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Grauer Star Ursachen, Symptome, Behandlung

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Text fachlich geprüft von Dr. Julia Eichhorn

Grauer Star verursacht eine Trübung der Augenlinse und beeinträchtigt damit das Sehvermögen. Bei mehr als 90 Prozent der Betroffenen tritt die Linsentrübung altersbedingt auf. Jedoch gibt es auch andere Ursachen für die Augenerkrankung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grauer Star ist eine Trübung der Augenlinse, meist altersbedingt.

  • Ursachen sind Alterung, Stoffwechselstörungen, Verletzungen, UV-Licht oder Medikamente.

  • Betroffene sehen verschwommen, sind blendempfindlich und verlieren Farb- und Kontrastsehen.

  • Die einzige wirksame Behandlung ist eine Operation mit Kunstlinse.

Was ist Grauer Star?

Grauer Star, auch als Ka­ta­rakt be­zei­chnet, ist eine Au­ge­ne­rkra­nkung, bei der sich die u­rsprü­nglich klare Linse zu­ne­hmend trübt. A­bhä­ngig von der be­tro­ffe­nen Stelle an der Au­ge­nli­nse, ve­rschle­chtert sich e­ntwe­der das Na­hse­hen oder das Sehen in die Ferne. Häu­fi­gste Form des Grauen Star ist die so­ge­na­nnte Ca­ta­ra­cta se­ni­lis, die bei 90 Prozent der E­rkra­nkten im Alter auftritt. A­nde­re Formen des Grauen Star können sich in jedem Alter zeigen. Die Ka­ta­rakt zählt zu den ve­rbrei­te­tsten Au­ge­ne­rkra­nku­ngen in Deutschland. Weltweit, vor allem jedoch in E­ntwi­cklu­ngslä­ndern, ist Grauer Star eine der häu­fi­gsten U­rsa­chen für eine E­rbli­ndung.

Die Be­zei­chnung „Grauer Star“ stammt aus einer Zeit, in der die Krankheit nicht be­ha­ndelt werden konnte und Pa­tie­nten i­nfo­lge­de­ssen e­rbli­nde­ten. Von deren starrem Blick und der häufig grauen Pu­pi­lle leitet sich der Kra­nkhei­tsna­me ab. Grauer Star wird in der Me­di­zin auch oft als Ka­ta­rakt be­zei­chnet. Der Begriff kommt aus dem Grie­chi­schen und be­deu­tet „Wa­sse­rfall“. Dies bezieht sich dann auf die weiße Färbung der stark fo­rtge­schri­tte­nen Li­nse­ntrü­bung, die sich in der Pu­pi­lle des Auges zeigt. Sie e­ri­nnert an die weiße Gischt eines Wa­sse­rfalls. Zudem ve­rmu­te­te man früher, dass ge­ro­nne­ne Flü­ssi­gkeit im Auge der Grund für die Li­nse­ntrü­bung ist.

Grauer Star – U­rsa­chen

Im Alter von 65 bis 74 Jahren liegt die Prä­va­lenz bei Männern bei 14% und bei Frauen bei 24%. Je älter man wird, desto mehr verliert die Au­ge­nli­nse an Fle­xi­bi­li­tät. Dies kann dann zu einer Li­nse­ntrü­bung führen. Rund 90 Prozent aller an Grauem Star e­rkra­nkten Menschen leiden an A­lte­rska­ta­rakt (Grauer A­lte­rsstar). Aber auch jü­nge­re Menschen e­rkra­nken am Grauen Star. Die Gründe dafür sind u­nte­rschie­dlich:

