Jetzt für den Ernstfall vorsorgen!
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist der perfekte Schutz für alle, die im Ernstfall mehr als nur das Standardprogramm erwarten.
© McLittle StockVerliert jemand das Bewusstsein, sollte rasch reagiert werden. Erste Hilfe ist wichtig, ebenso die Verständigung eines Notarztes.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist der perfekte Schutz für alle, die im Ernstfall mehr als nur das Standardprogramm erwarten.
Wer eine Synkope beziehungsweise sehr kurze Ohnmacht erlebt, wacht meist nach wenigen Sekunden von alleine auf. Betroffene sind danach schnell wieder in der Lage, sich zu orientieren. Der plötzliche Bewusstseinsverlust geht mit einem Verlust der Haltespannung der Muskulatur einher. Daher führt eine Synkope häufig zu einem Sturz. Manchmal kommt es auch zu krampfartigen Muskelbewegungen. Anschließend kann man sich in der Regel nicht mehr an den Anfall erinnern. Eine Synkope ist nicht gleichzusetzen mit anderen Bewusstseinsverlusten, wie denen aufgrund epileptischer Anfälle oder Durchblutungsstörungen des Gehirns.
Erhält das Gehirn zu wenig Sauerstoff, reagiert es darauf und es kommt zum Kreislaufkollaps. Die Gründe für die gestörte Blutzirkulation und damit für die Unterversorgung mit Blut können vielfältig sein. Entsprechend ihrer jeweiligen Ursache unterscheidet man verschiedene Arten von Synkopen:
Diese am häufigsten auftretende neural vermittelte Synkope trifft ansonsten meist gesunde Menschen. Durch eine Überreaktion des Nervensystems kommt es zu einem plötzlichen Abfall von Blutdruck und Puls. Auslöser sind häufig:
Eine orthostatische Synkope kann auftreten, wenn jemand aus einer liegenden Position heraus plötzlich aufsteht. Da sich das Blut beim Liegen gleichmäßig auf den Körper verteilt, sackt es bei schnellem Aufstehen – aufgrund der Schwerkraft – in die untere Körperhälfte. Dabei wird das Gehirn kurzzeitig mit Blut unterversorgt. Die Folge ist eine orthostatische oder Orthostase-Synkope. Zu den Auslösern zählen:
Leidet jemand an einer Herzerkrankung, kann es zu einer vorübergehend eingeschränkten Blutzufuhr im Gehirn kommen. Dadurch gelangen auch zu wenig Sauerstoff und Energie dorthin, was die Entstehung einer kardialen Synkope begünstigt. Zu den Auslösern zählen unter anderem:
Die selten vorkommenden zerebrovaskulären Synkopen beschreiben sogenannte Anzapfphänomene (Steal-Syndrome). Tritt im Körper ein Gefäßverschluss auf und droht der dahinter liegende Bereich unversorgt zu bleiben, wird über ein weiteres Gefäß die Blutversorgung eines anderen Areals angezapft. Zur zerebrovaskulären Synkope komm es unter anderem beim:
Weitere Ursache für Synkopen kann die Einnahme bestimmter Medikamente sein, zum Beispiel gegen Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen oder Depressionen.
Hinter einer kurzzeitigen Ohnmacht muss nicht zwingend eine ernste Erkrankung stecken. Dennoch sollte man nach einer Synkope den Arzt aufsuchen. Da eine Ohnmacht meist mit einem Sturz einhergeht, droht immer auch eine Verletzungsgefahr. Und wenn ein erhöhtes Wiederholungspotenzial anzunehmen ist, sollte unbedingt eine gezielte Therapie der Synkopen-Ursache erfolgen. Ob der Auslöser der Synkope harmlos oder ein Symptom einer schweren Erkrankung ist – das kann eine gründliche ärztliche Untersuchung klären.
