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Masern Ansteckung, Symptome, Behandlung

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Text fachlich geprüft von Dr. Julia Eichhorn

Masern sind hoch­an­steckend. Lange Zeit galt die durch Viren aus­ge­löste Infek­tion als Kinder­krank­heit. Immer häu­fi­ger in­fi­zie­ren sich aber auch Ju­gend­li­che und Er­wach­se­ne mit dem ge­fähr­li­chen Er­re­ger.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Masern sind eine hochansteckende Virusinfektion mit grippeähnlichem Beginn und Hautausschlag.

  • Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen, oft schon vor dem Ausschlag.

  • Gefährlich sind Komplikationen wie Lungen- oder Gehirnentzündung.

  • Die MMR-Impfung bietet den besten Schutz.

Was sind Masern?

Ma­ser­nvi­ren sind sehr an­ste­ckend und kommen auf der ganzen Welt vor. Die fie­ber­haf­te Vi­ru­sin­fek­ti­on stellt sich zu Beginn meist mit grip­peäh­nli­chen Be­schwer­den dar, bevor es dann zum cha­rak­te­ri­sti­schen Masern-Ausschlag kommt. In der Regel heilt die Er­kran­kung von al­lei­ne aus, es können aber auch schwere Kom­pli­ka­ti­onen auf­tre­ten.

An­ste­ckung mit Masern

Eine An­ste­ckung mit Masern erfolgt durch das so­ge­nan­nte RNA-Virus. Es zählt zur Fa­mi­lie der Pa­ra­my­xo­vi­ren. Die Ü­ber­tra­gung geschieht durch Tröpfchen in der Luft oder auf Ge­gen­stän­den, meist beim Niesen, Husten, Sprechen oder durch Be­nu­tzung ge­mein­sa­mer Ob­jek­te wie bei­spiel­swei­se Geschirr. Die in­fek­tiö­sen Par­ti­kel ge­lan­gen dadurch in die Schleim­häu­te von Mund oder Nase. Sie können e­ben­falls in die Bin­de­haut der Augen ein­drin­gen und so die Krankheit aus­lö­sen. An Masern Er­kran­kte können an­de­re in der Um­ge­bung über eine En­tfer­nung von meh­re­ren Metern hinweg an­ste­cken. Es genügt dabei schon, sich mit einem Kranken im selben Raum auf­zu­hal­ten. Der Er­re­ger der Masern kann in der Luft bis zu zwei Stunden lang ü­ber­le­ben. Ist man nicht immun, steckt man sich mit einer Wahr­schein­li­chkeit von na­he­zu 100 Prozent an. Man spricht dabei vom Kon­ta­gio­si­tä­tsin­dex. Bei 95 Prozent der In­fi­zier­ten brechen die Masern dann aus. Die größte Gefahr, sich an­zu­ste­cken, besteht während des An­fangs­sta­diums, 5 Tage vor Sym­tom­be­ginn und bis vier Tage nach dem Ausbruch des ty­pi­schen Hau­taus­schlags.

Um sich ver­meh­ren und aus­brei­ten zu können, be­nö­ti­gen Viren die Zellen an­de­rer Le­be­we­sen als Wirt. Der ein­zi­ge na­tür­li­che Wirt des RNA-Virus ist der Mensch. Durch die Ein­füh­rung einer Masern-Impfung in Deutschland konnte die Zahl der Er­kran­kun­gen ein­ge­dämmt werden. Dennoch in­fi­zie­ren sich hier­zu­lan­de jedes Jahr zwischen 200 und 2500 Menschen. Immer wieder treten re­gio­na­le oder bun­de­swei­te Masern-Aus­brü­che auf, die jedoch zeitlich begrenzt sind. Seit ei­ni­gen Jahren er­kran­ken zu­neh­mend Ju­gen­dli­che und auch junge Er­wa­chse­ne an den Masern.

In a­fri­ka­ni­schen und a­sia­ti­schen En­twi­cklun­gslän­dern zählen Masern zu den zehn häu­fig­sten In­fek­ti­ons­kran­khei­ten. Oft enden sie tödlich. Es sind haup­tsä­chlich Kinder be­trof­fen.

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Eine Impfung ist der wirksamste Schutz vor Masern. Mit der ambulanten Zusatzversicherung der DFV profitieren Sie zudem von zahlreichen weiteren Impfungen, die nicht von den gesetztlichen Krankenkassen erstattet werden.

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Sym­pto­me von Masern

Die In­ku­ba­ti­ons­zeit, also die Zeit zwischen der An­ste­ckung mit Masern und dem Auf­tre­ten erster Sym­pto­me, beträgt acht bis zehn Tage. Die Krankheit verläuft in zwei Stadien:

Vor­läu­fer­sta­dium (ka­tar­rha­li­sches Stadium oder Pro­dro­mal­sta­dium)

Diese erste Phase der Masern zeigt sich mit Sym­pto­men, die denen einer starken Er­käl­tung ähneln:

Au­ßer­dem kann es zu trä­nen­den und ge­rö­te­ten Augen (Bin­de­hau­ten­tzün­dung) mit Li­chtem­pfin­dli­chkeit kommen. Auch Bau­chschmer­zen, Durchfall oder Ver­sto­pfung sind möglich. Nachdem die ersten Sym­pto­me auf­ge­tre­ten sind, ver­ge­hen in der Regel noch drei bis sieben Tage, ehe sich der für Masern ty­pi­sche Hau­taus­schlag zeigt. Be­trof­fe­ne sind zu diesem Zeitpunkt bereits an­ste­ckend. Al­ler­dings kann man vor Auf­tre­ten des Hau­taus­schlags meist nicht ohne wei­te­res sagen, ob es sich bei der Er­kran­kung le­di­glich um eine Grippe oder eine schwere Er­käl­tung handelt. Erst die so­ge­nan­nten Koplik-Flecken sind ein klarer Hinweis auf die Ma­ser­nin­fek­ti­on. Sie bilden sich ab dem zweiten oder dritten Kran­khei­tstag an der In­nen­sei­te der Wangen in Höhe der Ba­cken­zäh­ne. Nicht jeder Er­kran­kte bekommt die Koplik-Flecken (kleine rote Flecken mit weißem Zentrum). Nur bei 60 bis 70 Prozent der Be­trof­fe­nen treten diese „Kalks­pri­tzer-Flecken“ auf. Ab dem dritten Tag rötet sich dann die ge­sam­te Schleimhaut in Mund- und Ra­chen­raum. Zudem steigt das Fieber stark an. Das Vor­läu­fer­sta­dium der Masern dauert drei bis vier Tage. Dann sinkt das Fieber vo­rü­ber­ge­hend.

