Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
© Shutterstock wutzkohphotoTreten Schwierigkeiten beim Atmen auf, sollte in jedem Fall ein Arzt konsultiert werden. In einer akuten Situation helfen oft folgende Maßnahmen:
Der Notarzt sollte gerufen werden, wenn die Atemnot lebensbedrohlich zunimmt oder weitere Symptome wie beispielsweise Brustschmerzen, Blaufärbung der Lippen und blasse Haut auftreten.
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
Akute und auch chronische Dyspnoe können sich unterschiedlich äußern. So tritt die Luftnot bei einigen nur in Ruhe auf, bei anderen Betroffenen hingegen in Belastungssituationen. Abhängig von der individuellen Grunderkrankung, können weitere Symptome wie Herzrasen, Brustschmerzen, Schwindel oder Husten dazukommen. Wenn jemand an Atemnot leidet, hat er das Gefühl, nicht ausreichend Luft zu bekommen. Das führt dazu, dass verstärkt geatmet wird und sich so die Frequenz des Atems erhöht. Je schneller man atmet, desto flacher werden jedoch die Atemzüge. Kurzatmigkeit entsteht.
Man unterscheidet akute von chronischer Dyspnoe. Tritt Luftnot plötzlich auf, kann ein Asthma-Anfall dahinter stecken. Ebenso auch eine Lungenembolie, ein Herzinfarkt oder eine Panikattacke. Zu einer chronischen Dyspnoe können Erkrankungen wie beispielsweise Herzinsuffizienz, COPD oder auch eine Lungenfibrose führen. Dyspnoe wird in weitere Formen unterschieden:
Ruhedyspnoe: Die Atemnot tritt bei Betroffenen bereits in Ruhe auf.
Belastungsdyspnoe: Zu Luftnot kommt es lediglich bei körperlicher Anstrengung.
Orthopnoe: Insbesondere beim flachen Liegen leiden Betroffene unter Luftnot. Besserung tritt ein, sobald sie sich aufsetzen oder stehen.
Trepopnoe: Sehr stark ausgeprägt ist die Atemnot beim Liegen auf der linken Seite. Auf der rechten Seite ist es weniger problematisch. Diese Form der Dyspnoe zeigt sich häufig bei Herzerkrankungen.
Platypnoe: Zu Luftnot kommt es bei aufrechter Körperhaltung, also im Sitzen und Stehen.
Sprechdyspnoe: Die Atemnot führt soweit, dass Betroffene beim Sprechen eingeschränkt sind. Oftmals können dann lediglich einzelne Wörter herausgebracht werden.
Die Ursachen, die zu einer Dyspnoe führen, können unterschiedlich sein. Es besteht die Möglichkeit einer Erkrankung der unteren oder oberen Atemwege, aber auch Herzkrankheiten und andere Auslöser wie psychische Erkrankungen kommen als Verursacher der Luftnot in Frage.
Dyspnoe kann Symptom einer ernsten Erkrankung sein. Daher sollte man bei Problemen mit der Atmung immer den Arzt um Rat fragen. Treten zusätzlich zur Luftnot weitere Symptome auf, wie Schmerzen in der Brust, blau gefärbte Lippen sowie blasse Haut, dann sollte sofort ein Notarzt informiert werden. Denn diese Symptome können auf einen Herzinfarkt oder eine Lungenembolie hinweisen.
Im Arztgespräch werden die aktuellen Beschwerden erläutert, aber auch die bisherige Krankengeschichte. Um sich ein möglichst genaues Bild machen zu können, wird der Arzt zum Beispiel folgende Fragen stellen:
Um zu beurteilen, wie stark eine Dyspnoe ausgeprägt ist, füllt der Patient einen Fragebogen aus. Mithilfe dieser sogenannten Borg-Skala lässt sich der Schweregrad der Atemprobleme erfassen.
