Zahn abgebrochen© Tyler Olson

Zahn abgebrochen: Was ist zu beachten?

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Text fachlich geprüft von Rumen StanchevZahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik

Dar­auf ist man mit sei­nem Ers­te-Hil­fe-Set meist nicht vor­be­rei­tet: ein un­glück­li­cher Sturz zu Hau­se oder auf dem Weg zur Ar­beit und schon ist ein Schnei­de­zahn ab­ge­bro­chen. Kin­der und Ju­gend­li­che er­lei­den Zahn­un­fäl­le be­son­ders häu­fig. Da­bei be­güns­ti­gen ri­si­ko­rei­che Sport­ar­ten Ver­let­zun­gen an Zäh­nen und Kie­fer. Aber auch wur­zel­be­han­del­te Zäh­ne nei­gen eher als ge­sun­de zu Ver­let­zun­gen. Wer dann rasch han­delt, kann schlim­me Fol­gen min­dern oder ganz ver­mei­den. Des­halb ist es wich­tig zu wis­sen, wie man sich in der aku­ten Si­tua­ti­on rich­tig ver­hält.

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Ausgeschlagener oder abgebrochener Zahn: Erste-Hilfe-Tipps

Das soll­ten Sie tun:

  • Ruhe be­wah­ren und über­legt han­deln
  • Bei star­ker Blu­tung auf ein Stoffta­schen­tuch bei­ßen und ggf. äu­ßer­lich küh­len.
  • Aus­ge­fal­le­ne bzw. ab­ge­bro­che­ne Zäh­ne su­chen (gan­zen Zahn nie­mals an der Wur­zel an­fas­sen, son­dern nur an der Zahn­kro­ne).
  • Zahn oder Zahn­stück in Zahn­ret­tungs­box (aus der Apo­the­ke) le­gen und da­mit so­fort zum Zahn­arzt oder zahn­ärzt­li­chen Not­dienst.
  • Al­ter­na­tiv: Zahn in ein Glas o.ä. le­gen und mit Spei­chel be­de­cken. Ggf. H-Milch neh­men oder iso­to­ne Koch­salz­lö­sung (gibt es in der Apo­the­ke). Not­falls in Plas­tik­fo­lie wi­ckeln. Zahn oder Zahn­stück müs­sen un­be­dingt feucht ge­hal­ten wer­den, bis der Zahn­arzt er­reicht wird.
  • So­fort zum Zahn­arzt oder zahn­ärzt­li­chen Not­dienst be­ge­ben. Dort kann die zahn­ret­ten­de Be­hand­lung er­fol­gen.
  • Den Vor­fall der Ver­si­che­rung mel­den.

Das soll­ten Sie nicht tun:

  • Ist der Zahn kom­plett aus­ge­bro­chen, also mit Wur­zel – nur an der Zahn­kro­ne an­fas­sen. Nie­mals die Wur­zel be­rüh­ren, da sonst noch funk­ti­ons­fä­hi­ge Zel­len ge­schä­digt wer­den könn­ten.
  • Kei­nes­falls ver­su­chen, Zäh­ne selbst wie­der ein­zu­set­zen. Das könn­te die fei­nen Wur­zel­fa­sern zer­stö­ren und eine Re­im­plan­ta­ti­on wäre dann aus­ge­schlos­sen.
  • Nicht ver­su­chen, das Zahn­stück selbst wie­der an­zu­fü­gen oder zu kle­ben.
  • Kei­nes­falls rei­ni­gen oder gar des­in­fi­zie­ren.
  • Las­sen Sie den Zahn oder das Zahn­stück nicht aus­trock­nen.
  • Le­gen Sie den Zahn oder das Zahn­teil nie­mals in Was­ser ein.
  • Las­sen Sie kei­ne un­nö­ti­ge Zeit ver­strei­chen be­vor Sie ei­nen Zahn­arzt auf­su­chen.