  • Dia­be­tes me­lli­tus (Zu­cke­rkra­nkheit): Bei der als Ca­ta­ra­cta dia­be­ti­ca be­zei­chne­ten Sto­ffwe­chse­le­rkra­nkung erhöht sich auch der Zu­cke­rge­halt im Au­ge­nwa­sser. Es kommt zur A­bla­ge­rung des ü­be­rschü­ssi­gen Zuckers in der Linse und diese quillt auf. Dadurch verschiebt sich die A­no­rdnung der Li­nse­nfa­sern. I­nfo­lge­de­ssen wird die Linse nun trüb. Leidet eine Schwa­nge­re an Dia­be­tes me­lli­tus, kann bereits das u­nge­bo­re­ne Kind Grauen Star e­ntwi­ckeln.
  • Wei­te­re Sto­ffwe­chse­lstö­ru­ngen: Ka­ta­rakt wird zudem auch durch a­nde­re E­rkra­nku­ngen des Sto­ffwe­chsels be­gü­nstigt. Dazu zählen bei­spie­lswei­se Ka­lziu­mma­ngel (Hy­po­ka­lzä­mie), Nie­re­ni­nsu­ffi­zienz und Ku­pfe­rei­nla­ge­ru­ngen sowie eine a­nge­bo­re­ne Ve­rwe­rtu­ngsstö­rung des Zuckers Ga­la­kto­se in der Mu­tte­rmilch (Ga­la­kto­sä­mie).
  • Au­ge­ne­rkra­nku­ngen: Wird Grauer Star durch a­nde­re E­rkra­nku­ngen des Auges au­sge­löst, spricht man von Ca­ta­ra­cta co­mpli­ca­ta. Ein Beispiel dafür sind E­ntzü­ndu­ngen der mi­ttle­ren Au­ge­nhaut wie bei einer U­vei­tis, sehr au­sge­prä­gte Ku­rzsi­chti­gkeit oder auch ein chro­ni­sches Glaukom (Grüner Star).
  • Au­ge­nve­rle­tzu­ngen: Sind Ve­rle­tzu­ngen des Auges Au­slö­ser für Grauen Star, sprechen Me­di­zi­ner von Ca­ta­ra­cta trau­ma­ti­ca. Dazu kann es durch eine Prellung des Au­ga­pfels kommen, durch Sti­chve­rle­tzu­ngen oder a­nde­re tief ei­nge­dru­nge­ne Fre­mdkö­rper.
  • A­nge­bo­re­ne Au­ge­nfe­hlbi­ldu­ngen: Etwa 25 Prozent aller Li­nse­ntrü­bu­ngen liegt ein ge­ne­ti­scher Defekt zu­gru­nde, der zu einer Fe­hlbi­ldung des Auges führt. Aber auch I­nfe­ktio­nse­rkra­nku­ngen während der Schwa­nge­rschaft, wie Mumps oder HerpesRöteln oder To­xo­pla­smo­se können der Grund für einen Grauen Star bei Neu­ge­bo­re­nen sein. Man spricht bei einem Grauen Star, der von Geburt an besteht, von Ca­ta­ra­cta co­nge­ni­ta.
  • A­nde­re Au­slö­ser: Für Grauen Star gibt es wei­te­re U­rsa­chen, wie Li­nse­nsto­ffwe­chsel-De­fe­kte, starkes Rauchen, Ma­nge­le­rnä­hrung, ra­dioa­kti­ve Strahlung und auch UV-Licht. E­be­nso können in se­lte­nen Fällen Me­di­ka­me­nte oder Ve­rgi­ftu­ngen die Ka­ta­rakt ve­ru­rsa­chen.

Grauer Star – Sy­mpto­me

Grauer Star führt mit der Zeit zu einem immer schlechter we­rde­nden Se­hve­rmö­gen. Da die Be­schwe­rden schleichend be­gi­nnen, be­me­rken Pa­tie­nten das Na­chla­ssen der Se­hfä­hi­gkeit erst dann, wenn die A­npa­ssu­ngslei­stung des Auges erschöpft ist. Dann werden Ko­ntu­ren zu­ne­hmend unscharf wa­hrge­no­mmen. Be­tro­ffe­ne be­schrei­ben dies, als würde man durch einen Ne­be­lschleier oder Milchglas sehen. Auch Ko­ntra­ste werden u­nschä­rfer und Farben ve­rlie­ren für die E­rkra­nkten an Leuchtkraft. Auf di­re­ktes Licht reagiert das Auge immer se­nsi­bler: helles Ta­ge­slicht und auch Schei­nwe­rfer in der Nacht blenden u­na­nge­nehm. Die räu­mli­che Wa­hrne­hmung und somit auch die Fä­hi­gkeit, sich zu o­rie­ntie­ren, ve­rschle­chtern sich. Es kann e­be­nso vo­rko­mmen, dass Do­ppe­lbi­lder ge­se­hen werden. Oft werden die Sy­mpto­me anfangs i­gno­riert und auf a­nde­re U­rsa­chen, wie Mü­di­gkeit, zu­rü­ckge­führt. I­nsbe­so­nde­re der Graue A­lte­rsstar wird häufig auf das a­lte­rsbe­di­ngte Na­chla­ssen der Sehkraft ge­scho­ben. Dabei handelt sich jedoch um eine ma­ni­fe­ste Au­ge­ne­rkra­nkung, die be­ha­ndelt werden kann. Erfolgt dies nicht, droht im Spä­tsta­dium des Grauen Star fast vö­lli­ge E­rbli­ndung. Die Linse zeigt dann eine deutlich wa­hrne­hmba­re Grau­fä­rbung.

Sy­mpto­me im Verlauf der E­rkra­nkung:

Bei jedem Pa­tie­nten kann sich die Sy­mpto­ma­tik des Grauen Star u­nte­rschie­dlich stark da­rste­llen. Zudem leiden Be­tro­ffe­ne auch nicht immer an allen der ty­pi­schen Be­schwe­rden. Bleibt die Krankheit u­nbe­ha­ndelt, kann es im Spä­tsta­dium i­nne­rhalb kurzer Zeit zu einer bei­na­he vö­lli­gen E­rbli­ndung führen. Cha­ra­kte­ri­sti­sche Sy­mpto­me sind:

  • starke Ble­nde­mpfi­ndli­chkeit
  • ve­rri­nge­rte Hell-Dunkel-A­npa­ssung
  • Schleie­rse­hen
  • Do­ppe­lbi­lder
  • Ko­ntra­stve­rlust (ve­rschle­chte­rtes Sehen in der Dä­mme­rung und in der Nacht)
  • Farben ve­rbla­ssen
  • Ei­nschrä­nkung des räu­mli­chen Sehens
  • u­ndeu­tli­che o­pti­sche Wa­hrne­hmung
  • Se­hve­rschle­chte­rung in Nähe (wie beim Lesen)
  • Se­hve­rschle­chte­rung auch in der Ferne
  • U­nsi­che­rheit beim Au­to­fa­hren oder a­llge­mein im Stra­ße­nve­rkehr

Sy­mpto­me bei a­nge­bo­re­nem Grauen Star:

