Streptokokken© Maxx Studio

Streptokokken & Streptokokken-Infektion Arten, Symptome, Behandlung

Aktualisiert am
Von 
Text fachlich geprüft von Dr. med. Noelle-Dominique Albrecht

Vie­le Ar­ten von Strep­to­kok­ken be­sie­deln Haut und Schlei­mhaut des Men­schen. Sie sind da­mit Teil der nor­ma­len Bak­te­ri­en­flo­ra und meist völ­lig harm­los. Ei­ni­ge Strep­to­kok­ken-Ar­ten kön­nen un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen je­doch auch Krank­hei­ten aus­lö­sen.

Artikel teilen
Link kopiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Streptokokken sind grampositive Bakterien, die teils harmlose, teils schwere Infektionen wie Scharlach oder Lungenentzündung auslösen.
  • Sie werden meist durch Tröpfcheninfektion übertragen.
  • Zur Diagnose dienen ein Abstrich oder Schnelltest. Behandelt wird mit Antibiotika.
  • Gefährdet sind vor allem Säuglinge, Ältere und Immungeschwächte.

Was sind Strep­to­kok­ken?

Die so­ge­nann­ten gram-po­si­ti­ven Bak­te­ri­en können sowohl in sau­er­stoff­hal­ti­ger als auch in sau­er­stofflo­ser Um­ge­bung leben. Dabei ordnen sich die ku­gel­för­mi­gen Strep­to­kok­ken meist in Ketten oder Paaren an und be­sie­deln die Haut- und Schleimhaut des Menschen. Strep­to­kok­ken kommen na­tür­li­cher­wei­se in Darm, Mund- und Ra­chen­raum sowie in der Scheide vor. Sie sind größ­ten­teils harmlos, können aber unter an­de­rem bei starker Ver­meh­rung Krank­hei­ten aus­lö­sen. Man un­ter­schei­det zahl­rei­che Un­ter­ty­pen, die durch jeweils be­stimm­te Ei­gen­schaf­ten ge­kenn­zeich­net sind.

Strep­to­kok­ken-Arten

Zur Ein­tei­lung von Strep­to­kok­ken haben sich im We­sent­li­chen zwei Klas­si­fi­zie­rungs­sys­te­me durch­ge­setzt. Zum einen un­ter­schei­det man die Bak­te­ri­en nach ihrer Ei­gen­schaft, rote Blut­kör­per­chen zu zer­set­zen (Hä­mo­ly­se):

  • Alpha-hä­mo­ly­sie­ren­de (ver­grü­nen­de) Strep­to­kok­ken: Wenn sich bei der La­bo­r­ana­ly­se zeigt, dass die Strep­to­kok­ken den Blut­fa­rb­stoff (Hä­mo­glo­bin) der roten Blut­kör­per­chen teil­wei­se ab­bau­en, be­zeich­net man dies als Al­pha­hä­mo­ly­se. Bei diesem Prozess ent­ste­hen grün­li­che Pro­duk­te, daher heißen diese Bak­te­ri­en­stäm­me auch ver­grü­nen­de Strep­to­kok­ken. Häufig finden sie sich unter an­de­rem in der Mund­höh­le.
  • Beta-hä­mo­ly­sie­ren­de Strep­to­kok­ken: Im La­b­or­test zeigt sich bei diesen Strep­to­kok­ken, dass sie den roten Blut­fa­rb­stoff voll­stän­dig ab­bau­en.
  • Gamma-hä­mo­ly­sie­ren­de Strep­to­kok­ken: Bei dieser Art findet keine Zer­set­zung der roten Blut­kör­per­chen statt.

Die an­de­re Art, Strep­to­kok­ken zu klas­si­fi­zie­ren, richtet sich nach den spe­zi­fi­schen Zell­wand­be­stand­tei­len. Sie werden dabei in Gruppen von A-Q ein­ge­teilt (Lan­ce­field Klas­si­fi­ka­ti­on). Me­di­zi­nisch re­le­vant sind dabei unter an­de­rem beta-hä­mo­ly­sie­ren­de Strep­to­kok­ken der Gruppe A.

