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Organspende Bedeutung und Information

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„Nächs­ten­lie­be“ be­zeich­net ein hel­fen­des, wohl­wol­len­des, ak­ti­ves und un­eigen­nüt­zi­ges Han­deln für an­de­re Men­schen. Der "Nächs­te" kann je­der Mensch sein, der ei­nem be­geg­net und sich in ei­ner Not­la­ge be­fin­det. Die Or­gan­spen­de ist ein un­eigen­nütz­i­ger, ver­dienst­vol­ler Akt – der Spen­der stellt an­de­ren, kran­ken Men­schen sei­ne Or­ga­ne zur Ver­fü­gung. Das The­ma Or­gan­spen­de soll­te je­dem am Her­zen lie­gen. Spen­der sein, heißt Le­ben ret­ten!

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Das Wichtigste in Kürze

  • Or­gan­spen­de ist ein unei­gen­nüt­zi­ger Akt der Nächs­ten­lie­be, der schwer­kran­ken Men­schen das Le­ben ret­ten kann.
  • Es gibt Lebend– und post­mor­ta­le Spen­den: Bei der Lebend­spen­de sind be­stimmte Vor­aus­set­zun­gen zu er­fül­len.
  • Post­mor­ta­len Spen­den ge­hen nur bei fest­gestell­tem Hirn­tod – die Dia­gno­se er­folgt nach stren­gen Richt­li­nien.
  • Ge­we­be­spen­den wie Horn­haut oder Herz­klap­pen sind bis zu 72 Stun­den nach kli­ni­schem Tod mög­lich.
  • Wich­tig ist die bewusste Ent­schei­dung – z. B. via Or­gan­spen­de­aus­weis oder Re­gis­ter –, um An­ge­hö­rige im Ernst­fall zu ent­las­ten.

Was versteht man unter Organspende?

Un­ter Or­gan­spen­de ver­steht man die frei­wil­li­ge Ent­schei­dung, Or­ga­ne zur Ver­fü­gung zu stel­len, um an­de­ren Men­schen ein Wei­ter­le­ben oder eine Ver­bes­se­rung ih­rer Ge­sund­heit zu er­mög­li­chen. Dies kann ent­we­der zu Leb­zei­ten oder nach dem Tod er­fol­gen und ist ein be­deu­ten­der Bei­trag zur me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung schwer­kran­ker Pa­tien­ten.

Wer kann Organe spenden?

Theo­re­tisch kann je­der Mensch zum Or­gan­spen­der wer­den. Eine Aus­nah­me bil­den Pa­tien­ten, die von ei­ner Krebs­er­kran­kung be­trof­fen oder HIV-po­si­tiv sind. Bei Kin­dern ent­schei­den die El­tern über eine Or­gan­spen­de. Ab dem 14. Le­bens­jahr ist es mög­lich, ei­ner Or­gan- und Ge­we­be­spen­de zu wi­der­spre­chen, wäh­rend ab dem 16. Le­bens­jahr so­wohl zu­ge­stimmt als auch wi­der­spro­chen wer­den kann.

Welche Formen der Organspende gibt es?

Le­bends­pen­de

Die Le­bends­pen­de ist eine be­son­de­re Form der Or­gan­spen­de, bei der ein Or­gan oder ein Teil ei­nes Or­gans von ei­ner le­ben­den Per­son auf ei­nen Pa­tien­ten über­tra­gen wird. Da­mit eine Le­bend­or­gans­pen­de mög­lich ist, müs­sen be­stimm­te Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sein. Zu­dem darf sie nur zwi­schen Men­schen statt­fin­den, die sich per­sön­lich nah­e­ste­hen, wie Ver­wand­te, Ehe- oder Le­bens­part­ner. Die­se Re­ge­lung soll si­cher­stel­len, dass kei­ne un­ethi­schen Mo­tive wie Or­gan­han­del hin­ter der Spen­de ste­hen.

Vor­aus­set­zun­gen für die Le­bends­pen­de:

Ein po­ten­ziel­ler Spen­der muss:

  • voll­jäh­rig und ein­wil­li­gungs­fä­hig sein,
  • der Or­gan­ent­nah­me frei­wil­lig zu­ge­stimmt ha­ben,
  • nach ärzt­li­cher Un­ter­su­chung als ge­eig­net ein­ge­stuft wer­den,
  • über al­le me­di­zi­ni­schen Ri­si­ken um­fas­send auf­ge­klärt wor­den sein,
  • kei­ne über­mä­ßi­gen ge­sund­heit­li­chen Ge­fähr­dun­gen oder Be­ein­träch­ti­gun­gen über das Ope­ra­tions­ri­siko hin­aus zu er­war­ten ha­ben.

Um si­cher­zu­stel­len, dass al­le recht­li­chen und me­di­zi­ni­schen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den, prüft eine Le­bends­pen­de­kom­mis­sion, ob die Spen­de recht­mä­ßig ist und ob die Ein­wil­li­gung oh­ne äu­ße­ren Druck er­folg­te.

In Deutsch­land wer­den bei Le­bends­pen­den haupt­säch­lich Nie­ren und Tei­le der Le­ber trans­plan­tiert. Un­ter be­stimm­ten Um­stän­den kön­nen auch Tei­le der Lun­ge, des Dünn­dar­ms oder der Bauch­spei­chel­drü­se ge­spen­det wer­den. Die­se Form der Or­gan­spen­de er­for­dert ein ho­hes Maß an Ver­trau­en zwi­schen Spen­der und Emp­fän­ger so­wie eine sorg­fäl­tige me­di­zi­nische Ab­klä­rung, um die Si­cher­heit bei­der Per­so­nen zu ge­währ­leis­ten.

