Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
© Fabrika SimfKommt es plötzlich zu einer Zwischenblutung, sollte eine gynäkologische Praxis aufgesucht werden. Ist die Blutung sehr stark, mit Schmerzen und körperlicher Schwäche verbunden, wird geraten, den Notarzt zu rufen. Eine Zwischenblutung sollte jede Frau ernst nehmen, denn sie kann ein Hinweis auf eine schwere Erkrankung sein. Es gibt aber auch harmlose Erklärungen für diese zusätzlich zur Regelblutung auftretende Schmierblutung (Spotting).
Zwischenblutungen haben nichts mit der normalen Menstruationsblutung zu tun. Sie treten unabhängig von der monatlichen Periode auf. Dabei kann es sich entweder um Schmierblutungen handeln, auch Spotting genannt, oder um starke Zusatzblutungen. Typisch für Zwischenblutungen ist eine Blutung in Abständen. Sie kann entweder schwach sein oder heftig. Manchmal dauert die Blutung nur einige Stunden oder einen Tag, sie kann sich aber auch über mehrere Tage erstrecken. Anders als die normale Periode kann eine Zwischenblutung jederzeit und aus unterschiedlichen Gründen auftreten. Die Ursache sollte unbedingt von einem Gynäkologen abgeklärt werden.
Zu Zwischenblutungen kann es aus vielen Gründen kommen. Dazu zählen hormonelle Veränderungen in der Pubertät, in den Wechseljahren oder durch Verhütungsmittel wie die Pille. Ebenso können psychische Belastungen dahinter stecken, aber auch ernste Erkrankungen.
Dies sind die häufigsten Ursachen für Zwischenblutungen:
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
Eine Zwischenblutung kann schwach sein oder auch deutlich ausgeprägt. Der blutige Ausfluss aus der Scheide zeigt sich dabei unterschiedlich: Er kann farblich von hellrot bis bräunlich variieren. Die Blutung dauert manchmal nur wenige Stunden. Sie kann jedoch auch mehrere Tage anhalten.
Das Auftreten einer Zwischenblutung kann harmlos sein. Kommt es allerdings öfter vor, sollte man einen Gynäkologen aufsuchen. Dies gilt besonders während der Schwangerschaft. Auch hier können sich Zwischenblutungen aufgrund der Hormonumstellung zeigen. Ebenso können sie ein Hinweis auf eine akute Problematik sein. In folgenden Situationen, sollte man den Frauenarzt konsultieren:
Im Anschluss an das ausführliche Gespräch mit dem Gynäkologen über die Beschwerden und die bisherige Krankengeschichte, folgt die körperliche Untersuchung durch Abtasten. Je nach vermuteter Diagnose können danach noch eine Ultraschalluntersuchung oder ein Bluttest folgen. Im Ultraschall lassen sich eventuelle Myome oder andere Tumoren erkennen. Der Bluttest kann Aufschluss über eine frühe Schwangerschaft geben. Sind organische Veränderungen nicht die Ursache der Zwischenblutung, kann ein Hormonspiegel gegebenenfalls weitere Hinweise liefern. Hormonstörungen können dysfunktionelle Blutungen auslösen. Hormonelle Zwischenblutungen zeigen sich häufig, wenn die Menstruation bei jungen Frauen oder bei Frauen, kurz vor Eintritt in die Wechseljahre, unregelmäßiger auftritt.
Entsprechend der gestellten Diagnose kann der Arzt eine geeignete Therapie einleiten. Die Blutungsursache gilt es zu beseitigen und eine mögliche Blutarmut als Folge der Blutungen soll vermieden werden. Im Fall einer Hormonstörung kann der Arzt entweder ein pflanzliches oder ein künstliches Hormon verschreiben. Ein operativer Eingriff ist nötig, wenn für die Zwischenblutung beispielsweise ein Myom verantwortlich ist. Gegen Entzündungen werden meist Antibiotika gegeben, bei Pilzinfektionen helfen Antimykotika. Sollte eine Krebserkrankung Ursache der Blutungen sein, wird diese umfassend behandelt (zum Beispiel durch Entfernung des Tumors, Chemotherapie, Strahlentherapie).
Um mögliche gynäkologische Erkrankungen frühzeitig entdecken und behandeln lassen zu können, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen unerlässlich. Eine wichtige Untersuchung ist der sogenannte PAP-Test, ein Zellabstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Jungen Frauen wird empfohlen, sich vor dem ersten Geschlechtsverkehr gegen das Humane Papillomavirus (HPV) impfen zu lassen. Der Erreger gilt als Hauptauslöser des Zervixkarzinoms.