E­xan­them­sta­dium (Haupt­sta­dium)

Nun leiden Be­trof­fe­ne wieder an sehr hohem Fieber und der für Masern ty­pi­sche Hau­taus­schlag tritt auf. Dieses Masern-E­xan­them stellt sich mit un­re­gel­mä­ßi­gen Flecken dar, die i­nei­nan­der fließen. Sie haben einen Umfang von drei bis sechs Mil­li­me­tern und sind zunächst hellrot. Zuerst en­twi­ckeln sie sich hinter den Ohren, um sich dann weiter über den ganzen Körper aus­zu­brei­ten: anfangs sym­me­trisch auf dem Gesicht, dann am Hals, sei­ten­gleich am Rumpf, auf Armen und Beinen. Auch Hand­flä­chen und Fuß­soh­len können be­trof­fen sein. Auch Lym­phkno­ten­schwel­lun­gen und Durchfall sind möglich.

Ei­ni­ge Tage nachdem der Ausschlag aus­ge­bro­chen ist, verfärbt er sich dun­kel­rot bis bräunlich-violett und verblasst an­schlie­ßend, nach vier bis sieben Tagen, in der Rei­hen­fol­ge seines Auf­tre­tens. Oftmals schuppt sich die Haut danach. Die zarten, kleinen Schuppen stellen sich klei­e­för­mig dar. Auch die an­de­ren Be­schwer­den klingen ab. Bis zur voll­stän­di­gen Er­ho­lung ver­ge­hen meist zwei Wochen. Oftmals sind Be­trof­fe­ne aber noch da­rü­ber hinaus geschwächt, da sich das Im­mun­sy­stem nicht gleich wieder komplett re­ge­ne­riert hat.

Masern-Kom­pli­ka­ti­onen

Eine Masern-Er­kran­kung schwächt Pa­tien­ten auch noch ei­ni­ge Zeit nach dem Aus­hei­len der In­fek­ti­on. So kann es bei Be­trof­fe­nen öfter zu Kom­pli­ka­ti­onen durch bak­te­riel­le Kran­khei­tser­re­ger kommen. Mit­te­loh­ren­tzün­dung, Bron­chi­tis, Lun­ge­nen­tzün­dung und Dur­chfal­ler­kran­kun­gen sind Bei­spie­le dafür. In ei­ni­gen Fällen tritt auch das Krupp-Syndrom oder Pseu­do­krupp auf (starke En­tzün­dung der Keh­lko­pfschleim­haut). Be­son­ders in der Nacht leiden Pa­tien­ten dann an tro­cke­nem, bel­len­dem Husten und A­tem­be­schwer­den, die bis hin zu A­tem­not führen können.

In sel­te­nen Fällen en­twi­ckeln sich foudroyant (toxisch) ver­lau­fen­de Masern. Die Sym­pto­me sind hohes Fieber, Haut- und Schleim­haut­blu­tun­gen. Diese Masern-Kom­pli­ka­ti­on führt bei vielen zum Tod. E­ben­falls selten kommt es zu einer Ge­hir­nen­tzün­dung (En­ze­pha­li­tis). Daran ver­ster­ben rund zehn bis 20 Prozent der Pa­tien­ten. Eine En­ze­pha­li­tis stellt sich etwa vier bis sieben Tagen nach dem Ausbruch des Masern-Ausschlags ein. Ty­pi­sche Be­schwer­den sind Ko­pfschmer­zen, Fieber und Be­wuss­tseins­stö­run­gen, manchmal bis hin zum Koma. Die durch Masern ve­rur­sa­chte Ge­hir­nen­tzün­dung löst bei 20 bis 30 Prozent der Be­trof­fe­nen blei­ben­de Schäden am Zen­tra­len Ner­ven­sy­stem aus.

Sehr selten führt eine Masern-Er­kran­kung zu dieser töd­li­chen Spät­kom­pli­ka­ti­on: Rund sechs bis acht Jahre nach der In­fek­ti­on entsteht eine su­ba­ku­te skle­ro­sie­ren­de Pa­nen­ze­pha­li­tis (SSPE), eine chro­ni­sche En­tzün­dung des Gehirns. Dabei ver­meh­ren sich Ma­ser­nvi­ren im Gehirn und lösen ir­re­ver­si­ble Ner­ven­schä­den aus. Anfangs stellen sich deut­li­che Ver­hal­ten­sän­de­run­gen ein, dann zeigen sich neu­ro­lo­gi­sche Stö­run­gen wie Mu­skel­zu­ckun­gen, Kram­pfan­fäl­le und Ner­ve­naus­fäl­le. Im End­sta­dium dieser Spät­kom­pli­ka­ti­on kommen alle Hir­nfun­kti­onen zum Er­lie­gen und der Patient stirbt. Laut Sta­ti­stik er­kran­ken vier bis elf Pa­tien­ten von 100.000 an einer su­ba­ku­ten skle­ro­sie­ren­den Pa­nen­ze­pha­li­tis. Be­son­ders an­fäl­lig dafür sind Kinder unter fünf Jahren.

