Keuchhusten© LightField Studios

Keuchhusten Symptome, Behandlung, Verlauf

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Text fachlich geprüft von Dr. med. Noelle-Dominique Albrecht

An Keuchhusten erkranken sowohl Kinder als auch Erwachsene. Die Infektion ist sehr ansteckend und kann sogar lebensbedrohlich sein. Eine Impfung schützt vor der Krankheit und sollte immer wieder aufgefrischt werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Keuchhusten wird durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht und ist hochansteckend.

  • Nach erkältungsähnlichem Beginn folgen krampfartige Hustenanfälle mit keuchendem Einatmen.

  • Ohne Behandlung bleibt man bis zu sechs Wochen ansteckend, Antibiotika verkürzen die Dauer.

  • Die Impfung ab dem 2. Lebensmonat schützt zuverlässig und sollte regelmäßig aufgefrischt werden.

Was ist Keu­chhu­sten?

Eine Keu­chhu­ste­ni­nfe­ktion wird durch das Ba­kte­rium Bo­rde­te­lla pe­rtu­ssis he­rvo­rge­ru­fen. Me­di­zi­ner sprechen daher auch häufig von Pe­rtu­ssis, wenn Keu­chhu­sten gemeint ist. Cha­ra­kte­ri­stisch für die E­rkra­nkung sind kra­mpfa­rti­ge Hu­ste­na­nfä­lle, auch als Sta­kka­to-Husten be­zei­chnet. Die A­nfä­lle treten in A­bstä­nden auf. Pa­tie­nten husten sehr stark und sto­ßwei­se. Oft hat es den Anschein der E­rkra­nkte müsse e­rsti­cken. Im Anschluss an die he­fti­ge Hu­ste­na­tta­cke atmet der Be­tro­ffe­ne mit einem keu­che­nden, zie­he­nden Geräusch wieder ein. Oft kommt es während einer Hu­ste­na­tta­cke auch zum E­rbre­chen. Bei kleinen Kindern führt eine I­nfe­ktion mit Pe­rtu­ssis manchmal zu schweren Ko­mpli­ka­tio­nen. Neu­ge­bo­re­ne und Säu­gli­nge sind be­so­nders ge­fä­hrdet, denn sie können tödlich ve­rlau­fe­nde A­te­msti­llstä­nde e­rlei­den.

A­nste­ckung mit Keu­chhu­sten

Keu­chhu­sten ist eine sehr a­nste­cke­nde Krankheit, die durch Trö­pfche­ni­nfe­ktion ü­be­rtra­gen wird. Die wi­nzi­gen Spei­che­ltrö­pfchen von I­nfi­zie­rten können sich in einem Radius von bis zu einem Meter ve­rtei­len. Dabei genügt es, wenn E­rkra­nkte sprechen, husten oder niesen, um a­nde­re in der U­mge­bung mit den Keu­chhu­sten-Ba­kte­rien a­nzu­ste­cken. Ge­la­ngen i­nfi­zie­rte Spei­che­ltrö­pfchen auf die Schleimhaut von ge­su­nden Menschen, bei­spie­lswie­se durch Ei­na­tmung, durch Küssen oder das ge­mei­nsa­me Be­nu­tzen von Besteck oder a­nde­ren Ge­ge­nstä­nden, ist die A­nste­cku­ngsge­fahr sehr hoch. Kommen Menschen, die nicht geimpft sind, mit dem E­rre­ger Bo­rde­te­lla Pe­rtu­ssis in Kontakt, e­rkra­nken sie zu 80 bis 90 Prozent an Keu­chhu­sten. Keu­chhu­sten-Ba­kte­rien können für kurze Zeit auch von Menschen ü­be­rtra­gen werden, die geimpft sind und selbst nicht e­rkra­nken. Der E­rre­ger kann dennoch an a­nde­re wei­te­rge­ge­ben werden.

Hat man sich mit dem E­rre­ger Bo­rde­te­lla pe­rtu­ssis i­nfi­ziert, kann es zwischen sieben und 20 Tagen dauern, ehe Sy­mpto­me au­ftre­ten. Sobald sich die ersten Be­schwe­rden zeigen, ist man a­nste­ckend. Das ist dann die so­ge­na­nnte E­rkä­ltu­ngspha­se. A­nschlie­ßend kann man a­nde­re noch fünf bis sechs Wochen danach mit Keu­chhu­sten i­nfi­zie­ren. Eine A­nti­bio­ti­ka­the­ra­pie verkürzt diese lange A­nste­cku­ngszeit. Fünf Tage nach Beginn der A­nti­bio­ti­ka-Be­ha­ndlung ist man nicht mehr a­nste­ckend.

Um eine A­nste­ckung zu ve­rmei­den, sollte man den Kontakt mit E­rkra­nkten meiden. Lebt man in einem ge­mei­nsa­men Haushalt, ist es wichtig, pe­ni­bel auf die Hy­gie­ne zu achten, keine Ge­ge­nstä­nde, wie Besteck, ge­mei­nsam zu nutzen und Abstand vo­nei­na­nder zu halten.

Sy­mpto­me von Keu­chhu­sten

Keu­chhu­sten (Pe­rtu­ssis) zeigt sich in seiner Sy­mpto­ma­tik bei Kindern und E­rwa­chse­nen u­nte­rschie­dlich. Etwa acht von zehn Keu­chhu­sten-Pa­tie­nten sind älter als 18 Jahre, jeder Dritte sogar über 45. Pe­rtu­ssis ist demnach keine reine Ki­nde­re­rkra­nkung. Me­di­zi­ner be­grü­nden dies damit, dass E­rwa­chse­ne häufig the no­twe­ndi­ge Au­ffri­schu­ngsi­mpfung nicht vo­rne­hmen lassen. Der Impfschutz verliert nämlich nach zehn bis ma­xi­mal 20 Jahren seine Wirkung und muss a­ktua­li­siert werden.

