Patientin wird die Hand gehalten von einer Ärztin© svetikd

Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

bei einem plötzlichen stationären Aufenthalt
  • Bei Unfällen, Verbrennungen, Vergiftungen und allergischen Reaktionen

  • Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive

  • Keine Gesundheitsfragen

  • Keine Wartezeit

Beitrag ohne Gesundheitsfragen berechnen

Was bedeutet eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen können Sie abschließen, ohne Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Beim DFV-KlinikSchutz Basis gilt:

Versichert

  • Abschluss ohne Angaben: Sie machen keine Angaben zu bestehenden Erkrankungen oder zu früheren Behandlungen.
  • Vorerkrankung kein Hindernis: Eine bestehende Erkrankung steht dem Abschluss nicht entgegen.
  • Aufenthalte nach äußerer Einwirkung: Der Schutz gilt, wenn eine äußere Einwirkung den stationären Aufenthalt auslöst.
  • Unfälle und ähnliche Ereignisse: Dazu zählen Unfälle, Verbrennungen, Vergiftungen und allergische Reaktionen.

Nicht versichert

  • Bestehende Krankheiten: Ein Aufenthalt wegen einer schon vorhandenen Erkrankung oder Gesundheitsschädigung ist nicht versichert.
  • Neu auftretende Krankheiten: Auch eine Erkrankung, die erst nach Vertragsbeginn auftritt, löst keine Leistung aus.

DFV-KlinikSchutz Basis ohne Gesundheitsfragen Jetzt Beitrag berechnen

Basis
Ohne Gesundheitsfragen
Kostenerstattung

100 %

Versicherte Fälle
  • Bei Unfall
Leistungen
  • Einbettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
  • Inkl. Auslandsreiseschutz
  • 24-h Servicehotline
  • Facharzt in 5 Tagen
Monatsbeitrag
ab3,99 €
Online abschließen

Wann leistet der Basistarif – und wann nicht?

Ob der Basistarif leistet, hängt von der Ursache des stationären Krankenhausaufenthalts ab. Wird die stationäre Behandlung durch eine versicherte Gesundheitsschädigung erforderlich, greifen die vereinbarten Leistungen. Bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund einer sonstigen Krankheit besteht dagegen kein Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Erkrankung bereits vor dem Abschluss bestand oder erst später auftritt.

Szenario / UrsacheVersichert?Erklärung
Stationärer Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls (Knochenbruch nach einem Sturz, Verletzung nach einem Verkehrsunfall)JaDie Leistungen (z. B. Chefarzt / Ein-Bett-Zimmer) greifen, wenn der Unfall die stationäre Behandlung erforderlich macht.
Stationäre Behandlung in Folge einer einer Verbrennung oder durch einen allergischen Schock. JaDiese äußeren Einwirkungen sind im DFV-KlinikSchutz Basis mitversichert.
Akut auftretende Krankheiten während einer Urlaubsreise im AuslandJaIm Ausland leistet die enthaltene Auslandsreise-Krankenversicherung auch bei Krankheit.
Krankenhausbehandlung aufgrund einer bestehenden Erkrankung (geplante Hüftoperation wegen Arthrose)NeinBehandlungen, die durch eine bereits bestehende Krankheit notwendig werden, sind im Basistarif nicht versichert.
Krankenhausaufenthalt aufgrund einer neu auftretenden Krankheit (akute Blind­darmentzündung, Herzinfarkt oder Schlaganfall)NeinAuch Krankheiten, die erstmals nach Vertragsabschluss auftreten, sind im Basistarif nicht abgedeckt, sofern sie nicht zu den versicherten Gesundheitsschädigungen zählen.

