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Tuberkulose (Schwindsucht) Symptome, Verlauf, Therapie

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Text fachlich geprüft von Dr. med. Noelle-Dominique Albrecht

Tu­ber­ku­lo­se (TBC oder TB) ist eine In­fek­ti­ons­krank­heit, die meist die Lun­ge be­trifft. Aber auch an­de­re Or­ga­ne kön­nen von den Tu­ber­ku­lo­se-Bak­te­ri­en be­fal­len wer­den. Über­tra­gen wer­den die Er­re­ger meist durch Tröpf­chen in der Atem­luft.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Tu­ber­ku­lo­se ist ei­ne bak­te­ri­el­le In­fek­ti­ons­krank­heit, die meist die Lun­ge be­trifft.
  • Sie wird vor al­lem durch Tröpf­chen beim Hus­ten oder Nie­sen über­tra­gen.
  • Typi­sche Symp­to­me sind Hus­ten, Fie­ber und Ge­wichts­ver­lust.
  • Die The­ra­pie dau­ert et­wa 6 Mo­na­te und er­for­dert kon­se­quen­te An­ti­bio­ti­ka­ein­nah­me.

Was ist Tu­ber­ku­lo­se?

Tu­ber­ku­lo­se, früher als Schwindsucht be­zeich­net, wird durch so­ge­nann­te My­ko­bak­te­ri­en ver­ur­sacht. Die Er­re­ger be­fal­len in erster Linie die Lunge. Jedoch ist auch eine An­sied­lung in an­de­ren Or­ga­nen möglich. Meist kann der Körper die Bak­te­ri­en be­kämp­fen oder durch eine Ein­kap­se­lung un­schäd­lich machen. Die Krankheit bricht le­dig­lich in zehn Prozent der Fälle aus.

Tu­ber­ku­lo­se tritt weltweit auf und zählt neben HIV/AIDS und Ma­la­ria zu den am häu­figs­ten vor­kom­men­den In­fek­ti­ons­krank­hei­ten. Laut WHO er­kran­ken jedes Jahr bei­na­he 9 Mil­li­o­nen Menschen, circa 1,4 Mil­li­o­nen sterben jährlich an den Folgen, meist aufgrund einer un­zu­rei­chen­den Be­hand­lung. Etwa 85 Prozent aller an TBC Neu­er­krank­ten leben in Afrika, Süd­ost­asi­en und der west­li­chen Pa­zi­fi­kre­gi­on. 5 Prozent der weltweit auf­tre­ten­den Neu­er­kran­kun­gen be­tref­fen Eu­r­o­pa. Ent­spre­chend dem „Bericht zur Epi­de­mi­o­lo­gie der Tu­ber­ku­lo­se in Deut­sch­land“ des Robert-Koch-In­sti­tuts wurden in 2018 hier­zu­lan­de 5.429 Tu­ber­ku­lo­se­fäl­le re­gis­triert.

Wie wird Tu­ber­ku­lo­se über­tra­gen?

Zu einer Über­tra­gung der Tu­ber­ku­lo­se (ver­al­tet: Schwindsucht) kommt es zumeist über die Luft, wenn bei­spiel­wei­se jemand der an einer of­fe­nen Tu­ber­ku­lo­se leidet, niest oder hustet. Dann ge­lan­gen Mi­kro­tröpf­chen mit My­ko­bak­te­ri­en in die Luft und können von an­de­ren ein­ge­at­met werden. Eine In­fek­ti­on der Lunge droht. Auch eine An­ste­ckung über den Ver­dau­ungs­trakt ist möglich: Wenn bei­spiels­wei­se rohe Milch er­krank­ter Kühe ge­trun­ken wird, kann der Er­re­ger der Rin­der­tu­ber­ku­lo­se den Menschen be­fal­len. My­ko­bak­te­ri­en können zudem über Haut­ver­let­zun­gen in den Körper ge­lan­gen.

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Tu­ber­ku­lo­se: Sym­pto­me

Ab­hän­gig davon, in welchem Sta­di­um der Er­kran­kung sich ein Pa­ti­ent be­fin­det und welche Or­ga­ne be­fal­len sind, äußern sich un­ter­schied­li­che Sym­pto­me.

La­ten­te Tu­ber­ku­lo­se

Gelingt es dem Körper, die Tu­ber­ku­lo­se­bak­te­ri­en nach einer In­fek­ti­on er­folg­reich zu be­kämp­fen, sind die Be­trof­fe­ne sym­ptom­frei.

Ge­schlos­se­ne Tu­ber­ku­lo­se

Zu einer ge­schlos­se­nen Tu­ber­ku­lo­se kommt es, wenn die Ab­wehr­zel­len um die Ent­zün­dungs­her­de eine Art Kapsel bilden. Die Er­re­ger sind oft noch in diesen so­ge­nann­ten Tu­ber­keln aktiv, haben aber keine Aus­wir­kun­gen auf den Körper. Mit der Zeit ver­na­r­ben und ver­kal­ken die Tu­ber­kel.