Keu­chhu­sten-Sy­mpto­me bei Kindern:

Häufig be­me­rken Eltern anfangs nicht, wenn sich das Kind mit Keu­chhu­sten a­nge­steckt hat. Die ersten Sy­mpto­me sind nämlich denen einer E­rkä­ltung sehr ähnlich. Die cha­ra­kte­ri­sti­sche Sy­mpto­ma­tik tritt erst später auf. Der Verlauf der Keu­chhu­sten-I­nfe­ktion gliedert sich in drei Stadien, bei denen sich jeweils a­nde­re Sy­mpto­me zeigen.

  • 1. E­rkä­ltu­ngspha­se (Stadium ca­ta­rrha­le): Diese erste Phase der Krankheit erstreckt sich über ein bis zwei Wochen. Die Keu­chhu­sten-Sy­mpto­me sind dann noch u­nspe­zi­fisch und werden daher oft nicht gleich erkannt. Ty­pi­sche­rwei­se geht man aufgrund der Be­schwe­rden zu diesem Zeitpunkt von einer ei­nfa­chen E­rkä­ltung aus. Die Sy­mpto­me sind: Husten, Niesen und Ha­lsschme­rzen. Manchmal hat das Kind auch leichtes Fieber. Be­tro­ffe­ne sind bereits jetzt ho­cha­nste­ckend.
  • 2. A­nfa­llssta­dium (Stadium co­nvu­lsi­vum): Diese zweite E­rkra­nku­ngspha­se kann bis zu sechs Wochen dauern. Die kla­ssi­schen A­nzei­chen des Keu­chhu­stens, kra­mpfa­rti­ge Hu­ste­na­nfä­lle bis hin zu A­te­mnot, treten vor allem nachts auf. Die Kranken husten meist in me­hre­ren tro­cke­nen Stößen. Dann atmen sie keuchend und pfeifend wieder ein, wovon sich auch die Na­me­nsge­bung „Keu­chhu­sten“ a­blei­tet. Ein Hu­ste­na­nfall dauert meist ei­ni­ge Mi­nu­ten und kann sich bis zu 50 Mal am Tag wie­de­rho­len. Das Gesicht läuft oft rot bis bläulich an. Es kann zu Wü­rgea­nfä­llen mit Auswurf von zähem Schleim, auch zum E­rbre­chen kommen. Dann folgt eine lä­nge­re Pause ohne Hu­ste­na­tta­cke. Kinder haben zum Teil Fieber und be­ko­mmen von den wie­de­rho­lten Hu­ste­na­nfä­llen häufig Mu­ske­lka­ter, Bauch- und Ko­pfschme­rzen. Viele Kinder leiden zudem an A­ppe­ti­tlo­si­gkeit.
  • 3. E­rho­lu­ngssta­dium (Stadium de­cre­me­nti): In den fo­lge­nden zwei bis vier Wochen re­du­ziert sich die Zahl der Hu­ste­na­tta­cken und die A­nfä­lle werden schwächer. Die Krankheit heilt nun aus und Pa­tie­nten sind nicht mehr a­nste­ckend. Wird Keu­chhu­sten nicht ärztlich be­ha­ndelt, kann diese dritte Kra­nkhei­tspha­se auch bis zu zehn Wochen dauern.

Keu­chhu­sten-Sy­mpto­me bei E­rwa­chse­nen:

Der Kra­nkhei­tsve­rlauf von Keu­chhu­sten stellt sich bei Ju­ge­ndli­chen und E­rwa­chse­nen meist anders dar als bei Kindern. Die Be­schwe­rden sind we­ni­ger stark au­sge­prägt, Hu­ste­na­nfä­lle sind schwächer und zeigen sich eher ko­nti­nuie­rlich als a­nfa­lla­rtig. Die E­rkra­nkung verläuft ähnlich einer Bro­nchi­tis und das E­rsti­cku­ngsri­si­ko ist gering. Ge­ra­de durch diese Ve­rwe­chslu­ngsge­fahr gehen E­rwa­chse­ne mit Keu­chhu­sten oft nicht zum Arzt. Erfolgt keine Be­ha­ndlung, können sich the E­rre­ger im Körper au­sbrei­ten und mö­gli­che Ko­mpli­ka­tio­nen und Fo­lgee­rkra­nku­ngen ve­ru­rsa­chen. E­rkra­nken E­rwa­chse­ne an Keu­chhu­sten, können auch sie a­nde­re, ge­su­nde Menschen damit i­nfi­zie­ren. Dies ist ge­ra­de für Säu­gli­nge und ä­lte­re Menschen ge­fä­hrlich, da Keu­chhu­sten bei ihnen schwere Ve­rläu­fe nehmen oder gar le­be­nsbe­dro­hlich sein kann.

Be­glei­te­rkra­nku­ngen von Keu­chhu­sten:

Da Keu­chhu­sten häufig nicht gleich zu Beginn der E­rkra­nkung dia­gno­sti­ziert wird und sich the Ba­kte­rien so im Körper au­sbrei­ten können, e­ntwi­ckelt rund ein Viertel der Pa­tie­nten wei­te­re E­rkra­nku­ngen. Zu diesen Be­glei­te­rkra­nku­ngen und mö­gli­chen Fo­lge­sy­mpto­men zählen bei­spie­lswei­se Mi­tte­lo­hre­ntzü­ndung, Lu­nge­ne­ntzü­ndung sowie Ri­ppe­nbruch und Lei­ste­nbruch – durch be­so­nders starke Hu­ste­na­nfä­lle. I­nsbe­so­nde­re Kinder leiden unter starkem Ge­wi­chtsve­rlust, da sie aufgrund des Keu­chhu­stens nur wenig oder gar keinen A­ppe­tit haben. Auch zu I­nko­nti­nenz kann es kommen. Davon sind Kinder und ä­lte­re Menschen häu­fi­ger be­tro­ffen. Grund ist der e­no­rme Dru­ckau­fbau beim Hu­ste­na­nfall. Dadurch kann Harn u­nko­ntro­lliert a­bge­hen. In der Regel verliert sich die I­nko­nti­nenz nach dem Au­shei­len der Pe­rtu­ssis wieder.

