Bestens versorgt mit dem DFV-AmbulantSchutz
Ob Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel, erweiterte Diagnostik, alternative Behandlungen und vieles mehr – der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen eine Absicherung, die weit über die Leistungen der GKV hinausgeht.
© StarasHarnwegsinfekte betreffen vor allem Frauen und entstehen meist durch Darmbakterien wie E. coli, die in die Blase gelangen.
Risikofaktoren sind eine kurze Harnröhre, falsche Intimhygiene, häufiger Geschlechtsverkehr, Schwangerschaft oder Diabetes.
Typische Beschwerden sind Brennen beim Wasserlassen, häufiger Harndrang, Unterleibsschmerzen und eventuell Blut im Urin.
Viel trinken, Wärme und pflanzliche Mittel helfen, bei bakteriellen Infektionen sind oft Antibiotika nötig; richtige Hygiene beugt vor.
Jede zweite Frau leidet mindestens einmal im Leben an einer Blasenentzündung (Zystitis). Männer hingegen sind seltener betroffen. In 95 Prozent der Krankheitsfälle lösen Bakterien die Harnwegsinfektion aus. Häufigster Erreger sind Escherichia-coli-Bakterien. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der natürlichen Darmflora und können von außen über die Harnröhre bis in die Blase gelangen. Dort verursachen sie eine Entzündung oder Reizung der Blasenwand. Da Harnröhren- und Darmausgang bei Frauen näher beieinanderliegen als bei Männern und da die weibliche Harnröhre einige Zentimeter kürzer ist als die männliche, finden Bakterien den Weg in die Harnblase der Frau häufiger.
Zu den häufigsten Verursachern einer Blasenentzündung zählen Escherichia-coli-Bakterien, die Teil der natürlichen Darmflora sind. Auch andere bakterielle Erreger, wie Staphylokokken, Streptokokken, Proteus mirabilis oder Klebsiellen sowie Pilze, wie Candida albicans, können eine Harnwegsinfektion auslösen. Selten sind Viren, Parasiten oder Pilze die Ursache der Blasenentzündung.
Zu einem Harnwegsinfekt kommt es manchmal auch durch die Einnahme bestimmter Medikamente oder durch eine Bestrahlung. Erkrankt ein Mann daran, ist beinahe immer auch die Prostata entzündet. Umgekehrt kann eine akute oder chronische Prostataentzündung auch eine Blasenentzündung hervorrufen.
Die Harnröhre der Frau ist mit etwa vier Zentimetern deutlich kürzer als die des Mannes mit 20 bis 25 Zentimetern. Zudem befindet sich der Ausgang der weiblichen Harnröhre näher am After. Dies begünstigt die Entstehung einer Blasenentzündung. Insbesondere dann, wenn auf der Toilette (nach dem Stuhlgang oder dem Wasserlassen) von hinten nach vorne gereinigt wird. So können Bakterien in die Harnröhre gelangen. Daher sollte immer von der Scheide aus in Richtung After, also von vorne nach hinten gesäubert werden. Aber auch andere Faktoren können den Ausbruch einer Harnwegsinfektion beeinflussen:
Typische Symptome einer Blasenentzündung sind Brennen und Schmerzen beim Wasserlassen (Algurie), häufiger Harndrang, trotz meist nur geringer Urinmengen, sowie Unterleibsschmerzen. Der Urin ist manchmal getrübt und es kommt vor, dass Blut darin ist. Zudem kann er auffällig riechen.
Aber auch andere Symptome können auf eine Blasenentzündung verweisen. Oft sind sie aufgrund von Begleiterkrankungen oder verschiedener Erreger unterschiedlich stark ausgeprägt:
Es kann vorkommen, dass die Blasenentzündung über die Harnleiter aufsteigt und die Nieren befällt. Wird dies nicht behandelt, kann die Entzündung von Nierenbecken und Nieren (Pyelonephritis) bleibende Nierenschäden verursachen.
Während der Schwangerschaft kann ein Harnwegsinfekt leichter in die Nieren aufsteigen, wenn er nicht behandelt wird. Dies kann vorzeitige Wehen zur Folge haben und so eine Frühgeburt oder eine Fehlgeburt auslösen.
Ob Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel, erweiterte Diagnostik, alternative Behandlungen und vieles mehr – der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen eine Absicherung, die weit über die Leistungen der GKV hinausgeht.