Pri­mär­tu­ber­ku­lo­se

Gelingt es der Im­mu­n­ab­wehr nicht, die Er­re­ger ein­zu­kap­seln, bilden sich Ent­zün­dungs­her­de in der Lunge oder in den Lymph­kno­ten, die sich mit der Zeit ver­grö­ßern. Meist bleibt dies von Be­trof­fe­nen un­be­merkt. Es kann aber auch zu Fieber, Husten, nächt­li­chen Schweiß­aus­brü­chen, Ap­pe­tit­lo­sig­keit, Mü­dig­keit, Er­schöp­fung und Ge­wichts­ver­lust kommen. Die Sym­pto­me der Pri­mär­tu­ber­ku­lo­se zeigen sich rund zwei Jahre nach In­fek­ti­on. Die Pri­mär­tu­ber­ku­lo­se ist fast aus­schließ­lich eine Lun­gen­tu­ber­ku­lo­se.

Of­fe­ne Tu­ber­ku­lo­se

Ein Pa­ti­ent, der an einer of­fe­nen Tu­ber­ku­lo­se leidet, ist hoch­an­ste­ckend. Es kommt zu den cha­rak­te­ris­ti­schen Sym­pto­men der TBC (Tu­ber­ku­lo­se): Der Er­krank­te hustet Schleim ab, der blutig sein kann. Die Bak­te­ri­en ge­lan­gen so in die Atemluft und können die Krankheit auf an­de­re Menschen über­tra­gen.

Post­pri­mä­re Tu­ber­ku­lo­se

Auch Er­re­ger, die lange Zeit im Körper waren ohne Sym­pto­me zu ver­ur­sa­chen, können noch nach Jahren aus­bre­chen. Es kann sich dabei um eine Erst­in­fek­ti­on handeln oder um einen er­neu­ten Ausbruch der TBC.

Tu­ber­ku­lo­se betrifft meistens die Lunge. Die Er­re­ger der TBC ver­tei­len sich aber bei ei­ni­gen In­fi­zier­ten auch über die Blutbahn. Dies führt zu kleinsten Ent­zün­dun­gen in an­de­ren Or­ga­nen (so­ge­nann­te „mi­ni­mal le­si­ons“), bei­spiels­wei­se in Brustfell, Lymph­kno­ten, Knochen, Ge­len­ken, Ver­dau­ungs­trakt, Haut und Ge­schlechts­or­ga­nen.

Be­fal­len die My­ko­bak­te­ri­en die Lymph­kno­ten, können diese an­schwel­len und die da­ne­ben­lie­gen­den Luft­we­ge zu­sam­men­pres­sen. In schweren Fällen kommt es zu Luftnot. Tu­ber­ku­lo­se des Rip­pen­fells (Pleu­ri­tis tu­ber­cu­lo­sa) kann zu Schmerzen beim Atmen bis hin zu Atemnot führen. Un­spe­zi­fi­sche Sym­pto­me wie Fieber, Kopf­schmer­zen, steifer Nacken und Seh­stö­run­gen sind cha­rak­te­ris­tisch für eine Mi­li­ar­tu­ber­ku­lo­se. Diese Form ist al­ler­dings in Deut­sch­land selten. Im Fall einer Darm­tu­ber­ku­lo­se (meist nach dem Verzehr in­fi­zier­ter roher Kuhmilch) leiden Be­trof­fe­ne unter grip­pe­ähn­li­chen Sym­pto­men, zudem unter Durchfall, Bauch­schmer­zen und Ge­wichts­ver­lust. Viele daran Er­krank­te haben auch Blut im Stuhl. Im spä­te­ren Sta­di­um können zudem eine Bauch­fell­ent­zün­dung oder ein Darm­ver­schluss auf­tre­ten. Wei­te­re Tu­ber­ku­lo­se-Formen sind die Haut­tu­ber­ku­lo­se mit dem Krank­heits­bild Lupus vul­ga­ris, Tu­ber­ku­lo­se der Harn­we­ge mit ent­zün­de­ten Knötchen, die ver­na­r­ben und ver­kal­ken können, Tu­ber­ku­lo­se der Ge­schlechts­or­ga­ne die Un­frucht­bar­keit zur Folge haben kann (bei Frau und Mann) sowie die Knochen- und Ge­lenk­tu­ber­ku­lo­se (Spon­dy­li­tis tu­ber­cu­lo­sa). Sie führt zu Schwel­lun­gen und Schmerzen an den Ge­len­ken – vor allem an Brust- und Len­den­wir­bel­säu­le. Bei einer schweren Ver­laufs­form leidet ein Pa­ti­ent dabei unter an­de­rem an Ner­ve­n­aus­fäl­len mit Läh­mungs­er­schei­nun­gen.