Er­kran­ken Menschen mit einem ge­schwä­chten Im­mun­sy­stem an Masern, kann die Er­kran­kung deutlich schwächer ver­lau­fen. Dies gilt, wenn das Im­mun­sy­stem durch Me­di­ka­men­te wie Im­mun­sup­pres­si­va un­ter­drückt wird, aber auch bei einer an­ge­bo­re­nen Er­kran­kung oder einem an­ge­bo­re­nen Defekt, der zu der Im­mun­schwä­che führt. Bei diesen Pa­tien­ten kann der Masern-Ausschlag komplett fehlen oder ein un­ty­pi­sches Aus­se­hen auf­wei­sen. Ge­fäh­rlich bei diesen Ver­läu­fen sind mö­gli­che schwere Or­gan­kom­pli­ka­ti­onen wie eine Rie­sen­zel­lpneu­mo­nie (for­tschrei­ten­de Form von Lun­ge­nen­tzün­dung) oder eine be­son­de­re Art der Ge­hir­nen­tzün­dung, eine so­ge­nan­nte Masern-Ein­schlus­skör­per-En­ze­pha­li­tis, MIBE. An dieser Er­kran­kung sterben etwa drei von zehn Pa­tien­ten.

Masern – Dia­gno­se

Ei­ni­ge ty­pi­sche Sym­pto­me, wie bei­spiel­swei­se Ausschlag, er­mö­gli­chen meist eine rasche Dia­gno­se der Masern. Al­ler­dings weisen Kran­khei­ten wie Röteln, Rin­gel­rö­teln und Scharlach ein äh­nli­ches Be­schwer­de­bild auf, so dass es sinnvoll ist, eine Ver­we­chslung sicher aus­zu­schlie­ßen. Der Masern-Verdacht lässt sich durch eine La­bo­run­ter­su­chung be­stä­ti­gen oder aus­schlie­ßen. Dabei stehen un­ter­schied­li­che Tests zur Ver­fü­gung. In der Regel wird eine Blu­tun­ter­su­chung auf mö­gli­che An­ti­kör­per gegen die Ma­ser­nvi­ren ve­ran­lasst. Dies sind die gän­gig­sten Te­stver­fah­ren:

  • Blu­tun­ter­su­chung auf spe­zi­fi­sche An­ti­kör­per gegen das Ma­ser­nvi­rus. Es ist die schnellste und si­cher­ste Me­tho­de. An­ti­kör­per sind manchmal erst na­chweis­bar, wenn der ty­pi­sche Masern-Ausschlag auftritt. Bei Verdacht auf eine Hir­nen­tzün­dung kann ge­ge­be­nen­falls auch Liquor (Ner­ven­was­ser) en­tnom­men und un­ter­sucht werden.
  • Un­ter­su­chung von Proben aus Urin, Speichel, Zah­nta­schen­flüs­sig­keit oder einem Ra­che­nabs­trich, um vi­ra­les Erbgut (Ma­ser­nvi­rus-RNA) na­chwei­sen zu können. Werden vi­ra­le Er­bgu­tspu­ren entdeckt, ver­viel­fäl­tigt man sie mittels PCR (Po­ly­me­ra­se-Ketten-Reaktion). So lässt sich das vor­han­de­ne Erbgut ein­deu­tig er­ken­nen.
  • In einer Urin- oder Spei­chel­pro­be werden Ma­ser­nvi­ren an­ge­zü­chtet. Das Ver­fah­ren er­mö­glicht eine klare I­den­ti­fi­ka­ti­on der Er­re­ger. Da dies sehr auf­wen­dig ist, wird es nur in Ein­zel­fäl­len dur­chge­führt, bei­spiel­swei­se bei Pa­tien­ten mit un­ter­drü­cktem Im­mun­sy­stem.

Mel­de­pflicht von Masern

Ist jemand an Masern erkrankt, muss der be­han­del­nde Arzt dies dem zu­stän­di­gen Ge­sun­dhei­tsamt melden. Masern zählen seit 2001 zu den Kran­khei­ten, die mel­de­pfli­chtig sind. Nur so lässt sich rasch er­ken­nen, wenn es zu ge­häuf­tem Auf­tre­ten der In­fek­ti­ons­kran­kheit in­ner­halb be­stim­mter Re­gio­nen kommt. Tritt so ein Fall ein, können wi­chti­ge Vor­si­chtsmaß­nah­men ein­ge­lei­tet werden, wie bei­spiel­swei­se die Schließung von Ge­mein­schaf­tsein­ri­chtun­gen.

Wer an Masern erkrankt ist, muss i­so­liert werden. Dies be­deu­tet auch, dass keine Orte besucht werden dürfen, an denen man an­de­re an­ste­cken könnte. Die Re­ge­lung betrifft e­ben­so An­ge­hö­ri­ge oder Mit­be­woh­ner, die nicht aus­rei­chend geschützt sind. Denn sie könnten das Virus auch ü­ber­tra­gen. Erst nach dem Ab­klin­gen der Sym­pto­me, frü­he­stens jedoch fünf Tage nach Auf­tre­ten des Ausschlags, ist man nicht mehr an­ste­ckend. Die I­so­lie­rung kann dann auf­ge­ho­ben werden.