Welche Leistungen sind nach einem Unfall versichert? Krankenhaus­zusatzversicherung Basis

Leistungen
Basis
Unter­kunft

Einbettzimmer

Bei äußerer Ein­wirk­ung

bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen

Bei schweren Krank­heiten

Bei allen Krank­heiten

Zu­zahl­ungen im Kranken­haus

bei voll­stationären Heil­be­hand­lung­en

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

Tage­geld

bei voll­statio­nären Re­ha­bi­li­tations­maßnah­men (je Ver­sicher­ungs­jahr)

100 €/Tag
max. 21 Tage

Ersatz­kranken­haus­tage­geld

bei Verzicht auf

ver­sich­er­te ge­son­dert be­rechen­bare Unter­kunft 40 €/Tag
ge­son­dert be­rechen­bare privat­ärztliche Leis­tung­en 60 €/Tag
ge­son­dert be­rechen­bare Unter­kunft und ge­sondert be­rechen­bare privat­ärztliche Leis­tungen 100 €/Tag

bis zu 100 €

DFV-KlinikSchutz Assistance

Telefonische Zweitmeinung, Erläuterung von Diagnosen, Organisatorische Unterstützung, etc.

DFV-KlinikSchutz Exklusiv Assistance

Unser Serviceversprechen:

Termin bei einem spe­zial­isier­ten Fach­arzt in­ner­halb von 5 Werk­tagen
Aus­gleichs­zahlung bis zu 5.000 € wenn Termin beim Fach­arzt erst nach 5 Tagen erfolgt
Erstattung der Fahrt- oder Be­för­der­ungs- sowie Über­nacht­ungs­kosten
Kinder­be­treu­ungs­kosten bis zu 2.000 €

nicht versichert

Auslands­reise­kranken­ver­sicherung inklusive
Ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Akutversorgung im Ausland
Krankenrücktransporte aus dem Ausland
Überführungskosten aus dem Ausland
Bestattungskosten im Ausland (max. in Höhe vergleichbarer Überführungskosten)

Unter­kunft

Einbettzimmer

Bei äußerer Ein­wirk­ung

bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen

Bei schweren Krank­heiten

Bei allen Krank­heiten

Zu­zahl­ungen im Kranken­haus

bei voll­stationären Heil­be­hand­lung­en

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

Tage­geld

bei voll­statio­nären Re­ha­bi­li­tations­maßnah­men (je Ver­sicher­ungs­jahr)

100 €/Tag
max. 21 Tage

Ersatz­kranken­haus­tage­geld

bei Verzicht auf

ver­sich­er­te ge­son­dert be­rechen­bare Unter­kunft 40 €/Tag
ge­son­dert be­rechen­bare privat­ärztliche Leis­tung­en 60 €/Tag
ge­son­dert be­rechen­bare Unter­kunft und ge­sondert be­rechen­bare privat­ärztliche Leis­tungen 100 €/Tag

bis zu 100 €

DFV-KlinikSchutz Assistance

Telefonische Zweitmeinung, Erläuterung von Diagnosen, Organisatorische Unterstützung, etc.

DFV-KlinikSchutz Exklusiv Assistance

Unser Serviceversprechen:

Termin bei einem spe­zial­isier­ten Fach­arzt in­ner­halb von 5 Werk­tagen
Aus­gleichs­zahlung bis zu 5.000 € wenn Termin beim Fach­arzt erst nach 5 Tagen erfolgt
Erstattung der Fahrt- oder Be­för­der­ungs- sowie Über­nacht­ungs­kosten
Kinder­be­treu­ungs­kosten bis zu 2.000 €

nicht versichert

Auslands­reise­kranken­ver­sicherung inklusive
Ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Akutversorgung im Ausland
Krankenrücktransporte aus dem Ausland
Überführungskosten aus dem Ausland
Bestattungskosten im Ausland (max. in Höhe vergleichbarer Überführungskosten)

Illustration: Ein Mann, der einen Reise-Rucksack trägt

Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive

Im DFV-KlinikSchutz ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Aufpreis enthalten. Sie gilt weltweit und leistet auch dann, wenn Sie auf Reisen akut und unvorhersehbar erkranken. 