Im Gespräch mit dem behandelnden Arzt sollte der Patient alle aktuellen Beschwerden sowie bekannte Vorerkrankungen schildern. Bei Verdacht auf eine Infektion der Harnblase spielt die Untersuchung des Urins eine wichtige Rolle. Er wird auf das Vorhandensein möglicher Bakterien hin kontrolliert, aber auch auf eventuelle Blutbeimengungen. Dafür gibt es verschiedene Methoden:
Ein Urinteststreifen kann auch eine erhöhte Bakterienzahl anzeigen, ohne dass überhaupt Beschwerden vorliegen. Man spricht dann von einer asymptomatischen Bakteriurie. Dies erfordert in der Regel keine weiteren therapeutischen Maßnahmen. Es sei denn, eine Schwangere leidet an einer asymptomatischen Bakteriurie. Denn bei rund 30 Prozent der Frauen führt dies zu einer Nierenentzündung (Pyelonephritis). Daher ist ärztliche Behandlung unbedingt angezeigt.
Bei der Abgabe einer Urinprobe sollte immer der sogenannte Mittelstrahlurin im Becher aufgefangen werden. Dabei wird der Urin aus dem bereits laufenden Harnstrahl verwendet. Die ersten und letzten Milliliter des Urins gehen dabei wie gewohnt in die Toilette. Auf diese Weise kann man verhindern, dass die üblicherweise auf der Schleimhaut befindlichen Bakterien den Urin verunreinigen. Genitalien sollten zudem vor der Abgabe einer Urinprobe gründlich mit Wasser gereinigt werden. Beim Wasserlassen sollten Frauen die Schamlippen außerdem mit den Fingern spreizen, Männer ihre Vorhaut zurückziehen.
Gibt es Hinweise auf eine Nieren, oder Nierenbeckenentzündung oder andere Komplikationen, wird der Arzt gegebenenfalls auch eine Ultraschalluntersuchung vornehmen. Auf diese Weise lässt sich eine Restharnbestimmung durchführen. Auch mögliche Blasenentleerungsstörungen können so erkannt werden. Zudem erlaubt die Untersuchung mittels Sonografie eine Harnflussmessung (Uroflowmetrie) oder ein Miktionszystogramm. Dabei wird dem Patienten ein Kontrastmittel durch die Harnröhre in die Blase gespritzt. Anschließend kann die Entleerung per Röntgenbild dokumentiert werden. In einigen Fällen ist auch eine Blasenspiegelung sinnvoll.
Eine unkomplizierte Blasenentzündung heilt meist von alleine aus. Aber man kann selbst auch einiges tun, um die Beschwerden zu lindern und den Verlauf der Erkrankung zu verkürzen.
Wer an einer Blasenentzündung leidet und ansonsten keine anderen Krankheiten hat, kann sich mit bewährten Hausmitteln behandeln. Diese Tipps helfen Betroffenen häufig schon bei ersten Anzeichen der Erkrankung:
Zur Symptomlinderung und Bekämpfung der bakteriellen Blasenentzündung verordnet der Arzt auch Antibiotika. Häufig werden Patienten dabei mit Wirkstoffen wie Fosfomycin oder Nitrofurantoin behandelt. Die Wahl des passenden Präparates hängt dabei von der Art der Infektion ab. In der Regel muss das Antibiotikum über einen Zeitraum von drei bis zehn Tagen eingenommen werden. Es gibt auch Medikamente, bei denen nur eine einmalige Einnahme nötig ist. Wichtig ist, die Tabletten so lange zu nehmen, wie vom Arzt empfohlen. Meist geben sich die typischen Beschwerden der akuten Zystitis schon nach einem Tag. Drei bis fünf Tage nach Therapiebeginn zeigt sich auch der Urinbefund wieder unauffällig.
Betroffene, die immer wieder an Infekten der Blase leiden, sollten vor Einnahme eines Antibiotikums ein Antibiogramm erstellen lassen. Die Testung gibt Aufschluss über mögliche Resistenzen oder Empfindlichkeiten von Krankheitserregern gegenüber Antibiotika.
Im Fall einer unkomplizierten Entzündung der Blase, kann auch eine reine Schmerztherapie mit Ibuprofen helfen. Gerade dann, wenn man kein Antibiotikum einnehmen möchte oder andere Gründe gegen eine antibiotische Therapie sprechen, kann dies eine mögliche Behandlungsform sein. Bei starken Schmerzen hilft zudem ein krampflösendes Medikament wie Butylscopolamin.