Post­mor­ta­le Spen­de

Die post­mor­ta­le Spen­de be­zeich­net die Or­gan­spen­de nach dem Tod ei­nes Men­schen. An­ders als bei der Le­bend­spen­de ist hier der Hirn­tod eine zwin­gen­de Vor­aus­set­zung. Beim Hirn­tod sind die Ge­samt­funk­tio­nen des Groß­hirns, Klein­hirns und des Hirn­stamms voll­stän­dig und un­um­kehr­bar er­losch­en, wäh­rend das Herz-Kreis­lauf-Sys­tem noch künst­lich auf­recht­er­hal­ten wird. Häu­fi­ge Ur­sa­chen für den Hirn­tod sind Hirn­blu­tun­gen, Tu­mo­re, Schlag­an­fäl­leHirn­haut­ent­zün­dun­genHerz­in­fark­te oder schwe­re Herz­rhyth­mus­stö­rung­en.

Da in den meis­ten Fäl­len der Herz­still­stand vor dem Hirn­tod ein­tritt, kommt nur ein klei­ner Teil der Ver­stor­be­nen für eine post­mor­ta­le Or­gan­spen­de in­fra­ge.

  • Die Dia­gno­se des Hirn­tods er­folgt streng nach den Richt­li­nien der Bun­des­ärz­te­kam­mer. Zwei un­ab­hän­gi­ge Fach­ärz­te, die nicht am Trans­plan­ta­tions­pro­zess be­tei­ligt sind, füh­ren die Un­ter­su­chung durch und do­ku­men­tie­ren ih­re Fest­stel­lun­gen im Hirn­tod­pro­to­koll. Die­ses um­fasst:

    • die Prü­fung al­ler Vor­aus­set­zun­gen,
    • die Fest­stel­lung kli­ni­scher Symp­to­me des Hirn­tods,
    • die Un­um­kehr­bar­keit des Aus­falls al­ler Hirn­funk­tio­nen.

    Erst wenn die­se Schrit­te ab­ge­schlos­sen sind, gilt der Tod als er­wie­sen, und die Mög­lich­keit ei­ner Or­gan­spen­de wird ge­prüft.

  • Wäh­rend Or­ga­ne nur bei fest­ge­stell­tem Hirn­tod ge­spen­det wer­den kön­nen, ist eine Ge­we­be­spen­de bis zu 72 Stun­den nach dem kli­ni­schen Tod mög­lich. Et­wa zwei Drit­tel al­ler Ver­stor­be­nen kom­men da­für in­fra­ge. Bei­spie­le für Ge­we­be­spen­den sind Horn­haut, Herz­klap­pen oder Haut­ge­we­be. Vor­aus­set­zung ist je­doch auch hier die aus­drück­li­che Zu­stim­mung der ver­stor­be­nen Per­son oder eine Ent­schei­dung der An­ge­hö­ri­gen im Sin­ne des mut­maß­li­chen Wil­lens.

    Vor­aus­set­zun­gen für die post­mor­ta­le Spen­de:

    Da­mit eine post­mor­ta­le Or­gan­spen­de statt­fin­den kann, müs­sen fol­gen­de Be­din­gun­gen er­füllt sein:

    1. Hirn­tod des Pa­tien­ten: Die­ser muss nach den fest­ge­leg­ten Richt­li­nien fest­ge­stellt sein.
    2. Spen­der­mel­dung an die Deut­sche Stif­tung Or­gan­trans­plan­ta­tion (DSO): Die be­han­deln­de Kli­nik in­for­miert die DSO über ei­nen po­ten­ziel­len Spen­der.
    3. Ge­spräch mit den nächs­ten An­ge­hö­ri­gen: Falls die Zu­stim­mung nicht do­ku­men­tiert ist, wird der mut­maß­li­che Wil­le des Ver­stor­be­nen be­spro­chen.
    4. Zu­stim­mung zur Or­gan- und Ge­we­be­spen­de: Oh­ne die­se kann kei­ne Spen­de er­fol­gen.

    Die post­mor­ta­le Spen­de ist eine le­bens­ret­ten­de Mög­lich­keit, die schwer­kran­ken Men­schen Hoff­nung gibt. Sie er­for­dert je­doch höchs­te Sorg­falt, kla­re Richt­li­nien und ein trans­pa­ren­tes Ver­fah­ren, um die Wür­de des Spen­ders zu re­spe­k­tie­ren und den Wil­len der An­ge­hö­ri­gen zu be­rück­sich­ti­gen.

Was kann gespendet werden?

Or­gan­spen­der kön­nen so­wohl Or­ga­ne als auch Ge­we­be für schwer­kran­ke Men­schen spen­den. Die­se Spen­den hel­fen, le­bens­wich­tige Kör­per­funk­tio­nen wie­der­her­zu­stel­len oder die Le­bens­qua­li­tät von Emp­fän­gern er­heb­lich zu ver­bes­sern.

  • Die am häufigsten transplantierten Organe sind:

    • Nieren
    • Leber
    • Herz
    • Lunge
    • Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
    • Dünndarm

    Jedes dieser Organe spielt eine zentrale Rolle im Körper und kann nach einer erfolgreichen Transplantation das Leben der Empfänger nachhaltig verbessern oder sogar retten.

  • Gewebe werden häufiger als Organe transplantiert und umfassen:

    • Augenhornhaut: Zur Wiederherstellung der Sehkraft.
    • Blutgefäße: Für Gefäßrekonstruktionen.
    • Haut: Zur Behandlung schwerer Verbrennungen.
    • Herzklappen: Für Menschen mit Herzfehlern.
    • Sehnen und Bänder: Zur Stabilisierung von Gelenken.
    • Knochen: Zur Wiederherstellung von Bewegungsfunktionen.
    • Eihaut der Fruchtblase (Amnion): Für die Wundheilung und Geweberegeneration.

Warum sind Gewebespenden so wichtig?

Ge­we­be­spen­de ist un­kom­pli­zier­ter als die Ent­nah­me von Or­ga­nen. Trans­plan­ta­tio­nen ver­lau­fen in der Re­gel we­ni­ger kom­plex und wei­sen eine ho­he Er­folgs­ra­te auf. Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Mög­lich­keit, ent­nom­me­nes Ge­we­be in spe­zi­el­len Ge­we­be­ban­ken über Wo­chen bis hin zu Jah­ren auf­zu­be­wah­ren. Da­durch kann es be­darfs­ge­recht ein­ge­setzt wer­den.