  • Ambulante und stationäre Behandlung
  • Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Zahnärztliche Notfallversorgung
  • Krankenrücktransport nach Deutschland

Häufige Fragen zur Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Gesundheits­fragen

  • Ja. Der DFV-KlinikSchutz Basis wird ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen. Bestehende Erkrankungen stehen dem Abschluss daher nicht entgegen. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für stationäre Aufenthalte infolge eines versicherten Unfalls beziehungsweise einer versicherten äußeren Einwirkung.

  • Nein. Versichert sind stationäre Aufenthalte infolge einer äußeren Einwirkung – neben Unfallverletzungen also auch Verbrennungen, Vergiftungen, allergische Reaktionen, Hitzschlag oder Unterkühlung.

  • Nein. Der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht, dass bestehende Erkrankungen versichert sind. Wird eine stationäre Behandlung wegen einer Vorerkrankung notwendig, leistet der DFV-KlinikSchutz Basis nicht.

  • Ja. Die enthaltene Auslandsreise-Krankenversicherung leistet weltweit – nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei akut und unvorhersehbar auftretenden Erkrankungen. Der Schutz gilt je Reise für bis zu zwei Monate.

  • Ohne Gesundheitsfragen bedeutet, dass beim Abschluss keine Angaben zum Gesundheitszustand abgefragt werden. Ohne Wartezeit bedeutet, dass nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn keine zusätzliche Frist bis zum Beginn des Versicherungsschutzes abgewartet werden muss. Der Schutz wird ab dem 1. Tag nach dem  Versicherungsabschluss wirksam. Bereits eingetretene Versicherungsfälle werden dadurch nicht nachträglich versichert.

  • Ein bereits eingetretener Unfall kann nicht rückwirkend versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt für zukünftige versicherte Ereignisse ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

  • Für den Abschluss des DFV-KlinikSchutz Basis werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Eine vorherige ärztliche Untersuchung zur Beurteilung des Gesundheitszustands ist daher nicht Bestandteil des regulären Abschlusses.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendigen allgemeinen Krankenhausleistungen. Zusätzlicher Komfort und privatärztliche Wahlleistungen, beispielsweise ein Einbettzimmer oder eine privatärztliche Behandlung, können dagegen gesonderte Kosten verursachen. Bei einem versicherten Unfall übernimmt der DFV-KlinikSchutz Basis diese Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.

  • Der Basistarif kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, beschränkt den stationären Versicherungsschutz jedoch auf versicherte Unfallereignisse beziehungsweise äußere Einwirkungen. Die umfassenderen Tarife schließen je nach Tarif auch bestimmte oder alle Krankheiten ein, erfordern dafür aber Gesundheitsfragen.

    Zum DFV-KlinikSchutz

  • Nein. Der DFV-KlinikSchutz Basis ist eine private Zusatzversicherung zur bestehenden Krankenversicherung. Er ersetzt weder die gesetzliche noch eine private Krankenvollversicherung.

Für wen ist der Basistarif ohne Gesundheitsfragen sinnvoll

Illustration: Mann im Rollstuhl sitzt vor einem Bücherregal
Abschluss trotz Vorerkrankung

Auch bei Vorliegen bestehender Erkrankungen ist ein Abschluss möglich, da der Schutz für stationäre Aufenthalte infolge eines Unfalls gilt.

Illustration: Ältere Frau liegt im Krankenhaus im Bett
Ohne Gesundheitsfragen

Für Menschen, die ohne Fragen zu Diagnosen oder ihrem Gesundheits­zustand abgesichert sein möchten.

Illustration: Verkehrsunfall mit zwei Autos
Bei Unfallfolgen

Der Tarif sichert gezielt gegen die schwer­wiegenden Folgen von Unfällen, wie beispielsweise schweren Verkehrs­unfällen, ab.

Die Leistungen des Basistarifs im Detail Mehr Komfort und Wahlfreiheit im Krankenhaus

Operationssaal mit Fachärzten KI-generiert

Krankenhaus selbst auswählen

Wird eine stationäre Behandlung durch eine äußere Einwirkung nötig, etwa durch einen Unfall, eine Verbrennung oder eine Vergiftung, ist die Wahl des Krankenhauses frei. Auch eine Einrichtung, die auf die notwendige Behandlung spezialisiert ist, kommt infrage.