Liegen einer Zwischenblutung keine organischen Ursachen zugrunde, können einige Hausmittel beruhigend wirken und hormonelle Schwankungen ausgleichen. Ebenso sind Pflanzen mit blutstillenden Eigenschaften, wie das Hirtentäschelkraut, gut geeignet. Dazu gießt man einen Teelöffel des Krauts mit kochendem Wasser auf und trinkt täglich zwei bis drei Tassen davon. Zur Regulierung des Zyklus bei Zwischenblutungen, aber auch zur Linderung von PMS-Beschwerden (Prämenstruelles Syndrom) eignet sich Mönchspfeffer. Das pflanzliche Hormon fördert die Produktion von körpereigenem Progesteron. Mönchspfeffer ist in der Apotheke erhältlich, entweder in Kapselform oder als Tee.
Da auch psychische Belastungen Zwischenblutungen auslösen können, wird das Erlernen von Entspannungstechniken empfohlen.
Können ernste Ursachen für Zwischenblutungen ausgeschlossen werden, ist in vielen Fällen eine Behandlung mit homöopathischen Mitteln hilfreich. So lassen sich beispielsweise Störungen im Rhythmus der Periode oftmals erfolgreich regulieren.
Bei einem verkürzten Zyklus (weniger als 25 Tage) können folgende Mittel helfen:
Ist der Zyklus verlängert und überschreitet 35 Tage, werden folgende Mittel empfohlen:
Die Behandlungsmethode wird laut Deutscher Gesellschaft für Akupunktur seit Jahren verstärkt auch in der Frauenheilkunde angewendet. Akupunktur soll beispielsweise regulierend auf das Nervensystem wirken, den Hormonhaushalt und die Selbstheilungskräfte aktivieren. Bei gynäkologischen Erkrankungen werden unter anderem Punkte des Nieren- und Lebermeridians behandelt. Dabei ist die diagnostische Differenzierung in sogenannte Fülle- und Schwächestörung von Bedeutung. Vor Behandlungsbeginn sollte man unbedingt abklären lassen, ob organische Ursachen die Beschwerden auslösen.
Zu Zwischenblutungen kommt es vor allem im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft. Rund 20 bis 30 Prozent der Frauen sind davon betroffen. Grund für diese meist harmlosen Zwischenblutungen sind überwiegend hormonelle Umstellungen. Die Blutungen sind meist leicht und enden von alleine. Dennoch sollten Frauen die Ursache für den Blutverlust von ihrem Gynäkologen abklären lassen. Zwischenblutungen können nämlich auch einen ernsten Hintergrund haben. So kann die Blutung Hinweis auf eine drohende Fehlgeburt sein oder durch Erkrankungen ausgelöst werden, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. In der zweiten Schwangerschaftshälfte treten Blutungen seltener auf. So kann eine ungünstige Lage der Plazenta (Plazenta praevia) dazu führen, dass bei Anstrengung oder beim Geschlechtsverkehr Blutungen entstehen. Betroffene Frauen sollten sich dann schonen und auf Sex verzichten. In einigen Fällen kann zudem ein Aufenthalt im Krankenhaus nötig sein. Leidet eine Frau unter starken Schmerzen, einem harten Bauch und Blutungen, kann das ein Hinweis auf eine vorzeitige Plazentaablösung sein. Dies ist ein Notfall und muss umgehend ärztlich behandelt werden. Um den Geburtstermin herum kommt es zur sogenannten Zeichnungsblutung. Das ist normal. Beginnt die Blutung jedoch deutlich vor dem eigentlichen Geburtstermin, sollte dies in der Klinik abgeklärt werden. Es könnte zu einer Frühgeburt kommen.
Das wichtigste Anzeichen der nahenden Wechseljahre bei einer Frau sind Störungen im monatlichen Menstruationszyklus. Es kommt zu sehr lang andauernden, zu sehr starken oder unregelmäßigen Blutungen. Es gibt nun Zyklen mit und solche ohne Eisprung. Die Abweichungen können sich bei jeder Frau anders darstellen. Sie variieren außerdem, so dass es manchmal am Beginn der Wechseljahre zu besonders starken Blutungen kommt, die mit der Zeit dann aber schwächer werden. Hat eine Frau ihre Menstruationsblutung zwölf Monate nicht mehr bekommen, befindet sie sich in der sogenannten Menopause.