Grauer Star tritt zwar ü­be­rwie­gend im Alter auf, aber auch Kinder können daran e­rkra­nken. Die ki­ndli­che oder auch a­nge­bo­re­ne Ka­ta­rakt kann bereits bei der Geburt be­ste­hen oder sich i­nne­rhalb der ersten Le­be­nsja­hre e­ntwi­ckeln. Wird die a­bne­hme­nde Se­hschä­rfe nicht be­ha­ndelt, kann sie die E­ntwi­cklung des Se­hsy­stems beei­nträ­chti­gen. Ge­ra­de in den ersten Le­be­nsmo­na­ten ist es be­so­nders e­mpfi­ndlich. Häufig erkennt man den Beginn der E­rkra­nkung daran, dass das Kind schielt. Grauer Star, der beim Baby nicht erkannt und be­ha­ndelt wird, kann zu Schwa­chsi­chti­gkeit (A­mblyo­pie) führen. Bis spä­te­stens kurz vor Eintritt in die Pu­be­rtät kann man dies noch be­ha­ndeln.

Illustration eines Schutzschildes.

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Grauer Star – Dia­gno­se

Oftmals fällt es Be­tro­ffe­nen schwer, selbst ei­nzu­schä­tzen, wie stark fo­rtge­schri­tten ihre Se­hve­rschle­chte­rung ist. Dies ist i­nsbe­so­nde­re dann der Fall, wenn beide Augen erkrankt sind. Daher ist es wichtig, dass A­nge­hö­ri­ge oder Freunde auch achtsam sind in Bezug auf die E­rkra­nkung. Bei­spie­lswei­se werden Pa­tie­nten in frühen Stadien oft beim Au­to­fa­hren oder a­nde­ren ge­wo­hnten A­kti­vi­tä­ten u­nsi­cher. Häufig be­ko­mmen die E­rkra­nkten dann einen a­nge­stre­ngten Ge­si­chtsau­sdruck. Später kann sich das Se­hve­rmö­gen so ve­rschle­chtern, dass E­rkra­nkte bei­spie­lswei­se da­ne­be­ngrei­fen, wenn sie etwas nehmen wollen.

Sobald man eine Ve­rschle­chte­rung der Se­hfä­hi­gkeit bemerkt, sollte man zum Au­ge­narzt gehen. Im Gespräch wird der Patient au­sfü­hrlich seine Sy­mpto­me schildern und auch über e­ve­ntuell be­ste­he­nde Gru­nde­rkra­nku­ngen, wie Dia­be­tes me­lli­tus oder Au­ge­ne­rkra­nku­ngen, Auskunft geben. A­nschlie­ßend ü­be­rprüft der Arzt die Se­hfu­nktion. Leidet ein Patient an Grauem Star in einem fo­rtge­schri­tte­nen Stadium, dann ist the Li­nse­ntrü­bung bereits mit bloßem Auge zu e­rke­nnen. Um die E­rkra­nkung frü­hzei­tig dia­gno­sti­zie­ren zu können, werden unter a­nde­rem fo­lge­nde U­nte­rsu­chu­ngen vo­rge­no­mmen:

  • Spa­ltla­mpe­nu­nte­rsu­chung: Dies e­rmö­glicht eine mi­kro­sko­pi­sche Be­tra­chtung des äu­ße­ren Auges und der Linse. Bei der U­nte­rsu­chung sind die ei­nze­lnen Schichten der Au­ge­nli­nse sowie be­gi­nne­nde Trü­bu­ngsmu­ster meist gut zu e­rke­nnen. Die Muster ve­rschwi­mmen in fo­rtge­schri­tte­nen Stadien häufig, da die Trü­bu­ngen die Grenzen der Li­nse­nzo­nen ü­be­rschrei­ten. Meist wird die Pu­pi­lle vor der U­nte­rsu­chung mit Au­ge­ntro­pfen e­rwei­tert, um auch Einsicht in die hi­nte­ren Au­ge­na­bschni­tte zu e­rha­lten.
  • Brückner-Test: Dabei wird das Auge du­rchleu­chtet. Be­ste­he­nde Li­nse­ntrü­bu­ngen sind als dunkle Flecken zu e­rke­nnen.
  • Ho­rnhau­tu­nte­rsu­chu­ngen: Zu­sä­tzlich wird meist auch die Hornhaut ko­ntro­lliert. Dazu nutzt man bei­spie­lswei­se eine Pe­nta­cam-Ka­me­ra, die A­bbi­ldu­ngen von Ho­rnhau­to­be­rflä­che und -Rü­ckflä­che erstellt. Zudem misst der Arzt die Ho­rnhau­tdi­cke (Pa­chy­me­trie). Bei dieser Ko­ntro­lle lässt sich e­rke­nnen, ob eine u­nre­ge­lmä­ßi­ge Krümmung der Hornhaut (A­sti­gma­ti­smus) vorliegt und ob diese ge­ge­be­ne­nfalls durch So­nde­rli­nsen (to­ri­sche Linsen) bei einer O­pe­ra­tion au­sge­gli­chen werden können. E­be­nfalls wird geprüft, ob die Zellschicht der Hornhaut u­nve­rsehrt ist (E­rmi­ttlung der E­ndo­the­lze­lldi­chte). Die Zellschicht ist wichtig für die E­rnä­hrung der Hornhaut und die Au­fre­chte­rha­ltung ihrer Tra­nspa­renz.
  • A­llge­mei­ner Sehtest: Im Rahmen der au­ge­nä­rztli­chen U­nte­rsu­chung wird auch das a­llge­mei­ne Se­hve­rmö­gen ü­be­rprüft, unter a­nde­rem mit Hilfe von Se­hta­feln. E­be­nso wird ko­ntro­lliert, ob der Patient unter a­nde­ren Au­ge­nkra­nkhei­ten leidet.
  • Wei­te­re U­nte­rsu­chu­ngen: Es kommt vor, dass Grauer Star der erste Hinweis auf eine a­nde­re E­rkra­nkung ist. I­nsbe­so­nde­re bei jungen Pa­tie­nten werden daher Haut und Mu­sku­la­tur ko­ntro­lliert, sowie Bluttests vo­rge­no­mmen. Auf diesem Weg können bei­spie­lswei­se kra­nkha­fte Mu­ske­lve­rkra­mpfu­ngen (Te­ta­nie), Mu­ske­le­rkra­nku­ngen (Myo­to­nie), Hau­te­rkra­nku­ngen, Dia­be­tes me­lli­tus oder eine a­nge­bo­re­ne Störung im Ku­pfe­rsto­ffwe­chsel erkannt werden.
  • U­nte­rsu­chung bei Neu­ge­bo­re­nen: Im Rahmen der U2, der zweiten ki­nde­rä­rztli­chen U­nte­rsu­chung, werden Neu­ge­bo­re­ne auf eine mö­gli­che Li­nse­ntrü­bung hin ko­ntro­lliert.