Masern – Be­han­dlung

Gegen das Ma­ser­nvi­rus gibt es kein Me­di­ka­ment. Auch An­ti­bio­ti­ka sind wir­kun­gslos, denn sie helfen nur bei Er­kran­kun­gen, die von Bak­te­rien ve­rur­sacht werden. Fol­gen­de Maß­nah­men können die Sym­pto­me lindern und den Hei­lungs­pro­zess un­ter­stü­tzen:

  • Bet­tru­he halten und den Körper schonen.
  • Bei Li­chtem­pfin­dli­chkeit aufgrund en­tzün­de­ter Augen, das Zimmer ab­dun­keln.
  • Bei Husten und en­tzün­de­ten A­tem­we­gen, in­ha­lie­ren und ggf. Hu­sten­mit­tel ein­neh­men.
  • Wird sehr hohes Fieber ge­mes­sen, können fie­ber­sen­ken­de Me­di­ka­men­te wie Pa­ra­ce­ta­mol oder I­bu­pro­fen, ein­ge­nom­men werden. (Bei Kindern sollte der Arzt vorher gefragt werden.)
  • Aus­rei­chend viel trinken. Am besten gee­i­gnet sind Kräu­ter­tees und Wasser. Be­son­ders wichtig ist die Flüs­sig­kei­tszu­fuhr bei Fieber und starkem Schwitzen. Wer an Nieren- oder Herz­kran­khei­ten leidet, sollte über die ri­chti­ge Trin­kmen­ge mit seinem Arzt sprechen.
  • Treten zu­sä­tzli­che bak­te­riel­le In­fek­ti­onen auf, zum Beispiel eine Mit­te­loh­ren­tzün­dung oder eine Lun­ge­nen­tzün­dung, wird der Arzt An­ti­bio­ti­ka ve­ror­dnen.
  • Kommt es aufgrund der Masern zum Krupp-Syndrom oder einer Ge­hir­nen­tzün­dung, muss der Patient sta­ti­onär, im Kran­ken­haus, be­han­delt werden.

Pa­tien­ten, die eine In­fek­ti­on mit Masern ü­ber­stan­den haben, sind an­schlie­ßend le­ben­slang immun gegen den Er­re­ger. Durch die In­fek­ti­on hat das Im­mun­sy­stem spe­zi­fi­sche An­ti­kör­per bilden können, von denen ein Teil auch nach der Heilung im Körper verbleibt. – Nicht immer heilt die Er­kran­kung jedoch pro­blem­los aus. Bei rund zehn bis 20 Prozent der Pa­tien­ten treten Kom­pli­ka­ti­onen auf. In­sbe­son­de­re bei Kindern, die jünger als fünf Jahre sind und auch bei Er­wa­chse­nen über 20 Jahren. Ei­ni­ge dieser Kom­pli­ka­ti­onen enden tödlich. Das trifft be­son­ders bei Ge­hir­nen­tzün­dun­gen zu, die en­twe­der kurz nach der In­fek­ti­on oder als Spät­kom­pli­ka­ti­on nach Jahren auf­tre­ten. Laut WHO (Wel­tge­sun­dhei­tsor­ga­ni­sa­ti­on) kommt es in den en­twi­ckel­ten Ländern, wie Deutschland, bei 1.000 Masern-In­fek­ti­onen zu einem To­des­fall. In den En­twi­cklun­gslän­dern liegt die Ster­be­ra­te deutlich höher.

Ho­möo­pa­thie bei Masern

Ho­möo­pa­thi­sche Mittel können auch zur Lin­de­rung der Sym­pto­me einer Ma­ser­ner­kran­kung sinnvoll sein. Die Auswahl des pas­sen­den Wirkstoffs richtet sich nach den ak­tuel­len Be­schwer­den. Da Masern öfter auch mit schweren Kom­pli­ka­ti­onen ein­her­ge­hen und die Krankheit sehr an­ste­ckend ist, sollte immer ein Arzt kon­sul­tiert werden. Neben Bet­tru­he und aus­rei­chen­der Flüs­sig­kei­tszu­fuhr können ei­ni­ge ho­möo­pa­thi­sche Mittel die Be­schwer­den bei Er­wa­chse­nen und Kindern re­du­zie­ren sowie den Heil­pro­zess der In­fek­ti­on un­ter­stü­tzen: Diese Mittel helfen unter an­de­rem bei Masern (Auswahl):

  • Pul­sa­til­la: Wenn Kinder mit Masern wei­ner­lich und an­hän­glich sind. Bei we­chsel­nder Stimmung. Auch bei Kon­jun­kti­vi­tis mit Li­chtem­pfin­dli­chkeit sowie tro­cke­nem Husten.
  • Apis: Wenn die Bin­de­häu­te hellrot und glasig sind sowie bei viel klarem Trä­nen­fluss. Bei ste­chen­dem Kopfschmerz, Schwäche, Dur­stlo­sig­keit. Frische Luft bessert die Be­schwer­den.
  • Bryonia: Wenn der Patient sehr gereizt ist. Es besteht ein Tro­cken­hei­tsge­fühl der Schleim­häu­te und die Zunge ist dick belegt. Bei großem Durst und tro­cke­nem Husten. Oft sind kleinste Be­we­gun­gen und auch das Atmen schmerzhaft. Bes­se­rung an frischer Luft.
  • Sulfur: Die Krankheit verläuft etwas schleppend. Zum ty­pi­schen klein­fle­cki­gen Ma­ser­naus­schlag kommt es nur teil­wei­se. Die Haut juckt, e­ben­so die Au­gen­li­der. Der Patient leidet unter starkem Husten und Ko­pfschmer­zen.
  • An­ti­mo­nium tar­ta­ri­cum: Wenn das Kind sehr geschwächt und schlecht gelaunt ist. Die Zunge zeigt einen weißen Belag und der ty­pi­sche Ma­ser­naus­schlag stellt sich nur schwach aus­ge­prägt dar. Aus­ge­präg­tes Schleim­ras­seln, Wür­ge­reiz beim Husten bis hin zum Er­bre­chen. Ge­ge­be­nen­falls drohen Kom­pli­ka­ti­onen im Bereich der Lunge. Dies sollte um­ge­hend ärztlich ab­ge­klärt werden.