Sind Strep­to­kok­ken ge­fähr­lich?

Die meisten Strep­to­kok­ken­ar­ten sind harmlos. Ein ge­schwäch­tes Im­mun­sys­tem oder chro­ni­sche Er­kran­kun­gen können eine Strep­to­kok­ken­in­fek­ti­on jedoch be­güns­ti­gen. Auch sehr junge oder äl­te­re Menschen er­kran­ken häu­fi­ger an schweren In­fek­ti­o­nen. Ge­lan­gen Strep­to­kok­ken zudem über eine Wunde in die Blutbahn, können sie in­ne­re Or­ga­ne be­fal­len. Unter den zahl­rei­chen Strep­to­kok­ken­ar­ten gibt es au­ßer­dem ei­ni­ge, die be­son­ders ag­gres­siv sind.

Illustration eines Pokals.

Bestens abgesichert, auch bei ernsthaftem Streptokokkenbefall

Überzeugen Sie sich vom DFV-KlinikSchutz Premium – ausgezeichnet von Stiftung Warentest mit „SEHR GUT“ (0,8) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis (07/20).

Jetzt informieren

Wie werden Strep­to­kok­ken über­tra­gen?

Alle Strep­to­kok­ken­ar­ten können glei­cher­ma­ßen durch Niesen oder Husten über­tra­gen werden (Tröpf­chen­in­fek­ti­on). Eine An­ste­ckung mit den Bak­te­ri­en ist ebenfalls möglich, wenn man un­mit­tel­ba­ren Kontakt mit in­fi­zier­ten Wunden hat (Kon­takt­in­fek­ti­on). Mütter können zudem während des Ge­burts­vor­gangs Strep­to­kok­ken an ihr Kind wei­ter­ge­ben.

Welche Krank­hei­ten ver­ur­sa­chen Strep­to­kok­ken?

Es ist ganz normal, dass ei­ni­ge Strep­to­kok­ken­ar­ten auf Haut und Schleimhaut des Menschen leben. Kommt es jedoch zu einer sehr starken Ver­meh­rung der Bak­te­ri­en, kann dies zu Er­kran­kun­gen führen. Eine Strep­to­kok­ken­in­fek­ti­on kann an vielen Stellen im Körper auf­tre­ten. Zum Beispiel in Rachen, Mit­tel­ohr, Ne­ben­höh­len, Lunge, auf Haut und Un­ter­ge­we­be, an Herz­klap­pen und im Blut.

Die Strep­to­kok­ken­ar­ten, die am häu­figs­ten Krank­hei­ten aus­lö­sen, sind A-Strep­to­kok­ken (Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes), B-Strep­to­kok­ken (Strep­to­coc­cus aga­lac­tiae) sowie Pneu­mo­kok­ken (Strep­to­coc­cus pneu­mo­niae).

Krank­hei­ten, aus­ge­löst durch Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes:

Häufig werden akute In­fek­ti­o­nen der oberen Atem­we­ge durch Strep­to­kok­ken der Gruppe A (Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes) ver­ur­sacht. Dazu zählen unter an­de­rem Ent­zün­dun­gen von Mit­tel­ohr, Na­sen­ne­ben­höh­len, Rachen und Mandeln. Aber auch die Kin­der­krank­heit Scha­r­lach gehört dazu, ebenso wie Haut- und Weich­ge­webs­in­fek­ti­o­nen (zum Beispiel Wun­d­ro­se).

In­fek­ti­o­nen mit Strep­to­kok­ken der Gruppe A können manchmal zu wei­te­ren Er­kran­kun­gen, so­ge­nann­ten Au­to­im­mun­krank­hei­ten, führen. Sie werden von den An­ti­kör­pern, die gegen die Er­re­ger ge­bil­det wurden, aus­ge­löst und greifen nun den ei­ge­nen Körper an. Es kann dann bei­spiels­wei­se zu akutem rheu­ma­ti­schem Fieber kommen, das unter Um­stän­den die Herz­klap­pe schädigt (En­do­kar­di­tis), ebenso den Herz­mus­kel (Myo­kar­di­tis). Rheu­ma­ti­sches Fieber (Strep­to­kok­ken­r­heu­ma­tis­mus) wird heute in den In­dus­tri­e­län­dern aber nur noch selten dia­gnos­ti­ziert. – Eine wei­te­re mög­li­che Fol­ge­er­kran­kung ist die Glo­me­ru­lo­ne­phri­tis (Schä­di­gung der Niere).