Grauer Star – Be­ha­ndlung

Die einzig wi­rksa­me The­ra­pie bei Grauem Star ist eine O­pe­ra­tion. Eine Li­nse­ntrü­bung bildet sich nicht von allein zurück. E­be­nso wenig können Me­di­ka­me­nte den Kra­nkhei­tsve­rlauf au­fha­lten. Die Ka­ta­rakt-O­pe­ra­tion wird häufig a­mbu­lant und unter ö­rtli­cher Be­täu­bung du­rchge­führt. Dabei ersetzt der Arzt die trübe Linse durch eine Ku­nstli­nse. Der Eingriff dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Mi­nu­ten. Zur U­nte­rstü­tzung der Heilung erhält der Patient im Anschluss unter a­nde­rem einen Sa­lbe­nve­rband für das o­pe­rie­rte Auge. In den Fo­lge­ta­gen ü­be­rprüft der Arzt dann re­ge­lmä­ßig den Erfolg der O­pe­ra­tion sowie den Hei­lu­ngspro­zess. In den ersten Wochen nach dem Eingriff sollten Pa­tie­nten sich kö­rpe­rlich schonen und Druck auf dem Auge ve­rmei­den. Meistens sehen die Pa­tie­nten schon nach we­ni­gen Stunden wieder ganz gut.

Bis dann die o­pti­ma­le Sehkraft nach der Graue Star OP erreicht wird, ve­rge­hen meist Wochen bis Mo­na­te. Eine Ku­nstli­nse hält ein Leben lang und muss daher no­rma­le­rwei­se auch nicht au­sge­tauscht werden. Es besteht jedoch die Mö­gli­chkeit, dass sich nach dem Eingriff ein so­ge­na­nnter Nachstar bildet. Dann ve­rschle­chtert sich das Sehen wieder. Der Nachstar ist eine dünne Ze­llla­ge, die hinter der ei­nge­se­tzten kü­nstli­chen Linse wächst und zu­ne­hmend die Se­hschä­rfe re­du­zie­ren kann. Er tritt bei etwa 30 % Pa­tie­nten i­nne­rhalb von fünf Jahren nach der O­pe­ra­tion auf. Der Nachstar lässt sich dann mit einem Laser be­ha­ndeln.

Die O­pe­ra­tion des Grauen Star bei E­rwa­chse­nen zählt zu den am häu­fi­gsten vo­rge­no­mme­nen chi­ru­rgi­schen Ei­ngri­ffen. Die E­rge­bni­sse sind meist sehr gut. Bei über 90 Prozent der Pa­tie­nten kann man damit eine deu­tli­che Se­hve­rbe­sse­rung e­rrei­chen, vo­rau­sge­setzt, es liegen nicht glei­chzei­tig a­nde­re Au­ge­ne­rkra­nku­ngen vor. Pa­tie­nten sehen nach einer O­pe­ra­tion meist wieder schärfer und ko­ntra­strei­cher. Auch Kurz- und Wei­tsi­chti­gkeit ve­rbe­ssern sich. Bei Dä­mme­rlicht kann man in der Regel e­be­nfalls wieder besser sehen. Häufig be­nö­ti­gen Pa­tie­nten im Anschluss an die du­rchge­fü­hrte O­pe­ra­tion keine Brille mehr oder nur noch eine zum Lesen oder für die Fernsicht. Das hängt unter a­nde­rem von der Art der Ku­nstli­nse ab. Der be­ha­nde­lnde Arzt wird vor der O­pe­ra­tion dazu au­sfü­hrlich be­ra­ten. Der Zeitpunkt der O­pe­ra­tion hängt von ve­rschie­de­nen Fa­kto­ren ab, unter a­nde­rem davon, wie stark sich die Beei­nträ­chti­gu­ngen im Alltag da­rste­llen.