Der Patient wird vom Arzt ausführlich zu dem Vorkommnis der Ohnmacht befragt. Wichtig sind Auskünfte zu aktuellen Beschwerden, aber auch zur bisherigen Krankengeschichte. Um der Ursache der Synkope auf den Grund zu gehen, werden unter anderem folgende Fragen gestellt:
Im Anschluss an die körperliche Untersuchung und das Messen von Puls und Blutdruck (im Liegen und Stehen) wird meist auch eine Blutuntersuchung vorgenommen. Dabei lassen sich beispielsweise ein Herzinfarkt oder Blutarmut erkennen. Ebenso gibt die Blutanalyse Aufschluss über mögliche Entgleisungen der Blutsalze oder des Stoffwechsels. Zur Erkennung einer Orthostase-Problematik wird ein Schellong-Test (Stehtest) durchgeführt. Um eine eventuelle Reflexsynkope zu erkennen, folgt ein Kipptischtest. Das Ergebnis einer Karotis-Sinus-Massage gibt Aufschluss auf eine mögliche Karotis-Sinus-Synkope:
Welche Therapie der Arzt nach der gründlichen Untersuchung des Patienten einleitet, hängt von der vorliegenden Erkrankung ab. Viele Betroffene kommen nach einer Synkope in die Notaufnahme. Ist dies der Fall, kann die Ursache der Ohnmacht direkt im Krankenhaus ermittelt werden. Ist eine Anschlussbehandlung notwendig, erfolgt sie hier umgehend. Werden beispielsweise Herzrhythmusstörungen diagnostiziert, sollte die Aktivität des Herzens für einige Zeit über Monitor überwacht werden. Ein Patient, der am Subclavian-Steal-Syndrom leidet, erhält eine Therapie die darin besteht, dass die Gefäße durch das Einlegen einer Gefäßstütze aufgedehnt werden oder eine Bypass-Operation. Liegt der Synkope eine Kreislaufstörung zugrunde und ist der Patient sonst gesund, muss keine Therapie erfolgen. Leidet er jedoch unter rezidivierenden Synkopen, können auch Medikamente verordnet werden.
Erleidet jemand eine Ohnmacht, können viele Ursachen dahinter stecken. Beispielsweise ein Schock nach einem Schlag oder einem Sturz, Flüssigkeitsmangel oder eine ernste Erkrankung. Bei einigen Auslösern einer Synkope können homöopathische Mittel wirkungsvoll eingesetzt werden. Dabei müssen die jeweilige Grunderkrankung und auch die individuelle Symptomatik genau berücksichtigt werden.
Zu den wichtigsten homöopathischen Arzneimitteln bei Synkope zählen:
Akupunktur, ein therapeutisches Verfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin, gilt auch in Deutschland bei zahlreichen Indikationen als anerkannte Anwendung zur Behandlung von Krankheiten. Auf sogenannten Meridianen (Energielinien), die den Körper durchziehen, liegen 361 Akupunktur-Punkte. Abhängig von der jeweiligen Diagnose, werden bestimmte Punkte durch Nadelstiche stimuliert. So wird Akupunktur unter anderem auch bei Synkopen eingesetzt, die durch einen zu niedrigen Blutdruck entstehen.
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So werden beispielsweise Synkope und Kollaps unter dem ICD-Code „R55“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Synkopen gut auskennt, erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.de einige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.de und www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Synkope und Kollaps hier in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) den Code „R55“ eingeben. Dann erscheint direkt darunter folgendes Feld: „XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind“. Klickt man darauf, öffnet sich darunter ein weiteres Feld „R50-R69 Allgemeinsymptome“. Klickt man wiederum auch darauf, erscheint das Feld „R55 Synkope und Kollaps/Ohnmachtsanfall bzw. Kollaps“. Noch einmal hierauf klicken und nun erscheinen rechts in der Maske die entsprechenden Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich das Klinikum Frankfurt Höchst in Frankfurt am Main, auf Platz 2 das Klinikum Dortmund Mitte und Platz 3 belegt die München Klinik Harlaching, usw.