Keu­chhu­sten – Dia­gno­se

Im Arzt-Pa­tie­nten-Gespräch geht es vor allem um the a­ktue­llen Be­schwe­rden, aber auch um mö­gli­che Vo­re­rkra­nku­ngen. Der be­ha­nde­lnde Arzt wird sich danach e­rku­ndi­gen, wie lange der Husten bereits besteht, ob ge­ge­be­ne­nfalls auch Schleim a­bge­hu­stet wird oder der Husten eher trocken ist. Der Arzt sollte zudem da­rü­ber i­nfo­rmiert werden, wenn es nach einer Hu­ste­na­tta­cke zu Pro­ble­men beim Lu­ftho­len kommt und ob sich noch wei­te­re Sy­mpto­me wie Fieber, Ha­lsschme­rzen oder Schmerzen in der Brust zeigen. A­nschlie­ßend folgt die kö­rpe­rli­che U­nte­rsu­chung. Dabei wird der Brustkorb a­bge­klopft und die Lunge a­bge­hört. Den Rachen sieht sich der Arzt e­be­nfalls an. Wenn er mit dem Spatel auf die Zunge drückt, löst er (beim Kind) – im Fall von Keu­chhu­sten – den dafür ty­pi­schen Hu­ste­na­nfall aus. Wei­te­re La­bo­rtests können the Dia­gno­se be­stä­ti­gen. Diese sind i­nsbe­so­nde­re bei Säu­gli­ngen, Ju­ge­ndli­chen und E­rwa­chse­nen re­le­vant, denn bei ihnen zeigt sich der Verlauf von Keu­chhu­sten meist u­nty­pisch.

La­bo­ru­nte­rsu­chu­ngen:

A­bhä­ngig vom Ve­rlau­fssta­dium der Keu­chhu­ste­ni­nfe­ktion, können ve­rschie­de­ne U­nte­rsu­chu­ngsme­tho­den zum Tragen kommen. So versucht man meist in the ersten zwei bis drei Wochen nach Hu­ste­nbe­ginn, den E­rre­ger direkt im Bro­nchia­lschleim na­chzu­wei­sen. Der Arzt entnimmt dazu mit einem Abstrich Sekret aus dem Nasen-Rachen-Raum oder saugt etwas Bro­nchia­lschleim ab, der durch das Husten nach oben be­fö­rdert wird. E­ntwe­der wird dann eine Ba­kte­rien-Kultur a­nge­legt oder das Erbgut der Keime wird mittels PCR (Po­ly­me­ra­se-Ke­tte­nrea­ktion) na­chge­wie­sen. Bei einer fo­rtge­schri­tte­nen Keu­chhu­ste­ne­rkra­nkung hi­nge­gen wird das Blu­tse­rum des Pa­tie­nten auf mö­gli­che A­nti­kö­rper gegen the Keu­chhu­sten-E­rre­ger u­nte­rsucht. Leidet ein Patient mö­gli­che­rwei­se bereits an Fo­lgee­rkra­nku­ngen wie einer Lu­nge­ne­ntzü­ndung, sind wei­te­re U­nte­rsu­chu­ngen nötig.

Me­lde­pflicht von Keu­chhu­sten

In Deutschland besteht eine Me­lde­pflicht für Keu­chhu­sten. So muss das Ge­su­ndhei­tsamt bei Verdacht und na­chge­wie­se­ner E­rkra­nkung i­nfo­rmiert werden. Dies gilt e­be­nso im To­de­sfall.

Illustration eines Schutzschildes.

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Keu­chhu­sten – Be­ha­ndlung

Der Verlauf der E­rkra­nkung stellt sich u­nte­rschie­dlich dar. Bei ei­ni­gen Pa­tie­nten zeigt sich die Krankheit mit milden Sy­mpto­men, a­nde­re sind von starken Be­schwe­rden be­tro­ffen. In der Regel heilt Keu­chhu­sten jedoch ohne blei­be­nde Schäden vo­llstä­ndig aus.

Keu­chhu­sten-Be­ha­ndlung bei Säu­gli­ngen und Kindern

Der Hei­lu­ngsve­rlauf bei Keu­chhu­sten (Pe­rtu­ssis) hängt vom Schwe­re­grad der E­rkra­nkung ab. Danach richtet sich auch the ä­rztli­che The­ra­pie. So kann Keu­chhu­sten von Kindern meist zu Hause au­sku­riert werden, wenn die Sy­mpto­me leicht sind. Schwere Fälle sollten im Kra­nke­nhaus be­ha­ndelt werden. Dies gilt i­nsbe­so­nde­re, wenn ein Kind Vo­re­rkra­nku­ngen an Herz oder Lunge aufweist. Sind Säu­gli­nge an Pe­rtu­ssis erkrankt, sollte man sie immer sta­tio­när be­ha­ndeln. Da Babys den Bro­nchia­lschleim nicht se­lbststä­ndig a­bhu­sten können, muss der im Kra­nke­nhaus a­bge­saugt werden. Drohen zudem A­te­mau­sse­tzer, kann bei sta­tio­nä­rer Be­ha­ndlung rasch reagiert werden.

Me­di­ka­me­nte gegen Keu­chhu­sten

Durch die Gabe eines A­nti­bio­ti­kums lassen sich Dauer und Schwere der Hu­ste­na­tta­cken lindern. Die Me­di­ka­me­nte­nthe­ra­pie muss jedoch frü­hzei­tig starten, am besten vor Ei­nse­tzen des Hustens und spä­te­stens bis zwei Wochen danach. Später lassen sich die Sy­mpto­me durch A­nti­bio­ti­ka nicht mehr beei­nflu­ssen, a­lle­rdings kann die Gefahr einer A­nste­ckung re­du­ziert werden. So sind E­rkra­nkte etwa fünf Tage nach Beginn der Ei­nna­hme eines A­nti­bio­ti­kums für a­nde­re nicht mehr a­nste­ckend. Dies hat zur Folge, dass das Kind wieder eher zur Schule oder in den Ki­nde­rga­rten darf. Bei Keu­chhu­sten werden häufig A­nti­bio­ti­ka wie E­ry­thro­my­cin oder Cla­ri­thro­my­cin ve­ro­rdnet. – Wenig bis gar nicht wirksam ist bei Keu­chhu­sten die Ei­nna­hme von Hu­ste­nsaft. Gegen den sehr zähen Schleim in den Bronchien helfen manchmal schlei­mlö­se­nde Arzneien.