Ge­we­be­spen­den ma­chen oft den ent­schei­den­den Un­ter­schied für Pa­tien­ten, die auf Wie­der­her­stel­lung oder Hei­lung an­ge­wie­sen sind. Die­se Form der Spen­de ist eine eben­so wert­vol­le wie le­bens­ver­än­dern­de Hil­fe.

Organspendeausweis

Wie kann man sich für eine Organspende registrieren?

Der Or­gan­spen­de­aus­weis ist ein ein­fa­ches und ef­fek­ti­ves Mit­tel, um Ih­re per­sön­li­che Ein­stel­lung zur Or­gan- und Ge­we­be­spen­de fest­zu­hal­ten. Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie sich für oder ge­gen ei­ne Spen­de ent­schei­den – auch ein „Nein“ kann im Aus­weis fest­ge­hal­ten wer­den. Was wirk­lich zählt, ist, dass Sie sich be­wusst mit dem The­ma aus­ein­an­der­set­zen und eine Ent­schei­dung tref­fen. Dies gibt nicht nur Ih­nen Klar­heit, son­dern ent­las­tet auch Ih­re An­ge­hö­ri­gen im Ernst­fall.

So erhalten Sie Ihren Organspendeausweis

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu erhalten:

  • Kostenfreie Bestellung über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
  • Arztpraxen und Apotheken stellen den Ausweis in der Regel ebenfalls zur Verfügung.
  • Telefonische Bestellung über das Infotelefon Organspende unter 0800 9040400.

Warum die Entscheidung so wichtig ist

Die Bereitschaft zur Organspende ist eine sehr persönliche und weitreichende Entscheidung. Sie ermöglicht es, Leben zu retten oder schwerkranken Menschen eine neue Perspektive zu geben. Indem Sie Ihre Entscheidung dokumentieren, übernehmen Sie Verantwortung und schaffen Klarheit – für sich selbst und Ihre Angehörigen.

Schieben Sie die Entscheidung nicht länger auf. Organspende rettet Leben!

Welche Formen gibt es für einen Organspendeausweis

Es gibt zwei Mög­lich­kei­ten, die per­sön­li­che Ent­schei­dung zur Or­gan­spen­de fest­zu­hal­ten:

  • Phy­si­scher Or­gan­spen­de­aus­weis
    Der klas­si­sche Or­gan­spen­de­aus­weis ist eine Kar­te im Ta­schen­for­mat, auf der die Ent­schei­dung zur Or­gan­spen­de schrift­lich fest­ge­hal­ten wird. Die­ser Aus­weis kann je­der­zeit aus­ge­füllt, ge­än­dert oder bei Be­darf er­neu­ert wer­den.
  • Or­gan­spen­de-Re­gis­ter
    Al­ter­na­tiv kann die Ent­schei­dung zur Or­gan­spen­de di­gi­tal im of­fi­zi­el­len Or­gan­spen­de-Re­gis­ter hin­ter­legt wer­den. Die­ses er­mög­licht eine schnel­le und si­che­re Ab­fra­ge der An­ga­ben durch au­to­ri­sier­te Stel­len, zum Bei­spiel im Not­fall.

Bei­de For­men sind gül­tig und er­mög­li­chen es, den ei­ge­nen Wil­len klar und ver­bind­lich zu do­ku­men­tie­ren.

Opt Ink - Das Organspende Tattooo

Das so­ge­nann­te Or­gan­spen­de-Tat­too, auch „Opt Ink“ ge­nannt, ist eine krea­ti­ve Mög­lich­keit, die Be­reit­schaft zur Or­gan­spen­de zu si­gna­li­sie­ren. Doch was soll­te man dar­über wis­sen?

  • Ein Or­gan­spen­de-Tat­too ist eine per­sön­li­che Ent­schei­dung, aber recht­lich nicht bin­dend. Of­fi­zi­ell an­er­kannt wer­den nur ein phy­si­scher Or­gan­spen­de­aus­weis oder die Ein­tra­gung im Or­gan­spen­de-Re­gis­ter.

  • Das Opt Ink-Tat­too ist ein mi­ni­ma­lis­ti­sches De­sign, das aus zwei Halb­krei­sen be­steht, die zu­sam­men ei­nen voll­stän­di­gen Kreis bil­den. Die­ses Sym­bol steht für das Ge­schenk des Le­bens durch eine Or­gan­spen­de und bil­det zu­gleich die Buch­sta­ben "O" und "D" für "Or­gan Donor" (Or­gan­spen­der).

  • Nein, ein Or­gan­spen­de-Tat­too ist mit den üb­li­chen Kos­ten für Tä­to­wie­run­gen ver­bun­den und wird nicht von of­fi­zi­el­len Stel­len oder Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Die Kos­ten va­ri­ie­ren je nach De­sign und Tä­to­wie­rer.

Warum ist die Zahl der Organspenden in Deutschland so niedrig?

Die Zahl der Or­gan­spen­den in Deutsch­land ist seit Jah­ren alar­mie­rend ge­ring. Be­reits 2016 wur­de ein deut­li­cher Rück­gang re­gis­trier­ter Or­gan­spen­der ver­zeich­net, und 2017 sank die­se Zahl um wei­te­re 8 Pro­zent. Ein funk­tio­nie­ren­des Or­gan­spen­de-Sys­tem soll­te laut in­ter­natio­na­lem Stan­dard min­des­tens 10 Spen­der pro ei­ne Mil­li­on Ein­woh­ner auf­wei­sen. In Deutsch­land lag die­se Zahl 2017 je­doch nur bei 9,3 pro Mil­li­on Ein­woh­ner – ein Wert, der weit hin­ter den Er­war­tun­gen zu­rück­bleibt.