Mit dem Test­sie­ger unter den Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen sind Sie vor al­len Zahn­un­fäl­len fi­nan­zi­ell ge­schützt. Ganz gleich wel­chen Ta­rif Sie ab­schlie­ßen – un­se­re Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung leis­tet bei Zahn­un­fall im­mer 100% Kos­ten­er­stat­tung.

Informationen zur DFV Zahnzusatzversicherung

Zahnunfall – was tun?

Das soll­ten Sie tun:

Jedes drit­te Kind ver­letzt sich beim Spie­len oder beim Sport ein­mal die Zäh­ne. Aber auch Er­wach­se­ne blei­ben von Zah­n­un­fäl­len nicht ver­schont. Ein Sturz mit dem Fahr­rad oder beim Spa­zier­gang auf glat­tem Geh­weg im Win­ter – wenn der Zahn ab­ge­bro­chen oder aus­ge­fal­len ist, tut schnel­le Hil­fe Not. Da­bei gibt es ei­ni­ge we­sent­li­che Ver­hal­tens­wei­sen zu be­ach­ten, die hel­fen kön­nen, den Schnei­de- oder Ba­cken­zahn zu ret­ten.

Welche Arten von Zahnverletzungen gibt es?

Kommt es bei­spiels­wei­se bei einem Zu­sam­men­stoß zu einer Zahn­ver­let­zung, dem sog. Zahn­trau­ma, soll­te schnellst­mög­lich ein Zahn­arzt auf­ge­sucht wer­den. Er stellt fest, ob die Zahn­o­ber­flä­che (Zahn­schmelz) oder die Zahn­pul­pa mit dem Ner­ven­ge­we­be des Zahns (Zahn­ner­ven) ge­schä­digt sind.

Ne­ben ab­ge­bro­che­nen Zahn­stü­cken (Frak­tur) oder kom­plett aus­ge­bro­che­nen Zäh­nen (A­vul­si­ons­frak­tur) kön­nen auch fol­gen­de Ver­let­zun­gen vor­lie­gen:

  • Er­schüt­te­rung (Kon­kus­si­on): Der Zahn­un­fall hat zu einer Er­schüt­te­rung in der Al­veo­le (Zahn­fach) mit einem Blut­er­guss ge­führt. Er ist nun be­rüh­rungs- und dru­ck­emp­find­lich.
  • Lo­cke­rung (Sub­lu­xa­ti­on): Der Zahn ist durch den Un­fall lo­cker ge­wor­den und evtl. kommt es auch zu Blu­tun­gen.
  • Ver­la­ge­rung (Dis­lo­ka­ti­on): Die Kraft­ein­wir­kung beim Zahn­trau­ma führt zu einer Deh­nung bzw. Stau­chung des knö­cher­nen Zahn­fachs im Kie­fer­kno­chen. In­fol­ge­des­sen kommt es zu einer La­ge­än­de­rung des Zah­nes.
  • Hin­ein­pres­sung (In­tru­si­on): Die Zahn­ver­let­zung ist so schwer, dass der Zahn in den Kie­fer­kno­chen hin­ein­ge­schla­gen wird. Da­durch scheint der Zahn op­tisch kür­zer zu sein.

Was tun, wenn keine Zahnrettungsbox verfügbar ist?

Beim Ver­lust oder Ab­bruch eines Zah­nes gilt es, mit dem ab­ge­bro­che­nen Zahn­stück oder dem aus­ge­bro­che­nen Zahn mög­lichst rasch zum Zahn­arzt zu kom­men. Ist keine Zahn­ret­tungs­box ver­füg­bar, kann der Zahn auch an­ders ge­la­gert und trans­por­tiert wer­den. In jedem Fall ist dar­auf zu ach­ten, dass er nicht aus­trock­net. Da jede Auf­be­wah­rungs­lö­sung das kon­ti­nu­ier­li­che Ab­ster­ben der Zel­len le­dig­lich hin­aus­zö­gert, muss im Not­fall schnell agiert wer­den. Wäh­rend der Zahn in der Zahn­ret­tungs­box bis zu 48 Stun­den ge­la­gert wer­den kann, bie­ten an­de­re Al­ter­na­ti­ven nur er­heb­lich kür­ze­re La­ger­fris­ten.