A­ku­pun­ktur bei Masern

Im Anschluss an eine In­fek­ti­ons­er­kran­kung wie Masern, kann eine A­ku­pun­ktur-Be­han­dlung dabei helfen, die ge­schwä­chte Kör­pe­rab­wehr wieder zu stärken. Entlang der so­ge­nan­nten Me­ri­dia­ne werden dazu be­stim­mte A­ku­pun­ktur­pun­kte mit den feinen Nadeln ge­sto­chen. Ents­pre­chend der Art der Sym­pto­me wird ein er­fah­re­ner A­ku­pun­kteur die The­ra­pie gezielt auf die in­di­vi­duel­len Be­schwer­den aus­ri­chten. Sehr gute Er­fol­ge mit A­ku­pun­ktur lassen sich oft auch bei mö­gli­chen Kom­pli­ka­ti­onen er­zie­len. Laut Deutscher A­ka­de­mie für A­ku­pun­ktur kann die Be­han­dlung e­ben­falls Pa­tien­ten mit Lun­ge­nen­tzün­dung und deren Folgen, wie bei­spiel­swei­se Pseu­do­krupp un­ter­stü­tzen.

Masern bei Neu­ge­bo­re­nen und Säu­glin­gen

Er­kran­ken Neu­ge­bo­re­ne oder Säu­glin­ge an Masern, kann dies ge­fäh­rlich sein, denn es kommt häu­fi­ger zu Kom­pli­ka­ti­onen. Be­son­ders schwierig stellt sich die Si­tua­ti­on dar, da man frü­he­stens nach neun Mo­na­ten impfen kann. – Schützen kann man ein Baby dennoch, wenn die Mutter bereits An­ti­kör­per ge­bil­det hat. Gleich, ob sie die An­ti­kör­per gegen das Ma­ser­nvi­rus aufgrund einer Impfung er­wor­ben hat oder durch die Krankheit selbst. Bereits vor der Geburt wandern die An­ti­kör­per über die Pla­zen­ta in den Blut­kreis­lauf des Un­ge­bo­re­nen. Bis zu sechs Mo­na­te nach der Geburt ist der Säugling durch diesen so­ge­nan­nten Nestschutz ab­ge­si­chert.

Tragen Neu­ge­bo­re­ne Masern-An­ti­kör­per ihrer Mutter in sich, stellt sich der Verlauf einer Masern-In­fek­ti­on meist milder dar. Man spricht dann von „mi­ti­gier­ten“ Masern. Mi­ti­gier­te Masern werden auch bei Pa­tien­ten beo­ba­chtet, die keine Masern-Impfung er­hal­ten haben. Es gibt auch nach der zweiten Impfung noch Im­pfver­sa­ger, welche nur we­ni­ge An­ti­kör­per en­twi­ckeln. Sie haben also zwar die voll­stän­di­ge Ma­ser­nim­pfung, aber nicht den voll­stän­di­gen Schutz. Dann ist der sonst ty­pi­sche Ausschlag nicht komplett aus­ge­bil­det, was al­ler­dings auch die Dia­gno­se erschwert. Be­trof­fe­ne sind trotzdem an­ste­ckend.

Masern bei Er­wa­chse­nen

Bevor es eine Impfung gegen Masern gab, er­kran­kten die meisten bereits im Klein­kin­dal­ter daran. Daher be­zei­chnet man Masern immer noch als Kin­der­kran­kheit. In­zwi­schen in­fi­zie­ren sich zu­neh­mend mehr Ju­gen­dli­che und Er­wa­chse­ne mit dem Virus, da die meisten Kinder zu­min­dest eine Masern-Impfung er­hal­ten haben. Mehr als die Hälfte der Er­kran­kten sind heute Kinder, die älter als zehn Jahre sind oder Er­wa­chse­ne. Je älter man zum Zeitpunkt der In­fek­ti­on mit Masern ist, desto aus­ge­präg­ter verläuft die Krankheit. Gleichfalls steigt mit zu­neh­men­dem Alter das Ri­si­ko, Kom­pli­ka­ti­onen zu er­lei­den oder an den Folgen der Masern zu sterben. Weltweit sterben etwa 140.000 Menschen pro Jahr an der Krankheit.

Masern vor­beu­gen – Die Masern-Impfung

Um gar nicht erst an Masern zu er­kran­ken, kann man sich da­ge­gen impfen lassen. Die Masern-Impfung ist eine so­ge­nan­nte Le­ben­dim­pfung. Meist wird sie auch kom­bi­niert mit den Im­pfun­gen gegen Mumps und Röteln, teil­wei­se auch gegen Win­dpo­cken (Va­ri­zel­len). Sowohl der MMR-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff) als auch der MMRV-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln-Va­ri­zel­len-Impfstoff) be­ste­hen aus noch le­ben­den, aber stark ab­ge­schwä­chten Viren.

Da Masern nicht immer pro­blem­los aus­hei­len, sondern auch mit schweren Kom­pli­ka­ti­onen ein­her­ge­hen können, die manchmal bis zum Tod führen, ist eine Masern-Impfung sehr wichtig. Im Jahr 2018 starben auf der ganzen Welt rund 140.000 Menschen an Masern, vor allem Kinder unter fünf Jahren waren be­trof­fen. Daher wird die Masern-Impfung grun­dsä­tzlich für alle Säu­glin­ge und Klein­kin­der em­pfoh­len. In­ner­halb der ersten beiden Le­ben­sjah­re sollte die zwei­ma­li­ge Impfung er­fol­gen. Eine Masern-Impfpflicht besteht seit dem 1. März 2020 für Kinder, die eine Ge­mein­schaf­tsein­ri­chtung, wie bei­spiel­swei­se einen Kin­der­gar­ten oder eine Schule, be­su­chen. Hat ein Kind bereits die Masern durchlebt, ist es immun und muss daher nicht geimpft werden. Dies sollte dann durch ein är­ztli­ches Zeugnis be­stä­tigt werden. Das Ma­sern­schu­tzge­setz sieht zudem vor, dass auch er­wa­chse­ne Per­so­nen (ab 1970 ge­bo­ren), die in Ge­mein­schafts- oder me­di­zi­ni­schen Ein­ri­chtun­gen tätig sind, wie Lehrer, Er­zie­her oder me­di­zi­ni­sches Per­so­nal, gegen Masern geimpft sein sollen. Dies gilt e­ben­falls für A­syl­be­wer­ber und Flü­chtlin­ge. Sie müssen den Impfschutz vier Wochen nach Auf­nah­me in eine Ge­mein­schaf­tsun­ter­kunft auf­wei­sen.