Tu­ber­ku­lo­se: Ur­sa­che

Am häu­figs­ten wird TBC in Deut­sch­land durch den Er­re­ger My­co­b­ac­te­ri­um tu­ber­cu­lo­sis ver­ur­sacht. Ins­be­son­de­re Menschen mit einem ge­schwäch­ten Im­mun­sys­tem sind be­trof­fen. So unter an­de­rem:

  • HIV-In­fi­zier­te, AIDS-Pa­ti­en­ten
  • Pa­ti­en­ten nach einer Trans­plan­ta­ti­on, da deren Im­mu­n­ab­wehr durch Me­di­ka­men­te un­ter­drückt wird.
  • Chronisch kranke Menschen, wie Di­a­be­ti­ker.
  • Äl­te­re Menschen.
  • Pa­ti­en­ten mit Nie­ren­schwä­che.
  • Menschen, die re­gel­mä­ßig Drogen kon­su­mie­ren (u.a. Al­ko­hol, Zi­ga­ret­ten).
  • Menschen, die un­ter­er­nährt sind.
  • Ob­da­ch­lo­se Menschen.
  • Säug­lin­ge und Kinder unter vier Jahren.

Tu­ber­ku­lo­se – Dia­gno­se

Rund 15 Prozent der an TBC Er­krank­ten leiden nicht an Sym­pto­men. Die Er­kran­kung wird bei ihnen daher meist im Rahmen einer Rou­ti­ne­un­ter­su­chung fest­ge­stellt. – Bei Verdacht auf Tu­ber­ku­lo­se wird der Arzt sich im Vorfeld einer kör­per­li­chen Un­ter­su­chung nach den ak­tu­el­len Be­schwer­den und der bis­he­ri­gen Kran­ken­ge­schich­te er­kun­di­gen. Wichtig sind unter an­de­rem An­ga­ben zu Sym­pto­men wie leichtem Fieber, starkem nächt­li­chem Schwitzen und deut­li­chem Ge­wichts­ver­lust. Die kör­per­li­che Un­ter­su­chung erfolgt meist zuerst durch Ab­hö­ren und Ab­klop­fen der Lunge. Ver­mu­tet der Arzt Schwindsucht (Tu­ber­ku­lo­se), folgen wei­te­re Kon­trol­len. Unter an­de­rem:

  • Tu­ber­ku­lin-Hauttest (THT): Der Pa­ti­ent erhält eine Spritze unter die Haut mit einer kleinen Menge an Eiweiß des Er­re­gers (Tu­ber­ku­lin). Hat das Im­mun­sys­tem bereits An­ti­kör­per ge­bil­det, zeigt sich an der Ein­stich­stel­le meist nach ei­ni­gen Wochen eine ge­röte­te Ver­här­tung. Al­ler­dings ist es auch möglich, dass jemand in­fi­ziert ist und noch keine An­ti­kör­per ge­bil­det hat. Dann kann der Test keinen Nachweis er­brin­gen.
  • In­ter­fe­ron-Gamma-Release-Assay (IGRA): Der In­ter­fe­ron-Gamma-Test ist ge­nau­er als der Hauttest, denn im Fall einer In­fek­ti­on lässt sich bei der Blut­un­ter­su­chung In­ter­fe­ron gamma fest­stel­len. Dies wird bei Schwindsucht von spe­zi­el­len Ab­wehr­zel­len pro­du­ziert.
  • Blut­un­ter­su­chung: Bei dieser um­fas­sen­den Blu­t­ana­ly­se werden Werte geprüft, die mög­li­cher­wei­se auf die Er­kran­kung eines be­stimm­ten Organs hin­wei­sen. Man kann zudem fest­stel­len, ob Blut­wer­te wie CRP und weiße Blut­kör­per­chen erhöht sind. Dies könnte eine Ent­zün­dung im Körper an­zei­gen.
  • Röntgen der Lunge (Verdacht auf Lun­gen­tu­ber­ku­lo­se)
  • Com­pu­ter­to­mo­gra­fie be­trof­fe­ner Körper­re­gi­o­nen
  • La­bor­un­ter­su­chung von Auswurf (Sputum), Ma­gen­saft, Urin, Mo­nats­blut und Hirn­was­ser. Manchmal wird auch eine Ge­we­be­pro­be (Bi­op­sie) aus Lunge oder Lymph­kno­ten ge­nom­men.
  • Wird ein Er­re­ger nach­ge­wie­sen, lässt sich prüfen, ob er ge­gen­über be­stimm­ten An­ti­bi­o­ti­ka re­sis­tent ist. Bis zum Er­geb­nis kann es jedoch zwölf Wochen dauern.