Der Arzt wird mit dem Stethoskop Lunge und Herz abhören. So können auffällige Atemgeräusche festgestellt werden. Gegebenenfalls muss sich der Patient auch einem Lungenfunktionstest unterziehen. Diese Untersuchung gibt genaueren Einblick über den Zustand von Lunge und Atemwegen. Leidet jemand an COPD oder Asthma, lässt sich das Ausmaß der Erkrankung damit gut beurteilen. Eventuell wird der behandelnde Arzt auch eine Lungenspiegelung als nötig erachten. Mit dieser sogenannten Bronchoskopie erhält man einen detaillierten Einblick in Rachenraum, Kehlkopf und obere Bronchien.
Eine Blutuntersuchung kann Aufschluss über die mögliche Ursache der Dyspnoe geben. So sind beispielsweise bei einem Herzinfarkt bestimmte Enzyme erhöht. Bei Blutarmut wären rote Blutkörperchen stark vermindert.
Mittels Ultraschalluntersuchung, Röntgen, Computertomografie oder Kernspintomografie können schwere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung oder Tumore im Brustraum diagnostiziert werden.
Die Behandlung der Dyspnoe richtet sich nach der Ursache der Erkrankung. Wurde bei einem Patienten beispielsweise Asthma diagnostiziert, wird er Kortison gegen die Entzündung erhalten. Zur Erweiterung der Bronchien ist in vielen Fällen auch die Inhalation mit Betasympathomimetika sinnvoll. Bei einem Eisenmangel und daraus resultierender Blutarmut erhält der Patient ein Eisenpräparat. Verursacht ein bakterieller Infekt die Atemnot, werden in der Regel Antibiotika verordnet. Leidet jemand an Pseudokrupp, erhält er Kortison sowie schleimlösende Medikamente. Frische, feuchte Luft zu atmen, wird ebenfalls empfohlen. Wurde eine Lungenembolie diagnostiziert, erhält der Patient zuerst Beruhigungsmittel sowie Sauerstoff. Das Blutgerinnsel im Lungengefäß wird medikamentös aufgelöst. In einigen Fällen muss es auch operativ entfernt werden.
Atemnot kann auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden. Zur Linderung der Beschwerden mit homöopathischen Mitteln muss die individuelle Symptomatik genau berücksichtigt werden. Am besten lässt man sich von einem erfahrenen Homöopathen beraten.
So können folgende homöopathischen Mittel zum Beispiel bei Asthma hilfreich sein:
Bei einer Bronchitis kann eines dieser Mittel helfen:
Bei Kurzatmigkeit werden häufig diese homöopathischen Mittel empfohlen:
Akupunktur stellt ein therapeutisches Verfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin dar. Dabei werden Nadeln an bestimmte Punkte der Körperoberfläche gesetzt, die entlang den sogenannten Meridianen angeordnet sind. So kann Akupunktur zum Beispiel das häufigste Begleitsymptom der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) – die Dyspnoe – deutlich lindern. Es wurde festgestellt, dass bei COPD-Patienten, die erschwerte Atmung gerade während körperlicher Belastung verbessert werden kann. Man vermutet, dass die durch die Akupunktur eingeleitete Entspannung der atemspezifischen Muskulatur und die Korrektur des autonomen Tonus für die positiven Effekte bei der Belastungsdyspnoe verantwortlich sind.
Insbesondere in der frühen Schwangerschaft kommt es häufiger zu Luftnot. Durch die hormonelle Umstellung kann das Atemzentrum ein Signal für erhöhten Sauerstoffbedarf erhalten und in Koordination mit anderen Zentren im Gehirn dann darauf reagieren. Die Frequenz des Atems und auch seine Tiefe nehmen zu, so dass es zur Hyperventilation kommen kann. Während der letzten Schwangerschaftswochen ist es möglich, dass körperliche Anstrengung zu Dyspnoe führt. Der Platz im Bauch wird durch das wachsende Kind zunehmend enger und das Atmen somit häufig erschwert. Die Sauerstoffreserven können von der Schwangeren nicht mehr adäquat genutzt werden und es kommt öfter zu Kurzatmigkeit.
