Junges Paar auf Roller© fotostorm

Auslandskranken­versicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind

Stiftung Warentest 'SEHR GUT' (0,9) im Single- und Familientarif

  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub
  • Krankenrücktransport

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Unsere Auslandsreise­kranken­versicherung für Singles und Familien

Single
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
Zusatzleistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice

Stiftung Warentest "Sehr gut"

Monatsbeitrag
ab20 €/jährl.
Online abschließen
Familie
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
Zusatzleistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice

Stiftung Warentest "Sehr gut"

Monatsbeitrag
ab40 €/jährl.
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Stiftung Warentest "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif

Auslandsreisekranekenversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zu­verlässige Auslands­kranken­versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. 

Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslands­kranken­ver­sicherung 37 Familientarife und 46 Single­tarife untersucht. Der DFV-Auslandsreise­Schutz hat in beiden Test­kategorien mit der her­vor­ragenden Note „SEHR GUT“ ab­ge­schlos­sen.

Jetzt absichern

Das sagen unsere Kunden

DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick

Leistungen
Single
Familie
Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem voll­stationären Krankenhaus­aufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausge­nommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Aus­führung; Notwendige Repara­turen von vorhandenen Inlays (Einlage­füllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wieder­her­stellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungs­fall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notruf­nummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance.

Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem voll­stationären Krankenhaus­aufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausge­nommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Aus­führung; Notwendige Repara­turen von vorhandenen Inlays (Einlage­füllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wieder­her­stellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungs­fall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notruf­nummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance.

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung? DFV-AuslandsreiseSchutz

Ihre Auslandskranken­versicherung zahlt für:

Ambulante und stationäre Behandlungen

Kranken- und Krankenrücktransporte

Heil-, Hilfs-, Arznei- und Verbandmittel

Krankenhausaufenthalte

Begleitpersonen im Krankenhaus

Zahnärztliche Versorgungen

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Bestattungen im Ausland und Überführung des Leichnams aus dem Ausland

Behandlungen bei Schwangerschafts­komplikationen

Leistungen für das im Ausland frühgeborene Kind

Kinderbetreuung (Reisekosten bei erforderlicher außerplanmäßiger Rückreise)

Ihre Auslandskranken­versicherung zahlt u.a. nicht für:

Heilbehandlungen, die der Grund für eine Auslandsreise waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose während der Reise stattfinden müssen

nicht notwendige Behandlungen zur Heilung sowie nicht für Nähr-, Stärkungs- und Kosmetikpräparate 

Sehhilfen und Hörgeräte

Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen

Behandlungen wegen Schwanger­schaft,  (-s)vorsorge und Entbindung 

Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen

Psychoanalytische und psycho­therapeutische Behandlungen sowie Suchtkrankheiten und deren Folgen

Gute Gründe zur DFV zu wechseln

100% Kostenerstattung
Keine Selbstbeteiligung

Im DFV-AuslandsreiseSchutz gibt es keine Selbstbeteiligungskosten. Das bedeutet für Sie, dass 100 % der Kosten bei Krankheit im Ausland übernommen werden.

24/7 Notfall-Service
24/7 Notfall-Service

Ein 24-Stunden-Notfallkontakt steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Damit sind wir für Sie da, wenn Sie im Ausland behandelt werden müssen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Schutz

Sie sind weltweit geschützt. So sind z.B. Behandlungen in den USA und Kanada automatisch mitversichert. Eine schriftliche Bestätigung für das Reiseland kann bequem in der App heruntergeladen werden.

Keine Wartezeit beim Abschluss
Sofortiger Versichungsschutz

Der DFV-AuslandsreiseSchutz greift sofort. Voraussetzung ist, dass Sie ihn noch in Deutschland vor dem Grenzübertritt abgeschlossen haben.

Alles in einer App
Einfache Kostenerstattung

Rechnung fotografieren, in der App hochladen und innerhalb kürzester Zeit Geld erhalten. Mit der bestbeweteten Versicherungsapp Deutschlands!