Grün­de für den Rück­gang

Die ge­rin­ge Spen­der­zahl be­trifft so­wohl Or­ga­ne von hirn­to­ten Spen­dern als auch Le­bend­spen­den, die bei­de ra­pi­de ab­ge­nom­men ha­ben. Die Grün­de da­für sind viel­schich­tig:

  • Man­geln­de Auf­klä­rung: Vie­le Men­schen füh­len sich un­zu­rei­chend in­for­miert oder set­zen sich nicht be­wusst mit der Ent­schei­dung aus­ein­an­der.
  • Po­li­ti­sches De­sin­te­res­se: Die Deut­sche Stif­tung Pa­tien­ten­schutz kri­ti­siert, dass das The­ma Or­gan­spen­de von der Po­li­tik nicht aus­rei­chend prio­ri­siert wird.
  • Feh­len­de In­fra­struk­tur: In vie­len Kran­ken­häu­sern fehlt es an Res­sour­cen und Per­so­nal, um Or­gan­spen­den ef­fek­tiv durch­zu­füh­ren.

Die Fol­gen für Be­trof­fe­ne

Die­se Ent­wick­lun­gen sind be­son­ders tra­gisch, da rund 10.000 Men­schen in Deutsch­land auf ein Spen­der­or­gan war­ten. Für vie­le die­ser Pa­tien­ten ist eine Trans­plan­ta­tion die ein­zi­ge Mög­lich­keit, ihr Le­ben zu ret­ten oder ih­re Le­bens­qua­li­tät er­heb­lich zu ver­bes­sern.

Was muss sich än­dern?

Um die Zahl der Or­gan­spen­den zu er­hö­hen, sind ge­ziel­te Maß­nah­men er­for­der­lich:

  • Mehr Auf­klä­rung: Eine um­fas­sen­de In­for­ma­tion der Be­völ­ke­rung könn­te hel­fen, Vor­ur­tei­le ab­zu­bau­en und die Spen­den­be­reit­schaft zu för­dern.
  • Po­li­ti­sche Un­ter­stüt­zung: Die Re­gie­rung muss dem The­ma mehr Auf­merk­sam­keit wid­men und die not­wen­di­gen Struk­tu­ren schaf­fen.
  • Ver­bes­ser­te In­fra­struk­tur: Kran­ken­häu­ser be­nö­ti­gen mehr Res­sour­cen und Trans­plan­ta­tions­be­auf­trag­te, um Or­gan­spen­den reib­ungs­los durch­zu­füh­ren.

Die nied­ri­ge Zahl der Or­gan­spen­den ist nicht nur ein me­di­zi­ni­sches Pro­blem, son­dern auch ein ge­sell­schaft­li­ches. Nur durch ge­mein­sa­mes Han­deln kön­nen die drin­gend be­nö­tig­ten Ver­bes­se­run­gen er­reicht wer­den.

  • Im in­ter­natio­na­len Ver­gleich zeigt sich, dass die Be­reit­schaft zur Or­gan­spen­de welt­weit stark va­ri­iert. Spa­nien gilt seit Jah­ren als Vor­rei­ter: 2023 wur­den dort 5.861 Or­gan­trans­plan­ta­tio­nen durch­ge­führt, was ei­ner Trans­plan­ta­tions­ra­te von 122,1 pro ei­ne Mil­li­on Ein­woh­ner ent­spricht.

    Die­se be­eind­ruc­ken­den Zah­len sind un­ter an­de­rem auf die seit 1979 gel­ten­de Wi­der­spruchs­lö­sung zu­rück­zu­füh­ren, bei der je­der Bür­ger au­to­ma­tisch als Or­gan­spen­der gilt, so­fern er nicht ak­tiv wi­der­spricht.

    Bel­gi­en ver­zeich­ne­te 2023 durch­schnitt­lich 31,4 post­mor­ta­le Or­gan­spen­der pro ei­ne Mil­li­on Ein­woh­ner und liegt da­mit im eu­ro­pä­i­schen Ver­gleich eben­falls weit vorn.

    Kroa­tien und an­de­re eu­ro­pä­i­sche Län­der er­rei­chen ähn­li­che Wer­te, was auf ef­fek­ti­ve Or­gan­spen­de-Sys­te­me und eine ho­he Spen­den­be­reit­schaft in der Be­völ­ke­rung hin­deu­tet. Die­se ho­he Spen­den­be­reit­schaft in an­de­ren Län­dern wirkt sich auch po­si­tiv auf deut­sche Pa­tien­ten aus. Durch den Eu­ro­trans­plant-Ver­bund, dem ne­ben Deutsch­land auch Bel­gi­en, die Nie­der­lan­de, Kroa­tien, Un­garn, Slo­we­ni­en, Lu­xem­burg und Ös­ter­reich an­gehö­ren, ge­lan­gen Or­ga­ne wie Her­zen, Nie­ren und Le­bern auch an deut­sche Kli­ni­ken. So konn­ten 2023 ins­ge­samt 2.985 Or­ga­ne nach post­mor­ta­ler Spen­de aus Deutsch­land und dem Eu­ro­trans­plant-Ver­bund über­tra­gen wer­den.

    Trotz die­ser in­ter­natio­na­len Zu­sam­men­ar­beit bleibt die Si­tua­ti­on in Deutsch­land be­sorg­nis­er­re­gend. Die Zahl der post­mor­ta­len Or­gan­spen­der lag 2023 bei rund 11 pro ei­ne Mil­li­on Ein­woh­ner, was im eu­ro­pä­i­schen Ver­gleich ei­nen der hin­te­ren Plät­ze be­deu­tet.

    An­ge­sichts von knapp 8.400 Men­schen, die in Deutsch­land auf ein Spen­der­or­gan war­ten, be­steht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf, um die Or­gan­spen­de­be­reit­schaft zu er­hö­hen und so­mit mehr Le­ben ret­ten zu kön­nen.

