt der Rechner anhand einer Faustformel einen empfohlenen Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.
Als Grundlage für das gesetzliche Krankengeld dient der kleinste ermittelte Wert aus den folgenden Berechnungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Einkommensangaben und ersetzt keine individuelle Beratung.
* Der Sozialversicherungsanteil 2025 ergibt sich aus der Summe von: 9,3 % Renten-, 1,3 % Arbeitslosen- und 2,4 % Pflegepflichtversicherung für Kinderlose. Sollten Sie keine oder mehr als ein Kind haben, dann können diese Werte bei Ihnen abweichen.
Unsere Gesundheitsfragen stellen sicher, dass wir jedem faire und angemessene Versicherungsbedingungen bieten. Wir beachten unter anderem Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel, wenn jemand länger als drei Wochen am Stück krankgeschrieben ist. Diese Prüfung hilft uns, die Beiträge gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass unsere Versicherten auch den Schutz bekommen, wenn sie ihn brauchen, ohne die Beiträge unnötig zu erhöhen.
Niemand füllt gerne komplizierte Formulare aus oder wartet gerne auf Post. Deshalb haben wir unsere Gesundheitsprüfung so gestaltet, dass sie schnell, einfach und komplett online ist. Sie können alle Gesundheitsfragen bequem von zu Hause aus beantworten, zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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