Das Impf­sche­ma

Ents­pre­chend der Stän­di­gen Im­pfkom­mis­sion des Robert Koch-In­sti­tuts (STIKO) wird fol­gen­des Impf­sche­ma gegen Masern em­pfoh­len:

  • Erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) oder MMRV-Impfung (Masern-Mumps-Röteln-Va­ri­zel­len-Impfung) mit elf bis 14 Mo­na­ten. Eine Au­snah­me kann dann er­fol­gen, wenn ein Kind schon vorher in die Krippe oder Kin­der­ta­ges­stät­te auf­ge­nom­men werden soll. In diesem Fall kann die Impfung auf frü­he­stens den neunten Monat vor­ge­zo­gen werden.
  • Zwei­tim­pfung zwischen dem 15. und 23. Le­ben­smo­nat.
  • Für nach 1970 ge­bo­re­ne Er­wa­chse­ne gilt: Ein­ma­lig impfen lassen bei un­kla­rem Impf­sta­tus oder wenn man bisher nur einmal oder gar nicht geimpft wurde. Dies gilt in­sbe­son­de­re für Mi­tar­bei­ter im Ge­sun­dhei­tsdienst oder in Ge­mein­schaf­tsein­ri­chtun­gen.

Die durch die Impfung be­wir­kte IgM-Im­mu­nan­twort (IgM-An­ti­kör­per) ist laut Robert Koch-In­sti­tut nach rund zwei bis drei Wochen na­chweis­bar. Zum si­che­ren Schutz gegen die auch als Kin­der­kran­kheit be­zei­chne­ten Masern, erfolgt eine Zwei­tim­pfung. Bei einer ein­ma­li­gen Impfung wird in der Regel eine Im­pfef­fek­ti­vi­tät von > 92 Prozent erreicht. Damit sind > 92 Prozent der geimpften Per­so­nen auch beim Kontakt mit dem Masern-Virus geschützt. Bei den an­de­ren neun Prozent reagiert das Im­mun­sy­stem nicht auf die Impfung. Sie ver­fü­gen daher nicht über die nö­ti­gen An­ti­kör­per. Eine Zwei­tim­pfung erhöht die Im­pfef­fek­ti­vi­tät auf 98 bis 99 Prozent. Damit alle Geimpften den möglichst si­cher­sten Impfschutz er­lan­gen können, wird eine Zwei­tim­pfung dur­chge­führt. Diese zweite Impfung erfolgt frü­he­stens vier Wochen nach der Er­stim­pfung.

Etwa ein Prozent aller Geimpften kann keine An­ti­kör­per bilden. Sie können also an Masern er­kran­ken, obwohl sie sich der Impfung un­ter­zo­gen haben. Dieser Effekt gibt es bei allen Im­pfun­gen. Warum es dazu kommt, konnten Ex­per­ten bislang nicht ab­schlie­ßend klären. Wer trotz zwei­ma­li­ger Impfung an Masern erkrankt, hat meist einen lei­chte­ren Verlauf und ist in der Regel nicht an­ste­ckend.

Masern – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Me­di­zin ein ei­ge­ner ICD-Code zu­geor­dnet. Die Ab­kür­zung ICD (englisch) steht dabei für In­ter­na­ti­onal Sta­ti­sti­cal Clas­si­fi­ca­ti­on of Di­sea­ses and Re­la­ted Health Problems. Das Klas­si­fi­zie­run­gssy­stem ist weltweit a­ner­kannt und eines der wi­chtig­sten für me­di­zi­ni­sche Dia­gno­sen. So wird eine In­fek­ti­on durch Masern unter dem ICD-Code „B05“ erfasst. Häufig hilft die Ein­ga­be dieses Codes auch bei der Re­cher­che im In­ter­net weiter.

Masern – Wie finde ich den ri­chti­gen Arzt?

Im In­ter­net gibt es viele An­bie­ter von Ar­ztpor­ta­len. Eines ist bei­spiel­swei­se die Arzt-Auskunft der Stiftung Ge­sun­dheit. Sie bein­hal­tet teil­wei­se einen Pa­tien­ten­zu­frie­den­hei­tssco­re und verfügt in der Regel über ak­tuel­le po­sta­li­sche Daten. Ein­zu­se­hen ist sie unter www.arzt-auskunft.de. Auf der Suche nach einem Arzt, der sich mit der Be­han­dlung von Masern gut auskennt und dessen Praxis in Woh­nor­tnä­he ist, kann man hier ziel­füh­rend re­cher­chie­ren.

Masern – Was bezahlt die Kran­ken­kas­se und was muss man selbst be­zah­len?

An­ge­hö­ri­ge einer ge­se­tzli­chen Kran­ken­ver­si­che­rung haben grun­dsä­tzlich ein Recht auf sta­ti­onä­re sowie am­bu­lan­te Ver­sor­gung, auf Ar­znei­mit­tel und wei­te­re Lei­stun­gen. In aller Regel sind jedoch be­stim­mte Ei­gen­lei­stun­gen (Zu­zah­lun­gen) ge­se­tzlich fe­stge­schrie­ben. Diese Zu­zah­lun­gen be­tra­gen 10 Prozent der Kosten, pro Zu­zah­lung aber ma­xi­mal 10 Euro. Kostet die Leistung we­ni­ger als 5 Euro, hat der Ver­si­cher­te den ta­tsä­chli­chen Preis zu en­tri­chten.

