Krankentagegeldversicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen
- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Wartezeit entfällt bei Unfall
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen
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© fotostormGesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung von Ihrem Arbeitgeber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 78 Wochen ein Krankengeld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.
„Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.
Mit der Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.
Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.
DFV-KrankenGeld | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit: 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit: 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne tritt die gesetzliche Krankenkasse ein und übernimmt die Zahlung eines Krankengeldes. Dieses Krankengeld liegt jedoch häufig bis zu 30 Prozent unter dem bisherigen Nettoeinkommen, wodurch bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten finanzielle Lücken entstehen können. Insbesondere bei längerer Krankheitsdauer können diese Einkommenseinbußen erheblich sein und die finanzielle Stabilität beeinträchtigen.
Um diesem Risiko vorzubeugen, bietet das DFV-KrankenGeld eine bedarfsgerechte Absicherung, die den Einkommensverlust auffängt.
© jeffbergen / iStockIm Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen Ihrem gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Wir bieten Ihnen mit dem DFV-KrankenGeld eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit.
© nenetus / AdobeStockWiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.
© pixdeluxe / iStockSchwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch statinär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen
3.000,00 €
Nettoeinkommen monatlich
1.888,00 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)
1.699,00 €
./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)
206,00 €
Krankengeld netto
1.493,00 €
Ihre monatliche Lücke
395,00 €
Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem von Ihrer Krankenkasse geleisteten Krankengeld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vorsorge entsprechend anzupassen. Bei Gehaltserhöhungen können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihr bisheriges Krankentagegeld der neuen Einkommenssituation anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). In der Regel erhält ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen krank ist, ein Krankengeld, das nicht höher ist als 70 % des Bruttoeinkommens oder maximal 90 % des Nettoentgeltes. Was der Arbeitnehmer am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt, liegt regelmäßig noch einmal niedriger, da die Sozialabgaben abgezogen werden. Das Krankentagegeld wird von einem privaten Zusatzversicherer gezahlt und gleicht die Differenz, sofern in passender Höhe abgesichert, zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld der gesetzlichen Kasse aus.
Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Krankengeld schließt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 72 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Nettogehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als die entstandene Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Nettoeinkommen.
Können Sie wegen Erkrankung eines Ihrer Kinder, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und steht keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes zur Verfügung, zahlen wir bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung unabhängig von einer Karenzzeit das vereinbarte Krankentagegeld je nach gewähltem Tarif. Der Anspruch besteht je Kind für längstens 10 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch für längstens 25 Arbeitstage je Versicherungsjah
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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