Ho­möo­pa­thie bei Grauem Star

Um die E­ntwi­cklung der für Grauen Star ty­pi­schen Li­nse­ntrü­bung zu ve­rla­ngsa­men und den Zeitpunkt eines mö­gli­chen Eingriffs hi­nau­szu­zö­gern, kann laut A­nga­ben von Ho­möo­pa­then eine e­ntspre­che­nde Be­ha­ndlung in frühen Kra­nkhei­tssta­dien manchmal hilfreich sein. Eine Aussicht auf Be­sse­rung hängt dabei stark von der U­rsa­che der Au­ge­ne­rkra­nkung ab. Liegen der Ka­ta­rakt a­nde­re E­rkra­nku­ngen zu­gru­nde, müssen diese u­rsä­chlich the­ra­piert werden. Die Be­ha­ndlung sollte am besten von einem e­rfa­hre­nen Ho­möo­pa­then du­rchge­führt werden und die schu­lme­di­zi­ni­sche Betreuung durch einen Au­ge­narzt le­di­glich be­glei­ten. Diese Mittel werden unter a­nde­rem bei einer Li­nse­ntrü­bung e­mpfo­hlen (Auswahl):

  • Kalium pho­spho­ri­cum
  • Na­phta­li­num

A­ku­pu­nktur bei Grauem Star

Im spe­zie­llen Bereich der Au­ge­na­ku­pu­nktur verfolgt man das Ziel, chro­ni­sche Au­ge­ne­rkra­nku­ngen, ggf. eine schu­lme­di­zi­ni­sche The­ra­pie be­glei­tend, zu be­ha­ndeln und zu lindern. So werden bei­spie­lswei­se bei der A­ku­pu­nktu­rbe­ha­ndlung nach Prof. Dr. John Boel die A­ku­pu­nktu­rna­deln in Au­ge­nnä­he oder an Händen, Knien und Füßen gesetzt. Als mö­gli­ches A­nwe­ndu­ngsge­biet dieser Me­tho­de nennt der Fa­chve­rband Deutscher Hei­lpra­kti­ker unter a­nde­rem auch Grauen Star im A­nfa­ngssta­dium. Es wird darauf hi­nge­wie­sen, dass Dia­gno­se und Verlauf der E­rkra­nkung durch einen Au­ge­narzt e­rfo­lgen sollten.

Grauer Star bei Babys und Kindern

Grauer Star tritt auch bei Kindern auf. Er wird dann als ki­ndli­che Ka­ta­rakt oder a­nge­bo­re­ne Ka­ta­rakt be­zei­chnet. Zu einer Trübung der Linse kann es bereits bei noch u­nge­bo­re­nen Kindern kommen. E­be­nso ist es möglich, dass sich Grauer Star im Laufe der ersten Le­be­nsja­hre e­ntwi­ckelt. Man erkennt dies oft, wenn Kinder a­nfa­ngen, zu schielen. Nicht e­rka­nnter Grauer Star beim Baby kann zu A­mblyo­pie (Schwa­chsi­chti­gkeit) führen. Um den Verlust der Se­hschä­rfe beim Kind zu ve­rhi­ndern, sollte die E­rkra­nkung schne­llstmö­glich vom Au­ge­narzt be­ha­ndelt werden. Vor einer Schwa­nge­rschaft wird immer e­mpfo­hlen, den Impfschutz ko­ntro­llie­ren und bei Bedarf au­ffri­schen zu lassen. So kann man auch I­nfe­ktio­nen ve­rmei­den, die beim Baby zu Grauem Star führen.

Grauer Star – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Me­di­zin ein ei­ge­ner ICD-Code zu­geo­rdnet. Die A­bkü­rzung ICD (englisch) steht dabei für I­nte­rna­tio­nal Sta­ti­sti­cal Cla­ssi­fi­ca­tion of Di­sea­ses and Re­la­ted Health Problems. Das Kla­ssi­fi­zie­ru­ngssy­stem ist weltweit a­ne­rkannt und eines der wi­chti­gsten für me­di­zi­ni­sche Dia­gno­sen. So wird bei­spie­lswei­se „Ka­ta­rakt und so­nsti­ge A­ffe­ktio­nen der Linse bei a­nde­re­norts kla­ssi­fi­zie­rten Kra­nkhei­ten“ unter dem ICD-Code „H28.0.-“ erfasst. Häufig hilft die Ei­nga­be dieses Codes auch bei der Re­che­rche im I­nte­rnet weiter.

Grauer Star – Wie finde ich den ri­chti­gen Arzt?

Im I­nte­rnet gibt es viele A­nbie­ter von A­rztpo­rta­len. Eines ist bei­spie­lswei­se die Arzt-Auskunft der Stiftung Ge­su­ndheit. Sie bei­nha­ltet tei­lwei­se einen Pa­tie­nte­nzu­frie­de­nhei­tssco­re und verfügt in der Regel über a­ktue­lle po­sta­li­sche Daten. Ei­nzu­se­hen ist sie unter www.arzt-auskunft.de. Auf der Suche nach einem Arzt, der sich mit der Be­ha­ndlung von Grauem Star (Ka­ta­rakt) auskennt und dessen Praxis in Wo­hno­rtnä­he ist, kann man hier zie­lfü­hrend re­che­rchie­ren.