Der Zahn kann im Not­fall auch so auf­be­wahrt wer­den:

  • im Spei­chel, der in einem Ge­fäß ge­sam­melt wird: 15 bis 30 Mi­nu­ten
  • in einer Plas­tik­fo­lie: 15 bis 30 Mi­nu­ten
  • in einer iso­to­nen Koch­salz­lö­sung: 30 Mi­nu­ten
  • in H-Milch: 1 bis 2 Stun­den

Zahnstück abgebrochen – Reparatur möglich?

Ob der Zahn­arzt einen ab­ge­bro­che­nen Zahn ret­ten kann, hängt davon ab, in wel­chem Zu­stand sich das Zahn­stück be­fin­det. Ist nur ein klei­ner Teil des Zahns ab­ge­bro­chen und wurde der Zahn­nerv nicht be­schä­digt, kön­nen Zäh­ne mit hoher Wahr­schein­lich­keit re­pa­riert wer­den. Dies ist sogar nach län­ge­rer Zeit noch durch­führ­bar. Wenn es je­doch aus dem Zahn blu­tet, könn­te der Nerv ge­schä­digt wor­den sein. Dann gilt es schnell zu re­a­gie­ren, bevor er sich ent­zün­det und wo­mög­lich nicht mehr ge­ret­tet wer­den kann. Der ab­ge­bro­che­ne Zahn oder die ab­ge­bro­che­ne Kro­ne müs­sen un­be­dingt mit zum Zahn­arzt ge­bracht wer­den.

Ab­ge­bro­che­nen Zahn kle­ben

Dank einer spe­zi­el­len Kle­be­tech­nik kann ein Zahn­arzt ab­ge­bro­che­ne Zahn­tei­le – ob vom Schnei­de­zahn oder Ba­cken­zahn – in der Re­gel wie­der an­kle­ben. Dazu wird auf die Bruch­stel­le Kunst­stoff­kle­ber auf­ge­bracht und die Kle­be­stel­le mit­tels Po­ly­me­ri­sa­ti­on (Blau­licht­lam­pe) aus­ge­här­tet. Der ent­spre­chen­de Zahn soll­te für ei­ni­ge Zeit nur mit Vor­sicht be­an­sprucht wer­den, bevor die Kau­funk­ti­on dann wie­der voll­stän­dig her­ge­stellt ist.

Wenn der ab­ge­bro­che­ne Zahn nicht ge­klebt wer­den kann

Auch wenn sich ein Zahn­teil nicht mehr fi­xie­ren lässt, kann der Zahn­arzt den ge­schä­dig­ten Zahn so be­han­deln, dass er wie­der voll funk­ti­ons­fä­hig ist. Fehlt nur eine klei­ne Zahn­ecke, dann kann man diese ggf. durch einen Auf­bau mit kunst­stoff­hal­ti­gem Ma­te­ri­al er­set­zen. Bei grö­ße­ren Schä­den wird der Zahn meist mit einer Teil­kro­ne oder kom­plet­ten Über­kro­nung ver­sorgt.

Ist es durch den Bruch zu einer Öff­nung der Nerv­höh­le ge­kom­men, muss der Nerv unter Um­stän­den ent­fernt und die Wur­zel be­han­delt wer­den. Nach­dem der Zahn­arzt die Wur­zel­fül­lung ein­ge­bracht hat, kann der Zahn meist wie­der auf­ge­baut wer­den. Nur bei ir­re­ver­si­blen Schä­den kom­men eine Brü­cke oder ein Im­plan­tat zum Ein­satz.

Werden auch verletzte Milchzähne behandelt?

