Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
© Shutterstock fizkesWer an Dysphagie leidet, hat Probleme beim Schlucken. Gesteuert wird dieser Vorgang durch spezielle Zentren im Großhirn und im Hirnstamm. Ein normaler Schluckprozess unterteilt sich in drei Phasen:
Eine Schluckstörung (Dysphagie) führt dazu, dass Nahrung und Flüssigkeit nicht mehr richtig in den Magen gelangen. Für Betroffene sind dabei in der Regel keine Schmerzen wahrnehmbar. Allerdings gibt es auch Formen von Schluckstörungen, die mit Schmerzen verbunden sind (Odynophagie). Wenn der Schluckvorgang gar nicht mehr möglich ist, wird dies als Aphagie bezeichnet. Im Allgemeinen spricht man bei Schluckstörungen aber übergreifend von Dysphagie. Tritt die Symptomatik aufgrund des Alterungsprozesses auf, wird sie als Presby-Dysphagie bezeichnet.
Man unterteilt die Dysphagie in zwei Hauptarten, da die Störung beim Schlucken in unterschiedlichen Bereichen des Körpers auftreten kann. Unterschieden wird zwischen der oropharyngealen Dysphagie und der ösophagealen Dysphagie.
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
Eine Dysphagie kann aufgrund einer gestörten neuronalen Steuerung oder aufgrund mechanischer Ursachen entstehen. Ist der Schluckakt beispielsweise beim Trinken gestört, liegt dies meist an der neuronalen Steuerung: Übergeordnete Zentren im Gehirn regulieren den Prozess des Schluckens. Dabei werden Steuerungssignale über zahlreiche Nerven an die entsprechende Muskulatur weitergeleitet. Ist dieser Bereich beeinträchtigt, wie es nach einem Schlaganfall passieren kann, dann verschlucken sich Betroffene häufig. Diese Schluckstörung wird als neurogene Dysphagie bezeichnet.
Zu einer mechanischen Störung des Schluckaktes führen häufig Vernarbungen oder Wucherungen im Bereich der Speiseröhre. Ebenso können einer Dysphagie psychische Ursachen zugrunde liegen.
Schluckstörungen im Bereich der Speiseröhre werden entweder durch Erkrankungen in dem Bereich selbst ausgelöst oder aber durch andere Krankheiten, die die normale Speiseröhrenfunktion beeinflussen. Zum Beispiel:
Schluckstörungen im Bereich des Rachens haben meist neurologische Ursachen. Aber auch andere Erkrankungen können eine oropharyngeale Dysphagie auslösen. Unter anderem bringen folgende Krankheiten Schluckstörungen im Mund-Rachen-Raum mit sich:
Harmlose Schluckbeschwerden können hin und wieder auftreten. Dann wurde entweder die Nahrung nicht gründlich gekaut oder zu schnell geschluckt, so dass dem Gemisch nicht genug Speichel beigemengt werden konnte. Zum Arzt sollte man allerdings gehen, wenn die Schluckbeschwerden häufig auftreten und sich nicht bessern. Auch wenn Fieber dazu kommt oder sich Probleme beim Schlucken schlagartig bemerkbar machen, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) ist der richtige Ansprechpartner, wenn der Nahrungsbrei auf dem Weg zur Speiseröhre nicht richtig transportiert wird. Einen Magen-Darm-Spezialisten (Gastroenterologe), sollte man konsultieren, wenn die Nahrung gefühlt hinter dem Brustbein stecken bleibt oder man das „Hinunterrutschen“ deutlich und unangenehm spürt. Plötzlich auftretende Schluckstörungen sind eine Warnsignal, insbesondere bei zusätzlichen Schmerzen im Brustbereich oder kurzzeitigem Verlust des Bewusstseins. Den Notarzt sollte man sofort rufen, wenn man zusätzlich zur Dysphagie, einzelne Körperteile nicht mehr richtig bewegen kann.
In einem ausführlichen Gespräch, wird der Arzt sich ein Bild von den aktuellen Beschwerden, aber auch von der bisherigen Krankengeschichte machen. Wichtige Fragen sind unter anderem:
Bei der anschließenden körperlichen Untersuchung wird der Arzt unter anderem Mundhöhle, Rachen, Hals und Kehlkopf kontrollieren. Auch umliegende Lymphknotenregionen werden in der Regel abgetastet. Ein spezieller Wasserschluck-Test liefert weitere relevante Details über das Ausmaß der Dysphagie.