Eher selten wird eine Blasenentzündung durch Pilze verursacht. Patienten werden dann mit Antimykotika (pilztötende Mittel) behandelt.
Zur Linderung der Beschwerden einer leichten Blasenentzündung werden häufig auch homöopathische Mittel eingesetzt. Stellt sich die Entzündung mit mildem Verlauf und ohne Komplikationen dar, heilt die Erkrankung in der Regel von alleine aus. Mithilfe bestimmter homöopathischer Wirkstoffe lassen sich jedoch Symptome abschwächen und der Erkrankungsverlauf oftmals positiv beeinflussen. Diese homöopathischen Medikamente werden zur Reduzierung von Beschwerden häufig empfohlen (Auswahl):
Bei einem Harnwegsinfekt unterscheidet die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) zwei ursächliche Formen: zum einen „Kälte und Feuchtigkeit“ in der Blase. Dies wird meist durch eine Verkühlung im Unterleib ausgelöst. Die andere Form, „Schwäche im sogenannten Funktionskreis von Niere und Milz“, findet ihre Ursache in einer energetischen Schwäche. Dazu tragen häufig auch Ernährungsfehler und emotionale Belastungen bei. Bei beiden Formen, die zu einer entzündeten Harnblase führen, kann Akupunktur einen wirkungsvollen Baustein in der Behandlung darstellen. Die chinesische Medizin setzt in der Therapie zusätzlich auf Kräuterbehandlung sowie oftmals auf eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten. Ziel der Behandlung mit den Akupunkturnadeln ist unter anderem eine Stärkung der Immunabwehr, um insbesondere den Kreislauf immer wiederkehrender Blasenentzündungen zu unterbrechen. Stellt sich die Entzündung mit Fieber oder einem Verlauf mit sehr starken Beschwerden dar, sollte unbedingt ein Urologe aufgesucht werden.
Da die Harnröhre der Frau mit zweieinhalb bis vier Zentimetern deutlich kürzer ist, als die des Mannes mit etwa 20 bis 25 Zentimetern, leiden Frauen häufiger unter Blasenentzündungen. Erreger, wie Bakterien, müssen nämlich einen sehr viel kürzeren Weg durch die Harnröhre zurücklegen. Zudem befindet sich bei Frauen die Öffnung der Harnröhre näher an der Analregion als bei Männern. Bestimmte Bakterien, wie E. coli, die oftmals verantwortlich sind für eine Zystitis, kommen dort naturgemäß sehr häufig vor. – Gerade in den Wechseljahren leiden viele Frauen an häufigen Blasenentzündungen. Grund dafür ist der Abfall des Östrogenspiegels, der zur Folge hat, dass die Schleimhaut in der Harnröhre dünner wird. Bakterien wird der Zugang zur Blase so erleichtert. Unter Umständen kann dagegen eine Therapie mit Östrogenpräparaten helfen. Der behandelnde Gynäkologe kann beispielsweise eine östrogenhaltige Creme zur Anwendung im Bereich der vorderen Scheidenwand und Harnröhre verordnen. Ob ein östrogenhaltiges Mittel zur Behandlung geeignet ist, lässt sich im Gespräch mit dem Arzt klären.
Schwangere Frauen sind besonders anfällig für Blasenentzündungen. Hormonelle Veränderungen und etwas erweiterte Harnwege sind der Grund dafür. Um ernste Folgen für Mutter und Kind vermeiden zu können, wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung auch auf eine eventuelle Blasenentzündung hin getestet. Während einer Schwangerschaft kann eine Entzündung der Harnwege leichter bis in die Nieren aufsteigen. Unbehandelt drohen vorzeitige Wehen, eine Frühgeburt oder eine Fehlgeburt. Daher sollten Schwangere, sobald sie die typischen Symptome einer Blasenentzündung an sich bemerken, umgehend ihren Arzt aufsuchen. Die Behandlung in der Schwangerschaft basiert in der Regel auf einer Antibiotika-Gabe. Gut verträglich bei einer bakteriellen Infektion sind für Schwangere insbesondere Wirkstoffe aus den Gruppen der Penicilline und Cephalosporine sowie Fosfomycin-Trometamol.
Mädchen und Jungen können öfter an einer Infektion der ableitenden Harnwege erkranken. Das liegt meist an dem noch unzureichend ausgebildeten Immunsystem bei Kindern. Kommt es vor, dass kleine Jungen häufig an einer Entzündung der Blase leiden, sollte auch eine mögliche Fehlbildung im Urogenitaltrakt in Betracht gezogen und abgeklärt werden.