Auch ver­letz­te oder in ihrer Po­si­ti­on ver­schob­ene Milch­zäh­ne soll­ten nach Zahn­un­fäl­len schnell be­han­delt wer­den. Im schlimms­ten Fall kön­nen blei­bende Schä­den an den noch nicht durch­ge­bro­che­nen Fol­ge­zäh­nen ent­ste­hen, die sich als Zahn­keim un­ter bzw. hin­ter den Milch­zäh­nen be­fin­den. In der Zahn­kli­nik oder beim Zahn­arzt kann im Not­fall rasch fest­ge­stellt wer­den, ob die Zahn­ver­let­zung eher harm­los ist oder eine kom­ple­xe Be­hand­lung er­for­dert. Wie schwer eine Ver­let­zung tat­säch­lich ist, er­fährt man häu­fig erst durch ein Rönt­gen­bild oder einen Käl­te­test durch den Arzt.

Welche Erfolgsaussichten bietet eine Zahnunfallbehandlung?

Grund­sätz­lich gilt: Je eher ein Zahn­arzt auf­ge­sucht wird, des­to er­folg­ver­spre­chen­der sind die Chan­cen auf einen po­si­tiven Be­hand­lungs­ver­lauf. Ganz wich­tig ist es, einen aus­ge­fal­le­nen Zahn oder ein Zahn­stück mit zum Arzt zu brin­gen. Kei­nes­falls darf der Zahn wäh­rend des Trans­ports aus­trock­nen. Da­her soll­te eine Zahn­ret­tungs­box das Ers­te-Hil­fe-Set er­gän­zen. In ihr kann ein aus­ge­fal­le­ner Zahn min­des­tens 24 Stun­den vi­tal ge­hal­ten wer­den. Die La­ge­rungs­zeit in Spei­chel oder an­de­ren emp­foh­le­nen Flüs­sig­kei­ten be­trägt da­ge­gen nur zwi­schen 30 Mi­nu­ten und ma­xi­mal zwei Stun­den. Sind Zäh­ne nach ei­nem Zahn­trau­ma ge­lo­ckert oder ver­schob­en, soll­ten sie mög­lichst schnell ge­schient wer­den. Ob ein aus­ge­fal­le­ner Zahn re­im­plan­tiert wer­den kann oder durch eine Brü­cke oder ein Im­plan­tat er­setzt wer­den muss, hängt vom Um­fang der Ver­let­zun­gen ab. Ein ab­ge­bro­che­ner Zahn kann meist er­folg­reich ge­klebt wer­den, wenn der Zahn­nerv nicht ge­schä­digt wur­de.

Zahnunfall bei Kindern – mit Zahnschutz vorbeugen

Vie­le Trend­sport­ar­ten ber­gen eine hohe Ver­let­zungs­ge­fahr. An­ge­fan­gen bei Ho­ckey und Rol­ler­bla­ding, über In­line­ska­ten und Snow­boar­den, bis hin zum Moun­tain­bi­king. Laut ei­ner Sta­tis­tik des Bun­des­ver­ban­des der Kin­der­zahn­ärz­te er­lei­det mehr als je­des drit­te Kind bis zu sei­nem 16. Le­bens­jahr ei­nen Zahn­un­fall. Um Kin­der da­vor zu schüt­zen, soll­ten sie bei ri­si­ko­träch­ti­gen Sport­ar­ten ei­nen Mund­schutz tra­gen. Der sog. *Mouth­guard* ist eine in­di­vi­du­ell ge­fer­tig­te Kunst­stoff­schie­ne. Zu­nächst nimmt der Zahn­arzt da­für ei­nen Ge­biss­ab­druck – dann fer­tigt der Zahn­tech­ni­ker den pass­ge­nau­en Mund­schutz. Zwar kann man ei­nen Mund­schutz auch im Sport­ge­schäft er­wer­ben, aber der ist meist nur un­zu­rei­chend, da nicht auf die in­di­vi­du­el­le Ge­biss­form aus­ge­legt. Bei vie­len Sport­ar­ten reicht es auch schon, eine Schie­ne zu tra­gen, die die obe­ren Zäh­ne schützt. Im Fall ei­ner Kol­li­sion dämpft sie deut­lich und trägt da­zu bei, Zahn­ver­let­zun­gen um bis zu 60 Pro­zent zu re­du­zie­ren.