Abhängig von der vermuteten Ursache der Erkrankung können weitere Untersuchungsschritte folgen. Dazu zählen beispielsweise:
Die Behandlung einer Dysphagie hängt von der speziellen Ursache der Erkrankung ab. So können Medikamente wie Prokinetika die Bewegung der Speiseröhre verstärken, wenn diese zu schwach ist. Krampflösende Mittel (Spasmolytika) werden bei zu starker Muskelkontraktion des Verdauungstraktes verordnet. Bei schmerzhafter Dysphagie erhält der Patient Schmerzmittel. Besteht eine Refluxerkrankung kann die frühzeitige Einnahme von Protonenpumpenhemmern oder Antazida einer Dysphagie vorbeugen. Ist die Dysphagie Folge bösartiger Wucherungen, können diese häufig durch eine Operation entfernt werden. Dies erfolgt gegebenenfalls mit anschließender Bestrahlung und Chemotherapie. Gutartige Wucherungen oder Veränderungen aufgrund von Entzündungen der Speiseröhre kann der Arzt oftmals bereits während einer Speiseröhren-Spiegelung entfernen. Ist es nicht mehr möglich, eine Dysphagie zu heilen, etwa weil sie seit der Geburt besteht oder nach einem Schlaganfall aufgetreten ist, dann helfen vielen Betroffenen spezielle Therapien. Logopäden oder Sprachheilpädagogen schulen die Patienten bei Körperhaltung, Körperspannung und Atemverhalten. Ziel ist es, wieder sicher essen und trinken zu können. Gleichzeitig werden damit die Atemwege geschützt.
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
© fotostormSchluckstörungen haben ganz unterschiedliche Ursachen. Je nach individueller Diagnostik kann eine homöopathische Behandlung den Heilungsprozess unterstützen und gegebenenfalls Schmerzen lindern. Zum Beispiel werden folgende homöopathische Mittel bei Dysphagie empfohlen.
Im Zentrum der Traditionellen Chinesischen Medizin steht die Vorstellung, dass im Körper Lebensenergie, das sogenannte Qi fließt. Diese Lebensenergie nimmt unter anderem Einfluss auf innere Organe, Atmung, Verdauung, Immunsystem und Muskelbewegungen. Dabei durchziehen Meridiane (Energieleitbahnen) den Körper, um ihn mit der notwendigen Energie zu versorgen. Gerät dieses System aus der Balance, können Krankheiten entstehen. Bei der Akupunktur werden Nadeln auf bestimmte Punkte der Meridiane gesetzt, um eventuelle Blockaden wieder zu lösen. Als Indikationen für eine Anwendung von Akupunktur gelten laut Deutscher Akupunktur Gesellschaft zum Beispiel gastrointestinale Erkrankungen wie eine Ösophagitis oder Morbus Crohn, aber auch Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen wie zum Beispiel eine Tonsillitis. Da die Krankheiten zu Dysphagie führen können, ist Akupunktur hier eine mögliche Therapieform.
Schluckstörungen nehmen im Alter zu. Dies ist im normalen Alterungsprozess begründet. Durch schwächer werdendes Bindegewebe und abnehmende Muskelkraft wird der Schluckreflex oft nur noch verzögert ausgelöst. Aber auch viele Medikamente sowie Vorerkrankungen wirken sich manchmal ungünstig aus. Dann fällt es älteren Menschen schwer, die nötige Körperhaltung beim Essen und Trinken einzunehmen und der Schluckakt verläuft nicht mehr reibungslos. Eine Dysphagie, die im Rahmen des Alterungsprozesses entsteht, wird auch als Presby-Dysphagie bezeichnet. Kennzeichen dieser funktionellen Schluckstörung ist das Fehlen organischer Ursachen wie Krebs, Entzündungen oder Nervenausfälle. Lang anhaltende Störungen des Schluckvorgangs können ernste Folgen haben. So ist, insbesondere bei älteren Patienten, eine Mangelernährung (Malnutrition) möglich. Ebenso ist ein Mangel an Flüssigkeit gefährlich. Dies kann zu Austrocknung (Dehydration, Exsikkose) führen. Ist der Schluckakt derart gestört, dass Nahrungsbrei in die Lunge gelangt und nicht komplett abgehustet werden kann, führt dies unter Umständen zu einer Lungenentzündung und im schlimmsten Fall zum Tod.
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise Dysphagie unter dem ICD-Code „R13.0“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieser Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Dysphagie gut auskennt, erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.de einige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.de und www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.de gehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Dysphagie hier in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) den ICD-Code „R13“ eingeben. Dann erscheint darunter folgendes Feld: „XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind“. Klickt man darauf, erscheint ein weiteres Feld „R10-R19 Symptome, die das Verdauungssystem und das Abdomen betreffen“. Noch einmal auf diese Anzeige geklickt, wird nun weiter unten das gesuchte Feld angezeigt: „R13 Dysphagie (Schluckstörungen)“. Wiederum hierauf geklickt, erscheinen rechts davon die entsprechenden Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich das Benedictus Krankenhaus in Feldafing, auf Platz 2 das Klinikum Konstanz und Platz 3 belegt die Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, usw.