  • Im Jahr 2012 erschütterte ein Skandal die deutsche Transplantationsmedizin. In den Kliniken Göttingen, München und Regensburg sollen Mediziner Krankenakten manipuliert haben, um bestimmten Patienten einen Vorteil auf den Wartelisten für Organspenden zu verschaffen. Durch gefälschte Daten, beispielsweise falsche Angaben zu Dialysezeiten oder Laborwerten, wurden diese Patienten bevorzugt und schneller mit Spenderorganen versorgt.

    Dieser Skandal führte zu einem massiven Vertrauensverlust in das Organspendesystem. Die Zahl der Organspender erreichte 2013 ein historisches Tief, da viele Menschen ihre Bereitschaft zur Spende zurückzogen oder skeptisch wurden.

    Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens

    Um Manipulationen zu verhindern und das Vertrauen in die Organspende wiederherzustellen, wurden umfangreiche Reformen und Kontrollmechanismen eingeführt:

    Regelmäßige Kontrollen

    Die Prüfungs- und Überwachungskommission, bestehend aus der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, überprüft seitdem alle Transplantationsprogramme in Deutschland. Diese Prüfungen finden mindestens alle drei Jahre vor Ort statt. Die Ergebnisse und Erkenntnisse werden jährlich in Tätigkeitsberichten veröffentlicht, um Transparenz zu gewährleisten.

    Mehraugenprinzip

    In Transplantationszentren wurde das Mehraugenprinzip eingeführt. Hier entscheidet eine interdisziplinäre Transplantationskonferenz, die aus mindestens drei Fachrichtungen besteht, über die Aufnahme von Patienten in die Warteliste. Neben der chirurgischen und der konservativen Disziplin ist eine dritte Fachrichtung vertreten, die unabhängig von der Transplantationsmedizin ist. Die beteiligten Ärzte werden der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet und tragen die Verantwortung für alle Entscheidungen und Meldungen.

    Meldestelle für Auffälligkeiten

    Ende 2012 wurde eine Meldestelle für Verstöße gegen das Transplantationsrecht eingerichtet. Diese Vertrauensstelle ermöglicht es, anonym Auffälligkeiten oder Verdachtsfälle zu melden. Hinweise können postalisch, online oder telefonisch eingereicht werden. Die Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ ist unter folgender Adresse erreichbar:

    Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
    Bundesärztekammer
    Herbert-Lewin-Platz 1
    10623 Berlin

    E-Mail: vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de 

    Sanktionen

    Verstöße gegen das Transplantationsrecht ziehen strenge Sanktionen nach sich. Transplantationszentren, die gegen die Regularien verstoßen, müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Regeln eingehalten und Missbrauch verhindert werden.

Was ist das beschleunigte Vermittlungsverfahren?

Ge­lingt eine Or­gan­ver­ga­be nach dem üb­li­chen Ver­fah­ren nicht oder droht der Ver­lust ei­nes Spen­der­or­gans, kann Eu­ro­trans­plant zum be­schleu­nig­ten Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren wech­seln. Die­ses ver­hin­dert, dass Or­ga­ne nicht recht­zei­tig ver­mit­telt wer­den und da­mit ver­wor­fen wer­den. Um die Zeit, in der Or­ga­ne nicht durch­blu­tet wer­den, kurz zu hal­ten, wer­den sie im be­schleu­nig­ten Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren vor­wie­gend in­ner­halb ei­ner Re­gi­on an­ge­bo­ten.

Das Ver­fah­ren steht in der Kri­tik. Es be­güns­tigt Ma­ni­pu­la­tio­nen, denn das be­schleu­nig­te Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren kommt auch zum Ein­satz, wenn ein Or­gan als "ein­ge­schränkt ver­mit­tel­bar" ein­ge­schätzt wird. Dies gilt z. B. wenn der Spen­der alt war und be­stimm­te Grund­krank­hei­ten auf­wies. Da die Zahl der im be­schleu­nig­ten Ver­fah­ren ver­mit­tel­ten Or­ga­ne in den letz­ten Jah­ren stark zu­ge­nom­men hat, ent­steht der Ver­dacht, dass Or­ga­ne häu­fi­ger als not­wen­dig mit dem Stem­pel "ein­ge­schränkt ver­mit­tel­bar" ver­se­hen wur­den. 2010 wur­den bei­spiels­wei­se be­reits 40 Pro­zent al­ler Le­bern über das be­schleu­nig­te Ver­fah­ren ver­ge­ben.

Mangel an Spendern - Schuld bei den Krankenhäusern?

Die Zahl der post­mor­ta­len Or­gan­spen­der in Deutsch­land ist seit Jah­ren be­sorg­nis­er­re­gend nied­rig. Im Jahr 2023 wur­den bun­des­weit 965 post­mor­ta­le Or­gan­spen­der re­gis­triert, was et­wa 11,4 Spen­dern pro ei­ne Mil­li­on Ein­woh­ner ent­spricht.

Die­se Zah­len ver­deut­li­chen, dass nicht nur die Spen­den­be­reit­schaft der Be­völ­ke­rung eine Rol­le spielt, son­dern auch struk­tu­rel­le Her­aus­for­de­run­gen in­ner­halb der Kran­ken­häu­ser. Her­aus­for­de­run­gen im Kli­nik­all­tag
Der All­tag in deut­schen Kran­ken­häu­sern ist ge­prägt von:

  • Per­so­nal­man­gel: Es fehlt an aus­rei­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal, ins­be­son­de­re auf den In­ten­siv­sta­tio­nen.
  • Ho­her Ar­beits­druck: Me­di­zi­ni­sches Per­so­nal steht un­ter im­men­sem Zeit- und Leis­tungs­druck.
  • Kom­ple­xe Ab­läu­fe: Die Iden­ti­fi­zie­rung po­ten­zi­el­ler Or­gan­spen­der er­for­dert Zeit und spe­zia­li­sier­te Kennt­nis­se.