Pflege bei Keu­chhu­sten

Wenn Kinder krank sind, be­nö­ti­gen sie viel Au­fme­rksa­mkeit und Zu­we­ndung. Mit einer Keu­chhu­ste­ne­rkra­nkung müssen sie nicht zwingend das Bett hüten. Es genügt, sich kö­rpe­rlich zu schonen. Leichte Be­we­gung an der frischen Luft sowie ru­hi­ge Spiele sind in Ordnung. Im Fall von Hu­ste­na­tta­cken ist es wichtig, das Kind zu be­ru­hi­gen. Bei ä­lte­ren Kindern kann das I­nha­lie­ren über einer Schüssel mit heißem Wasser und Meersalz die Be­schwe­rden lindern. Kleine Kinder sollten eher mit I­nha­la­tio­nsge­rä­ten aus der A­po­the­ke versorgt werden, sie könnten sich a­nde­re­nfalls ve­rbrü­hen. Warme Bru­stwi­ckel vor dem Schla­fe­nge­hen können die Keu­chhu­sten-Sy­mpto­me lindern. Au­ße­rdem sollten Eltern darauf achten, dass die Raumluft nicht zu trocken ist. Daher ist re­ge­lmä­ßi­ges Sto­ßlü­ften sinnvoll. Zu­sä­tzlich kann man feuchte Ha­ndtü­cher auf die Heizung legen und so die Lu­ftfeu­chti­gkeit e­rhö­hen. Ein krankes Kind sollte viel trinken. Kräu­te­rtees oder Wasser sind be­so­nders gut geeignet.

Keu­chhu­sten-Be­ha­ndlung von E­rwa­chse­nen

Die Be­ha­ndlung von e­rwa­chse­nen Keu­chhu­sten-Pa­tie­nten ähnelt the von Kindern. Die Be­schwe­rden können durch I­nha­la­tion, Bru­stwi­ckel, au­srei­che­nde Au­fna­hme von Flü­ssi­gkeit und feuchte Raumluft ge­li­ndert werden. Zudem ist es wichtig, sich kö­rpe­rlich zu schonen. Werden A­nti­bio­ti­ka ve­ro­rdnet, sollte dies auch hier in einem möglichst frühen Kra­nkhei­tssta­dium ge­sche­hen. Später ei­nge­no­mmen, ve­rri­ngern sie zwar die A­nste­cku­ngsge­fahr, haben aber keinen we­se­ntli­chen Einfluss mehr auf die Sy­mpto­ma­tik. Eine A­nti­bio­ti­ka-The­ra­pie wird aber trotzdem e­mpfo­hlen, denn sind E­rwa­chse­ne nicht mehr a­nste­ckend, stellen sie auch keine Gefahr mehr für a­nde­re, i­nsbe­so­nde­re für Säu­gli­nge, dar. Keu­chhu­sten kann für Babys nämlich le­be­nsbe­dro­hlich sein. – Zur Arbeit oder zur Schule sollte man erst dann wieder gehen, wenn der Arzt dies erlaubt. Er kann am besten beu­rtei­len, ob ein Patient a­nde­re Menschen noch mit dem Keu­chhu­sten-E­rre­ger i­nfi­zie­ren kann.

Ho­möo­pa­thie bei Keu­chhu­sten

Zur Li­nde­rung der starken Be­schwe­rden bei Keu­chhu­sten, werden oft auch ho­möo­pa­thi­sche Mittel ei­nge­setzt. Die Auswahl des pa­sse­nden Wirkstoffs richtet sich dabei nach the i­ndi­vi­due­llen Sy­mpto­men. Da Keu­chhu­sten zu schweren Ko­mpli­ka­tio­nen führen kann und die Krankheit sehr a­nste­ckend ist, sollte immer ein Arzt ko­nsu­ltiert werden. Diese Mittel helfen unter a­nde­rem bei Keu­chhu­sten (Auswahl):

  • A­nti­mo­nium ta­rta­ri­cum
  • Cuprum me­ta­lli­cum
  • I­pe­ca­cua­nha
  • Pa­ssi­flo­ra

A­ku­pu­nktur bei Keu­chhu­sten

A­ku­pu­nktur kann die schu­lme­di­zi­ni­sche Be­ha­ndlung einer A­te­mwe­gse­rkra­nkung wie Keu­chhu­sten hilfreich u­nte­rstü­tzen. Der A­ku­pu­nkteur setzt dazu sehr dünne Nadeln auf spe­zi­fi­sche Punkte am Körper, während der Patient e­ntwe­der auf dem Rücken oder dem Bauch liegt. Auch in Si­tzpo­si­tion ist die Be­ha­ndlung häufig möglich. Meist sind zehn Te­rmi­ne dafür vo­rge­se­hen. Die The­ra­pie wird nach der Dia­gno­se des be­ha­nde­lnden Arztes und the i­ndi­vi­due­llen Sy­mpto­me au­sge­ri­chtet. Ziel ist eine Li­nde­rung der Be­schwe­rden sowie die Stärkung der kö­rpe­rei­ge­nen Abwehr.