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Nach der ausführlichen Befragung des Arztes zu Symptomen, bestehenden Erkrankungen und der genauen Beschreibung der plötzlichen Ohnmacht, wird der Patient einer körperlichen Untersuchung unterzogen. Zu der grundlegenden technischen Diagnostik gehören neben der Blutdruckmessung im Liegen und Stehen, eine Langzeit-Blutdruckmessung, eine Kipptisch-Untersuchung sowie ein Schellong-Test. Bei vermuteter Herzerkrankung werden außerdem ein EKG und gegebenenfalls ein Herzultraschall durchgeführt. Zur Abklärung neurologisch bedingter Ursachen wird häufig eine Aufzeichnung der Hirnströme mit EEG vorgenommen. Auch Laboranalysen können sinnvoll sein. Abhängig von der vermuteten Synkope-Ursache können weitere Untersuchungen folgen.
Wer zu rezidivierenden Synkopen neigt, die harmlos sind, kann möglicherweise die Ohnmacht öfter mit folgenden Tipps abwenden: Langes Stehen vermeiden, ebenso längere Aufenthalte in warmen und stickigen Räumen sowie Stress und Alkohol. Starkes Pressen auf der Toilette sollte ausbleiben, genauso wie starkes Schnäuzen bei einer Erkältung. Wer schwere Gegenstände heben muss, sollte das keinesfalls ruckartig tun. Um Synkopen entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, den Kreislauf zu stabilisieren. Ausdauersport ist ein gutes Mittel, gleichzeitig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr relevant. Auch Wechselbäder sind wirkungsvoll. In Berufen, die langes Stehen erfordern, sollten Kompressionsstrümpfe getragen werden. Sie unterstützen den Rückfluss des Blutes aus den Beinen zum Herzen.
Ein heftiger Schmerz, beispielsweise wenn man beim Joggen plötzlich umknickt, kann eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit (vasovagale Synkope) verursachen. Durch den einschießenden Schmerz bricht kalter Schweiß aus allen Poren, dem Jogger wird übel, er wird sehr blass und die Sinne schwinden. Alles geht ganz schnell: es kommt zum Puls- und Blutdruckabfall, die Gefäße weiten sich, Muskeln erschlaffen und eine kurze Ohnmacht tritt ein.
Eine sogenannte konvulsive Synkope bezeichnet eine häufige Verlaufsform von Synkopen. Dabei kommt es zu motorischen Entäußerungen einzelner Muskeln oder zu nicht synchronisierten krampfartigen Bewegungen der Extremitäten. Unabhängig von ihren Ursachen, können sich alle Synkopen so äußern.
Es gibt Synkopen, die ohne Vorwarnung auftreten. Das ist zum Beispiel bei Herzrhythmusstörungen der Fall. Manchmal kommt es vor dem Anfall mit Bewusstlosigkeit (orthostatische bzw. vasovagale Synkope) aber auch zu spürbaren Symptomen wie Müdigkeit, zwanghaftem Gähnen, Übelkeit, Schwindel, Schweißausbrüchen, Kältegefühlen, Blässe, Zittern und Herzklopfen. Wiederum anderen Betroffenen wird plötzlich schwarz vor Augen oder sie bekommen Ohrensausen. Auch Schmerzen in Brust, Nacken oder Rücken sind möglich. Allerdings können diese Beschwerden auch ein Hinweis auf eine lebensbedrohliche Erkrankung sein.
Eine Synkope ist ein kurzer, meist harmloser Bewusstseinsverlust durch vorübergehende Minderdurchblutung des Gehirns. Häufige Auslöser sind vasovagale Reaktionen, langes Stehen, Hitze oder rasches Aufstehen. Selten stecken Herz-/Gefäßerkrankungen dahinter. Warnzeichen: Schwindel, Übelkeit, kalter Schweiß, Sehstörungen. Abklärung: Anamnese, Untersuchung, Blutdruck-/Lagerungstests, EKG, ggf. weitere kardiale oder neurologische Diagnostik. Erste Hilfe: flach lagern, Beine hoch. Bei Atemstillstand: Wiederbelebung. Ärztlich abklären, besonders bei Verletzung, Vorerkrankungen, Belastungssynkopen oder wiederholten Episoden.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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