Eine In­fek­ti­on mit der Spe­zi­es Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes kann lo­ka­li­siert (auf be­stimm­te Kör­per­be­rei­che beschränkt) auf­tre­ten oder sys­te­misch (im ganzen Körper). Zu den lo­ka­li­sier­ten In­fek­ti­o­nen zählen unter an­de­rem:

  • Man­del­ent­zün­dung (An­gi­na): Über­tra­gen werden die Er­re­ger dieser Strep­to­kok­ken-Ra­chen­ent­zün­dung durch Niesen oder Husten. Ty­pi­sche Sym­pto­me sind Hals­schmer­zen, Schüt­tel­frost und Fieber. Kinder haben meist noch Bauch­scher­zen und müssen sich er­bre­chen.
  • An­ste­cken­de Bor­ken­flech­te (Pyo­der­mie, Im­pe­ti­go con­ta­gi­o­sa): Die Über­tra­gung verläuft durch Kontakt- oder Schmie­r­in­fek­ti­o­nen. Die ober­fläch­li­che Hau­t­in­fek­ti­on zeigt sich meist im Gesicht, um Mund und Nase sowie an den Beinen. Cha­rak­te­ris­ti­sches Symptom sind zudem Bläschen, die auf­bre­chen und später ver­krus­ten.
  • Ne­kro­ti­sie­ren­de Fas­zi­itis: Diese schwere In­fek­ti­on tritt äußerst selten auf. Man steckt sich dabei durch kleinste Haut­ver­let­zun­gen an. Die Strep­to­kok­ken be­fal­len Muskeln und Mus­kel­fas­zi­en. Be­trof­fe­ne Re­gi­o­nen werden rot und heiß, sie schwellen an und werfen Blasen. Schlimms­ten­falls kann es zum kom­plet­ten Ab­ster­ben (Ne­kro­se) von Haut und Un­ter­haut sowie der Mus­kel­fas­zie kommen.

Zu den sys­te­mi­schen In­fek­ti­o­nen bei Befall mit Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes zählen unter an­de­rem:

  • Blut­ver­gif­tung (Sepsis): Ge­lan­gen Er­re­ger der Art Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes ins Blut, kann aus einer lo­ka­li­sier­ten Er­kran­kung eine Sepsis werden.
  • Scha­r­lach: Meist sind Kinder von Scha­r­lach be­trof­fen. Da die In­fek­ti­ons­krank­heit von meh­re­ren Strep­to­kok­ken-Arten ver­ur­sacht werden kann, er­kran­ken ei­ni­ge Menschen nicht nur einmal im Leben daran. Auch Er­wach­se­ne be­kom­men Scha­r­lach. Die Krankheit ent­wi­ckelt sich aus einer Strep­to­kok­ken-Ra­chen­ent­zün­dung. Dabei bilden sich eit­ri­ge Be­lä­ge, die Rachen- und Gau­menschleim­haut rötet sich und die Lymph­kno­ten am Hals schwellen an. Rund zwölf bis 48 Stunden ver­ge­hen dann, ehe sich der für Scha­r­lach ty­pi­sche hoch­ro­te Hau­t­aus­schlag an den Beu­ge­fal­ten der Achseln und Leisten bildet. Es kommt zur Aus­brei­tung über den ganzen Körper, bis auf den Mund, der blass bleibt. Die Haut fühlt sich dann ent­we­der sand­pa­pier- oder samt­ar­tig an. Wei­te­re Sym­pto­me kommen ab dem dritten Tag der Er­kran­kung hinzu: die Zunge rötet sich stark und kleine Knötchen zeigen sich (Him­beer­zun­ge). Rund sieben Tage später beginnt die Haut, sich ab­zu­schup­pen.
  • Strep­to­kok­ken-Toxic-Shock-Syndrom: Zu dieser Kom­pli­ka­ti­on einer Strep­to­kok­ken-A-In­fek­ti­on kommt es nur sehr selten. Die Folge sind Schock und Mul­ti­or­gan­ver­sa­gen mit mög­li­chem töd­li­chen Ausgang.