Krankentagegeld bei Reha und Kur

Behandlung durch den Chefarzt

Zur freien Arztwahl gehört auch die Behandlung durch den Chefarzt. Die zusätzlichen Kosten, die gegenüber den allgemeinen Krankenhausleistungen entstehen, übernimmt der DFV-KlinikSchutz Basis im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen. Die Mehrkosten der Chefarztbehandlung trägt damit nicht der Patient.

Einzelbett im Krankenhaus KI-generiert

Unterbringung im Einbettzimmer

Ein Einbettzimmer bedeutet ungestörten Schlaf und vertrauliche Gespräche mit den behandelnden Ärzten. Bei einem versicherten Krankenhausaufenthalt übernimmt der DFV-KlinikSchutz Basis die vereinbarten Mehrkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer. Ohne Zusatzversicherung ist diese Wahlleistung in der Regel selbst zu bezahlen.

Wiedereingliederung© nenetus / AdobeStock

Erstattung der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung

Gesetzlich Versicherte müssen sich in der Regel an den Kosten eines vollstationären Krankenhausaufenthalts beteiligen. Die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung wird pro Aufenthaltstag berechnet und kann sich bei einer längeren Behandlung entsprechend summieren. Ist der Aufenthalt versichert, erstattet der DFV-KlinikSchutz Basis diese Zuzahlung.

Der DFV-KlinikSchutz Basis auf einen Blick

Versicherte Leistungen:

Medizinisch notwendige Heilbehandlungen

Freie Krankenhaus- und Arztwahl

Unterbringung in einem Einbettzimmer

Privatärztliche Leistung
(z.B. Chefarztbehandlung)

Rooming-In

Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus

Ersatzkrankenhaustagegeld und Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen

Ambulante und stationsersetzende Heilbehandlungen

Vor- und nachstationäre Behandlungen

Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel

Krankentransporte im Inland

Kosmetische Operationen

Nicht versichert:

Krankheiten

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Bei Vertragsabschluss bestehende Gesundheitsschädigungen, Krankheiten oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sowie deren Folgen

Teilstationäre Behandlungen

Eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterkunft

Behandlungskosten von Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

Entziehungsmaßnahmen

Gebühren für Kommunikationsmittel

Weitere Tarifvorteile:

Keine Wartezeit

Inklusive Auslandsreisekrankenversicherung

Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Krankenhauszusatzversicherungen im Überblick
Chefarzt mit Patientin im Krankenhaus KI-generiert
Stiftung Warentest Siegel 04/2026 ausgezeichnet mit SEHR GUT (1,5) im Vergleich mit 72 Krankenhauszusatzversicherungen
Krankenhauszusatzversicherung

Im Krankenhaus wie ein Privatpatient versorgt werden, das leistet der DFV-KlinikSchutz. Er erstattet die Mehrkosten für Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer, übernimmt die gesetzlichen Zuzahlungen und lässt Klinik und Arzt frei wählen. Ab dem ersten Tag, ohne Wartezeit.

Patientin im Krankenhaus mit Besuch und einem Arzt© svetikd
Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankungen

Eine Vorerkrankung schließt Sie nicht vom Versicherungsschutz aus. Welcher Tarif für Sie geeignet ist, hängt davon ab, ob Sie die Gesundheitsprüfung bestehen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle vier DFV-KlinikSchutz-Tarife. Sowohl mit als auch ohne Gesundheitsprüfung.

Kind liegt im Krankenhausbett mit Kuscheltier KI-generiert
Krankenhauszusatzversicherung für Kinder

Kinder werden häufiger ins Krankenhaus eingewiesen als Erwachsene, meist unerwartet. Eine Zusatzversicherung gewährleistet, dass ein Elternteil beim Kind im Zimmer bleiben kann, dass Sie die freie Wahl des Krankenhauses haben und dass das Kind von erfahrenen Fachärzten behandelt wird.

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