Die­se Fak­to­ren füh­ren da­zu, dass die Mög­lich­keit ei­ner Or­gan­spen­de nicht im­mer in Be­tracht ge­zo­gen wird, be­vor in­ten­siv­me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men ein­ge­stellt wer­den. Die Fol­ge ist, dass po­ten­zi­el­le Spen­der nicht er­kannt und so­mit we­ni­ger Or­ga­ne für Trans­plan­ta­tio­nen zur Ver­fü­gung ste­hen.

Lö­sungs­an­sät­ze

Um die Si­tua­ti­on zu ver­bes­sern, sind fol­gen­de Maß­nah­men not­wen­dig:

  • Eta­blie­rung von Trans­plan­ta­tions­be­auf­trag­ten: Je­des Kran­ken­haus soll­te über spe­zi­ell ge­schul­te Trans­plan­ta­tions­be­auf­trag­te ver­fü­gen, die den Pro­zess der Or­gan­spen­de ko­or­di­nie­ren und si­cher­stel­len, dass po­ten­zi­el­le Spen­der iden­ti­fi­ziert wer­den.
  • Ver­bes­se­rung der Ar­beits­be­din­gun­gen: Durch die Re­du­zie­rung des Ar­beits­drucks und die Auf­sto­ckung des Per­so­nals kann ge­währ­leis­tet wer­den, dass me­di­zi­ni­sches Per­so­nal die not­wen­di­gen Schrit­te für eine Or­gan­spen­de ein­lei­ten kann.
  • För­de­rung der Auf­klä­rung: So­wohl in­ner­halb des me­di­zi­ni­schen Per­so­nals als auch in der brei­ten Be­völ­ke­rung soll­te das Be­wusst­sein für die Be­deu­tung der Or­gan­spen­de ge­stärkt wer­den.

Durch die Um­set­zung die­ser Maß­nah­men kann die Zahl der Or­gan­spen­den in Deutsch­land er­höht und so­mit vie­len Pa­tien­ten auf den War­te­lis­ten ge­hol­fen wer­den.

Die Widerspruchslösung - Eine mögliche Lösung für den Organspendemangel?

Im Juli 2024 hat der Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung eingebracht. Diese liegt aktuell dem Bundestag vor, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Doch welche Vor- und Nachteile bringt diese Regelung mit sich, und kann sie tatsächlich den Mangel an Organspenden in Deutschland beheben?

  • Die Widerspruchslösung, bei der jede Person automatisch als Organspender gilt, sofern sie dem nicht aktiv widerspricht, könnte die Organspendebereitschaft in der Gesellschaft erhöhen. Besonders in Notfällen könnte dies den Ablauf für Angehörige und medizinisches Personal erleichtern, da die Entscheidung bereits dokumentiert oder implizit getroffen ist. Außerdem würde das Thema Organspende in der Öffentlichkeit stärker präsent sein und mehr Menschen dazu anregen, sich mit ihrer eigenen Einstellung auseinanderzusetzen.

  • Studien der Max-Planck-Gesellschaft zeigen jedoch, dass die Einführung einer Widerspruchslösung allein keine signifikanten Verbesserungen bei der Anzahl der Organspenden bewirkt. In Ländern, die dieses Modell eingeführt haben, blieben langfristige Erfolge aus. Es wird deutlich, dass der Fokus nicht ausschließlich auf der Gesetzgebung liegen darf.

  • Neben der Diskussion um die Widerspruchslösung müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Organspendesituation nachhaltig zu verbessern.

    1. Aufklärung und Bildung:
      Eine umfassende Information der Bevölkerung über die Organspende ist essenziell. Dies beinhaltet nicht nur Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweise, die von Ausweisstellen ausgegeben werden sollen, sondern auch die regelmäßige Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte.
    2. Integration in Ausbildung und Alltag:
      Das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ sieht vor, dass Grundwissen zur Organspende in Erste-Hilfe-Kurse zum Erwerb der Fahrerlaubnis integriert wird. So kann frühzeitig ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden.
    3. Verbesserung der Infrastruktur:
      Es muss stärker in die medizinische Infrastruktur investiert werden, um die logistischen Herausforderungen der Organspende zu bewältigen. Dazu gehören mehr Transplantationsbeauftragte in Kliniken, optimierte Prozesse und ausreichend Kapazitäten für die Durchführung von Transplantationen.

Wie kann die Situation verbessert werden?

Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist seit 2010 rückläufig. Dieser Trend kann nicht allein auf den Transplantationsskandal zurückgeführt werden. Um den über 8.000 Menschen auf den Wartelisten neue Hoffnung zu geben, ist eine umfassende Reform des aktuellen Systems erforderlich. Die bundesweiten Rahmenbedingungen für Organspenden müssen verbessert werden.

  • Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden. Kommt ein Patient nach ärztlicher Beurteilung als Spender infrage, erfolgt eine Überprüfung auf Hirntod. Allerdings kommen nicht alle Kliniken dieser Verpflichtung nach. Um die Meldung potenzieller Spender zu gewährleisten, könnten finanzielle Sanktionen für Krankenhäuser eingeführt werden, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.

  • Viele Kliniken verfügen nicht über die notwendigen Ressourcen und Fachkräfte, um eine umfassende Hirntoddiagnostik durchzuführen. Die Feststellung des Hirntods erfordert erfahrene Fachärzte und muss zweimal im Abstand von mindestens zwölf Stunden erfolgen. Mobile Expertenteams könnten Kliniken bei Bedarf unterstützen und die Hirntoddiagnostik übernehmen, um den Prozess zu erleichtern.

  • Seit März 2022 ist das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Dieses sieht vor, dass Bürger regelmäßig über die Organspende informiert werden und ihre Entscheidung dokumentieren können. Krankenkassen stellen dazu kostenlose Organspendeausweise und Informationsmaterial zur Verfügung. Zudem wurde ein Online-Register eingeführt, in dem Bürger ihre Entscheidung zur Organspende festhalten können.