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Die Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
Grundsätzlich kann man sein Risiko, an einer Dysphagie zu erkranken, senken, indem man Alkohol und Zigaretten meidet. So lässt sich außerdem ganz allgemein das Krebsrisiko verringern. – Weitere vorbeugende Maßnahmen gibt es nicht. Leidet jemand an einer Dysphagie, sollte ein Arztbesuch nicht aufgeschoben werden. Je eher eine Diagnose gestellt wird, desto rascher kann der Arzt eine passende Therapie einleiten. Hat sich die Dysphagie beispielsweise als Folge von anhaltenden Refluxbeschwerden eingestellt, wird empfohlen, nachts mit hochgelagertem Oberkörper (circa 20 Grad) zu schlafen. Gleich welche Ursache die Dysphagie hat: Es ist hilfreich, Nahrung in kleinen Bissen zu verzehren und gründlich zu kauen. Das erleichtert den Schluckvorgang. Spezielle Ernährungsempfehlungen gibt es nicht. Allerdings sollten Betroffene auf trockene, grobfaserige, körnige oder klebrige Nahrung verzichten.
Eine Dysphagie sollte man möglichst bald von einem Arzt untersuchen lassen. Die Ursachen können vielfältig sein. Welcher Facharzt für die Beschwerden zuständig ist, lässt sich in etwa vom Ort der Schluckstörung ableiten. Wird der Nahrungsbrei nicht richtig bis zur Speiseröhre transportiert, ist der Hals-Nasen-Ohren-Arzt der passende Ansprechpartner. Haben Betroffene jedoch das Gefühl, die Nahrung bleibe hinter dem Brustbein stecken, sollte ein Gastroenterologe (Magen-Darm-Spezialist) konsultiert werden. Steckt eine Muskelschwäche hinter der Schluckstörung, ist der Neurologe zuständig.
Kann die Störung beim Schlucken langfristig nicht behoben werden, drohen ernste Konsequenzen. So ist es möglich, dass ein Patient aus der Angst zu Ersticken, die Nahrungsaufnahme verweigert. Das ist gerade dann der Fall, wenn das Essen nach dem Steckenbleiben nicht mehr richtig abgehustet werden kann. Dann ist Mangelernährung die Folge. Wird dem Körper keine Flüssigkeit mehr zugeführt, kann er austrocken. Wenn der Schluckakt so gestört ist, dass Nahrungsbrei in die Lunge gelangt und nicht vollständig abgehustet werden kann, entsteht womöglich eine Lungenentzündung. Bei einem schwerwiegenden Verlauf kann diese zum Tod führen.
Eine Dysphagie kann verschiedene Ursachen haben. Es ist möglich, dass ihr chronische Erkrankungen zugrunde liegen, Infektionen oder Tumoren. Ebenso können Nebenwirkungen von Medikamenten dazu führen. Auch mechanische oder psychische Auslöser kommen infrage. Daher lässt sich keine grundlegende Aussage zur Dauer einer Dysphagie treffen. Sobald die Ursache der Schluckstörung beseitigt ist, stellt sich in der Regel wieder ein normaler Schluckvorgang ein.
Es kommt vor, dass eine Dysphagie nicht mehr behandelt werden kann. Dieser Fall tritt unter anderem manchmal nach einem Schlaganfall ein. Dann können spezielle Therapien helfen, den Schluckvorgang zu verbessern und wieder sicherer essen und trinken zu können. Logopäden und Sprachheilpädagogen schulen die Patienten dazu in puncto Körperhaltung, Körperspannung und richtigem Atemverhalten.
Dysphagie (Schluckstörung) ist keine isolierte Erkrankung, sondern ein deutliches Warnsignal – häufig durch neurologische, entzündliche, mechanische oder psychische Ursachen bedingt. Sie äußert sich in Symptomen wie einem Druckgefühl im Hals, Husten beim Schlucken oder dem Gefühl eines „Kloßes“, und birgt erhebliche Risiken wie Gefahr des Verschluckens, Mangelernährung oder Lungenentzündung. Eine frühzeitige ärztliche Abklärung mithilfe spezialisierter Verfahren (Schluck-Endoskopie, Bildgebung) ist entscheidend für die richtige Diagnose. Die Therapie orientiert sich an der Ursache: Schlucktraining und logopädische Maßnahmen stehen ebenso im Fokus wie Ernährungsberatung, medizinische Hilfen – bis hin zu operativen Lösungen.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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