Tu­ber­ku­lo­se – Verlauf

Tu­ber­ku­lo­se ist nicht so an­ste­ckend wie an­de­re In­fek­ti­ons­krank­hei­ten. Sie bricht auch nicht bei jedem Menschen aus, der sich an­ge­steckt hat. Nur etwa jeder Zehnte, der sich mit dem Er­re­ger von TBC in­fi­ziert hat, erkrankt letzt­end­lich. Die In­ku­ba­ti­ons­zeit kann we­ni­ge Wochen bis Mo­na­te be­tra­gen. Bei recht­zei­ti­ger The­ra­pie ist TBC meist heilbar. Erschwert wird der Be­hand­lungs­er­folg jedoch bei ge­schwäch­ten Pa­ti­en­ten, die an chro­ni­schen Krank­hei­ten leiden oder deren Im­mun­sys­tem nicht stark genug ist (bei­spiels­wei­se bei HIV-In­fek­ti­on). In kri­ti­schen Fällen kann es zu Lun­gen­blu­tun­gen, Lun­gen­kol­laps oder einer Blut­ver­gif­tung kommen.

Im Fall einer so­ge­nann­ten ga­lop­pie­ren­den Schwindsucht (bei Lun­gen­tu­ber­ku­lo­se) sterben ent­zün­de­te Lun­ge­na­re­a­le rasch ab. Das Lun­gen­ge­we­be wird gelblich und brö­cke­lig, daher wird der Prozess auch als Ver­kä­sung be­zeich­net. Wenn sich das ab­ge­stor­be­ne Ma­te­ri­al ver­f­lüs­sigt, kann der TBC-Herd streuen.

Es kommt vor, dass Er­re­ger gegen ein oder meh­re­re Tu­ber­ku­lo­se­me­di­ka­men­te re­sis­tent sind. Bei einer Mul­ti­re­sis­tenz müssen Ärzte mit be­stimm­ten Re­ser­ve­mit­teln be­han­deln. Dies kann zwischen ein­ein­halb und zwei Jahren dauern.

Pro­ble­ma­tisch wird es, wenn ein Pa­ti­ent seine Me­di­ka­men­te nicht wie ver­ord­net einnimmt. Das kommt wegen mög­li­cher Ne­ben­wir­kun­gen manchmal vor. Re­sis­ten­te Er­re­ger sind häufig die Folge, da die Bak­te­ri­en bei einer Un­ter­bre­chung der me­di­ka­men­tö­sen The­ra­pie nicht voll­stän­dig ab­ge­tö­tet werden.

Tu­ber­ku­lo­se – Be­hand­lung

Tu­ber­ku­lo­se kann man mit einer Kom­bi­na­ti­on un­ter­schied­li­cher An­ti­bi­o­ti­ka in der Regel gut be­han­deln. Bei einer of­fe­nen Tu­ber­ku­lo­se ist während der Zeit der akuten An­ste­ckungs­ge­fahr eine sta­ti­o­näre Auf­nah­me er­for­der­lich. Für die an­ti­bi­o­ti­sche Be­hand­lung werden meist diese vier Wirk­stof­fe kom­bi­niert: Iso­nia­zid, Ri­fam­pi­cin, Etham­bu­tol, Py­ra­zi­na­mid. Die Standard-The­ra­pie dauert rund sechs Mo­na­te, wobei in der Regel mit den vier ge­nann­ten Arz­nei­en be­gon­nen wird. Py­ra­zi­na­mid und Etham­bu­tol werden nach zwei Mo­na­ten ab­ge­setzt, während die Be­hand­lung mit Iso­nia­zid und Ri­fam­pi­cin für vier Mo­na­te fort­ge­setzt wird. – Im Fall von Un­ver­träg­lich­kei­ten stehen zudem Re­ser­ve­me­di­ka­men­te zur Ver­fü­gung. Dies gilt ebenfalls bei mög­li­chen Re­sis­ten­zen gegen be­stimm­te Er­re­ger.

Tu­ber­ku­lo­se vor­beu­gen

Da das Ri­si­ko, sich in Deut­sch­land mit Tu­ber­ku­lo­se an­zu­ste­cken gering ist, wird eine Impfung von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on am Robert-Koch-In­sti­tut nicht mehr emp­foh­len. Bei der noch bis 1997 nahe ge­leg­ten Impfung, spritzte man einen ab­ge­schwäch­ten My­co­bak­te­ri­en-Stamm unter die Haut. Der Impfschutz ist nicht sehr zu­ver­läs­sig, al­ler­dings pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Kinder davon, die in Ri­si­ko­ge­bie­ten leben. Sie er­kran­ken im Fall einer In­fek­ti­on we­ni­ger schwer.

Hat jemand Kontakt zu einem Er­krank­ten mit of­fe­ner Tu­ber­ku­lo­se, muss die Person um­ge­hend isoliert werden. Die Iso­lie­rung wird erst dann auf­ge­ho­ben, wenn drei un­ab­hän­gi­ge Proben des Auswurfs frei von Er­re­gern sind. Vor­beu­gend ist eine Be­hand­lung mit dem An­ti­tu­ber­ku­lo­ti­kum Iso­nia­zid sinnvoll. Zudem müssen Hy­gi­e­ne­maß­nah­men strikt ein­ge­hal­ten werden. Kon­takt­per­so­nen von Menschen mit of­fe­ner Tu­ber­ku­lo­se, sollten Hand­schu­he, Kittel und Nasen-Mund-Schutz tragen.