Bei Ar­znei­mit­teln gelten diese Grenzen e­ben­falls. Wenn der Be­trof­fe­ne ein be­son­ders prei­swer­tes Prä­pa­rat erhält, entfällt die Zu­zah­lung. Dabei dürfen die Kran­ken­kas­sen feste Be­trä­ge be­stim­men, die sie er­stat­ten, sofern meh­re­re Prä­pa­ra­te mit gleichem Wirkstoff er­häl­tlich sind. Ar­znei­mit­tel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Fe­stbe­trag liegt, werden von den Kran­ken­kas­sen ohne Zu­zah­lung er­stat­tet.

Zudem besteht die Re­ge­lung, dass die GKV bei be­stim­mten Prä­pa­ra­ten nicht mehr den Ein­zel­preis des je­wei­li­gen Ar­znei­mit­tels er­stat­ten muss, sondern nur den Fe­stbe­trag, der für eine Gruppe von ver­glei­chba­ren Prä­pa­ra­ten fe­stge­legt wurde. Ist das ver­schrie­be­ne Me­di­ka­ment teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der ge­se­tzli­chen Zu­zah­lung für den er­stat­te­ten Ko­ste­nan­teil.

Zu­zah­lun­gen fallen e­ben­falls bei einem Kran­ken­hau­sau­fen­thalt an. Sie be­tra­gen 10 Euro pro Ka­len­der­tag, wobei die Zu­zah­lung nur für ma­xi­mal 28 Tage pro Jahr ge­lei­stet werden muss. Dabei können meh­re­re Kran­ken­hau­sau­fen­thal­te in einem Jahr zu­sam­men­ge­nom­men werden, so dass die ma­xi­ma­le Zu­zah­lung bei sta­ti­onä­rer Be­han­dlung 280 Euro pro Ka­len­der­jahr beträgt.

Bei häus­li­cher Kran­kenp­fle­ge werden ein­ma­lig zehn Euro für die Ve­ror­dnung fällig. Da­rü­ber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Ei­ge­nan­teil zu tragen. Die Zu­zah­lung ist auf 28 Ka­len­der­ta­ge pro Ka­len­der­jahr begrenzt und wird nur bei Er­wa­chse­nen über 18 Jahren er­ho­ben. Auch bei häus­li­cher Kran­kenp­fle­ge gilt die O­ber­gren­ze von 280 Euro pro Ka­len­der­jahr. Zu­zah­lun­gen für Kran­ken­hau­sau­fen­thal­te werden bei der O­ber­gren­ze der Zu­zah­lung für häus­li­che Kran­kenp­fle­ge an­ge­re­chnet.

Wenn die Kosten für eine Haus­hal­tshil­fe von der Kran­ken­kas­se ü­ber­nom­men werden, müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent der an­fal­len­den Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei min­de­stens 5 und ma­xi­mal 10 Euro pro Ka­len­der­tag. Diese Zu­zah­lungsp­flicht gilt für den ge­sam­ten Zeitraum, in dem eine Haus­hal­tshil­fe in Anspruch ge­nom­men wird.

Bei Hilf­smit­teln müssen Ver­si­cher­te eine Zu­zah­lung in Höhe von 10 Prozent des Ab­ga­be­prei­ses leisten, wobei e­ben­falls eine Ober- und Un­ter­gren­ze von 10 und 5 Euro pro Ve­ror­dnung gelten.

Die Höhe der Zu­zah­lun­gen für Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men hängt von der Maß­nah­me und vom je­wei­li­gen Ko­sten­trä­ger ab.

Die Kosten für eine Schmerz­the­ra­pie in einer Schmerz­kli­nik ü­ber­nimmt in der Regel jede ge­se­tzli­che Kran­ken­kas­se, da es sich um eine ver­trag­sär­ztli­che Leistung handelt. Al­ler­dings können wei­te­re Kosten (wie z. B. Zu­zah­lun­gen für Ve­ror­dnun­gen) privat an­fal­len.

Die Kosten einer klas­si­schen Kör­pe­ra­ku­pun­ktur werden von allen ge­se­tzli­chen Kran­ken­kas­sen, bei chro­ni­schen Schmerzen der Len­den­wir­bel­säu­le oder bei Knie­ge­len­kar­thro­se, ü­ber­nom­men. Der Leistung wird vo­raus­ge­setzt, dass die Schmerzen seit min­de­stens sechs Mo­na­ten be­ste­hen. In solchen Fällen haben ge­se­tzlich Ver­si­cher­te Anspruch auf bis zu zehn A­ku­pun­ktur­si­tzun­gen pro Kran­khei­tsfall in­ner­halb von ma­xi­mal sechs Wochen. Eine er­neu­te Be­han­dlung kann frü­he­stens zwölf Mo­na­te nach Abschluss der letzten A­ku­pun­ktur­be­han­dlung er­fol­gen. Die Kran­ken­kas­se er­stat­tet die Kosten nur, wenn die Be­han­dlung von einem qua­li­fi­zier­ten Arzt dur­chge­führt wird. A­ku­pun­ktur bei einem Heil­prak­ti­ker wird nicht ü­ber­nom­men. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Masern – Was ü­ber­nimmt die DFV?

Die am­bu­lan­te Kran­ken­zu­sa­tzver­si­che­rung DFV-Am­bu­lant­Schutz er­stat­tet Ihnen ge­se­tzlich vor­ge­se­he­ne Zu­zah­lun­gen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilf­smit­tel und die Fah­rtko­sten im Rahmen einer am­bu­lan­ten Be­han­dlung. Der DFV-Am­bu­lant­Schutz bietet Ihnen zudem er­wei­ter­te Vor­sor­ge­lei­stun­gen und steht Ihnen auch fi­nan­ziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit fe­stge­stellt wird.

