Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Bei Unfällen, Verbrennungen, Vergiftungen und allergischen Reaktionen
Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive
Keine Gesundheitsfragen
Keine Wartezeit

Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen können Sie abschließen, ohne Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Beim DFV-KlinikSchutz Basis gilt:
Versichert
Nicht versichert
100 %
Ob der Basistarif leistet, hängt von der Ursache des stationären Krankenhausaufenthalts ab. Wird die stationäre Behandlung durch eine versicherte Gesundheitsschädigung erforderlich, greifen die vereinbarten Leistungen. Bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund einer sonstigen Krankheit besteht dagegen kein Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Erkrankung bereits vor dem Abschluss bestand oder erst später auftritt.
| Szenario / Ursache | Versichert? | Erklärung |
|---|---|---|
| Stationärer Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls (Knochenbruch nach einem Sturz, Verletzung nach einem Verkehrsunfall) | Ja | Die Leistungen (z. B. Chefarzt / Ein-Bett-Zimmer) greifen, wenn der Unfall die stationäre Behandlung erforderlich macht. |
| Stationäre Behandlung in Folge einer einer Verbrennung oder durch einen allergischen Schock. | Ja | Diese äußeren Einwirkungen sind im DFV-KlinikSchutz Basis mitversichert. |
| Akut auftretende Krankheiten während einer Urlaubsreise im Ausland | Ja | Im Ausland leistet die enthaltene Auslandsreise-Krankenversicherung auch bei Krankheit. |
| Krankenhausbehandlung aufgrund einer bestehenden Erkrankung (geplante Hüftoperation wegen Arthrose) | Nein | Behandlungen, die durch eine bereits bestehende Krankheit notwendig werden, sind im Basistarif nicht versichert. |
| Krankenhausaufenthalt aufgrund einer neu auftretenden Krankheit (akute Blinddarmentzündung, Herzinfarkt oder Schlaganfall) | Nein | Auch Krankheiten, die erstmals nach Vertragsabschluss auftreten, sind im Basistarif nicht abgedeckt, sofern sie nicht zu den versicherten Gesundheitsschädigungen zählen. |
Leistungen | Basis | ||||
Unterkunft | Einbettzimmer | ||||
Bei äußerer Einwirkung bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen | |||||
Bei schweren Krankheiten | |||||
Bei allen Krankheiten | |||||
Zuzahlungen im Krankenhaus bei vollstationären Heilbehandlungen | 10 €/Tag | ||||
Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen (je Versicherungsjahr) | 100 €/Tag | ||||
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf
| bis zu 100 € | ||||
DFV-KlinikSchutz Assistance Telefonische Zweitmeinung, Erläuterung von Diagnosen, Organisatorische Unterstützung, etc. | |||||
DFV-KlinikSchutz Exklusiv Assistance Unser Serviceversprechen:
| nicht versichert | ||||
Auslandsreisekrankenversicherung inklusive
| |||||
Unterkunft | Einbettzimmer | ||||
Bei äußerer Einwirkung bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen | |||||
Bei schweren Krankheiten | |||||
Bei allen Krankheiten | |||||
Zuzahlungen im Krankenhaus bei vollstationären Heilbehandlungen | 10 €/Tag | ||||
Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen (je Versicherungsjahr) | 100 €/Tag | ||||
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf
| bis zu 100 € | ||||
DFV-KlinikSchutz Assistance Telefonische Zweitmeinung, Erläuterung von Diagnosen, Organisatorische Unterstützung, etc. | |||||
DFV-KlinikSchutz Exklusiv Assistance Unser Serviceversprechen:
| nicht versichert | ||||
Auslandsreisekrankenversicherung inklusive
| |||||
Im DFV-KlinikSchutz ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Aufpreis enthalten. Sie gilt weltweit und leistet auch dann, wenn Sie auf Reisen akut und unvorhersehbar erkranken.