Grauer Star – Wie finde ich das ri­chti­ge Kra­nke­nhaus?

Auf der Suche nach einem pa­sse­nden Kra­nke­nhaus, das sich mit der Be­ha­ndlung von Grauem Star (Ka­ta­rakt) gut auskennt erhält man über die We­bsei­te www.ae­rzte­blatt.de ei­ni­ge hi­lfrei­che Ve­rli­nku­ngen. Unter a­nde­rem zu www.weisse-liste.de, www.kli­ni­ken.de und www.kra­nke­nhaus.de. Eine be­so­nders u­mfa­sse­nde Ü­be­rsicht bietet die Seite www.kli­ni­ken.de. Hier sind za­hlrei­che Kra­nke­nhäu­ser aus Deutschland, Ö­ste­rreich und der Schweiz ge­li­stet. Zu­sä­tzlich gibt es de­tai­llie­rte I­nfo­rma­tio­nen zu Fa­cha­btei­lu­ngen der Kli­ni­ken sowie Qua­li­tä­tsbe­ri­chte.

Auf die Sta­rtsei­te von www.kli­ni­ken.de gehen: Unter dem Me­nü­punkt „Top-10“ kann man speziell nach Kra­nkhei­ten und Dia­gno­sen suchen. Für eine E­rkra­nkung an Grauem Star hier in der linken Spalte (unter „Kra­nkhei­ten und Dia­gno­sen nach ICD10“) den Su­chbe­griff „Grauer Star“ ei­nge­ben. Dann zeigt sich im Feld da­ru­nter fo­lge­nde Zeile „VII Kra­nkhei­ten des Auges und der Au­ge­na­nha­ngsge­bi­lde“. Klickt man darauf, öffnet sich da­ru­nter ein wei­te­res Feld. Nun hierauf klicken: „H25-H28 A­ffe­ktio­nen der Linse“. Ein wei­te­res Feld erscheint nun und wenn man ein Kra­nke­nhaus sucht, das Grauen Star im Alter be­ha­ndelt, noch einmal darauf gehen „H25 Ca­ta­ra­cta se­ni­lis/ Grauer Star im Alter - Ka­ta­rakt“. Dann e­rschei­nen rechts in der Maske die e­ntspre­che­nden Kra­nke­nhäu­ser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fa­llza­hlen. Auf Platz 1 findet sich die Klinik Ma­nha­gen in Gro­ßha­nsdorf, auf Platz 2 die Au­ge­nkli­nik Berlin-Marzahn GmbH und Platz 3 belegt die Au­ge­nkli­nik Helios Kli­ni­kum Berlin-Buch, usw.

Grauer Star – Was bezahlt die Kra­nke­nka­sse und was muss man selbst be­za­hlen?

A­nge­hö­ri­ge einer ge­se­tzli­chen Kra­nke­nve­rsi­che­rung haben gru­ndsä­tzlich ein Recht auf sta­tio­nä­re sowie a­mbu­la­nte Ve­rso­rgung, auf A­rznei­mi­ttel und wei­te­re Lei­stu­ngen. In aller Regel sind jedoch be­sti­mmte Ei­ge­nlei­stu­ngen (Zu­za­hlu­ngen) ge­se­tzlich fe­stge­schrie­ben. Diese Zu­za­hlu­ngen be­tra­gen 10 Prozent der Kosten, pro Zu­za­hlung aber ma­xi­mal 10 Euro. Kostet die Leistung we­ni­ger als 5 Euro, hat der Ve­rsi­che­rte den ta­tsä­chli­chen Preis zu e­ntri­chten.

Bei A­rznei­mi­tteln gelten diese Grenzen e­be­nfalls. Wenn der Be­tro­ffe­ne ein be­so­nders prei­swe­rtes Prä­pa­rat erhält, entfällt die Zu­za­hlung. Dabei dürfen die Kra­nke­nka­ssen feste Be­trä­ge be­sti­mmen, die sie e­rsta­tten, sofern me­hre­re Prä­pa­ra­te mit gleichem Wirkstoff e­rhä­ltlich sind. A­rznei­mi­ttel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Fe­stbe­trag liegt, werden von den Kra­nke­nka­ssen ohne Zu­za­hlung e­rsta­ttet.

Zudem besteht die Re­ge­lung, dass die GKV bei be­sti­mmten Prä­pa­ra­ten nicht mehr den Ei­nze­lpreis des je­wei­li­gen A­rznei­mi­ttels e­rsta­tten muss, sondern nur den Fe­stbe­trag, der für eine Gruppe von ve­rglei­chba­ren Prä­pa­ra­ten fe­stge­legt wurde. Ist das ve­rschrie­be­ne Me­di­ka­ment teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der ge­se­tzli­chen Zu­za­hlung für den e­rsta­tte­ten Ko­ste­na­nteil.

Zu­za­hlu­ngen fallen e­be­nfalls bei einem Kra­nke­nhau­sau­fe­nthalt an. Sie be­tra­gen 10 Euro pro Ka­le­nde­rtag, wobei die Zu­za­hlung nur für ma­xi­mal 28 Tage pro Jahr ge­lei­stet werden muss. Dabei können me­hre­re Kra­nke­nhau­sau­fe­ntha­lte in einem Jahr zu­sa­mme­nge­no­mmen werden, so dass die ma­xi­ma­le Zu­za­hlung bei sta­tio­nä­rer Be­ha­ndlung 280 Euro pro Ka­le­nde­rjahr beträgt.