Um eine Aus­brei­tungs­ge­fahr der Tu­ber­ku­lo­se recht­zei­tig zu er­ken­nen und ver­hin­dern zu können, werden die er­krank­ten Per­so­nen dem Ge­sund­heits­amt ge­mel­det.

Ho­möo­pa­thie bei Tu­ber­ku­lo­se

Wich­ti­ger Hinweis: Die Wirk­sam­keit der in diesem Ka­pi­tel dar­ge­stell­ten Me­tho­den aus den Be­rei­chen Al­ter­na­tiv­me­di­zin und/oder Na­tur­heil­kun­de gelten als wis­sen­schaft­lich nicht über­prüf­bar. Be­wer­ten Sie diese In­for­ma­ti­o­nen daher mit Vorsicht und kon­sul­tie­ren Sie im Zweifel immer einen Arzt.

Nur bei jedem Zehnten, der sich mit Tu­ber­ku­lo­se in­fi­ziert, bricht die Krankheit aus. Be­trof­fen sind ins­be­son­de­re chronisch kranke Menschen und solche mit ge­schwäch­tem Im­mun­sys­tem. Daher ist die Stärkung der Selbst­hei­lungs­kräf­te ein wich­ti­ges Ziel in der ho­möo­pa­thi­schen Be­hand­lung. Zur Lin­de­rung der Be­schwer­den werden zudem un­ter­schied­li­che Wirk­stof­fe emp­foh­len. Sie können, in Ab­spra­che mit dem Arzt, die klas­si­sche Tu­ber­ku­lo­se­the­ra­pie er­gän­zen.

Bei Haut­tu­ber­ku­lo­se werden bei­spiels­wei­se fol­gen­de ho­möo­pa­thi­schen Mittel emp­foh­len (Auswahl):

  • Tel­lu­ri­um me­tal­li­cum
  • Tu­ber­cu­li­num
  • An­ti­mo­ni­um tar­ta­ri­cum

Bei krampf­ar­ti­gem und schmerz­haf­tem Husten können diese ho­möo­pa­thi­schen Mittel ge­ge­be­nen­falls die Sym­pto­me lindern (Auswahl):

  • Dro­se­ra
  • Aca­ly­pha in­di­ca

Aku­punk­tur bei Tu­ber­ku­lo­se

Bei der Be­hand­lung durch Aku­punk­tur ar­bei­tet man mit 0,4 bis zwei Mil­li­me­ter dicken Nadeln, die je nach in­di­vi­du­el­ler Dia­gno­se auf be­stimm­ten Punkten der Haut, entlang den so­ge­nann­ten Ener­gieleit­bah­nen, gesetzt werden. So sollen Funk­ti­ons­s­tö­run­gen auf­ge­ho­ben und Ener­gieblo­cka­den gelöst werden. Bei einer Tu­ber­ku­lo­se-Er­kran­kung wird unter an­de­rem das Ziel verfolgt, die kör­per­ei­ge­ne Ab­wehr­schwä­che zu stärken und Sym­pto­me wie Schmerzen zu lindern.

Tu­ber­ku­lo­se – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Me­di­zin ein ei­ge­ner ICD-Code zu­ge­ord­net. Die Ab­kür­zung ICD (englisch) steht dabei für In­ter­na­ti­o­nal Sta­ti­sti­cal Clas­si­fi­ca­ti­on of Di­sea­ses and Re­la­ted Health Problems. Das Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem ist weltweit an­er­kannt und eines der wich­tigs­ten für me­di­zi­ni­sche Dia­gno­sen. So werden bei­spiels­wei­se „In­fek­ti­o­nen durch My­co­b­ac­te­ri­um tu­ber­cu­lo­sis und My­co­b­ac­te­ri­um bovis“ (Tu­ber­ku­lo­se) unter den ICD-Codes „A15-A19“ erfasst. Häufig hilft die Ein­ga­be dieser Codes auch bei der Re­cher­che im In­ter­net weiter.

Tu­ber­ku­lo­se – Wie finde ich den rich­ti­gen Arzt?

Im In­ter­net gibt es viele An­bie­ter von Arzt­por­ta­len. Eines ist bei­spiels­wei­se die Arzt-Auskunft der Stiftung Ge­sund­heit. Sie be­in­hal­tet teil­wei­se einen Pa­ti­en­ten­zu­frie­den­heits­s­co­re und verfügt in der Regel über ak­tu­el­le po­s­ta­li­sche Daten. Ein­zu­se­hen ist sie unter www.arzt-auskunft.de. Auf der Suche nach einem Arzt, der sich mit der The­ra­pie von Tu­ber­ku­lo­se gut auskennt und dessen Praxis in Wohn­ort­nä­he ist, kann man hier ziel­füh­rend re­cher­chie­ren.