Im Falle einer Er­kran­kung warten Sie mit der Kran­ken­haus­zu­sa­tzver­si­che­rung DFV-Kli­nik­Schutz Ex­klu­siv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spe­zia­li­sier­ten Facharzt.

Sie pro­fi­tie­ren zudem von Che­far­ztbe­han­dlung, Ein­bet­tzim­mer, freier Kran­ken­hau­swahl und Kran­ken­hau­sta­ge­geld bei einem sta­ti­onä­ren Kli­ni­kau­fen­thalt. Der DFV-Kli­nik­Schutz macht Sie zum Pri­vat­pa­tien­ten im Kran­ken­haus inkl. Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung.

Auch im Ernstfall bestens abgesichert

Auch wenn Masern nur noch selten in Deutschland auftreten, ist eine Behandlung bei einem schweren Verlauf im Krankenhaus wichtig. Profitieren Sie mit dem DFV-KlinikSchutz von:

  • Chef­arzt­be­hand­lung
  • Frei­er Kran­ken­haus­aus­wahl
  • Ein­bett­zim­mer
  • Keine War­te­zeit

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Eine Ärztin mit Stethoskop und verschränkten Armen. © Artmim

FAQ zum Thema Masern Häufige Fragen

  • Besteht der Verdacht, dass man an Masern erkrankt ist, sollte man zum Arzt gehen. Eine Masern-Er­kran­kung kann ernste Folgen haben. Zudem ist die Krankheit ho­chan­ste­ckend und man kann an­de­re Per­so­nen in der Um­ge­bung leicht in­fi­zie­ren. Daher müssen sich Be­trof­fe­ne auch von Ge­mein­schaf­tsein­ri­chtun­gen wie Schulen oder Kin­der­gär­ten fer­nhal­ten. Dies gilt e­ben­so für Mi­tar­bei­ter solcher Ein­ri­chtun­gen. Besteht die Wahr­schein­li­chkeit, dass sich Kom­pli­ka­ti­onen en­twi­ckeln, kann der Arzt diese rasch er­ken­nen und be­han­deln. Um Masern sicher dia­gno­sti­zie­ren zu können, gibt es un­ter­schied­li­che Tests, wie den Nachweis von Masern-An­ti­kör­pern im Blut oder den di­rek­ten Nachweis der Virus-Gene in Speichel oder Urin. Eine Ma­ser­ner­kran­kung ist mel­de­pfli­chtig.

  • Hat man sich mit Masern in­fi­ziert, ist man bereits drei bis fünf Tage vor dem Auf­tre­ten des Masern-Ausschlags an­ste­ckend und bis zu vier Tage danach. Die höchste An­ste­ckun­gsge­fahr besteht un­mit­tel­bar vor dem Beginn des ty­pi­schen Ausschlags.

  • Bei einer In­fek­ti­on mit Masern, wird das kör­pe­rei­ge­ne Im­mun­sy­stem stark geschwächt. So können auch an­de­re Er­re­ger nicht mehr ohne wei­te­res ab­ge­wehrt werden. Häufig kommt es dann zu­sä­tzlich zu einer Mit­te­loh­ren­tzün­dung, einer Bron­chi­tis oder Lun­ge­nen­tzün­dung. Etwa einer von 1.000 Masern-Pa­tien­ten en­twi­ckelt an­schlie­ßend eine Ge­hir­nen­tzün­dung. 20 bis 30 Prozent der davon Be­trof­fe­nen leiden an blei­ben­den Fol­ge­schä­den wie gei­sti­ger Be­hin­de­rung und Läh­mun­gen. Etwas zehn bis 20 Prozent der Pa­tien­ten sterben.

  • Bei ei­ni­gen Menschen kommt es in einem Zeitraum von ein bis drei Tagen nach der Impfung zu leichten Reak­ti­onen. Bei diesen rund fünf Prozent der frisch Geimpften können sich an der Ein­sti­chstel­le Rö­tun­gen oder Schwel­lun­gen bilden. Auch Schmerzen treten manchmal auf. E­ben­falls sind Schwel­lun­gen der um­lie­gen­den Lym­phkno­ten möglich sowie leichtes bis mä­ßi­ges Fieber, Ko­pfschmer­zen, Mü­dig­keit, Un­woh­lsein und Magen-Darm-Be­schwer­den. – Bei Le­ben­dim­pfun­gen kommt es hin und wieder vor, dass Sym­pto­me in schwacher Form auf­tre­ten, die denen der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. Bis zu fünf Prozent der Geimpften be­kom­men meist in der zweiten Woche nach der Ma­ser­nim­pfung leichten Hau­taus­schlag und Fieber. Man spricht dann von Im­pfma­sern. Selten kann es bei Säu­glin­gen und jungen Klein­kin­dern zu einem Fie­ber­krampf kommen. Al­ler­gi­sche Reak­ti­onen treten kaum auf.

  • Jeder Er­wa­chse­ne, der nach 1970 ge­bo­ren wurde und bei dem der Impf­sta­tus unklar ist oder der nur eine Impfung in der Kindheit hatte, sollte eine Zwei­tim­pfung gegen Masern er­hal­ten. Nur so kann ein hoher Schutz gegen das Ma­ser­nvi­rus er­fol­gen.

Tipps

Fazit

Trotz Masernimpfpflicht treten in Deutschland weiterhin einzelne Fälle auf, meist bei ungeimpften Personen. Die Erkrankung kann schwere Komplikationen verursachen und erfordert gelegentlich Krankenhausaufenthalte. Eine flächendeckende Immunität wurde noch nicht erreicht, weshalb konsequente Impfungen weiterhin entscheidend für den Schutz der Bevölkerung sind

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen  rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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