Bei häu­sli­cher Kra­nke­npfle­ge werden ei­nma­lig zehn Euro für die Ve­ro­rdnung fällig. Da­rü­ber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Ei­ge­na­nteil zu tragen. Die Zu­za­hlung ist auf 28 Ka­le­nde­rta­ge pro Ka­le­nde­rjahr begrenzt und wird nur bei E­rwa­chse­nen über 18 Jahren e­rho­ben. Auch bei häu­sli­cher Kra­nke­npfle­ge gilt die O­be­rgre­nze von 280 Euro pro Ka­le­nde­rjahr. Zu­za­hlu­ngen für Kra­nke­nhau­sau­fe­ntha­lte werden bei der O­be­rgre­nze der Zu­za­hlung für häu­sli­che Kra­nke­npfle­ge a­nge­re­chnet.

Wenn die Kosten für eine Hau­sha­ltshi­lfe von der Kra­nke­nka­sse ü­be­rno­mmen werden, müssen Ve­rsi­che­rte eine Zu­za­hlung in Höhe von 10 Prozent der a­nfa­lle­nden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mi­nde­stens 5 und ma­xi­mal 10 Euro pro Ka­le­nde­rtag. Diese Zu­za­hlu­ngspflicht gilt für den ge­sa­mten Zeitraum, in dem eine Hau­sha­ltshi­lfe in Anspruch ge­no­mmen wird.

Bei Hi­lfsmi­tteln müssen Ve­rsi­che­rte eine Zu­za­hlung in Höhe von 10 Prozent des A­bga­be­prei­ses leisten, wobei e­be­nfalls eine Ober- und U­nte­rgre­nze von 10 und 5 Euro pro Ve­ro­rdnung gelten.

Die Höhe der Zu­za­hlu­ngen für Re­ha­bi­li­ta­tio­nsma­ßna­hmen hängt von der Ma­ßna­hme und vom je­wei­li­gen Ko­ste­nträ­ger ab.

Die Kosten für eine Schme­rzthe­ra­pie in einer Schme­rzkli­nik ü­be­rnimmt in der Regel jede ge­se­tzli­che Kra­nke­nka­sse, da es sich um eine ve­rtra­gsä­rztli­che Leistung handelt. A­lle­rdings können wei­te­re Kosten (wie z. B. Zu­za­hlu­ngen für Ve­ro­rdnu­ngen) privat a­nfa­llen.

Die Kosten einer kla­ssi­schen Kö­rpe­ra­ku­pu­nktur werden von allen ge­se­tzli­chen Kra­nke­nka­ssen, bei chro­ni­schen Schmerzen der Le­nde­nwi­rbe­lsäu­le oder bei Knie­ge­le­nka­rthro­se, ü­be­rno­mmen. Der Leistung wird vo­rau­sge­setzt, dass die Schmerzen seit mi­nde­stens sechs Mo­na­ten be­ste­hen. In solchen Fällen haben ge­se­tzlich Ve­rsi­che­rte Anspruch auf bis zu zehn A­ku­pu­nktu­rsi­tzu­ngen pro Kra­nkhei­tsfall i­nne­rhalb von ma­xi­mal sechs Wochen. Eine e­rneu­te Be­ha­ndlung kann frü­he­stens zwölf Mo­na­te nach Abschluss der letzten A­ku­pu­nktu­rbe­ha­ndlung e­rfo­lgen. Die Kra­nke­nka­sse e­rsta­ttet die Kosten nur, wenn die Be­ha­ndlung von einem qua­li­fi­zie­rten Arzt du­rchge­führt wird. A­ku­pu­nktur bei einem Hei­lpra­kti­ker wird nicht ü­be­rno­mmen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Grauer Star – Was ü­be­rnimmt die DFV?

Die a­mbu­la­nte Kra­nke­nzu­sa­tzve­rsi­che­rung DFV-A­mbu­la­ntSchutz e­rsta­ttet Ihnen ge­se­tzlich vo­rge­se­he­ne Zu­za­hlu­ngen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hi­lfsmi­ttel und die Fa­hrtko­sten im Rahmen einer a­mbu­la­nten Be­ha­ndlung. Der DFV-A­mbu­la­ntSchutz bietet Ihnen zudem e­rwei­te­rte Vo­rso­rge­lei­stu­ngen und steht Ihnen auch fi­na­nziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit fe­stge­stellt wird.

Im Falle einer E­rkra­nkung warten Sie mit der Kra­nke­nhau­szu­sa­tzve­rsi­che­rung DFV-Kli­ni­kSchutz E­xklu­siv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spe­zia­li­sie­rten Facharzt.

Sie pro­fi­tie­ren zudem von Che­fa­rztbe­ha­ndlung, Ei­nbe­ttzi­mmer, freier Kra­nke­nhau­swahl und Kra­nke­nhau­sta­ge­geld bei einem sta­tio­nä­ren Kli­ni­kau­fe­nthalt. Der DFV-Kli­ni­kSchutz macht Sie zum Pri­va­tpa­tie­nten im Kra­nke­nhaus inkl. Au­sla­ndskra­nke­nve­rsi­che­rung.