Vie­le Trend­sport­ar­ten ber­gen eine hohe Ver­let­zungs­ge­fahr. An­ge­fan­gen bei Ho­ckey und Rol­ler­bla­ding, über In­line­ska­ten und Snow­boar­den, bis hin zum Moun­tain­bi­king. Laut ei­ner Sta­tis­tik des Bun­des­ver­ban­des der Kin­der­zahn­ärz­te er­lei­det mehr als je­des drit­te Kind bis zu sei­nem 16. Le­bens­jahr ei­nen Zahn­un­fall. Um Kin­der da­vor zu schüt­zen, soll­ten sie bei ri­si­ko­träch­ti­gen Sport­ar­ten ei­nen Mund­schutz tra­gen. Der sog. *Mouth­guard* ist eine in­di­vi­du­ell ge­fer­tig­te Kunst­stoff­schie­ne. Zu­nächst nimmt der Zahn­arzt da­für ei­nen Ge­biss­ab­druck – dann fer­tigt der Zahn­tech­ni­ker den pass­ge­nau­en Mund­schutz. Zwar kann man ei­nen Mund­schutz auch im Sport­ge­schäft er­wer­ben, aber der ist meist nur un­zu­rei­chend, da nicht auf die in­di­vi­du­el­le Ge­biss­form aus­ge­legt. Bei vie­len Sport­ar­ten reicht es auch schon, eine Schie­ne zu tra­gen, die die obe­ren Zäh­ne schützt. Im Fall ei­ner Kol­li­sion dämpft sie deut­lich und trägt da­zu bei, Zahn­ver­let­zun­gen um bis zu 60 Pro­zent zu re­du­zie­ren.

Ein Mund­schutz soll­te beim Tra­gen nicht stö­ren, At­mung oder Spra­che in kei­ner Wei­se ein­schrän­ken. Er muss in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den er­neu­ert wer­den, da der Kie­fer bei Kin­dern noch wächst.

Zahn abgebrochen nach Wurzelbehandlung

Es kommt vor, dass Zäh­ne nach ei­ner er­folg­ten Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung und an­schlie­ßen­der star­ker Be­an­spru­chung ab­bre­chen. Dies gilt nicht nur für den Front­zahn­be­reich, son­dern ins­be­son­de­re für Ba­cken­zäh­ne. Die Kau­kräf­te beim Zer­klei­nern der Nah­rung im Mund sind sehr stark und wenn dann noch auf et­was be­son­ders Har­tes ge­bis­sen wird, kann die Zahn­kro­ne un­ter Um­stän­den ab­bre­chen. Wur­zel­be­han­del­te Zäh­ne wer­den mit der Zeit sprö­de und soll­ten da­her ent­spre­chend über­kront wer­den. Wie ge­nau im Ein­zel­fall vor­zu­ge­hen ist – das ent­schei­det der be­han­deln­de Zahn­arzt. Even­tu­ell ist auch das Ein­set­zen ei­ner Brü­cke oder ei­nes Im­plan­ta­tes an­ge­zeigt.

Zahnunfall mit Zahnverfärbung

Zahn­un­fäl­le kön­nen auch noch nach Jah­ren zu Ver­fär­bun­gen der Zäh­ne füh­ren. Ur­sa­che sind meist ab­ge­stor­be­nes Zahn­nerv­en­ge­we­be oder Ein­la­ge­run­gen von Blut­ab­bau­pro­­duk­ten. Ins­be­son­de­re im Front­zahn­be­reich emp­fin­den vie­le Be­trof­fe­ne die­se post­trau­ma­ti­schen Zahn­ver­fär­bun­gen als äst­he­ti­sche Be­ein­träch­ti­gung. Sie kön­nen un­mit­tel­bar Fol­ge des Un­falls sein oder auch Er­geb­nis ei­ner nicht ad­äqua­ten Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung. – Die na­tür­li­che Zahn­far­be kann durch un­ter­schied­li­che Me­tho­den wie­der her­bei­ge­führt wer­den. Zum ei­nen durch ei­ne spe­ziel­le Bleich­the­ra­pie (Blea­ching) oder auch durch das Ein­set­zen von Veneers und Lu­mi­neers.