Krank­hei­ten, aus­ge­löst durch Strep­to­coc­cus aga­lac­tiae:

B-Strep­to­kok­ken (Strep­to­coc­cus aga­lac­tiae) lösen häufig bei Neu­ge­bo­re­nen oder Menschen mit einer ge­schwäch­ten Im­mu­n­ab­wehr Krank­hei­ten aus. So kann sich ein Baby vor, während und auch nach der Geburt bei der Mutter an­ste­cken und an einer Neu­ge­bo­re­nen­sep­sis er­kran­ken. Mit einem Abstrich kurz vor der Geburt lässt sich jedoch testen, ob sich in der Scheide oder im Anus die krank­heits­aus­lö­sen­den Strep­to­kok­ken be­fin­den. Die In­fek­ti­on wird in den meisten Fällen durch die Gabe eines An­ti­bi­o­ti­kums ver­hin­dert. – Aber auch an­de­re Er­kran­kun­gen werden durch Strep­to­kok­ken der Gruppe B ver­ur­sacht. Bei­spiels­wei­se Wund­in­fek­ti­o­nen, Blut­ver­gif­tun­gen, Hirn­haut­ent­zün­dun­gen und Harn­wegs­in­fek­ti­o­nen.

Krank­hei­ten, aus­ge­löst durch Strep­to­coc­cus pneu­mo­niae:

Pneu­mo­kok­ken oder auch Strep­to­coc­cus pneu­mo­niae siedeln im Na­sen­ra­chen­raum und können Lun­gen­ent­zün­dun­gen (Pneu­mo­ni­en) sowie an­de­re, auch schwere und zum Teil le­bens­be­droh­li­che Krank­hei­ten wie eine Ge­hirn­haut­ent­zün­dung oder Sepsis aus­lö­sen. Be­son­ders ge­fähr­det, an einer solchen Strep­to­kok­ken­in­fek­ti­on zu er­kran­ken, sind Säug­lin­gen, Klein­kin­der, aber auch äl­te­re oder ab­wehr­ge­schwäch­te Menschen. – Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) empfiehlt daher eine Stan­dar­dimp­fung sowohl bei Kindern als auch bei äl­te­ren Menschen, ab dem 60. Le­bens­jahr. Pneu­mo­kok­ken werden durch Husten oder Niesen über­tra­gen. Etwa die Hälfte der ge­sun­den Be­völ­ke­rung trägt sie in ihren Atem­we­gen. Die Er­re­ger bleiben al­ler­dings meist un­be­merkt, da ein in­tak­tes Im­mun­sys­tem eine Er­kran­kung un­ter­drückt.

Eine ei­ge­ne Bak­te­ri­en­gat­tung bilden die En­te­ro­kok­ken. Sie galten früher als Strep­to­kok­ken der Gruppe D. Da sie zu den ty­pi­schen Darm­bak­te­ri­en ge­hö­ren, sind sie eher selten für Krank­hei­ten bei sonst ge­sun­den Menschen ver­ant­wort­lich. Al­ler­dings können sie zur Ent­ste­hung von Blas­ent­zün­dun­gen bei­tra­gen.

Strep­to­kok­ken: Dia­gno­se der In­fek­ti­on

In der Regel dia­gnos­ti­ziert der Arzt eine Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on anhand der Sym­pto­me und des Krank­heits­ver­laufs. So zeigt sich bei­spiel­wei­se bei Scha­r­lach als Symptom der dafür ty­pi­sche Ausschlag.