Blasenentzündungen können immer wieder auftreten. Es gibt jedoch Hausmittel und Tipps, um der Entzündung vorzubeugen. Folgende Empfehlungen können dabei hilfreich sein:
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise eine Zystitis (Blasenentzündung) unter dem ICD-Code „N30.0“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieser Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Ob Unfall oder Krankheit – mit dem DFV-Klinikschutz erhalten Sie beste medizinische Betreuung und mehr Ruhe zur Heilung.
© ArtmimNicht bei jedem Symptom, das auf eine Blasenentzündung hindeutet, muss man zum Arzt. Oft können schon Hausmittel sehr wirksam sein gegen den Infekt. Allerdings gibt es Patienten, die auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen sollten. Das sind beispielsweise Männer, denn bei ihnen tritt die Erkrankung eigentlich selten auf. Häufig liegt die Ursache hier in einer verengten Harnröhre. Dies sollte unbedingt abgeklärt werden. Auch Schwangere sollten umgehend zum Arzt, sobald Verdacht auf eine Blasenentzündung besteht. Unbehandelt drohen ansonsten vorzeitige Wehen, eine Früh- oder Fehlgeburt. Bei Kindern, Diabetikern oder Personen, die das Immunsystem schwächende Medikamente einnehmen, sollte man die Krankheitsanzeichen ebenfalls ärztlich abklären lassen. Auch bei Fieber, wenn die Zystitis länger als drei Tage anhält oder bei immer wiederkehrenden Blaseninfekten ist eine ärztliche Untersuchung angezeigt.
Bei anhaltenden oder immer wiederkehrenden Blaseninfekten liegt ein chronischer Krankheitsverlauf vor. Patienten, die drei oder mehr Blasenentzündungen im Jahr durchmachen, leiden an einer chronischen Blasenentzündung. Die Erkrankung wird auch dann als chronisch eingestuft, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu zwei oder mehr Harnwegsinfekten kommt.
Ein unkomplizierter Blaseninfekt heilt meist innerhalb einer Woche von selbst aus. Stellen sich die typischen Symptome der Harnwegsinfektion allerdings stärker dar oder kommt es zu Fieber, kann sich der Heilungsprozess länger hinziehen. Die Dauer hängt dann von den individuellen Krankheitssymptomen und von möglichen Begleiterkrankungen ab.
Erfahrungsgemäß können bei einer Blasenentzündung Hausmittel gut helfen. Insbesondere spezielle Blasen- und Nierentees mit Birkenblätterextrakten, Goldrutenkraut, Bärentraubenblättern, Brennnesseln, Schachtelhalm oder Wacholder. Birkenblättertee wirkt harntreibend, was günstig ist für das Ausspülen der Keime aus der Blase. Dies gilt ebenso für Tee aus Goldrutenkraut. Er wirkt außerdem krampflösend und entzündungshemmend. Bärentraubenblättertee hat einen desinfizierenden Effekt und sollte am besten vor dem Schlafengehen getrunken werden, so dass sich seine Wirkstoffe in der Blase anreichern können. Oftmals sind in der Apotheke auch Mischungen aus mehreren dieser Heilpflanzen erhältlich.
Wenn sich der Verlauf der Blasenentzündung leicht darstellt, sind eigentlich keine Medikamente nötig. Gegen starke Schmerzen beim Wasserlassen und die Entzündung kann Ibuprofen helfen. Oftmals ist auch ein krampflösendes Medikament wie Butylscopolamin sinnvoll. Sind die Symptome des bakteriellen Infekts sehr stark, kann der Arzt die Zystitis auch mit einem Antibiotikum behandeln. Häufig werden Mittel mit Wirkstoffen wie Fosfomycin oder Nitrofurantoin verordnet. Bei leichten Beschwerden helfen vielen Patienten zudem homöopathische Arzneien, wie unter anderem Cantharis, Pulsatilla oder Staphisagria.
Eine Blasenentzündung ist unangenehm, aber meist gut behandelbar. Mit viel Flüssigkeit, Wärme und pflanzlichen Mitteln lassen sich Beschwerden oft lindern. Bei starken Symptomen, in der Schwangerschaft oder bei wiederkehrenden Infekten ist ärztliche Hilfe wichtig. Vorbeugung durch richtige Hygiene und ausreichend Trinken senkt das Risiko deutlich.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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