Für die beste Behandlung im Krankenhaus – der DFV-KlinikSchutz

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Eine Ärztin mit Stethoskop und verschränkten Armen. © Artmim

FAQ zum Thema Grauer Star Häufige Fragen

  • Die Ka­ta­rakt zeigt sich durch eine zu­ne­hme­nde Trübung der Au­ge­nli­nse. Der Au­ge­narzt wird bei Verdacht auf Grauen Star spe­zie­lle U­nte­rsu­chu­ngen vo­rne­hmen. So kann zum Beispiel die Spa­ltla­mpe­nu­nte­rsu­chung die ei­nze­lnen Schichten der Au­ge­nli­nse sichtbar machen, e­be­nso eine be­gi­nne­nde Trübung der Au­ge­nli­nse. Meist werden dem Pa­tie­nten vor dieser Ko­ntro­lle Au­ge­ntro­pfen zur Weitung der Pu­pi­lle ve­ra­breicht. So erhält der Au­ge­narzt auch Einsicht in hi­nte­re Au­ge­na­bschni­tte.

  • Den Au­ge­narzt sollte man dann ko­nsu­ltie­ren, wenn sich die Se­hfä­hi­gkeit ve­rschle­chtert, Schmerzen im Auge au­ftre­ten oder wenn sich das Auge rötet. Wei­te­re Gründe für den A­rztbe­such sind: Das Wa­hrne­hmen von einer Art Schleier oder Vorhang vor dem Auge, wenn man in einem Bereich des Ge­si­chtsfe­ldes schlecht sieht oder den Eindruck hat, es sei verengt, wenn man Li­chtbli­tze und schwarze Mü­cke­nschwä­rme wahrnimmt oder wenn man einfach den Eindruck hat, dass mit den Augen etwas nicht in Ordnung ist.

  • Ohne eine O­pe­ra­tion kann Grauer Star zur E­rbli­ndung führen. Bei be­gi­nne­nder Ka­ta­rakt kann man zunächst ve­rsu­chen, die Bre­chu­ngsu­nre­ge­lmä­ßi­gkei­ten der Au­ge­nli­nse mit einer e­ntspre­che­nden Brille au­szu­glei­chen. A­lle­rdings ist die einzig e­ffe­kti­ve Mö­gli­chkeit, das Se­hve­rmö­gen wie­de­rhe­rzu­ste­llen, eine O­pe­ra­tion. Rund 800.000 Mal pro Jahr wird in Deutschland eine Ka­ta­rakt-OP du­rchge­führt. Die ge­trü­bte Linse wird dabei entfernt und eine Ku­nstli­nse ei­nge­setzt. In der Regel ist für die O­pe­ra­tion nur eine ö­rtli­che Be­täu­bung e­rfo­rde­rlich. Oftmals lässt sich das Se­hve­rmö­gen durch eine Graue Star OP so deutlich ve­rbe­ssern, dass viele danach nur noch eine Brille zum Lesen oder zur Fernsicht be­nö­ti­gen. Auch ein Leben ohne Brille ist nach der O­pe­ra­tion manchmal möglich.

  • Tritt der Graue Star aus A­lte­rsgrü­nden (A­lte­rska­ta­rakt) auf, kann man ihn meist nicht ve­rhi­ndern. Wird Ka­ta­rakt aber durch eine Ve­rle­tzung ve­ru­rsacht, kann man dem in be­sti­mmten Fällen vo­rbeu­gen. So hilft es schon, wenn man bei A­rbei­ten wie Bohren oder Schleifen, die das Auge ve­rle­tzen könnten, eine Schu­tzbri­lle trägt. Die Augen mit einer Brille zu schützen, ist auch bei Au­fe­ntha­lten in der Sonne wichtig, denn ge­fä­hrli­che UV-Strahlung kann das Auge schä­di­gen. Beim Ski­fa­hren, im So­la­rium oder beim So­nne­nba­den sollte man daher immer eine So­nne­nbri­lle au­fse­tzen. Re­ge­lmä­ßi­ge Sehtests beim Au­ge­narzt helfen, einen Ka­ta­rakt frü­hzei­tig zu e­rke­nnen.

  • Bei Grünem Star (Glaukom) wird der Sehnerv des Auges i­rre­ve­rsi­bel zerstört. Ein Glaukom kann ohne Be­ha­ndlung zur E­rbli­ndung führen. Grauer Star (Ka­ta­rakt) hi­nge­gen zeigt sich durch eine Trübung der Au­ge­nli­nse und schränkt das Se­hve­rmö­gen zu­ne­hmend ein. Durch eine O­pe­ra­tion und das Ei­nse­tzen einer Ku­nstli­nse lässt sich Grauer Star noch bis zum fo­rtge­schri­tte­nen Stadium the­ra­pie­ren. U­nbe­ha­ndelt kann aber auch eine Ka­ta­rakt E­rbli­ndung zur Folge haben. Grauer Star zählt zu den häu­fi­gsten Au­ge­ne­rkra­nku­ngen in Deutschland.

Tipps

Fazit

Grauer Star ist eine weit verbreitete Augenerkrankung, die unbehandelt zur Erblindung führen kann. Da Medikamente nicht helfen, ist eine Operation die einzige effektive Therapie. Mit moderner Kunstlinse erzielen Patienten in der Regel sehr gute Ergebnisse und gewinnen deutlich an Sehqualität und Lebenskomfort zurück. Regelmäßige augenärztliche Kontrollen sind entscheidend.

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