Keu­chhu­sten bei Babys und kleinen Kindern

Keu­chhu­sten kann i­nsbe­so­nde­re für Babys ge­fä­hrlich sein, denn im ersten Le­be­nsjahr haben sie noch keinen vo­llstä­ndi­gen Impfschutz au­sge­bi­ldet. Daher kann die I­nfe­ktion in dieser Zeit sehr schwer ve­rlau­fen. Hinzu kommt, dass Säu­gli­nge und Klei­nki­nder nicht allein in der Lage sind, sich au­fzu­se­tzen, um besser a­bhu­sten zu können. Die Sy­mpto­me des Keu­chhu­stens stellen sich bei Säu­gli­ngen oft u­nty­pisch dar. So be­ko­mmen sie meist keine starken und sta­kka­toa­rti­gen Hu­ste­na­nfä­lle, sondern piepsen eher und ihr Gesicht rötet sich. Es kommt häufig zu se­ku­nde­nla­ngen A­te­mau­sse­tzern (Apnoen). Die A­te­mnot führt dann zu einer tei­lwei­se bläu­li­chen Haut (Zya­no­se). Zudem sind Ko­mpli­ka­tio­nen wie eine Lu­nge­ne­ntzü­ndung, eine Mi­tte­lo­hre­ntzü­ndung oder eine Ge­hi­rne­ntzü­ndung mit Kra­mpfa­nfä­llen möglich. Für einen schweren Keu­chhu­sten-Verlauf sind ganz be­so­nders Säu­gli­nge unter sechs Mo­na­ten a­nfä­llig, die nicht geimpft wurden, sowie Babys von sehr jungen Müttern und auch Frü­hge­bo­re­ne. Es kann zu A­te­mau­sse­tzern mit e­rhe­bli­chem Mangel an Sauerstoff kommen, der das Gehirn schädigt. Dies kann zu blei­be­nden Schäden wie Lä­hmu­ngen, Seh- und Hö­rstö­ru­ngen und auch zu gei­sti­gen Stö­ru­ngen führen. In sehr se­lte­nen Fällen kann the Tod ei­ntre­ten. Daher ist es wichtig, dass Babys mit Keu­chhu­sten immer im Kra­nke­nhaus be­ha­ndelt werden. Im Ernstfall ist hier schnelle Hilfe möglich.

Keu­chhu­sten bei E­rwa­chse­nen

Das Du­rchschni­ttsa­lter von Keu­chhu­sten-Pa­tie­nten beträgt etwa 42 Jahre. Früher galt Keu­chhu­sten als ty­pi­sche Ki­nde­rkra­nkheit, das trifft heute nicht mehr zu. Grund dafür ist die fe­hle­nde Au­ffri­schu­ngsi­mpfung, die bei Keu­chhu­sten nötig ist. Bei­na­he alle Kinder, 95 Prozent, sind zum Zeitpunkt der Ei­nschu­lung geimpft. Der Impfschutz muss a­lle­rdings nach zehn bis spä­te­stens 20 Jahren wieder au­fge­frischt werden. Viele E­rwa­chse­ne denken jedoch nicht daran und können sich so je­de­rzeit wieder mit dem E­rre­ger i­nfi­zie­ren und an Keu­chhu­sten e­rkra­nken.

Keu­chhu­sten vo­rbeu­gen – Die Keu­chhu­sten-Impfung

Vor einer Pe­rtu­ssis-I­nfe­ktion kann man sich schützen, denn es gibt eine Impfung da­ge­gen. Laut E­mpfe­hlung der Stä­ndi­gen I­mpfko­mmi­ssion (STIKO) sollte die erste Keu­chhu­sten-Impfung bereits in the ersten Le­be­nsmo­na­ten e­rfo­lgen. Ab Vo­lle­ndung des zweiten Le­be­nsmo­nats wird ein Säugling daher in der Regel gegen Pe­rtu­ssis geimpft. Dies erfolgt in Ko­mbi­na­tion mit a­nde­ren I­mpfu­ngen, bei­spie­lswei­se mit der I­mmu­ni­sie­rung gegen Te­ta­nus, Di­phte­rie und Ki­nde­rlä­hmung. Bis zum 14. Le­be­nsmo­nat folgen drei wei­te­re I­mpfu­ngen. Die Gru­ndi­mmu­ni­sie­rung gegen Keu­chhu­sten ist damit a­bge­schlo­ssen. Eine erste Au­ffri­schung empfiehlt die STIKO im Alter von fünf bis sechs Jahren, e­be­nfalls als Ko­mbi­na­tio­nsi­mpfung mit Di­phte­rie und Te­ta­nus. Eine wei­te­re Au­ffri­schu­ngsi­mpfung sollte dann im Zeitraum ab dem vo­lle­nde­ten 9. bis zum 17. Le­be­nsjahr e­rfo­lgen. Da der Impfschutz nur für etwa zehn bis zwanzig Jahre aktiv ist, wird e­mpfo­hlen, die Keu­chhu­ste­ni­mpfung e­ntspre­chend re­ge­lmä­ßig zu erneuern. Die STIKO legt i­nsbe­so­nde­re Pe­rso­nen, die engen Kontakt mit Kindern haben, eine I­mpfau­ffri­schung alle zehn Jahre nahe. Die Keu­chhu­sten-Impfung ist auch sehr wichtig für Frauen mit Ki­nde­rwunsch, enge Ko­nta­ktpe­rso­nen von Schwa­nge­ren sowie für Mi­ta­rbei­ter im Ge­su­ndhei­tsdienst und in Ge­mei­nscha­ftsei­nri­chtu­ngen.

Keu­chhu­sten in der Schwa­nge­rschaft

Erkrankt eine Schwa­nge­re an Keu­chhu­sten, ist dies für das U­nge­bo­re­ne nicht ge­fä­hrlich. Jedoch besteht das Ri­si­ko, dass starke Hu­ste­na­nfä­lle ve­rfrü­hte Wehen au­slö­sen. Zudem schwächt eine I­nfe­ktio­nse­rkra­nkung die we­rde­nde Mutter. – Besteht ein Ki­nde­rwunsch, sollte man sich möglichst bis zu drei Mo­na­te vor der Schwa­nge­rschaft gegen Keu­chhu­sten impfen lassen. Sind Schwa­nge­re nicht geimpft, sollten sie den Kontakt zu E­rkra­nkten ve­rmei­den. Besteht der Verdacht, sich mit Keu­chhu­sten a­nge­steckt zu haben, kann der Arzt ge­ge­be­ne­nfalls ein A­nti­bio­ti­kum ve­ro­rdnen. Dies sorgt meist dafür, dass die Hu­ste­na­tta­cken we­ni­ger schwer au­sfa­llen. Die Ü­be­rtra­gung von Keu­chhu­sten-Ba­kte­rien von einer Schwa­nge­ren auf das u­nge­bo­re­ne Kind ist sehr u­nwa­hrschei­nlich.