Tu­ber­ku­lo­se – Wie finde ich das rich­ti­ge Kran­ken­haus?

Auf der Suche nach einem pas­sen­den Kran­ken­haus, das sich mit der Be­hand­lung einer Tu­ber­ku­lo­se-Er­kran­kung gut auskennt erhält man über die Web­sei­te www.ae­rz­te­blatt.de ei­ni­ge hilf­rei­che Ver­lin­kun­gen. Unter an­de­rem zu www.weisse-liste.de, www.kli­ni­ken.de und www.kran­ken­haus.de. Eine be­son­ders um­fas­sen­de Übersicht bietet die Seite www.kli­ni­ken.de. Hier sind ak­tu­ell 3.846 Kran­ken­häu­ser aus Deut­sch­land, Ös­ter­reich und der Schweiz ge­lis­tet. Zu­sätz­lich gibt es de­tail­lier­te In­for­ma­ti­o­nen zu Fach­ab­tei­lun­gen der Kli­ni­ken sowie Qua­li­täts­be­rich­te.

Auf die Start­sei­te von www.kli­ni­ken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man spe­zi­ell nach Krank­hei­ten und Dia­gno­sen suchen. Für Er­kran­kun­gen durch Tu­ber­ku­lo­se hier in der linken Spalte (unter „Krank­hei­ten und Dia­gno­sen nach ICD10“) auf das Feld „I Be­stimm­te in­fek­ti­öse und pa­ra­si­tä­re Krank­hei­ten“ gehen. Klickt man darauf, öffnen sich dar­un­ter wei­te­re Felder. Nun hierauf klicken: „A15-A19 Tu­ber­ku­lo­se“ und an­schlie­ßend die zu­tref­fen­de Krank­heits­be­zeich­nung wählen, zum Beispiel „A15 Tu­ber­ku­lo­se der At­mungs­or­ga­ne, bak­te­ri­o­lo­gisch, mo­le­ku­la­r­bio­lo­gisch oder his­to­lo­gisch ge­si­chert/Tu­ber­ku­lo­se der Ate­m­or­ga­ne, mit ge­si­cher­tem Nachweis der Er­re­ger“. Noch einmal darauf klicken, dann er­schei­nen rechts in der Maske die ent­spre­chen­den Kran­ken­häu­ser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fall­zah­len. Auf Platz 1 finden sich die As­kle­pi­os Fach­kli­ni­ken München-Gauting in Gauting, auf Platz 2 das He­li­os Kli­ni­kum Emil von Behring in Berlin und Platz 3 belegt die Tho­ra­x­kli­nik in Hei­del­berg, usw.

Tu­ber­ku­lo­se – Was bezahlt die Kran­ken­kas­se und was muss man selbst be­zah­len?

An­ge­hö­ri­ge einer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung haben grund­sätz­lich ein Recht auf sta­ti­o­näre sowie am­bu­lan­te Ver­sor­gung, auf Arz­nei­mit­tel und wei­te­re Leis­tun­gen. In aller Regel sind jedoch be­stimm­te Ei­gen­leis­tun­gen (Zu­zah­lun­gen) ge­setz­lich fest­ge­schrie­ben. Diese Zu­zah­lun­gen be­tra­gen 10 Prozent der Kosten, pro Zu­zah­lung aber ma­xi­mal 10 Euro. Kostet die Leistung we­ni­ger als 5 Euro, hat der Ver­si­cher­te den tat­säch­li­chen Preis zu ent­rich­ten.

Bei Arz­nei­mit­teln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Be­trof­fe­ne ein be­son­ders preis­wer­tes Prä­pa­rat erhält, entfällt die Zu­zah­lung. Dabei dürfen die Kran­ken­kas­sen feste Be­trä­ge be­stim­men, die sie er­stat­ten, sofern meh­re­re Prä­pa­ra­te mit gleichem Wirkstoff er­hält­lich sind. Arz­nei­mit­tel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Fest­be­trag liegt, werden von den Kran­ken­kas­sen ohne Zu­zah­lung er­stat­tet.

Zudem besteht die Re­ge­lung, dass die GKV bei be­stimm­ten Prä­pa­ra­ten nicht mehr den Ein­zel­preis des je­wei­li­gen Arz­nei­mit­tels er­stat­ten muss, sondern nur den Fest­be­trag, der für eine Gruppe von ver­gleich­ba­ren Prä­pa­ra­ten fest­ge­legt wurde. Ist das ver­schrie­be­ne Me­di­ka­ment teurer, muss der Pa­ti­ent den Mehrpreis selbst zahlen plus der ge­setz­li­chen Zu­zah­lung für den er­stat­te­ten Kos­te­n­an­teil.