  • Um die Organspende in den Klinikalltag zu integrieren, wurden Maßnahmen ergriffen, die die Zusammenarbeit und Strukturen in Krankenhäusern verbessern sollen. Dazu gehört die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken und die Einführung von flächendeckenden Berichtspflichten, um die Erkennung möglicher Organspender zu verbessern.

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde verabschiedet, um die Organspenderate in Deutschland zu erhöhen und die Bevölkerung besser über die Bedeutung und Möglichkeiten der Organspende aufzuklären. Es verfolgt das Ziel, die persönliche Entscheidung zur Organspende einfacher und bewusster zu machen.

  • Das Gesetz umfasst mehrere Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Menschen umfassend informiert sind und ihre Entscheidung dokumentieren können:

    1. Verteilung von Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweisen:
      Bürgerinnen und Bürger erhalten bei den zuständigen Ausweisstellen (z. B. Bürgerämter) umfassende Informationsmaterialien sowie Organspendeausweise.
    2. Beratung durch Hausärzte:
      Hausärztinnen und Hausärzte sind dazu angehalten, ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig über die Möglichkeiten und die Bedeutung der Organspende zu beraten.
    3. Integration in Erste-Hilfe-Kurse:
      Grundwissen zur Organspende wird in Erste-Hilfe-Kurse integriert, die für den Erwerb der Fahrerlaubnis notwendig sind. So werden junge Menschen frühzeitig mit dem Thema vertraut gemacht.
    4. Erweiterung des Organspende-Registers:
      Das bereits bestehende Organspende-Register wird gestärkt, um die Dokumentation der individuellen Entscheidung effizienter und zugänglicher zu machen.
  • Das Gesetz wurde bereits verabschiedet und wird schrittweise umgesetzt. Die Einführung der genannten Maßnahmen erfolgt nach und nach, um den beteiligten Institutionen und Akteuren die notwendige Zeit zur Umsetzung zu geben. Der finale Zeitplan sieht vor, dass alle Maßnahmen bis spätestens Ende 2025 vollständig wirksam sind.

  • Mit diesen Maßnahmen soll die Entscheidungsbereitschaft in der Bevölkerung nachhaltig gestärkt werden. Menschen sollen ermutigt werden, sich bewusst mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und ihre Entscheidung klar zu dokumentieren. Dies soll nicht nur die Organspenderate erhöhen, sondern auch Angehörige und medizinisches Personal im Ernstfall entlasten.

Das Organspende-Register

Das Or­gan­spen­de-Re­gis­ter ist ein zen­tra­les elek­tro­ni­sches Ver­zeich­nis, in dem Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Deutsch­land ihre Ent­schei­dung für oder ge­gen eine Or­gan- und Ge­we­be­spen­de do­ku­men­tie­ren kön­nen. Die­ses Re­gis­ter er­gänzt den tra­di­tio­nel­len Or­gan­spen­de­aus­weis und die Pa­tien­ten­ver­fü­gung, in­dem es eine di­gi­ta­le Mög­lich­keit bie­tet, die per­sön­li­che Ent­schei­dung fest­zu­hal­ten.

Funk­tion und Vor­tei­le des Or­gan­spen­de-Re­gis­ters:

  • Frei­wil­lig­keit und Fle­xi­bi­li­tät: Die Re­gis­trie­rung im Or­gan­spen­de-Re­gis­ter ist frei­wil­lig und kos­ten­frei. Ein­trä­ge kön­nen je­der­zeit ge­än­dert oder wi­der­ru­fen wer­den, so­dass die in­di­vi­du­el­le Ent­schei­dung stets ak­tu­ell bleibt.
  • Zu­gäng­lich­keit für me­di­zi­ni­sches Per­so­nal: Im Ernst­fall kön­nen be­rech­tig­te Per­so­nen in Ent­nah­me­kran­ken­häu­sern, wie Ärz­tin­nen und Ärz­te oder Trans­plan­ta­tions­be­auf­trag­te, auf das Re­gis­ter zu­grei­fen, um die do­ku­men­tier­te Ent­schei­dung schnell und zu­ver­läs­sig ein­zu­se­hen.
  • Si­cher­heit und Da­ten­schutz: Die im Re­gis­ter ge­spei­cher­ten Da­ten wer­den si­cher auf Ser­vern in Deutsch­land ver­wahrt und sind vor un­be­fug­tem Zu­griff ge­schützt. Die Re­gis­ter­da­ten sind nicht öf­fent­lich ein­seh­bar.

Stu­fen­wei­se Ein­füh­rung des Re­gis­ters:

Die Im­ple­men­tie­rung des Or­gan­spen­de-Re­gis­ters er­folgt in meh­re­ren Pha­sen:

  • Seit dem 18. März 2024: Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen ihre Er­klä­run­gen im Re­gis­ter ab­ge­ben. An das Re­gis­ter an­ge­bun­de­ne Ent­nah­me­kran­ken­häu­ser ha­ben die Mög­lich­keit, die­se Er­klä­run­gen zu su­chen und ab­zu­ru­fen.
  • Ab dem 1. Juli 2024: Al­le Ent­nah­me­kran­ken­häu­ser sind ver­pflich­tet, an das Or­gan­spen­de-Re­gis­ter an­ge­bun­den zu sein, um ei­nen flä­chen­de­cken­den Zu­griff zu ge­währ­leis­ten.
  • Ab spä­tes­tens Ende Sep­tem­ber 2024: Die Ab­ga­be der Er­klä­rung wird mit­hil­fe der Di­gi­ta­len Iden­ti­tät (Ge­sund­heitsID) er­mög­licht, was den Re­gis­trie­rungs­pro­zess wei­ter ver­ein­facht.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Auch Ge­we­be­ein­rich­tun­gen er­hal­ten Zu­griff auf das Re­gis­ter, um die Be­reit­schaft zur Ge­we­be­spen­de zu klä­ren.