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise Dyspnoe unter dem ICD-Code „R06.0“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieser Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Dyspnoe gut auskennt erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.de einige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.de und www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Dyspnoe hier in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) beispielsweise auf das Feld XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind“ klicken. Dann noch einmal auf das Feld darunter klicken „R00-R09 Symptome, die das Kreislaufsystem und das Atmungssystem betreffen“. Dann erscheinen rechts davon die gesuchten Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich das Herz-Kreislauf-Zentrum in Rotenburg a. d. Fulda, auf Platz 2 das Klinikum Frankfurt Höchst in Frankfurt am Main und Platz 3 belegt das Klinikum Chemnitz, usw.
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Die Ursachen für Atemnot sind vielfältig. Häufig steckt hinter einer Dyspnoe eine ernsthafte Erkrankung. So leiden beispielsweise Menschen mit einer Herzinsuffizienz häufig an einer Belastungsdyspnoe, aufgrund der mangelnden Pumpleistung des Herzens. Schon normale körperliche Belastung kann bei ihnen zu Kurzatmigkeit führen. Aber auch Stress und psychische Krankheiten wie beispielsweise Angststörungen können in bestimmten Situationen Hyperventilation und Atemnot verursachen.
Grundsätzlich sollte man nicht rauchen. Es ist außerdem sinnvoll, auf sein Gewicht zu achten und für ausreichend Bewegung zu sorgen. Wer bereits erkrankt ist, sollte die ihm verordneten Medikamente nach ärztlicher Empfehlung einnehmen und nicht einfach selbst nach Gefühl dosieren. Körperliche Bewegung regt den Atemfluss an und stärkt damit die Atmung. Auch bei eingeschränkter Belastbarkeit ist leichte Bewegung wirkungsvoll. Das Training von Atemtechniken wirkt sich zudem förderlich auf die Atemtätigkeit aus. Regelmäßig geübt, wird auch das allgemeine Wohlbefinden gestärkt. Allergiker sollten die entsprechenden Auslöser wie Nahrungsmittel, bestimmte Medikamente oder Pollen weitestgehend meiden. Menschen mit Angsterkrankungen oder anderen psychischen Leiden, die zu Luftnot führen, können eine Therapie in Anspruch nehmen und Entspannungstechniken lernen.
Neben der Empfehlung, das Asthmaspray immer griffbereit zu halten, können Asthmakranke auch mit dem sogenannten Peakflowmeter (PEF) arbeiten. Mit dem kleinen Gerät kann man sein Ausatmungsvolumen (den maximalen Atemfluss beim Ausatmen bzw. den Peakflow) messen. Das hilft dabei, besser einzuschätzen, wie man sein Asthma unter Kontrolle hat. Zuvor sollte allerdings eine entsprechende Schulung in einem Asthmaschulungsprogramm absolviert werden.
Es gibt keinen allgemeinen homöopathischen Wirkstoff, der gegen Luftnot oder Kurzatmigkeit hilft. Die Bestimmung des passenden Mittels hängt von der Diagnose und den individuellen Symptomen ab. Bei Asthma zum Beispiel werden häufig Arsenicum album oder Carbo vegetabilis empfohlen. Bei einer chronischen Bronchitis kann Antimonium tartaricum die Beschwerden lindern. Am besten lässt man sich von einem Homöopathen beraten.
Dyspnoe – das bedrängende Gefühl von Luftnot – ist ein Symptom mit vielen Gesichtern: von harmlosen Ursachen wie Stress oder Überanstrengung bis hin zu ernsten Erkrankungen der Lunge und des Herzens. Akutes Auftreten erfordert oft erste Hilfe durch Sitzhaltung, Atemtechnik, frische Luft oder medikamente Unterstützung, ggf. auch einen Notruf. Für eine sichere und wirksame Behandlung ist eine rasche und umfassende ärztliche Abklärung unverzichtbar. Die gezielte Therapie nach Diagnose bietet die beste Chance, die Dyspnoe nachhaltig zu lindern und die Lebensqualität merklich zu verbessern.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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