Zu­zah­lun­gen fallen ebenfalls bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt an. Sie be­tra­gen 10 Euro pro Ka­len­der­tag, wobei die Zu­zah­lung nur für ma­xi­mal 28 Tage pro Jahr ge­leis­tet werden muss. Dabei können meh­re­re Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te in einem Jahr zu­sam­men­ge­n­om­men werden, so dass die ma­xi­ma­le Zu­zah­lung bei sta­ti­o­närer Be­hand­lung 280 Euro pro Ka­len­der­jahr beträgt.

Bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge werden ein­ma­lig zehn Euro für die Ver­ord­nung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Ei­ge­n­an­teil zu tragen. Die Zu­zah­lung ist auf 28 Ka­len­der­ta­ge pro Ka­len­der­jahr begrenzt und wird nur bei Er­wach­se­nen über 18 Jahren er­ho­ben. Auch bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge gilt die Ober­gren­ze von 280 Euro pro Ka­len­der­jahr. Zu­zah­lun­gen für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te werden bei der Ober­gren­ze der Zu­zah­lung für häus­li­che Kran­ken­pfle­ge an­ge­rech­net.

Wenn die Kosten für eine Haus­halts­hil­fe von der Kran­ken­kas­se über­nom­men werden, müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent der an­fal­len­den Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei min­des­tens 5 und ma­xi­mal 10 Euro pro Ka­len­der­tag. Diese Zu­zah­lungs­pflicht gilt für den ge­sam­ten Zeitraum, in dem eine Haus­halts­hil­fe in Anspruch ge­nom­men wird.

Bei Hilfs­mit­teln müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent des Ab­ga­be­prei­ses leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Un­ter­gren­ze von 10 und 5 Euro pro Ver­ord­nung gelten.

Die Höhe der Zu­zah­lun­gen für Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men hängt von der Maß­nah­me und vom je­wei­li­gen Kos­ten­trä­ger ab.

Die Kosten für eine Schmerz­the­ra­pie in einer Schmerz­kli­nik übernimmt in der Regel jede ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se, da es sich um eine ver­trag­s­ärzt­li­che Leistung handelt. Al­ler­dings können wei­te­re Kosten (wie z. B. Zu­zah­lun­gen für Ver­ord­nun­gen) privat an­fal­len.

Die Kosten einer klas­si­schen Kör­pe­ra­ku­punk­tur werden von allen ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen, bei chro­ni­schen Schmerzen der Len­den­wir­bel­säu­le oder bei Knie­ge­len­kar­thro­se, über­nom­men. Der Leistung wird vor­aus­ge­setzt, dass die Schmerzen seit min­des­tens sechs Mo­na­ten be­ste­hen. In solchen Fällen haben ge­setz­lich Ver­si­cher­te Anspruch auf bis zu zehn Aku­punk­tur­sit­zun­gen pro Krank­heits­fall in­ner­halb von ma­xi­mal sechs Wochen. Eine er­neu­te Be­hand­lung kann frü­hes­tens zwölf Mo­na­te nach Abschluss der letzten Aku­punk­tur­be­hand­lung er­fol­gen. Die Kran­ken­kas­se er­stat­tet die Kosten nur, wenn die Be­hand­lung von einem qua­li­fi­zier­ten Arzt durch­ge­führt wird. Aku­punk­tur bei einem Heil­prak­ti­ker wird nicht über­nom­men. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Tu­ber­ku­lo­se – Was übernimmt die DFV?

Die am­bu­lan­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung DFV-Am­bu­lant­Schutz er­stat­tet Ihnen ge­setz­lich vor­ge­se­he­ne Zu­zah­lun­gen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfs­mit­tel und die Fahrt­kos­ten im Rahmen einer am­bu­lan­ten Be­hand­lung. Der DFV-Am­bu­lant­Schutz bietet Ihnen zudem er­wei­ter­te Vor­sor­ge­leis­tun­gen und steht Ihnen auch fi­nan­zi­ell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit fest­ge­stellt wird.

Im Falle einer Er­kran­kung warten Sie mit der Kran­ken­h­aus­zu­satz­ver­si­che­rung DFV-Kli­nik­Schutz Ex­klu­siv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spe­zi­a­li­sier­ten Fach­a­rzt.

Sie pro­fi­tie­ren zudem von Chef­a­rzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer, freier Kran­ken­h­aus­wahl und Kran­ken­haus­ta­ge­geld bei einem sta­ti­o­nären Kli­ni­k­auf­ent­halt. Der DFV-Kli­nik­Schutz macht Sie zum Pri­vat­pa­ti­en­ten im Kran­ken­haus inkl. Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung.