Fallbeispiele Auslandskrankenversicherung

Fallbeispiel Magen-Darm-Erkrankung
Magen-Darm-Erkrankung:
ca. 300 Euro

Im Ranking der häufigsten Ur­laubs­er­kran­kun­gen ist die un­ge­schla­ge­ne Nummer 1 nach wie vor die Magen-Darm-Erkrankung. Klingt harmlos, kann aller­dings ernst und auch sehr teuer werden – so wie bei einem unserer Ver­sicherten. Der 20-Jährige ist während seines Ägypten-Urlaubs leider daran erkrankt. Kosten­punkt für ärztliche Behandlung und Medi­kamente: 300 €.

Fallbeispiel Zahnunfall
Zahnunfall:
ca. 1.500 Euro

Im Urlaub schmeckt das Essen bekannt­lich besonders lecker. Da kann man schon mal beherzt zu­beißen. Nur leider ärgerlich, wenn die Zähne dabei auf zu harten Wider­stand treffen – so wie bei unserem 60-jährigen Ver­si­cher­ten. Beim Bar­becue in den USA ist die Zahn­prothese gebroch­en. Kosten für die Repa­ratur zur Wieder­herstellung der Kauf­fähigkeit: 1.500 €.

Fallbeispiel Oberschenkelhalsbruch
Oberschenkelhalsbruch:
ca. 20.000 Euro

Der Zauber der finnischen Berge ist allseits bekannt und sollte we­nigs­tens einmal im Leben erkundet werden. Das dachte sich auch eine unserer betagteren Ver­sicherten. Mit 80 Jahren ist eine Ober­schen­kel­halsfraktur, die sich die Dame dort leider zuzog, allerdings mehr als ernst­zunehmend. Kosten für den Kranken­haus­aufenthalt: 5.000 €. Kosten für den Rück­transport: 15.000 €.

Fallbeispiel Komplikationen in der Schwangerschaft
Schwangerschafts­komplikationen:
ca. 500 Euro

Eine Reise in der Schwangerschaft ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Allerdings möchte und sollte auch nicht jede schwangere Frau darauf verzichten müssen. Wenn es dann doch zu Komp­li­ka­tio­nen kommt, gilt es Mutter und Baby so schnell wie möglich zu versorgen. So wie bei unserer 30-jährigen Ver­sicherten, die in Italien ganz un­ver­hofft vorzeitige Wehen hatte. Kosten für Arztbesuch, In­fusion und Medi­kamente: 500 €.

FAQ zur Auslandsreiseversicherung Häufige Fragen

  • Der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet bis zu 100 % der während einer Reise entstandenen Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Zusätzlich übernehmen wir Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten, notwendige Rücktransporte aus dem Ausland sowie Kinderbetreuung oder Rooming-In. Im Ernstfall erhalten Sie mit unserer kostenfreien 24h-Hotline schnelle Hilfe während Ihrer Reise.

  • Wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zwar über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert, dieser Schutz gilt aber nur im Inland. Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Krankenversicherte ist ein Auslandsschutz sinnvoll, da der Krankenrücktransport oft nicht abgesichert ist. Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland versichert.

  • Der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet Krankheitskosten für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise, unabhängig davon, ob es sich um Urlaub, Work & Travel, ein Sabbatical oder ein Auslandssemester handelt. Der Schutz beginnt mit dem Grenzübertritt bei der Ausreise und endet nach zwei Monaten oder mit der Rückkehr nach Deutschland. Sind Sie am Ende der zwei Monate aus medizinischen Gründen nicht reise- oder transportfähig, verlängert sich Ihr Schutz automatisch.

    Wichtig: Sie müssen die Versicherung noch in Deutschland vor Ihrer Abreise abschließen.

  • Der Auslandskrankenschutz der Deutschen Familienversicherung erstreckt sich auf das weltweite Ausland, ohne länderbezogene Einschränkungen.

  • Grundsätzlich werden alle Rechnungen zunächst von Ihnen bezahlt. Wir erstatten Ihnen nach Einreichung der Originalbelege die Kosten. In besonderen Fällen, z. B. bei einem Rücktransport oder bei Krankenhausbehandlungen in bestimmten Ländern, zahlt der DFV-AuslandsreiseSchutz auch direkt an den Leistungserbringer.

  • Bei unserer Auslandskrankenversicherung entstehen keine Selbstbeteiligungskosten für Sie. Wir bieten vollumfänglichen Schutz und erstatten 100 % der medizinisch notwendigen Krankheitskosten, die während Ihrer Reise im Ausland entstehen.

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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