Strep­to­kok­ken-Schnelltest

Hals­schmer­zen können Symptom einer Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on sein. Im Fall eine Hals­ent­zün­dung ist dann oft ein Schnelltest auf den Er­re­ger sinnvoll, denn ge­ge­be­nen­falls muss man mit einem An­ti­bi­o­ti­kum be­han­deln. Um Strep­to­kok­ken der Gruppe A nach­zu­wei­sen, entnimmt der Arzt einen Abstrich der Schleimhaut oder Wunde. In nur we­ni­gen Mi­nu­ten zeigt sich das Er­geb­nis. Zur Ab­si­che­rung der Dia­gno­se, wird an­schlie­ßend meist noch eine Bak­te­ri­en­kul­tur an­ge­legt. In einem zweiten Schnelltest mit einer frischen Harn­pro­be überprüft man den Verdacht auf eine mög­li­che In­fek­ti­on mit Pneu­mo­kok­ken. Um dieses Er­geb­nis ab­zu­si­chern, wird im Labor noch eine Blut­kul­tur an­ge­legt. Dabei kann man im Blut vor­han­de­ne Er­re­ger genau iden­ti­fi­zie­ren und einer spe­zi­fi­schen Re­sis­tenz­tes­tung un­ter­zie­hen. So ist eine ef­fek­ti­ve und in­di­vi­du­a­li­sier­te The­ra­pie mit einem An­ti­bi­o­ti­kum möglich. Man kann so oft eine an­ti­mi­kro­bi­el­le Über­the­ra­pie ver­mei­den (Gabe von Breit­spek­tru­m­an­ti­bi­o­ti­ka), da ein spe­zi­fi­sches An­ti­bi­o­ti­kum zum Einsatz kommt.

Strep­to­kok­ken: Be­hand­lung

Bei einer In­fek­ti­on durch Strep­to­kok­ken ist ein An­ti­bi­o­ti­kum meist das Mittel der Wahl (unter an­de­rem bei Scha­r­lach oder Man­del­ent­zün­dung). Die Bak­te­ri­en lassen sich mit dem Me­di­ka­ment gut be­kämp­fen und sollten immer, genau wie ver­ord­net, ein­ge­nom­men werden. Bei vor­zei­ti­gem Ab­set­zen droht sonst wo­mög­lich eine Fol­ge­er­kran­kung. Die Be­hand­lung leichter In­fek­ti­o­nen erfolgt häufig mit Pe­ni­cil­lin in Ta­blet­ten­form. Schwe­re­re Er­kran­kun­gen er­for­dern oft eine in­tra­ve­nö­se Gabe des Me­di­ka­men­tes. In ei­ni­gen Fällen be­han­deln Ärzte auch durch die Kom­bi­na­ti­on von un­ter­schied­li­chen Wirk­stof­fen.

Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Me­di­zin ein ei­ge­ner ICD-Code zu­ge­ord­net. Die Ab­kür­zung ICD (englisch) steht dabei für In­ter­na­ti­o­nal Sta­ti­sti­cal Clas­si­fi­ca­ti­on of Di­sea­ses and Re­la­ted Health Problems. Das Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem ist weltweit an­er­kannt und eines der wich­tigs­ten für me­di­zi­ni­sche Dia­gno­sen. So wird bei­spiels­wei­se eine Strep­to­kok­ken­in­fek­ti­on: „Strep­to­kok­ken und Sta­phy­lo­kok­ken als Ur­sa­che von Krank­hei­ten, die in an­de­ren Ka­pi­teln klas­si­fi­ziert sind“ unter dem ICD-Code „B95“ erfasst. Häufig hilft die Ein­ga­be dieser Codes auch bei der Re­cher­che im In­ter­net weiter.

Strep­to­kok­ken – Wie finde ich den rich­ti­gen Arzt?

Im In­ter­net gibt es viele An­bie­ter von Arzt­por­ta­len. Eines ist bei­spiels­wei­se die Arzt-Auskunft der Stiftung Ge­sund­heit. Sie be­in­hal­tet teil­wei­se einen Pa­ti­en­ten­zu­frie­den­heits­s­co­re und verfügt in der Regel über ak­tu­el­le po­s­ta­li­sche Daten. Ein­zu­se­hen ist sie unter www.arzt-auskunft.de. Auf der Suche nach einem Arzt, der sich mit der The­ra­pie von In­fek­ti­o­nen, die durch Strep­to­kok­ken ver­ur­sacht wurden, auskennt und dessen Praxis in Wohn­ort­nä­he ist, kann man hier ziel­füh­rend re­cher­chie­ren.

Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on – Was bezahlt die Kran­ken­kas­se und was muss man selbst be­zah­len?

An­ge­hö­ri­ge einer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung haben grund­sätz­lich ein Recht auf sta­ti­o­näre sowie am­bu­lan­te Ver­sor­gung, auf Arz­nei­mit­tel und wei­te­re Leis­tun­gen. In aller Regel sind jedoch be­stimm­te Ei­gen­leis­tun­gen (Zu­zah­lun­gen) ge­setz­lich fest­ge­schrie­ben. Diese Zu­zah­lun­gen be­tra­gen 10 Prozent der Kosten, pro Zu­zah­lung aber ma­xi­mal 10 Euro. Kostet die Leistung we­ni­ger als 5 Euro, hat der Ver­si­cher­te den tat­säch­li­chen Preis zu ent­rich­ten.

Bei Arz­nei­mit­teln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Be­trof­fe­ne ein be­son­ders preis­wer­tes Prä­pa­rat erhält, entfällt die Zu­zah­lung. Dabei dürfen die Kran­ken­kas­sen feste Be­trä­ge be­stim­men, die sie er­stat­ten, sofern meh­re­re Prä­pa­ra­te mit gleichem Wirkstoff er­hält­lich sind. Arz­nei­mit­tel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Fest­be­trag liegt, werden von den Kran­ken­kas­sen ohne Zu­zah­lung er­stat­tet.

Zudem besteht die Re­ge­lung, dass die GKV bei be­stimm­ten Prä­pa­ra­ten nicht mehr den Ein­zel­preis des je­wei­li­gen Arz­nei­mit­tels er­stat­ten muss, sondern nur den Fest­be­trag, der für eine Gruppe von ver­gleich­ba­ren Prä­pa­ra­ten fest­ge­legt wurde. Ist das ver­schrie­be­ne Me­di­ka­ment teurer, muss der Pa­ti­ent den Mehrpreis selbst zahlen plus der ge­setz­li­chen Zu­zah­lung für den er­stat­te­ten Kos­te­n­an­teil.

Zu­zah­lun­gen fallen ebenfalls bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt an. Sie be­tra­gen 10 Euro pro Ka­len­der­tag, wobei die Zu­zah­lung nur für ma­xi­mal 28 Tage pro Jahr ge­leis­tet werden muss. Dabei können meh­re­re Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te in einem Jahr zu­sam­men­ge­n­om­men werden, so dass die ma­xi­ma­le Zu­zah­lung bei sta­ti­o­närer Be­hand­lung 280 Euro pro Ka­len­der­jahr beträgt.

Bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge werden ein­ma­lig zehn Euro für die Ver­ord­nung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Ei­ge­n­an­teil zu tragen. Die Zu­zah­lung ist auf 28 Ka­len­der­ta­ge pro Ka­len­der­jahr begrenzt und wird nur bei Er­wach­se­nen über 18 Jahren er­ho­ben. Auch bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge gilt die Ober­gren­ze von 280 Euro pro Ka­len­der­jahr. Zu­zah­lun­gen für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te werden bei der Ober­gren­ze der Zu­zah­lung für häus­li­che Kran­ken­pfle­ge an­ge­rech­net.

Wenn die Kosten für eine Haus­halts­hil­fe von der Kran­ken­kas­se über­nom­men werden, müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent der an­fal­len­den Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei min­des­tens 5 und ma­xi­mal 10 Euro pro Ka­len­der­tag. Diese Zu­zah­lungs­pflicht gilt für den ge­sam­ten Zeitraum, in dem eine Haus­halts­hil­fe in Anspruch ge­nom­men wird.

Bei Hilfs­mit­teln müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent des Ab­ga­be­prei­ses leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Un­ter­gren­ze von 10 und 5 Euro pro Ver­ord­nung gelten.