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Eine Ärztin mit Stethoskop und verschränkten Armen. © Artmim

FAQ zum Thema Tuberkulose Häufige Fragen

  • Über­tra­gen wird die In­fek­ti­on vor allem über die Atemluft von Mensch zu Mensch (Tröpf­chen­in­fek­ti­on). Husten oder Niesen an einer of­fe­nen Tu­ber­ku­lo­se Er­krank­te (un­be­han­del­te Pa­ti­en­ten) win­zi­ge Tröpfchen in die Luft, können an­de­re dies ein­at­men. Ob sich jemand dann auch in­fi­ziert, hängt unter an­de­rem davon ab, wie häufig, wie lang und wie eng der Kontakt mit dem Kranken war. Ebenfalls re­le­vant ist die Menge der Er­re­ger (z.B. My­co­b­ac­te­ri­um tu­ber­cu­lo­sis), die ein­ge­at­met wird und ob jemand bereits an einer chro­ni­schen Er­kran­kung leidet be­zie­hungs­wei­se im­mun­ge­schwächt ist. – Tu­ber­ku­lo­se au­ßer­halb der Lunge ist in der Regel nicht an­ste­ckend, es sei denn, es besteht ein Kontakt der Krank­heits­her­de nach außen. Zudem kann man sich durch den Verzehr nicht pas­teu­ri­sier­ter Milch von kranken Rindern in­fi­zie­ren. Al­ler­dings gilt der Rin­der­be­stand in Mit­tel­eu­r­o­pa heut­zu­ta­ge als tu­ber­ku­lo­se­frei.

  • Früher galt Tu­ber­ku­lo­se als eine der schreck­lichs­ten Seuchen. Die auch als „weiße Pest“ be­kann­te Krankheit hat viele Menschen da­hin­ge­rafft. Der Begriff Schwindsucht geht auf ein we­sent­li­ches Merkmal der Tu­ber­ku­lo­se zurück – auf den deut­li­chen Ge­wichts­ver­lust der Er­krank­ten.

  • Seit 1998 wird in Deut­sch­land keine Tu­ber­ku­lo­se-Impfung (BCG-Impfung) mehr emp­foh­len. Gründe dafür sind das nied­ri­ge In­fek­ti­ons­ri­si­ko hier­zu­lan­de sowie der Rü­ck­gang an Neu­er­kran­kun­gen in Deut­sch­land und vielen an­de­ren west­eu­ro­pä­i­schen Ländern. Au­ßer­dem führt die Tu­ber­ku­lo­se-Impfung öfter zu Kom­pli­ka­ti­o­nen. – In Ri­si­ko­ge­bie­ten hin­ge­gen ist eine Impfung sinnvoll. Ins­be­son­de­re Kinder pro­fi­tie­ren davon, denn im Fall einer An­ste­ckung er­kran­ken sie nicht so schwer.

  • Die früh­zei­ti­ge Dia­gno­se einer be­hand­lungs­be­dürf­ti­gen Tu­ber­ku­lo­se lässt sich mit einer Kom­bi­na­ti­on un­ter­schied­li­cher An­ti­bi­o­ti­ka gut be­han­deln. Für die The­ra­pie werden meist die Wirk­stof­fe Iso­nia­zid, Ri­fam­pi­cin, Etham­bu­tol, Py­ra­zi­na­mid ver­ab­reicht. Die Standard-The­ra­pie dauert etwa sechs Mo­na­te

  • Wer Kontakt zu Er­krank­ten mit of­fe­ner Tu­ber­ku­lo­se hat, sollte Hand­schu­he, Kittel und Nasen-Mund-Schutz tragen. Vor­beu­gend wird zudem eine Be­hand­lung mit dem An­ti­tu­ber­ku­lo­ti­kum Iso­nia­zid emp­foh­len. – Leidet jemand an Husten, der länger als drei Wochen anhält, sollte der Arzt dies un­ter­su­chen. Bei blu­ti­gem Auswurf, ist eine um­ge­hen­de ärzt­li­che Kon­trol­le nötig. Es gilt: Je eher eine In­fek­ti­on dia­gnos­ti­ziert wird, desto besser kann sie be­han­delt werden.

Tipps

Fazit

Tu­ber­ku­lo­se ist weltweit eine der be­deu­tend­sten In­fek­ti­ons­krank­hei­ten, in Deutschland jedoch ver­gleichs­wei­se selten. Eine früh­zei­ti­ge Di­ag­no­se und kon­se­quen­te Be­hand­lung sind ent­schei­dend, um Kom­pli­ka­ti­o­nen und An­steck­un­gen zu ver­hin­dern. Be­son­ders ge­fähr­det sind Menschen mit ge­schwäch­tem Im­mun­sys­tem. Durch ge­ziel­te Hy­gie­ne­maß­nah­men, recht­zei­ti­ge ärzt­li­che Ab­klä­rung bei Verdacht und in Ri­si­ko­ge­bie­ten ge­ge­be­nen­falls lässt sich das Er­kran­kungs­ri­si­ko senken.

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen  rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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