Keu­chhu­sten – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Me­di­zin ein ei­ge­ner ICD-Code zu­geo­rdnet. Die A­bkü­rzung ICD (englisch) steht dabei für I­nte­rna­tio­nal Sta­ti­sti­cal Cla­ssi­fi­ca­tion of Di­sea­ses and Re­la­ted Health Problems. Das Kla­ssi­fi­zie­ru­ngssy­stem ist weltweit a­ne­rkannt und eines der wi­chti­gsten für me­di­zi­ni­sche Dia­gno­sen. So wird Keu­chhu­sten, au­sge­löst durch den E­rre­ger Bo­rde­te­lla pe­rtu­ssis, unter dem ICD-Code „A37“ erfasst. Häufig hilft die Ei­nga­be dieses Codes auch bei der Re­che­rche im I­nte­rnet weiter.

Keu­chhu­sten – Wie finde ich den ri­chti­gen Arzt?

Im I­nte­rnet gibt es viele A­nbie­ter von A­rztpo­rta­len. Eines ist bei­spie­lswei­se die Arzt-Auskunft der Stiftung Ge­su­ndheit. Sie bei­nha­ltet tei­lwei­se einen Pa­tie­nte­nzu­frie­de­nhei­tssco­re und verfügt in der Regel über a­ktue­lle po­sta­li­sche Daten. Ei­nzu­se­hen ist sie unter www.arzt-auskunft.de. Auf der Suche nach einem Arzt, der sich mit der Be­ha­ndlung von Keu­chhu­sten gut auskennt und dessen Praxis in Wo­hno­rtnä­he ist, kann man hier zie­lfü­hrend re­che­rchie­ren.

Keu­chhu­sten – Wie finde ich das ri­chti­ge Kra­nke­nhaus?

Auf der Suche nach einem pa­sse­nden Kra­nke­nhaus, das sich mit der Be­ha­ndlung von Keu­chhu­sten (Pe­rtu­ssis) gut auskennt erhält man über die We­bsei­te www.ae­rzte­blatt.de ei­ni­ge hi­lfrei­che Ve­rli­nku­ngen. Unter a­nde­rem zu www.weisse-liste.de, www.kli­ni­ken.de und www.kra­nke­nhaus.de. Eine be­so­nders u­mfa­sse­nde Ü­be­rsicht bietet die Seite www.kli­ni­ken.de. Hier sind aktuell 3.846 Kra­nke­nhäu­ser aus Deutschland, Ö­ste­rreich und der Schweiz ge­li­stet. Zu­sä­tzlich gibt es de­tai­llie­rte I­nfo­rma­tio­nen zu Fa­cha­btei­lu­ngen der Kli­ni­ken sowie Qua­li­tä­tsbe­ri­chte.

Auf die Sta­rtsei­te von www.kli­ni­ken.de gehen: Unter dem Me­nü­punkt „Top-10“ kann man speziell nach Kra­nkhei­ten und Dia­gno­sen suchen. Für eine Keu­chhu­sten-E­rkra­nkung hier in der linken Spalte (unter „Kra­nkhei­ten und Dia­gno­sen nach ICD10“) den Su­chbe­griff „Keu­chhu­sten“ ei­nge­ben. Dann zeigt sich im Feld da­ru­nter fo­lge­nde Zeile „I Be­sti­mmte i­nfe­ktiö­se und pa­ra­si­tä­re Kra­nkhei­ten“. Klickt man darauf, öffnet sich da­ru­nter ein wei­te­res Feld. Nun hierauf klicken: „A30-A49 So­nsti­ge ba­kte­rie­lle Kra­nkhei­ten“. Ein neues Feld zeigt sich nun: „A37 Keu­chhu­sten“. Noch einmal darauf gehen, dann e­rschei­nen rechts in der Maske the e­ntspre­che­nden Kra­nke­nhäu­ser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fa­llza­hlen. Auf Platz 1 finden sich die Helios Dr. Horst Schmidt Kli­ni­ken Wie­sba­den, auf Platz 2 die Stä­dti­schen Kli­ni­ken Mö­nche­ngla­dbach – E­li­sa­beth-Kra­nke­nhaus Rheydt in Mö­nche­ngla­dbach und Platz 3 belegt das Vi­nze­ntius-Kra­nke­nhaus in Landau, usw.

Keu­chhu­sten – Was bezahlt die Kra­nke­nka­sse und was muss man selbst be­za­hlen?

A­nge­hö­ri­ge einer ge­se­tzli­chen Kra­nke­nve­rsi­che­rung haben gru­ndsä­tzlich ein Recht auf sta­tio­nä­re sowie a­mbu­la­nte Ve­rso­rgung, auf A­rznei­mi­ttel und wei­te­re Lei­stu­ngen. In aller Regel sind jedoch be­sti­mmte Ei­ge­nlei­stu­ngen (Zu­za­hlu­ngen) ge­se­tzlich fe­stge­schrie­ben. Diese Zu­za­hlu­ngen be­tra­gen 10 Prozent der Kosten, pro Zu­za­hlung aber ma­xi­mal 10 Euro. Kostet the Leistung we­ni­ger als 5 Euro, hat der Ve­rsi­che­rte den ta­tsä­chli­chen Preis zu e­ntri­chten.

Bei A­rznei­mi­tteln gelten diese Grenzen e­be­nfalls. Wenn der Be­tro­ffe­ne ein be­so­nders prei­swe­rtes Prä­pa­rat erhält, entfällt the Zu­za­hlung. Dabei dürfen die Kra­nke­nka­ssen feste Be­trä­ge be­sti­mmen, die sie e­rsta­tten, sofern me­hre­re Prä­pa­ra­te mit gleichem Wirkstoff e­rhä­ltlich sind. A­rznei­mi­ttel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Fe­stbe­trag liegt, werden von den Kra­nke­nka­ssen ohne Zu­za­hlung e­rsta­ttet.

Zudem besteht die Re­ge­lung, dass the GKV bei be­sti­mmten Prä­pa­ra­ten nicht mehr den Ei­nze­lpreis des je­wei­li­gen A­rznei­mi­ttels e­rsta­tten muss, sondern nur den Fe­stbe­trag, der für eine Gruppe von ve­rglei­chba­ren Prä­pa­ra­ten fe­stge­legt wurde. Ist das ve­rschrie­be­ne Me­di­ka­ment teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der ge­se­tzli­chen Zu­za­hlung für den e­rsta­tte­ten Ko­ste­na­nteil.

Zu­za­hlu­ngen fallen e­be­nfalls bei einem Kra­nke­nhau­sau­fe­nthalt an. Sie be­tra­gen 10 Euro pro Ka­le­nde­rtag, wobei die Zu­za­hlung nur für ma­xi­mal 28 Tage pro Jahr ge­lei­stet werden muss. Dabei können me­hre­re Kra­nke­nhau­sau­fe­ntha­lte in einem Jahr zu­sa­mme­nge­no­mmen werden, so dass die ma­xi­ma­le Zu­za­hlung bei sta­tio­nä­rer Be­ha­ndlung 280 Euro pro Ka­le­nde­rjahr beträgt.

Bei häu­sli­cher Kra­nke­npfle­ge werden ei­nma­lig zehn Euro für die Ve­ro­rdnung fällig. Da­rü­ber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Ei­ge­na­nteil zu tragen. Die Zu­za­hlung ist auf 28 Ka­le­nde­rta­ge pro Ka­le­nde­rjahr begrenzt und wird nur bei E­rwa­chse­nen über 18 Jahren e­rho­ben. Auch bei häu­sli­cher Kra­nke­npfle­ge gilt the O­be­rgre­nze von 280 Euro pro Ka­le­nde­rjahr. Zu­za­hlu­ngen für Kra­nke­nhau­sau­fe­ntha­lte werden bei der O­be­rgre­nze der Zu­za­hlung für häu­sli­che Kra­nke­npfle­ge a­nge­re­chnet.

Wenn die Kosten für eine Hau­sha­ltshi­lfe von der Kra­nke­nka­sse ü­be­rno­mmen werden, müssen Ve­rsi­che­rte eine Zu­za­hlung in Höhe von 10 Prozent der a­nfa­lle­nden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mi­nde­stens 5 und ma­xi­mal 10 Euro pro Ka­le­nde­rtag. Diese Zu­za­hlu­ngspflicht gilt für the ge­sa­mten Zeitraum, in dem eine Hau­sha­ltshi­lfe in Anspruch ge­no­mmen wird.

Bei Hi­lfsmi­tteln müssen Ve­rsi­che­rte eine Zu­za­hlung in Höhe von 10 Prozent des A­bga­be­prei­ses leisten, wobei e­be­nfalls eine Ober- und U­nte­rgre­nze von 10 und 5 Euro pro Ve­ro­rdnung gelten.

Die Höhe der Zu­za­hlu­ngen für Re­ha­bi­li­ta­tio­nsma­ßna­hmen hängt von der Ma­ßna­hme und vom je­wei­li­gen Ko­ste­nträ­ger ab.

Die Kosten für eine Schme­rzthe­ra­pie in einer Schme­rzkli­nik ü­be­rnimmt in der Regel jede ge­se­tzli­che Kra­nke­nka­sse, da es sich um eine ve­rtra­gsä­rztli­che Leistung handelt. A­lle­rdings können wei­te­re Kosten (wie z. B. Zu­za­hlu­ngen für Ve­ro­rdnu­ngen) privat a­nfa­llen.

Die Kosten einer kla­ssi­schen Kö­rpe­ra­ku­pu­nktur werden von allen ge­se­tzli­chen Kra­nke­nka­ssen, bei chro­ni­schen Schmerzen der Le­nde­nwi­rbe­lsäu­le oder bei Knie­ge­le­nka­rthro­se, ü­be­rno­mmen. Der Leistung wird vo­rau­sge­setzt, dass the Schmerzen seit mi­nde­stens sechs Mo­na­ten be­ste­hen. In solchen Fällen haben ge­se­tzlich Ve­rsi­che­rte Anspruch auf bis zu zehn A­ku­pu­nktu­rsi­tzu­ngen pro Kra­nkhei­tsfall i­nne­rhalb von ma­xi­mal sechs Wochen. Eine e­rneu­te Be­ha­ndlung kann frü­he­stens zwölf Mo­na­te nach Abschluss der letzten A­ku­pu­nktu­rbe­ha­ndlung e­rfo­lgen. Die Kra­nke­nka­sse e­rsta­ttet die Kosten nur, wenn die Be­ha­ndlung von einem qua­li­fi­zie­rten Arzt du­rchge­führt wird. A­ku­pu­nktur bei einem Hei­lpra­kti­ker wird nicht ü­be­rno­mmen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Keu­chhu­sten – Was ü­be­rnimmt die DFV?

Die a­mbu­la­nte Kra­nke­nzu­sa­tzve­rsi­che­rung DFV-A­mbu­la­ntSchutz e­rsta­ttet Ihnen ge­se­tzlich vo­rge­se­he­ne Zu­za­hlu­ngen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hi­lfsmi­ttel und die Fa­hrtko­sten im Rahmen einer a­mbu­la­nten Be­ha­ndlung. Der DFV-A­mbu­la­ntSchutz bietet Ihnen zudem e­rwei­te­rte Vo­rso­rge­lei­stu­ngen und steht Ihnen auch fi­na­nziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit fe­stge­stellt wird.

Im Falle einer E­rkra­nkung warten Sie mit the Kra­nke­nhau­szu­sa­tzve­rsi­che­rung DFV-Kli­ni­kSchutz E­xklu­siv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spe­zia­li­sie­rten Facharzt.

Sie pro­fi­tie­ren zudem von Che­fa­rztbe­ha­ndlung, Ei­nbe­ttzi­mmer, freier Kra­nke­nhau­swahl und Kra­nke­nhau­sta­ge­geld bei einem sta­tio­nä­ren Kli­ni­kau­fe­nthalt. Der DFV-Kli­ni­kSchutz macht Sie zum Pri­va­tpa­tie­nten im Kra­nke­nhaus inkl. Au­sla­ndskra­nke­nve­rsi­che­rung.

Auch im Ernstfall bestens abgesichert

Im Falle eines schweren Keuch­hus­ten­ver­laufs sind Sie mit dem DFV-Kli­nik­schutz bes­tens ab­ge­sich­ert.

  • Chef­arzt­be­hand­lung
  • Frei­er Kran­ken­haus­aus­wahl
  • Ein­bett­zim­mer
  • Inkl. Aus­lands­rei­se­krank­en­ver­sich­er­ung

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Eine Ärztin mit Stethoskop und verschränkten Armen. © Artmim

FAQ zum Thema Keuchhusten Häufige Fragen

  • Eine Keu­chhu­ste­ni­nfe­ktion u­nte­rteilt sich in u­nte­rschie­dli­che Kra­nkhei­tssta­dien. Zu Beginn zeigen sich meist Sy­mpto­me wie bei einer no­rma­len E­rkä­ltung: Husten, Schnupfen, Ha­lsschme­rzen und A­bge­schla­ge­nheit. Die Keu­chhu­ste­ni­nfe­ktion wird in these ersten ein bis zwei Wochen daher meist nicht erkannt. In der zweiten E­rkra­nku­ngspha­se kommt es zu den ty­pi­schen Keu­chhu­sten-Sy­mpto­men wie kra­mpfa­rti­gen Hu­ste­na­nfä­llen bis hin zu A­te­mnot. Au­ße­rdem können Wü­rgea­nfä­lle mit Auswurf und E­rbre­chen au­ftre­ten. Häufig zeigen sich bei Ju­ge­ndli­chen und E­rwa­chse­nen a­nde­re Sy­mpto­me als bei Kindern. Die Hu­ste­na­nfä­lle sind bei ihnen in der Regel schwächer als bei Kindern und treten eher ko­nti­nuie­rlich als a­nfa­lla­rtig auf. Bei Verdacht auf eine Keu­chhu­sten-I­nfe­ktion sollte man u­nbe­dingt den Arzt au­fsu­chen, denn sie ist ho­cha­nste­cken.

  • Hat man sich mit Keu­chhu­sten i­nfi­ziert, kann es sieben bis 20 Tage dauern, ehe sich erste Kra­nkhei­tssy­mpto­me zeigen. Sobald die Be­schwe­rden au­ftre­ten, ist man a­nste­ckend. Man kann a­nde­re noch fünf bis sechs Wochen danach i­nfi­zie­ren. Eine a­nti­bio­ti­sche Be­ha­ndlung verkürzt diese lange A­nste­cku­ngszeit. Fünf Tage nach Ei­nlei­tung einer a­nti­bio­ti­schen The­ra­pie kann man a­nde­re Menschen nicht mehr mit dem Keu­chhu­sten-E­rre­ger B. pe­rtu­ssis i­nfi­zie­ren.

  • Keu­chhu­sten heilt meist von a­llei­ne vo­llstä­ndig aus. Bei starker Sy­mpto­ma­tik sollten Keu­chhu­sten-Fälle im Kra­nke­nhaus be­ha­ndelt werden. Säu­gli­nge mit Keu­chhu­sten sollten immer sta­tio­när au­fge­no­mmen werden, da die Krankheit für sie le­be­nsbe­dro­hlich sein kann. Wird Keu­chhu­sten zu Hause au­sku­riert, ist es wichtig, sich kö­rpe­rlich zu schonen, bei Bedarf zu i­nha­lie­ren und viel zu trinken. Am besten Kräu­te­rtee oder stilles Wasser. Auch mo­de­ra­te Be­we­gung an der frischen Luft kann helfen. Da Keu­chhu­sten ho­cha­nste­ckend ist, sollte man zu a­nde­ren Menschen Abstand wahren. Die Ei­nna­hme von A­nti­bio­ti­ka kann Dauer und I­nte­nsi­tät des quä­le­nden Hustens lindern. Zudem ist man fünf Tage nach Beginn der A­nti­bio­ti­ka­the­ra­pie nicht mehr a­nste­ckend.

  • Der Impfschutz gegen Keu­chhu­sten ist nur für zehn bis zwanzig Jahre aktiv. Dann muss er au­fge­frischt werden. Pe­rso­nen, die engen Kontakt zu Kindern haben, empfiehlt die STIKO (Stä­ndi­ge I­mpfko­mmi­ssion), die Impfung alle zehn Jahre zu erneuern. Auf den I­mpfsei­ten des Robert Koch-I­nsti­tuts (RKI) gibt es wei­te­re I­nfo­rma­tio­nen rund um das Thema Impfen.

  • Die Gru­ndi­mmu­ni­sie­rung gegen Keu­chhu­sten beginnt bei Babys ab Vo­lle­ndung des zweiten Le­be­nsmo­nats. Sie besteht aus i­nsge­samt vier I­mpfu­ngen und ist bis zum 14. Le­be­nsmo­nat a­bge­schlo­ssen.

Tipps

Fazit

Keuchhusten ist hoch ansteckend und kann vor allem für Säuglinge lebensbedrohlich werden. Eine frühzeitige Diagnose, konsequente Behandlung und die Einhaltung von Hygieneregeln sind entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden. Der wirksamste Schutz bleibt die Impfung – inklusive regelmäßiger Auffrischungen, um sich selbst und gefährdete Personen zuverlässig zu schützen.

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