Die Höhe der Zu­zah­lun­gen für Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men hängt von der Maß­nah­me und vom je­wei­li­gen Kos­ten­trä­ger ab.

Die Kosten für eine Schmerz­the­ra­pie in einer Schmerz­kli­nik übernimmt in der Regel jede ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se, da es sich um eine ver­trag­s­ärzt­li­che Leistung handelt. Al­ler­dings können wei­te­re Kosten (wie z. B. Zu­zah­lun­gen für Ver­ord­nun­gen) privat an­fal­len.

Die Kosten einer klas­si­schen Kör­pe­ra­ku­punk­tur werden von allen ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen, bei chro­ni­schen Schmerzen der Len­den­wir­bel­säu­le oder bei Knie­ge­len­kar­thro­se, über­nom­men. Der Leistung wird vor­aus­ge­setzt, dass die Schmerzen seit min­des­tens sechs Mo­na­ten be­ste­hen. In solchen Fällen haben ge­setz­lich Ver­si­cher­te Anspruch auf bis zu zehn Aku­punk­tur­sit­zun­gen pro Krank­heits­fall in­ner­halb von ma­xi­mal sechs Wochen. Eine er­neu­te Be­hand­lung kann frü­hes­tens zwölf Mo­na­te nach Abschluss der letzten Aku­punk­tur­be­hand­lung er­fol­gen. Die Kran­ken­kas­se er­stat­tet die Kosten nur, wenn die Be­hand­lung von einem qua­li­fi­zier­ten Arzt durch­ge­führt wird. Aku­punk­tur bei einem Heil­prak­ti­ker wird nicht über­nom­men. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on – Was übernimmt die DFV?

Die am­bu­lan­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung DFV-Am­bu­lant­Schutz er­stat­tet Ihnen ge­setz­lich vor­ge­se­he­ne Zu­zah­lun­gen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfs­mit­tel und die Fahrt­kos­ten im Rahmen einer am­bu­lan­ten Be­hand­lung. Der DFV-Am­bu­lant­Schutz bietet Ihnen zudem er­wei­ter­te Vor­sor­ge­leis­tun­gen und steht Ihnen auch fi­nan­zi­ell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit fest­ge­stellt wird.

Im Falle einer Er­kran­kung warten Sie mit der Kran­ken­h­aus­zu­satz­ver­si­che­rung DFV-Kli­nik­Schutz Ex­klu­siv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spe­zi­a­li­sier­ten Fach­a­rzt.

Sie pro­fi­tie­ren zudem von Chef­a­rzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer, freier Kran­ken­h­aus­wahl und Kran­ken­haus­ta­ge­geld bei einem sta­ti­o­nären Kli­ni­k­auf­ent­halt. Der DFV-Kli­nik­Schutz macht Sie zum Pri­vat­pa­ti­en­ten im Kran­ken­haus inkl. Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung.

Krankenhauszusatzversicherung

Im Ernstfall bestens abgesichert. Der DFV-KlinikSchutz überzeugt mit ausgezeichneten Leistungen zum fairen Preis. Profitieren Sie von:

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • inkl. Auslandsreisekrankenversicherung

Zum DFV-KlinikSchutz

Eine Ärztin mit Stethoskop und verschränkten Armen. © Artmim

FAQ zum Thema Streptokokken Häufige Fragen

  • Viele Menschen tragen Strep­to­kok­ken-Er­re­ger un­wis­sent­lich in sich. Dabei zeigt sich meist kein Symptom. Während die Bak­te­ri­en für die Mutter meist harmlos sind, kann ein Kind während der Geburt eine Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on er­lei­den. In einem solchen Fall müsste es un­mit­tel­bar nach dem Ge­burts­vor­gang mit einem An­ti­bi­o­ti­kum be­han­delt werden. Daher wird oft emp­foh­len, kurz vor der Geburt einen Strep­to­kok­ken-Test vor­neh­men zu lassen. Sollten B-Strep­to­kok­ken nach­ge­wie­sen werden, würde man ab vier Stunden vor der Ent­bin­dung eine In­fu­si­on mit einem An­ti­bi­o­ti­kum geben. Die Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on der Mutter würde so bekämpft und eine An­ste­ckung des Kindes ver­hin­dert werden. Zudem kann der Säugling auf diese Weise eine di­rek­te In­fu­si­on um­ge­hen.