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise eine Zwischenblutung als sogenannte „Blutung, anderenorts nicht klassifiziert“ unter dem ICD-Code „R58“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Erkrankungen, die mit Zwischenblutungen einhergehen, gut auskennt erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.de einige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.de und www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Zwischenblutungen hier zum Beispiel in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) den ICD-Code: R58 eingeben. Dann erscheint darunter das Feld „XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind“. Klickt man darauf, öffnet sich ein weiteres Feld „R50-R69 Allgemeinsymptome“. Noch einmal angeklickt, erscheint unmittelbar darunter das Feld „R58 Blutung“. Wenn man nun noch einmal dieses Fenster anklickt, erscheinen rechts davon die gesuchten Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich das Universitätsklinikum Würzburg, auf Platz 2 das Klinikum der Universität München und Platz 3 belegt das Universitätsklinikum Augsburg, usw.
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, haben at der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhalten, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden in der Regel einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Die Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Wer öfter an Zwischenblutungen leidet, sollte dies unbedingt ärztlich untersuchen lassen. Die Auslöser sind in der Regel harmlos, aber auch eine schwere Erkrankung ist möglich. Wurden organische Ursachen bereits ausgeschlossen, kann eventuell eine hormonelle Störung für die Blutungen verantwortlich sein. Aber auch psychische Belastungen sind ein häufiger Grund für ihr Auftreten. Meist endet eine Blutung schon nach einigen Stunden von selbst. – Grundsätzlich kann man einiges dafür tun, um Zwischenblutungen, die nicht krankheitsbedingt sind, zu verhindern. Ein gesunder Lebensstil, ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung helfen dabei, den Körper in der Balance zu halten. Gegebenenfalls kann auch die Einnahme von Phytohormonen wie Traubensilberkerze, Hirtentäschelkraut oder Mönchspfeffer hilfreich sein.
Zwischenblutungen können sich sehr unterschiedlich darstellen. So ist es möglich, dass die Blutung nur leicht verläuft und kurze Zeit dauert, sie kann aber ebenso sehr stark sein und über mehrere Tage anhalten. Eine Zwischenblutung kann plötzlich einsetzen, unabhängig von der normalen Periode. Farblich zeigt sich der Ausfluss aus der Scheide recht unterschiedlich: von hellrot bis bräunlich oder auch dunkler.
Eine Zwischenblutung kann bereits nach wenigen Stunden enden. Manchmal dauert sie aber mehrere Tage an. Die Ursache einer plötzlich auftretenden Blutung sollte man von einem Gynäkologen abklären lassen. Nicht immer ist sie harmlos.
Häufig stecken hormonelle Umstellungen hinter einer Zwischenblutung. So kann der Eintritt in die Pubertät oder in die Wechseljahre ein Grund sein. Ebenso bewirken die Verhütung mit Pille oder Spirale Veränderungen der Hormone im Körper. Ein weiblicher Zyklus wird auch von der Psyche stark beeinflusst. Daher ist es möglich, dass tiefe Gefühle wie Trauer, Stress oder Freude die Blutung auslösen. Auch ein sonst normaler Zyklus schützt nicht vor einer eventuellen Zwischenblutung. Da auch schwere Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs Blutungen verursachen, sollte eine Frau den Grund für die Symptomatik umgehend von einem Arzt untersuchen lassen.
In der Frühschwangerschaft (1. bis 4. Monat) bekommen rund 20 bis 30 Prozent der Frauen Zwischenblutungen. Das muss kein Grund zur Sorge sein, sollte jedoch mit einem Arzt besprochen werden. Es kann nämlich auch ein Anzeichen einer drohenden Fehlgeburt oder Eileiterschwangerschaft sein. Tritt in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft (ab der 21. SSW) eine Zwischenblutung auf, könnte dies auf Komplikationen hinweisen. Ebenso kann es aber auch harmlose Begründungen dafür geben. So sind unter anderem Kontaktblutungen nach einer vaginalen Untersuchung oder nach Geschlechtsverkehr möglich. Blutungen nach der 35. SSW kündigen meist den Geburtsbeginn an.
Zwischenblutungen sind oft harmlos – insbesondere während hormoneller Umstellungen oder bei Eisprung –, können aber auch auf ernsthafte medizinische Ursachen hinweisen. Eine ärztliche Abklärung ist daher stets ratsam, besonders bei ungewöhnlich starker, langanhaltender oder schmerzhafter Blutung. Mit genauer Diagnose lassen sich harmlose von behandlungsbedürftigen Ursachen sicher unterscheiden und gezielt therapieren.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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