Wich­tige Hin­wei­se:

  • Pa­ral­lel­füh­rung von Do­ku­men­ten: Wäh­rend der Über­gangs­zeit bis zum 1. Ja­nu­ar 2025 wird emp­foh­len, die Ent­schei­dung zur Or­gan- und Ge­we­be­spen­de zu­sätz­lich in ei­nem Or­gan­spen­de­aus­weis oder ei­ner Pa­tien­ten­ver­fü­gung fest­zu­hal­ten und An­ge­hö­ri­ge dar­über zu in­for­mie­ren. Dies schafft zu­sätz­li­che Klar­heit und Si­cher­heit.
  • Gül­tig­keit be­ste­hen­der Do­ku­men­te: Or­gan­spen­de­aus­weis und Pa­tien­ten­ver­fü­gung be­hal­ten wei­ter­hin ihre Gül­tig­keit. Es gilt stets die jüngs­te Er­klä­rung. Da­her ist es wich­tig, dar­auf zu ach­ten, dass sich die ver­schie­de­nen Er­klä­run­gen nicht wi­der­spre­chen.

FAQ Häufige Fragen zum Organspendeausweis

  • Es gibt keine feste Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist der Zustand der Organe, nicht das Alter der Person. Selbst ältere Menschen oder Babys können Organe spenden, wenn diese gesund und funktionstüchtig sind. Bei minderjährigen Spendern entscheiden die Eltern, ob eine Organspende erfolgen soll.

  • Ihr Organspendeausweis sollte immer an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit er im Notfall schnell gefunden werden kann. Ein idealer Platz ist das Portemonnaie oder zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über Ihren Aufbewahrungsort, damit sie im Ernstfall Bescheid wissen und die richtigen Schritte eingeleitet werden können.

  • Es gibt verschiedene Arten von Organspende:

    • Lebendspende: Eine Person spendet ein Organ oder Gewebe, das sie entbehren kann (z. B. eine Niere oder einen Teil der Leber), während sie lebt. Dies geschieht meist innerhalb der Familie oder im Freundeskreis.
    • Postmortale Spende: Organe werden nach dem Tod gespendet, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Dies ist die häufigste Form der Organspende.
    • Kreuzspende: Zwei Paare, bei denen keine direkte Spende möglich ist, tauschen ihre Organe untereinander aus, um zwei Leben zu retten.
    • Altruistische Spende: Hier spendet eine Person aus reinen altruistischen Motiven ein Organ an eine unbekannte Person. Diese Form der Spende ist selten, aber möglich.
  • Nein, in Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass jede Person aktiv zustimmen muss, um als Organspender registriert zu sein. Dies kann durch einen Organspendeausweis, eine Eintragung ins Organspende-Register oder eine schriftliche Erklärung erfolgen. Wenn keine Entscheidung dokumentiert ist, müssen die Angehörigen im Ernstfall entscheiden, was eine enorme Belastung sein kann.

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung nicht im Widerspruch zu Ihrem Wunsch zur Organspende steht. Klare und eindeutige Angaben helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Zudem kann eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organspende Ihre Angehörigen entlasten, da sie im Ernstfall keine schwierige Wahl treffen müssen. Es ist ratsam, Ihren Wunsch schriftlich zu dokumentieren und Ihre Familie darüber zu informieren.

  • Es gibt persönliche, religiöse oder ethische Gründe, die Menschen von einer Organspende abhalten. Einige befürchten, dass sie im Ernstfall nicht die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten könnten, obwohl diese Sorge unbegründet ist. Andere fühlen sich mit dem Gedanken unwohl, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Es ist wichtig, sich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen, die zu den eigenen Überzeugungen passt.

  • Ob Sie als Organspender registriert sind, hängt davon ab, ob Sie Ihre Entscheidung schriftlich dokumentiert haben. Dies kann durch einen Organspendeausweis oder eine Eintragung im Organspenderegister erfolgen. Wenn Sie weder einen Ausweis besitzen noch im Register eingetragen sind, liegt im Ernstfall keine Informationen vor, und Ihre Angehörigen müssen dies für Sie übernehmen. Es ist daher sinnvoll, Ihre Entscheidung festzuhalten und mit Ihrer Familie darüber zu sprechen.

  • Ja, ein Tattoo schließt Sie nicht von einer Organspende aus. Es gibt jedoch bestimmte medizinische Kriterien, die bei der Spenderauswahl berücksichtigt werden, wie z. B. der allgemeine Gesundheitszustand oder mögliche Infektionsrisiken. Falls Ihr Tattoo frisch gestochen ist, wird vor einer Spende geprüft, ob es Komplikationen wie Infektionen gegeben hat, die eine Organspende beeinträchtigen könnten.

  • Es gibt keine feste Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist der Zustand der Organe, nicht das Alter der Person. Selbst ältere Menschen können Organspender sein, sofern die Organe gesund und funktionstüchtig sind. Die Eignung wird im Falle einer möglichen Spende individuell von Ärztinnen und Ärzten geprüft.

Tipps

Fazit

Or­gan­spen­de ist ein un­eigen­nüt­zi­ger Akt der Nächs­ten­lie­be, der je nach Fall als Lebend‑ oder post­mor­ta­le Spen­de Möglich­keit zur Lebens­rettung bietet. Für post­mor­tale Spen­den ist der klar fest­zu­stellende Hirn­tod Grund­vor­aus­set­zung, die streng klin­isch und recht­lich ge­prüft wird. Neben Organen kann auch Gewe­be (z. B. Hornhaut, Herzklap­pen) bis zu 72 Stun­den nach dem klin­ischen Tod ge­spen­det wer­den. Entschei­dend ist, den eige­nen Wil­len – etwa per Aus­weis oder Ein­tra­gung im Re­gis­ter – klar und verbindlich fest­zu­hal­ten, um Angehörige im Ernst­fall zu ent­las­ten und Lebensret­tung zu ermög­lichen.

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen  rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

    Dieser Ratgeberartikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und von Fachexperten geprüft sowie überarbeitet. Eine detaillierte Beschreibung, wie wir KI im Unternehmen einsetzen, finden Sie in unseren KI-Prinzipien.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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