Wer übernimmt die Kosten bei abgebrochenem Zahn?

Bricht beim herz­haf­ten Biss in ei­nen Ap­fel der Schnei­de­zahn ab, dann ist für die Kos­ten­über­nah­me der Zahn­arzt­be­hand­lung die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zu­stän­dig. Kann das ab­ge­bro­che­ne Zahn­stück nicht mehr ge­klebt wer­den, wird der Zahn ggf. mit Zahn­er­satz, wie ei­ner Kro­ne oder Brü­cke, ver­sorgt. In die­sem Fall über­nimmt die GKV nur et­wa die Hälf­te der ent­ste­hen­den Kos­ten an der Re­gel­ver­sor­gung. Ein hoher Ei­gen­an­teil ist dann vom Pa­tien­ten selbst zu tra­gen. Wer über ei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ver­fügt, kann sei­nen pri­va­ten An­teil an der Rech­nung re­du­zie­ren oder muss bei ent­spre­chen­dem Ta­rif gar kei­ne Zu­zah­lung leis­ten.

Wur­den die Ver­let­zun­gen an Zäh­nen und Ge­biss durch ei­nen Un­fall ver­ur­sacht, soll­te dies durch den Zahn­arzt gut do­ku­men­tiert und um­ge­hend der Un­fall­ver­si­che­rung ge­mel­det wer­den. Hat ein Drit­ter den Scha­den ver­schul­det, ist ggf. des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ein­zu­be­zie­hen. Die Do­ku­men­ta­ti­on des Un­glücks soll­te sehr aus­führ­lich ge­sche­hen, denn evtl. Spät- oder Fol­ge­schä­den sind oft nicht aus­zu­schlie­ßen. Dann ist es für die Kos­ten­über­nah­me durch Un­fall- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung wich­tig nach­wei­sen zu kön­nen, dass die ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­me tat­säch­lich auf den frü­he­ren Zahn­un­fall zu­rück­zu­füh­ren sind. Ho­he Kos­ten, bei­spiels­wei­se für ein Im­plan­tat, die die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung nicht trägt, wer­den dann ggf. ge­deckt.

Zahnzusatzversicherung für Behandlungen nach einem Unfall

Sind evtl. Fol­ge­schä­den nicht mehr ein­deu­tig mit ei­nem frü­he­ren Un­fall in Ver­bin­dung zu brin­gen, kann es sein, dass we­der Un­fall- noch Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Kos­ten auf­kom­men. Die Be­hand­lung wird dann über die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ab­ge­rech­net. Al­ler­dings über­nimmt die GKV bei Zahn­er­satz nur et­wa 50 Pro­zent der Kos­ten. Und das auch nur be­zo­gen auf die vor­ge­se­he­ne Re­gel­ver­sor­gung. Pa­tien­ten ha­ben in die­sem Fall ei­nen ho­hen An­teil an den Leis­tun­gen selbst zu tra­gen. Wer hier recht­zei­tig vor­sorgt und ei­ne pri­va­te Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab­schließt, kann sei­nen Ei­gen­an­teil an der Zahn­arzt­rech­nung er­heb­lich re­du­zie­ren und viel Geld spa­ren. Wie viel, das hängt vom ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­an­bie­ter und vom Ta­rif der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab.

Fi­nanz­test hat Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung­en ver­gli­chen. Zum neu­n­ten Mal Test­sie­ger mit der Best­no­te „sehr gut“ wur­de der DFV-Zahnschutz Ex­klu­siv 100.

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  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Tiermediziner zu konsultieren.

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