Aufsichtspflicht der Eltern© Pixel-Shot

Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt?

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Kinder bedürfen besonderem Schutz durch ihre Erziehungsberechtigten. Den Erwachsenen kommt eine besondere Aufsichtspflicht zu, zu der sie laut BGB gesetzlich verpflichtet sind. Wo liegen aber die Grenzen der Aufsichtspflicht? Was geschieht, wenn das Kind trotz Aufsicht sich oder anderen Schaden zufügt? Welche Versicherung in so einem Fall für die Regulierung auf? Und kann man als beaufsichtigende Person auch zur Verantwortung gezogen werden. Die DFV erklärt die wichtigsten Punkte zur Beaufsichtigung und Haftung bei Minderjährigen.

Was wird unter der elterlichen Aufsichtspflicht verstanden?

Die elterliche Aufsichtspflicht betrifft die Sorge für das Kind und dessen Vermögen bis zur Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass Eltern ihren Schutzbefohlenen gegenüber in der Pflicht stehen, sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Andererseits spricht das BGB Kindern das Recht zu, sich selbständig entwickeln zu können. Für Eltern besteht die Kunst darin, zwischen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht und der Förderung der Selbständigkeit ihres Nachwuchses einen gesunden Weg zu finden.

Haften Erwachsene immer für ihre Kinder?

Kinder unter sieben Jahren haften nicht, im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. In der Fachsprache heißt das Deliktunfähigkeit. Das bedeutet, dass auch die Erziehungsberechtigten nicht haften, aber auch, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt. Um Ärger und Problemen, zum Beispiel mit dem Nachbar, vorzubeugen, können sich Eltern über ihre Privathaftpflichtversicherung für Fälle der Deliktunfähigkeit versichern lassen. In solch einem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung dann auch die Schadensregulierung bei Deliktunfähigkeit.

Ansonsten gilt: wenn das Kind einen Personen- beziehungsweise Sachschaden verursacht, haften die Erziehungsberechtigten immer dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Unter einer Verletzung der Aufsichtspflicht versteht der Gesetzgeber, wenn Aufsichtspflichtige damit rechnen konnten oder sogar wussten, dass das Kind einen Schaden verursacht und die Eltern das zulassen.

Dürfen Eltern ihre Kinder alleine zuhause lassen?

Das ist von mehreren Kriterien abhängig; zuallererst vom Alter, aber auch der Reife und der Persönlichkeit der Schutzbefohlenen. In etwa ab dem Grundschulalter kann man beginnen, das Allein-zu-Hause-lassen zunächst kurzzeitig zu üben. Dabei fängt man mit kurzen Zeitabständen an und wenn alles in Ordnung ist, steigert man die Zeiten. Die Aufsichtspflicht laut BGB bleibt hiervon aber unberührt und besteht theoretisch auch während der eigenen Abwesenheit.

Dabei ist es wichtig, dem Kind die Uhrzeit zu sagen, zu der man zurück ist und diese Zeit auch einzuhalten. Seien Sie telefonisch erreichbar und sprechen Sie miteinander ab, was zu tun ist, wenn etwas Unvorhersehbares passiert. Schließen Sie auch nie die Tür ab, damit das Kind bei Gefahr das Haus ungehindert verlassen kann.

Ferner sollten Sie gemeinsam Regeln besprechen, die das Verhalten beim Klingeln des Telefons oder an der Tür betreffen. Elektrische Geräte wie Wasserkocher, Herd oder Mixer sollten nur unter Aufsicht bedienen werden. Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nicht offen herumliegen, um Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Sind die Kinder noch etwas älter, können sie auch über Nacht allein gelassen werden. Das heißt, die Erziehungsberechtigten können einschätzen, dass Reife und Persönlichkeit entsprechend ausgebildet sind. Ab einem Alter von 14 Jahren können die Jugendlichen auch laut Gesetzgeber allein gelassen werden.

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Kann man älteren Geschwistern die Betreuung der jüngeren übertragen?

Ob man die Betreuung jüngerer Geschwister den älteren anvertrauen kann, hängt vom Alter der Geschwister und dem Altersunterschied ab. Ist der Altersabstand zu gering, stellt sich die Frage, ob das jüngere Kind im Zweifel auf das ältere hört. Eltern sollten sich fragen, ob der ältere Geschwisterteil in einer Stresssituation weiß, wie er handeln soll und wie viel Fürsorge das jüngere Kind benötig. Das ältere Kind darf mit der Verantwortung auf keinen Fall überfordert werden. Es sollte älter als 14 Jahre sein und selbst über ein gewisses Maß an Selbstständigkeit verfügen. Bei zu betreuenden Kindern unter 3 Jahren gilt eine besondere Fürsorgepflicht, sodass eine Überlassung der Aufsichtspflicht noch strengeren Kriterien unterliegt.

Wann dürfen Kinder alleine mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?

Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren und bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Ab einem Alter von zehn Jahren sind sie in der Lage, unübersichtliche Situationen wie den Straßenverkehr zu erfassen und mit Bedacht zu handeln. Eine Radfahrprüfung, die in der Regel in der vierten Klasse durchgeführt wird, ist ein guter Indikator dafür, ob der Nachwuchs für die Anforderungen des Straßenverkehrs bereit ist. Eine bestandene Radfahrprüfung entbindet aber nicht von der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Von einer vollständigen Straßenverkehrstauglichkeit kann aber erst mit 14 Jahren gesprochen werden, da erst in diesem Alter Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit voll entwickelt sind.

Zu welcher Uhrzeit müssen Kinder spätestens zu Hause sein?

In Deutschland gibt es dazu keine Gesetzgebung, wann ein Kind Zuhause sein soll. Das heißt, dass auch hier Eltern gefragt sind, eine altersgerechte Regelung zu finden und ihrer Aufsichtspflicht entsprechen nachkommen müssen.

Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen?

Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften. Im schlimmsten Fall sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Wenn eine andere Person verletzt oder gar getötet wird, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung auch angeklagt werden. Bevor es dazu kommt, muss die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht richterlich festgestellt werden.

Wie können sich Eltern für das Handeln ihrer Kinder absichern?

Bei der Schädigung Dritter durch ein Kind übernehmen die Eltern Haftung für alle Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten. Sind die Eltern privathaftpflichtversichert, übernimmt die Versicherung die Haftung für den entstandenen Schaden.

Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollten Eltern allerdings auch darauf achten, dass diese den entstandenen Schaden auch übernimmt, wenn das Kind deliktunfähig (unter sieben Jahre alt) ist und die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. In diesen Fällen wird er entstandene Schaden nicht zwangsläufig von jeder Versicherung ausgeglichen. Eltern sollten sich daher informieren, welche Haftungsansprüche durch ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt sind und ob eine Sonderregelung für deliktunfähige Kinder vorhanden ist. Von der Pflicht zur Aufsicht entbindet aber auch eine Klausel für Deliktunfähigkeit nicht.

Der DFV-HaftpflichtSchutz kommt auch bei deliktunfähigen Kindern für den entstandenen Schaden auf. Das gilt auch, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde.

Was leistet der DFV-HaftpflichtSchutz?

Der DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest mit SEHR GUT (1,4) ausgezeichnet.

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Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr.


Autorin Karina Unruh

Unsere Autorin:

Karina Unruh studierte in Frankfurt Germanistik und ist seit 2017 im Versicherungswesen tätig. Sie unterstützt das Redaktionsteam rund um unsere Ratgeber bereits seit mehreren Jahren und vereint auf diese Weise ihre Leidenschaft zum Schreiben mit versicherungsspezifischem Wissen und Expertise im Gesundheitswesen.


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