Ja. Der DFV-KlinikSchutz Basis wird ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen. Bestehende Erkrankungen stehen dem Abschluss daher nicht entgegen. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für stationäre Aufenthalte infolge eines versicherten Unfalls beziehungsweise einer versicherten äußeren Einwirkung.
Nein. Versichert sind stationäre Aufenthalte infolge einer äußeren Einwirkung – neben Unfallverletzungen also auch Verbrennungen, Vergiftungen, allergische Reaktionen, Hitzschlag oder Unterkühlung.
Nein. Der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht, dass bestehende Erkrankungen versichert sind. Wird eine stationäre Behandlung wegen einer Vorerkrankung notwendig, leistet der DFV-KlinikSchutz Basis nicht.
Ja. Die enthaltene Auslandsreise-Krankenversicherung leistet weltweit – nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei akut und unvorhersehbar auftretenden Erkrankungen. Der Schutz gilt je Reise für bis zu zwei Monate.
Ohne Gesundheitsfragen bedeutet, dass beim Abschluss keine Angaben zum Gesundheitszustand abgefragt werden. Ohne Wartezeit bedeutet, dass nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn keine zusätzliche Frist bis zum Beginn des Versicherungsschutzes abgewartet werden muss. Der Schutz wird ab dem 1. Tag nach dem Versicherungsabschluss wirksam. Bereits eingetretene Versicherungsfälle werden dadurch nicht nachträglich versichert.
Ein bereits eingetretener Unfall kann nicht rückwirkend versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt für zukünftige versicherte Ereignisse ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Für den Abschluss des DFV-KlinikSchutz Basis werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Eine vorherige ärztliche Untersuchung zur Beurteilung des Gesundheitszustands ist daher nicht Bestandteil des regulären Abschlusses.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendigen allgemeinen Krankenhausleistungen. Zusätzlicher Komfort und privatärztliche Wahlleistungen, beispielsweise ein Einbettzimmer oder eine privatärztliche Behandlung, können dagegen gesonderte Kosten verursachen. Bei einem versicherten Unfall übernimmt der DFV-KlinikSchutz Basis diese Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.
Der Basistarif kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, beschränkt den stationären Versicherungsschutz jedoch auf versicherte Unfallereignisse beziehungsweise äußere Einwirkungen. Die umfassenderen Tarife schließen je nach Tarif auch bestimmte oder alle Krankheiten ein, erfordern dafür aber Gesundheitsfragen.
Nein. Der DFV-KlinikSchutz Basis ist eine private Zusatzversicherung zur bestehenden Krankenversicherung. Er ersetzt weder die gesetzliche noch eine private Krankenvollversicherung.
KI-generiert Wird eine stationäre Behandlung durch eine äußere Einwirkung nötig, etwa durch einen Unfall, eine Verbrennung oder eine Vergiftung, ist die Wahl des Krankenhauses frei. Auch eine Einrichtung, die auf die notwendige Behandlung spezialisiert ist, kommt infrage.

Zur freien Arztwahl gehört auch die Behandlung durch den Chefarzt. Die zusätzlichen Kosten, die gegenüber den allgemeinen Krankenhausleistungen entstehen, übernimmt der DFV-KlinikSchutz Basis im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen. Die Mehrkosten der Chefarztbehandlung trägt damit nicht der Patient.
KI-generiert Ein Einbettzimmer bedeutet ungestörten Schlaf und vertrauliche Gespräche mit den behandelnden Ärzten. Bei einem versicherten Krankenhausaufenthalt übernimmt der DFV-KlinikSchutz Basis die vereinbarten Mehrkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer. Ohne Zusatzversicherung ist diese Wahlleistung in der Regel selbst zu bezahlen.
© nenetus / AdobeStockGesetzlich Versicherte müssen sich in der Regel an den Kosten eines vollstationären Krankenhausaufenthalts beteiligen. Die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung wird pro Aufenthaltstag berechnet und kann sich bei einer längeren Behandlung entsprechend summieren. Ist der Aufenthalt versichert, erstattet der DFV-KlinikSchutz Basis diese Zuzahlung.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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