  • Eine Strep­to­kok­ken-In­fek­ti­on lässt sich in der Regel ef­fek­tiv mit einem An­ti­bi­o­ti­kum be­han­deln. Welches spe­zi­fi­sche Mittel jeweils ge­eig­net ist, hängt vom in­di­vi­du­el­len Krank­heits­bild ab. Leidet jemand bei­spiels­wei­se an einer Hals­ent­zün­dung (Pha­ryn­gi­tis), kann mit einem Schnelltest überprüft werden, ob die Be­schwer­den durch Strep­to­kok­ken ver­ur­sacht wurden. Dann erst ist die Ent­schei­dung über eine Be­hand­lung mit einem An­ti­bi­o­ti­kum sinnvoll. Al­ler­dings ist laut Emp­feh­lung der Deutschen Ge­sell­schaft für All­ge­mein­me­di­zin (DEGAM) eine rou­ti­ne­mä­ßi­ge An­ti­bi­o­ti­ka­g­a­be bei Halsschmerz – auch bei Nachweis von Strep­to­kok­ken – nicht in­di­ziert. Als Folge einer GAS-Pha­ryn­gi­tis können zwar akutes rheu­ma­ti­sches Fieber und Glo­me­ru­lo­ne­phri­tis auf­tre­ten, al­ler­dings sind beide Er­kran­kun­gen in Deut­sch­land äußerst selten.

  • Eine Man­del­ent­zün­dung kann durch Bak­te­ri­en oder Viren ver­ur­sacht werden. Um einen Befall durch Strep­to­kok­ken zu dia­gnos­ti­zie­ren, kann der Arzt einen Strep­to­kok­ken-Schnelltest durch­füh­ren, eine Bak­te­ri­en­kul­tur mit An­ti­bio­gramm ver­an­las­sen oder eine Blut­un­ter­su­chung. Liegt der Man­del­ent­zün­dung ein Befall durch Viren zu­grun­de, sind An­ti­bi­o­ti­ka wir­kungs­los. Eine bak­te­ri­el­le Man­del­ent­zün­dung (Strep­to­kok­ken-An­gi­na) wird von beta-hä­mo­ly­sie­ren­den Strep­to­kok­ken der Gruppe A her­vor­ge­ru­fen und kann mit einem An­ti­bi­o­ti­kum bekämpft werden.

  • Häufig stecken sich Kinder mit Strep­to­kok­ken der Gruppe A (Strep­to­coc­cus pyo­ge­nes) an. Sie er­kran­ken dann an den ty­pi­schen Kin­der­krank­hei­ten wie Scha­r­lach, Rotlauf und Man­del­ent­zün­dung.

Tipps

Fazit

Co­vid-19 bleibt trotz rück­läu­fi­ger Sterb­lich­keit welt­weit prä­sent. Mit der Sub­va­ri­an­te „Nim­bus“ ver­brei­tet sich ein neu­er, hoch­in­fek­ti­ö­ser Omi­kron-Typ, der je­doch kei­ne er­höh­te Krank­heits­last ver­ur­sacht. Impf­un­gen, an­ti­vi­ra­le The­ra­pi­en und be­währ­te Schutz­maß­nah­men bie­ten wei­ter­hin wirk­sa­men Schutz, ins­be­son­de­re für Ri­si­ko­grup­pen. Long-Co­vid stellt ei­ne an­hal­ten­de Her­aus­for­de­rung dar. Ins­ge­samt zeigt sich: Co­vid-19 ist en­de­misch ge­wor­den, bleibt aber für be­stimm­te Be­völ­ke­rungs­grup­pen po­ten­zi­ell ge­fähr­lich und er­for­dert ge­ziel­te Vor­sicht.

Sie benutzen einen veralteten Browser.
Dieser wird von uns nicht mehr unterstützt.

Browser-Alternativen finden Sie unter anderem hier: