DFV-HundehaftpflichtSchutz
Unsere Hundehaftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht hat.
© Africa StudioBei den Schäden, die durch eine Hundehaftpflicht abgedeckt werden, unterscheidet man zwischen Mietsachschäden, Schäden an Mietobjekten und Sachschäden. Mietsachschäden sind Schäden, die der Hund an gemieteten Räumen wie z. B. der eigenen Mietwohnung und an gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnungen verursacht. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Mietsachschäden:
Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen: Hierzu zählen alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile wie Wände, Türen, Fenster oder Bodenbeläge.
Mietsachschäden anbeweglichen Gegenständen: Gegenstände, die man problemlos und ohne Gewalt bewegen kann. Dazu gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder technische Geräte.
Wichtig: Schäden an beweglichen Sachen sind nicht in jedem Tarif automatisch mitversichert und häufig in der Höhe begrenzt.
Wohnen Sie als Hundehalter in einer Mietwohnung, gehören Ihnen die Einrichtungsgegenstände in aller Regel selbst. Allerdings sind Wände, Bodenbeläge, Türen und in vielen Fällen auch die Einbauküche Eigentum des Vermieters. Sobald der eigene Vierbeiner diese Dinge beschädigt, greift also der Schutz von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen und die Hundeversicherung übernimmt die Kosten.
Sollten Sie allerdings eine möblierte Wohnung gemietet haben, verhält sich das ein wenig anders. In diesem Fall greift neben dem Schutz für unbewegliche Gegenstände auch der Schutz für Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen, denn die Einrichtungsgegenstände sind dann schließlich auch Eigentum des Vermieters. Ebenso verhält es sich für gemietete Hotelzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Verursacht Ihr treuer Begleiter einen Schaden an der Einrichtung der möblierten Wohnung oder des Feriendomizils, werden Sie mit einer Hundehaftpflichtversicherung nicht zur Kasse gebeten. Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Tarif auch bewegliche Mietsachen einschließt.
Sollten Sie als Hundehalter eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus bewohnen, gilt der Schutz für Mietsachschäden nicht, da sowohl unbewegliche als auch bewegliche Gegenstände nicht gemietet sind, sondern sich in Ihrem Eigentum befinden. Verursacht Ihr Vierbeiner hier einen Schaden, fällt dieser unter die Kategorie Eigenschaden und ist in keiner Hundehaftpflicht versichert.
Beachten Sie allerdings: Auch wenn Sie nicht zur Miete wohnen, ist eine Absicherung von Mietsachschäden durch die Hundehaftpflicht absolut empfehlenswert. Begleitet Sie der Hund beispielsweise im Urlaub sind so alle gemieteten Objekte wie Ferienhäuser, Hotelzimmer und Mietautos durch den Versicherungsschutz abgedeckt (Siehe Hundehaftpflicht bei Inland- und Auslandsreisen). Eine gute Hundeversicherung bewahrt Sie also in jedem Fall vor hohen Kosten. Wichtig ist dabei immer ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen.
Sei es der Schaden im eigenen Haushalt, die zerstörte Einrichtung in der Ferienunterkunft, der zerkratzte Mietwagen oder beschädigtes, fremdes Eigentum – eine gute Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die großen und kleinen Missgeschicke Ihres Vierbeiners.
Unsere Hundehaftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht hat.
| Mietsachschäden in der Mietwohnung | Mietsachschaden in der Ferienunterkunft und Schaden an Mietobjekt | Sachschaden |
| Ihr Hund zerkratzt den Boden (z. B. Laminat- oder Parkettboden) Ihrer Mietwohnung. | Ihr Hund zerkratzt den Boden (z. B. Laminat- oder Parkettboden) des Hotelzimmers / der Ferienwohnung / des Ferienhauses. | Ihr Hund zerkratzt den Boden (z. B. Laminat- oder Parkettboden) in der Wohnung Ihrer Freunde. |
| Ihr Hund springt gegen die Tür Ihrer Mietwohnung und diese trägt eine Delle davon. | Ihr Hund springt gegen die Tür des Hotelzimmers / der Ferienwohnung/ des Ferienhauses und diese trägt eine Delle davon. | Ihr Hund springt gegen die Tür in der Wohnung Ihrer Freunde und diese trägt eine Delle davon. |
| Ihr Hund zerkratzt die Türen / den Türrahmen, die Wand oder den Teppich Ihrer Mietwohnung. | Ihr Hund zerkratzt die Türen / den Türrahmen,die Wand oder den Teppich des Hotelzimmers / der Ferienwohnung / des Ferienhauses. | Ihr Hund zerkratzt die Türen / den Türrahmen,die Wand oder den Teppich in der Wohnung Ihrer Freunde. |
| Ihr Hund zerstört die Einrichtung Ihrer möbliert angemieteten Wohnung (z. B. kaputtes Sofa, beschmutzter Teppich). | Ihr Hund zerstört die Einrichtung des Hotelzimmers/ der Ferienwohnung / des Ferienhauses (z. B. kaputtes Sofa,beschmutzter Teppich). | Ihr Hund zerstört die Einrichtung in der Wohnung Ihrer Freunde (z. B. kaputtes Sofa,beschmutzter Teppich). |
| Ihr Hund zerkratzt oder beschmutzt den Mietwagen. | Ihr Hund beschädigt fremdes Eigentum (z. B. Smartphone Ihres Freundes). |
Schäden, die Ihr Hund an Ihrem eigenen Eigentum verursacht, gelten als sogenannte Eigenschäden und sind grundsätzlich nicht über die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch bestimmte Schadenarten sind häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung. Glasschäden und Schäden an Elektrogeräten und Heizkörpern sind in vielen Tarifen ebenfalls ausgeschlossen oder nur über zusätzliche Leistungen abgesichert. Bei Fahrzeugen – etwa gemieteten oder geleasten Autos – besteht nicht automatisch Versicherungsschutz über die Hundehaftpflicht. Ob und in welchem Umfang solche Schäden abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Darüber hinaus kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Hund grob fahrlässig verletzt hat.
Sei es zum Schutz der eigenen Mietwohnung, auf Reisen oder beim Besuch der Freunde - Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, denn ansonsten tragen sie selbst das gesamte finanzielle Risiko für kleine und große Missgeschicke des Vierbeiners. Das kann sehr schnell sehr kostspielig werden. Eine gute Hundeversicherung ist nicht teuer und erspart eine Menge Ärger:
Frau Bäcker nutzt ihren freien Tag für einen Nachmittag mit Freundinnen und lässt ihren Beagle-Rüden Bob für drei Stunden alleine Zuhause. Normalerweise gar kein Problem. Während sie bereits auf dem Weg in ihr Lieblingscafé ist, treffen in der Nachbarwohnung Besucher mit einer läufigen Hündin ein. Da Bob nicht kastriert ist, möchte er nur zu gerne Bekanntschaft mit der Hündin machen. In der Folge findet Frau Bäcker bei ihrer Rückkehr eine sehr zerkratze und teilweise zerstörte Wohnungstür sowie Schäden an den Wänden vor. Der Vermieter verlangt Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro. Da Frau Bäcker eine Hundehaftpflichtversicherung besitzt, kann sie entspannt bleiben, denn die Versicherung übernimmt die Kosten für diesen Mietsachschaden.
Familie Müller verbringt den Urlaub in einem gemieteten Ferienhaus an der Ostsee. Die Familie lässt den ersten Abend in einem Restaurant ausklingen. Die Labrador Retriever-Hündin Mali bleibt in der Ferienwohnung zurück. Sie ist es schließlich gewohnt, auch mal zwei bis drei Stunden alleine zu sein und hatte noch nie Probleme damit. Da es allerdings Malis erster Urlaub und damit das erste Mal in ungewohnter Umgebung ist, überkommt sie die Aufregung. Als die Familie zurückkehrt, findet Herr Müller einen nassen Teppich sowie eine zerrissene Couchgarnitur vor. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf 1.800 Euro für Reparatur und Reinigung. Die Familie kann den Urlaub dennoch auch weiterhin genießen, denn die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten vollumfänglich.
Mit einer guten Hundehaftpflichtversicherung können Sie und Ihr Vierbeiner also guten Gewissens den Alltag meistern sowie die Welt entdecken, denn viele finanzielle Risiken lassen sich absichern. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Versicherung auch immer für Mietsachschäden aufkommt. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, welche Kosten durch Ihren Hund entstehen könnten. Ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen lohnt sich in jedem Fall.

Wir bewahren Sie vor hohen Kosten - der DFV-HundehaftpflichtSchutz ist für Sie da!
Damit Missgeschicke Ihres Lieblings nicht zum Ruin führen, schützt Sie der DFV-HundehaftpflichtSchutz vor den kleinen und großen Risiken des Alltags. Die Hundehaftpflichtversicherung der DFV leistet Kostenerstattung bei Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten. Das gilt für Mietwohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hotels sowie auch für Mietwagen. Sie erhalten außerdem beste Leistungen bei:
Zudem sind beim DFV-HundehaftpflichtSchutz hinzukommende Welpen des versicherten Muttertieres bis 12 Monate automatisch mitversichert. Ebenfalls versichert sind Schäden aus gewollten oder ungewollten Deckakten. Der Schutz gilt zudem weltweit! So steht auch dem Urlaub auf vier Pfoten nichts mehr im Weg. Unterwegs begleitet Sie unsere App, so dass Sie Ihre Vertragsunterlagen jederzeit zur Hand haben und Ihren Schaden mit nur wenigen Klicks per Foto melden können.
Jetzt einfach in nur 2 Minuten abschließen und überall ein Hundeleben lang sicher sein – mit der Hundehaftpflichtversicherung der DFV!
Mietsachschäden sind Schäden, die Ihr Hund an gemieteten Sachen verursacht – zum Beispiel in Ihrer Mietwohnung, in einem Hotelzimmer oder in einer Ferienunterkunft. Dazu zählen etwa beschädigte Türen, zerkratzte Böden oder zerstörte Möbel.
Nein, nicht jeder Tarif deckt Mietsachschäden automatisch ab. Besonders Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln sind häufig nur eingeschränkt oder über bestimmte Tarife versichert.
Ja, viele Tarife decken Mietsachschäden auch in Hotels oder Ferienunterkünften ab – entscheidend ist der konkrete Leistungsumfang der Versicherung.
Nicht versichert sind meist Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder vorsätzliches Verhalten. Auch bestimmte Schäden, z. B. an Glas, können ausgeschlossen sein.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Hunde, etwa als gefährlich eingestufte Tiere oder ab einer bestimmten Größe. Unabhängig davon haften Hundehalter immer unbegrenzt für Schäden, weshalb eine Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich empfehlenswert ist.
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